Der DPR ist offiziell „Maßgebliche Organisation der Pflegeberufe“
Was in den vergangenen Monaten bereits angekündigt und diskutiert wurde, ist nun formell beschlossen: Mit Veröffentlichung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung Anfang Februar wurde der Deutsche Pflegerat (DPR) offiziell als Maßgebliche Organisation der Pflegeberufe anerkannt.
Diese Anerkennung ist mehr als eine symbolische Geste. Sie bedeutet, dass der DPR als zentraler Ansprechpartner für pflegefachliche Belange auf Bundesebene strukturell verankert ist und in gesetzlich definierten Verfahren beteiligt werden muss.
Rechtlicher Rahmen
Die Verordnung definiert klare Kriterien für eine solche Anerkennung. Eine Organisation muss unter anderem:
- sich dauerhaft und vorrangig für die Belange der Pflegeberufe einsetzen,
- bundesweit durch Mitglieder repräsentiert sein,
- demokratischen Grundsätzen entsprechen,
- mindestens drei Jahre bundesweit tätig gewesen sein,
- neutral und unabhängig arbeiten und ihre Finanzierung offenlegen.
Derzeit erfüllt in Deutschland nur der DPR diese Voraussetzungen vollständig. Mit dieser Anerkennung erhält die Pflege erstmals eine klar definierte Rolle im bundespolitischen Entscheidungsprozess.
Reaktion des DPR
DPR-Präsidentin Christine Vogler bezeichnete die Anerkennung als wichtigen Schritt:
„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung“ (Christine Vogler)
Die Mitwirkungsrechte tatsächlich auszufüllen und perspektivisch über die Sozialgesetzbücher V und XI hinaus wirksam werden zu lassen, sind nach Aussage des DPR, dass worauf es in Zukunft ankommt.

Substitution ärztlicher Tätigkeiten: Cochrane-Review sorgt für Diskussion
Parallel zur politischen Entwicklung veröffentlichte die Cochrane Collaboration ein systematisches Review mit dem Titel:
„Substitution of nurses for physicians in the hospital setting for patient, process of care, and economic outcomes“. Das Review schließt unmittelbar an die Debatte um erweiterte Pflegekompetenzen in Deutschland an.
Was wurde untersucht?
Das Review analysierte 82 Studien mit über 28.000 Teilnehmenden. Untersucht wurden Tätigkeiten wie:
- Erhebung der Patient:innenhistorie
- Durchführung körperlicher Untersuchungen
- Verordnung diagnostischer Maßnahmen
- Medikamentenverordnung
- Patient:innenedukation
Ziel war es zu prüfen, ob Pflegefachpersonen bei Übernahme solcher Aufgaben vergleichbare Ergebnisse erzielen wie Ärzt:innen.
Zentrale Ergebnisse
Die Auswertung ergab kaum oder keine Unterschiede zwischen der Versorgung durch Ärzt:innen und der durch qualifizierte Pflegefachpersonen – weder hinsichtlich Mortalität, Patient:innensicherheit noch Lebensqualität.
Gleichzeitig weist das Review auf methodische Einschränkungen hin:
- hohe Heterogenität der Studien
- überwiegend Daten aus Großbritannien und den Niederlanden
- teilweise mittlere bis niedrige Evidenzqualität
Diese Einschränkungen mindern nicht die Relevanz der Ergebnisse, machen jedoch deutlich, dass eine direkte Übertragung auf das deutsche Gesundheitssystem nicht ohne Weiteres möglich ist.
Einordnung aus deutscher Perspektive
Die Diskussion um Substitution ärztlicher Tätigkeiten steht in engem Zusammenhang mit der Einführung erweiterter Pflegekompetenzen im Rahmen des BEEP sowie mit dem geplanten Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (ANP-Gesetz).
Während BEEP die eigenverantwortliche Heilkundeausübung in begrenztem Rahmen ermöglicht, würde das ANP-Gesetz Pflegeexpert:innen auf Master-Niveau deutlich weitergehende Kompetenzen einräumen.
Die strukturellen Voraussetzungen sind in Deutschland gerade erst geschaffen worden bzw. sind noch in der Entwicklung.
Das Cochrane-Review liefert eine wissenschaftliche Grundlage, die zeigt, dass solche Modelle international bereits etabliert sind.
Erweiterte Pflegekompetenz hat sich international bereits längst etabliert und die Studie zeigt: Die Versorgung, in denen spezialisierte Pflegefachpersonen mehr Verantwortung tragen - also fast überall! - ist keineswegs schlechter als eine arztzentrierte Versorgung, wie sie in Deutschland üblich ist. (Max im Pflegeupdate #113)
Die zentrale Frage bleibt daher weniger, ob Pflege fachlich dazu in der Lage ist, sondern ob die strukturellen und politischen Rahmenbedingungen in Deutschland entsprechend angepasst werden.
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Für rund 2,2 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder wurde eine Tarifeinigung erzielt. Die Gehälter steigen in drei Schritten zwischen 2026 und 2028. Auch Auszubildende und dual Studierende profitieren von Erhöhungen.
Zudem werden Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland weiter reduziert, unter anderem durch eine schrittweise Senkung der Wochenarbeitszeit an bestimmten Universitätskliniken.
Die Tarifentwicklung setzt damit ein Signal für die weitere Anpassung von Arbeitsbedingungen im öffentlichen Gesundheitswesen.
Gesundheitssicherstellungsgesetz angekündigt
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken stellte auf der Münchner Sicherheitskonferenz Pläne für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz vor. Ziel ist die Stärkung der Resilienz des Gesundheitswesens, insbesondere im Hinblick auf Krisen- und Sicherheitslagen.
Im Fokus stehen stabile Lieferketten, ausreichend qualifiziertes Personal und eine enge zivil-militärische Abstimmung. Damit wird Gesundheitspolitik zunehmend auch als sicherheitspolitische Aufgabe verstanden.

