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# Pflegekompetenzgesetz / Pflegefachassistenzgesetz
- URL: https://www.uebergabe.de/pu100/
- Published: 2025-06-28T07:00:08.000Z
- Updated: 2026-06-13T23:23:20.000Z
- Description: 🎙️ Zwei Gesetze, ein Ziel: Die Pflege stärken – durch klare Zuständigkeiten, bessere Ausbildungswege und mehr Kompetenzen. Wir sprechen über zwei Referentenentwürfe, die das Potenzial haben, die Pflege grundlegend zu verändern: das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz.
- Author: Lukas
- Tags: Podcast, #max, PflegeUpdate, Bundesgesundheitsministerium, Pflegekompetenzgesetz, pflegefachassistenzgesetz

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**Das Wichtigste in Kürze**
- Das Pflegefachassistenzgesetz ersetzt 27 Länderregelungen durch eine bundeseinheitliche 18-monatige Ausbildung.
- Pflegefachassistenzpersonen arbeiten künftig eigenverantwortlich in nicht-komplexen Pflegesituationen.
- Die vergütete Ausbildung schafft Durchlässigkeit zur Pflegefachperson.
- Das Pflegekompetenzgesetz stärkt Pflegefachpersonen als eigenständige Heilberufe.
- Beide Entwürfe bilden das Fundament für ein gestuftes Pflegebildungssystem.

## Gleich zwei lang ersehnte Referentenentwürfe für die Pflege:

### Einheitliche Ausbildung statt bundesweiter Uneinigkeit: Das Pflegefachassistenzgesetz

Bislang gleicht die Ausbildung im Bereich Pflegeassistenz einem Flickenteppich: **27 unterschiedliche landesrechtlich geregelte Qualifikationen** existieren in Deutschland – mit sehr verschiedenen Ausbildungsinhalten, Abschlüssen und beruflichen Einsatzmöglichkeiten. Das neue Pflegefachassistenzgesetz soll das ändern.

Kern des Entwurfs ist die Einführung eines **bundeseinheitlichen Ausbildungsberufs zur Pflegefachassistenzperson**. Die Ausbildung soll 18 Monate dauern, in Vollzeit (Teilzeit ist möglich, dann maximal 36 Monate) absolviert werden und **sektorübergreifend** angelegt sein – also für den Einsatz in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Versorgung qualifizieren.

#### Welche Aufgaben sollen Pflegefachassistenzpersonen übernehmen?

Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig **eigenverantwortlich in nicht-komplexen Pflegesituationen** arbeiten dürfen. Zu den Aufgaben in diesen nicht-komplexen Pflegesituationen gehören dann:

- körpernahe Pflegetätigkeiten
- prophylaktische und rehabilitative Maßnahmen
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Teilhabe

In komplexeren Pflegesituationen sollen sie **unterstützend tätig** sein – etwa bei der Planung oder Dokumentation von Pflegeprozessen. Der Pflegeprozess bleibt Pflegefachpersonen vorbehalten! Pflegefachassistenzpersonen dürfen **ärztlich angeordnete Maßnahmen** übernehmen, sofern diese an Sie delegationsfähig sind – etwa einfache medizinische Tätigkeiten oder Sofortmaßnahmen in Notfällen.

Besonderes Augenmerk liegt auf einem **praxisorientierten, aber professionellen Kompetenzprofil**. Neben fachpraktischen Inhalten geht es auch um:

- **interprofessionelle Kommunikation**
- **digitale Dokumentation**
- **diversitätssensible Pflege**
- und ein **ethisch fundiertes berufliches Selbstverständnis**

#### Zugang, Vergütung und Durchlässigkeit

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist ein **Hauptschulabschluss** oder eine gleichwertige Vorbildung. Zudem gibt es eine Öffnungsklausel: Wer von einer Pflegeschule als geeignet eingeschätzt wird, kann auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden.

Wichtig: Die Ausbildung wird **vergütet** – finanziert über einen bundesweiten Ausbildungsfonds, ähnlich wie bei der Pflegefachkraftausbildung. Und: Das Gesetz schafft **Durchlässigkeit im System**. Wer zur Pflegefachperson aufsteigen möchte, kann sich Ausbildungszeiten anrechnen lassen. Umgekehrt soll ein Wechsel in die Pflegefachassistenz bei Abbruch einer Fachkraftausbildung ebenfalls erleichtert werden.

#### Zeitplan

Das dazugehörige **Rahmencurriculum** soll bis Ende 2025 durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz erstellt werden. Inkrafttreten des Gesetzes ist für den **1\. Januar 2027** vorgesehen – inklusive Übergangsregelungen bis 2030.

