Ein Gesetz auf der Zielgeraden – und plötzlich wieder gestoppt
Noch vor Kurzem schien alles entschieden: Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) hatte den Bundestag passiert. Pflegefachpersonen, Verbände, Wissenschaft und viele politische Akteur:innen sahen darin einen überfälligen Schritt hin zu mehr Eigenständigkeit, besseren Versorgungsstrukturen und weniger Bürokratie.
Doch am 21. November kam es im Bundesrat zur Kehrtwende. In der Plenarsitzung wurde das Gesetz nicht bestätigt, sondern in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Damit ist das Gesetz vorerst gestoppt – auf unbestimmte Zeit. Für viele Pflegefachpersonen war diese Nachricht ein Schock, für die Berufsverbände ein politisches wie fachliches Desaster.

Der Vermittlungsausschuss: Wenn Politik neu verhandelt wird
Der Vermittlungsausschuss ist ein zentrales Instrument des Föderalismus. Er besteht aus Vertreter:innen von Bundestag und Bundesrat, jeweils zur Hälfte. Seine Aufgabe ist es, bei Uneinigkeiten zwischen beiden Verfassungsorganen einen Kompromiss zu finden. Eingeschaltet wird er immer dann, wenn der Bundesrat einem Gesetz nicht zustimmt, das zustimmungspflichtig ist – oder wenn politisch relevante Konflikte bestehen.
Kurz gesagt: Der Vermittlungsausschuss ist kein technisches Gremium, sondern ein hochpolitischer Ort der Aushandlung. Für die Pflege bedeutet das aktuell: Ein dringend erwarteter Fortschritt hängt nun in einem politischen Schwebezustand fest.
Die eigentliche Ursache: Streit um die Meistbegünstigungsklausel
Der Stopp des Pflegekompetenzgesetzes hat nur am Rande mit Pflege zu tun. Der eigentliche Auslöser liegt in einer finanzpolitischen Frage: der Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel.
Diese Klausel regelt vereinfacht gesagt Folgendes: Erzielt ein Krankenhaus in Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen für eine bestimmte Leistung einen höheren Preis, können andere Krankenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf denselben höheren Preis erheben. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen und extreme regionale Unterschiede in der Vergütung zu verhindern.
Die Krankenkassen sehen diese Regelung seit Langem kritisch, da sie aus ihrer Sicht zu einer Kostenspirale beiträgt. Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Kassen sollte die Streichung Entlastung bringen. Die Länder hingegen befürchten massive Einnahmeausfälle der Krankenhäuser. Im Raum stehen rund 1,8 Milliarden Euro, die den Kliniken künftig fehlen könnten.
Diese Sorge war für mehrere Bundesländer Grund genug, ihr Veto gegen das Gesamtgesetz einzulegen – obwohl der pflegefachliche Teil breite Zustimmung gefunden hatte. Damit wurde ein zentrales Pflegegesetz durch einen fachfremden finanzpolitischen Konflikt blockiert.
Wann der Vermittlungsausschuss erstmals über das Gesetz berät, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen.
Die Reaktion des Deutschen Pflegerates: Fassungslosigkeit und Warnung
Der Deutsche Pflegerat reagierte umgehend. Präsidentin Christine Vogler machte in der offiziellen Pressemitteilung deutlich, wie groß die Enttäuschung und das Unverständnis sind:
„Das lässt uns völlig fassungslos zurück. Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen verabschiedet und in den Ländern findet es breite Zustimmung – jetzt liegt das BEEP wegen einer fachfremden Angelegenheit auf Eis.“
Besonders kritisch sieht der DPR die politische Vorgehensweise, bei der ein fachfremder Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Pflegegesetz verknüpft wurde. Dadurch wird nun nicht nur ein Detail, sondern der gesamte pflegerische Reformprozess blockiert.
Vogler warnt eindringlich vor den Folgen:
„Auch in der Versorgung von Millionen Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen kommen wir keinen Schritt weiter, wenn wir wichtige Strukturreformen so behandeln wie dies jetzt passiert ist.“
Der DPR fordert vom Vermittlungsausschuss, das große Ganze in den Blick zu nehmen und die Pflege nicht zum Spielball politischer Einzelinteressen zu machen. Die zentrale Botschaft lautet: Die Modernisierung der pflegerischen Kompetenzen darf nicht durch sachfremde Konflikte blockiert werden. Die Pflege braucht Planungssicherheit – und die Bevölkerung eine stabile Versorgung.

Pflege als Schwerarbeit in Österreich
Während in Deutschland um Befugnisse gerungen wird, setzt Österreich ein starkes sozialpolitisches Signal: Ab Januar 2026 wird Pflege offiziell als Schwerarbeit anerkannt. Damit erhalten beruflich Pflegende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Schwerarbeitspension.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Mindestens 45 Versicherungsjahre
- Davon mindestens 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren
- Pensionseintritt bereits mit 60 Jahren möglich
Besonders relevant: Es zählen nicht nur klassische Vollzeitarbeitsjahre. Auch Zeiten der Kinderbetreuung oder Arbeitslosigkeit werden berücksichtigt. Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls, wenn sie in einem Monat an mindestens 12 Tagen besonders belastende Schichtarbeit leisten. Früher lag die Schwelle bei 15 Tagen.
Die Regelung gilt unter anderem für:
- diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen,
- Pflegefachassistent:innen,
- Pflegeassistent:innen.
Österreich erkennt damit erstmals ausdrücklich an, dass Pflege nicht nur emotional, sondern auch körperlich und psychisch Schwerstarbeit ist – mit realen Konsequenzen für die Lebensarbeitszeit.