[Pflegefachassistenzeinführungsgesetz | BMG![](https://www.uebergabe.de/content/images/icon/favicon-32.ico)BMG![](https://www.uebergabe.de/content/images/thumbnail/csm_Krankenhausflur_500x500_af6b21354d-1.jpg)](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegefachassistenzeinfuehrungsgesetz.html?ref=uebergabe.de)

## Zum Weiterhören

- [PU088 – Pflegefachassistenzgesetz / Berufsordnung NRW / Landespflegerat Sachsen](https://www.uebergabe.de/pu088/)
- [PU081 – Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetz](https://www.uebergabe.de/pu081/)
- [PU080 – Pflegefachassistenzausbildung / Reformpläne zur Pflegeversicherung](https://www.uebergabe.de/pu080/)

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### Mehr Verantwortung, klare Rollen: Das Pflegekompetenzgesetz

Das zweite große Vorhaben ist das Pflegekompetenzgesetz – und auch hier liegt jetzt ein Referentenentwurf vor. Ziel ist es, **Pflegefachpersonen als eigenständige Heilberufe** anzuerkennen und ihnen mehr Handlungsspielräume in der gesundheitlichen Versorgung zu geben.

#### Was soll sich konkret ändern?

Pflegefachpersonen sollen künftig – abhängig von ihrer Qualifikation – **auch bisher ärztlich vorbehaltene Tätigkeiten übernehmen dürfen**. Damit wird Pflege als eigenständiger Versorgungsakteur rechtlich und praktisch gestärkt. Es soll eine sogenannte **Muster-Scope-of-Practice** entstehen, in der definiert wird, welche Aufgaben Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen können – differenziert nach Arbeitsfeldern wie Krankenhaus, ambulanter Dienst oder Langzeitpflege.

#### Beteiligung und Versorgung neu gedacht

Ein weiterer Kernpunkt: **Pflegeorganisationen auf Bundesebene sollen strukturell in Gesetzgebungsverfahren eingebunden** werden, die die Pflege betreffen. Außerdem soll das Gesetz den Weg bereiten für eine **präventionsorientierte, quartiersnahe Gesundheitsversorgung** – unter stärkerem Einbezug der Kommunen.

#### Kosten und Zeitrahmen

Interessant ist auch der finanzielle Aspekt: Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass **mittel- bis langfristig Kosten eingespart werden** – auch wenn konkrete Zahlen für die gesetzlichen Krankenkassen derzeit noch nicht vorliegen.

Die Umsetzung erfolgt gestuft:

- Für die häusliche Krankenpflege soll ein entsprechender **Leistungskatalog bis Juli 2027** vorliegen.
- Für den Krankenhausbereich ist die Frist **bis Juli 2028** angesetzt.
- Inkrafttreten des Gesetzes ist für den **1\. Januar 2026** geplant – nach Abstimmung mit Ländern und Verbänden sowie Kabinettsbeschluss im Sommer 2025.

[Pflegekompetenzgesetz (PKG) | BMG![](https://www.uebergabe.de/content/images/icon/favicon-31.ico)BMG![](https://www.uebergabe.de/content/images/thumbnail/csm_Krankenhausflur_500x500_af6b21354d.jpg)](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegekompetenzgesetz-pkg.html?ref=uebergabe.de)

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### Einordnung: Zwei Gesetzesentwürfe, ein Paradigmenwechsel

Beide Gesetzesentwürfe sind eng miteinander verknüpft. Das Pflegefachassistenzgesetz schafft **klare Einstiegswege und einheitliche Qualifikationen**. Das Pflegekompetenzgesetz definiert, **was Pflege in Zukunft leisten darf und soll**. Zusammen bilden sie das Fundament für ein **differenziertes, gestuftes Pflegebildungssystem mit klaren Verantwortlichkeiten** – ein langjähriges Anliegen vieler Fachverbände.

Die Botschaft ist klar: Pflege soll nicht nur funktionieren – sie soll mitgestalten, entscheiden und Verantwortung übernehmen können.

Wir bleiben dran für euch!

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[Übergabe CommunityDie Pflegecommunity![](https://community.uebergabe.de/uploads/default/optimized/1X/6c894e3be4a6fe4e70ae6d786f4e585ced71c564_2_180x180.jpeg)Übergabe Community![](https://community.uebergabe.de/uploads/default/original/1X/6c894e3be4a6fe4e70ae6d786f4e585ced71c564.jpeg)](https://community.uebergabe.de/?ref=uebergabe.de)