Warum dieses Modell nicht einfach auf Deutschland übertragbar ist
In Deutschland existiert bislang kein vergleichbares Instrument. Es gibt keine gesetzliche Kategorie, nach der belastende soziale Berufe automatisch früher in Rente gehen dürfen. Rentenrechtliche Sonderregelungen sind hier deutlich restriktiver.
Gleichzeitig zeigt die österreichische Entscheidung, dass Pflege politisch anders gelesen werden kann: nicht als Kostenfaktor, sondern als körperlich fordernde Schlüsselprofession der Daseinsvorsorge.
Rückblick: Der Pflegeberufe-Gratifikationsschein des DBfK
Bereits 2022 hatte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mit dem sogenannten Pflegeberufe-Gratifikationsschein einen ähnlichen Gedanken in die deutsche Debatte eingebracht. Die Idee: Pflegefachpersonen sollten nach zehn Jahren Berufstätigkeit automatische, rechtlich abgesicherte Vorteile erhalten, etwa:
- Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden ab 50 Jahren bei vollem Lohnausgleich,
- zusätzliche Urlaubstage,
- erleichterter Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen,
- verbesserte soziale Absicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen,
- langfristig zusätzliche Rentenpunkte.
Der Kern dieser Forderung war: Wenn der Berufsverbleib gesichert werden soll, braucht es echte strukturelle Entlastung – nicht nur warme Worte über Wertschätzung.
Erschütterung der akademischen Pflege in den USA
Für Aufsehen sorgte in derselben Woche auch eine Nachricht aus den USA. Das Department of Education hat „Nursing“ aus der Liste der sogenannten Professional Degrees gestrichen. Diese Liste umfasst hochqualifizierte weiterführende Abschlüsse wie Master- und Doktoratsprogramme.
Was sich dadurch konkret ändert
Am Berufsbild selbst ändert sich zunächst nichts. Nurse Practitioners bleiben Nurse Practitioners, Clinical Nurse Specialists behalten ihre Rollen. Doch strukturell entfällt ein zentraler Fördermechanismus:
- weniger staatliche Förderprogramme,
- weniger Stipendien,
- geringere finanzielle Unterstützung für Master- und Promotionsstudiengänge in der Pflege.
Das bedeutet: Akademische Pflege wird teurer, exklusiver und schwerer zugänglich.
Warum das ein fatales Signal ist
Die USA gelten historisch als Vorreiter in der Professionalisierung der Pflege. Bereits in den 1960er-Jahren wurde Pflege systematisch an Hochschulen verankert, Advanced Practice Rollen wurden etabliert und rechtlich abgesichert.
Wenn nun ausgerechnet dort die strukturelle Förderung akademischer Pflege geschwächt wird, hat das Signalwirkung – auch international. Die Sorge ist, dass weniger junge Menschen Pflege studieren, dass akademische Programme schrumpfen und dass hochqualifizierte Rollen langfristig ausgebremst werden.
Die Parallele zu Deutschland ist offensichtlich: Auch hier kämpft die Pflege seit Jahren um Akademisierung, klar definierte Rollenprofile und rechtliche Absicherung erweiterter Kompetenzen.

Pflegekammer NRW: Beitragsordnung ab 2026
Ab dem Jahr 2026 erhebt die Pflegekammer NRW erstmals Mitgliedsbeiträge. Geplant sind zunächst rund 20 Euro pro Jahr, also etwa 1,70 Euro pro Monat für Pflegefachpersonen. Ziel ist die finanzielle Unabhängigkeit von Landesmitteln zu erreichen. Daher sind für die Folgejahre bereits Steigerungen prognostiziert:
- 2027: ca. 44 Euro pro Jahr
- 2028: ca. 60 Euro pro Jahr
Die Kammer strebt keine Gewinne an, sodass die Beiträge ausschließlich der Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben dienen.

Pflegemindestlöhne in der Altenpflege steigen
Die Pflegekommission empfiehlt erneut höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege in zwei Stufen bis Juli 2027:
- Pflegehilfskräfte: 16,95 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 18,26 Euro pro Stunde
- Pflegefachpersonen: 21,58 Euro pro Stunde
Zusätzlich bleibt der Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche bestehen. Die Laufzeit der Empfehlung reicht bis September 2028.

DPR beschließt Kodex gegen Extremismus
Der Deutsche Pflegerat hat einen verbindlichen Kodex im Umgang mit extremistischen und antidemokratischen Parteien und Organisationen beschlossen. Zentrale Punkte sind:
- keine Kooperationen oder gemeinsamen Auftritte,
- nur sachlich-minimale Kommunikation,
- Beschränkung auf gesetzliche Mindeststandards im parlamentarischen Raum,
- einheitliche interne Dokumentation.
Damit bekennt sich der DPR klar zu Demokratie, Menschenrechten, Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit.

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