BEEP tritt in Kraft: Ein neues Kapitel für Pflegefachpersonen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – kurz BEEP, ehemals Pflegekompetenzgesetz. Nach jahrelangen Debatten ist damit erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass Pflegefachpersonen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen.
Innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen dürfen Pflegefachpersonen künftig Leistungen erbringen, die bisher ausschließlich Ärzt:innen vorbehalten waren. Welche Leistungen das genau sind, wird nicht direkt im Gesetz festgelegt, sondern durch die Selbstverwaltung in Verträgen konkretisiert. Damit beginnt nun ein zweiter, entscheidender Teil der Reform: die praktische Ausgestaltung.
Pflegefachpersonen werden nicht mehr nur als ausführende Berufsgruppe gesehen, sondern als eigenständig verantwortliche Akteur:innen im Versorgungssystem. Das stärkt nicht nur die fachliche Rolle, sondern auch die professionelle Identität.
Ein weiterer zentraler Punkt des BEEP betrifft den Bürokratieabbau in der ambulanten und stationären Altenpflege.
Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste sollen künftig früher angekündigt werden. Einrichtungen mit nachweislich hoher Qualität erhalten längere Prüfintervalle. Der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen kann sich von einem auf zwei Jahre verlängern. Zudem wird die pflegerische Dokumentation begrenzt, um Zeit für direkte Pflege zu schaffen.
Politische Mitbestimmung
Parallel dazu soll die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe – der Deutsche Pflegerat – stärker in politische Prozesse eingebunden werden. Damit wird erstmals anerkannt, dass Pflege nicht nur Objekt gesundheitspolitischer Entscheidungen ist, sondern Subjekt.

Ausblick 2026: Was politisch noch kommt
Das Bundesgesundheitsministerium hat mehrere Reformprojekte angekündigt:
- Eine Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.
- Eine Reform der Pflegeversicherung.
- Eine Überarbeitung der Krankenhausreform.
- Beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Besonders relevant für Pflege ist das geplante Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (ANP-Gesetz). Es soll erstmals ein pflegerisches Berufsbild auf Master-Niveau gesetzlich verankern.
Diese Pflege- und Gesundheitsexpert:innen sollen:
- erweiterte heilkundliche Kompetenzen erhalten,
- eigenständige Versorgungsaufgaben übernehmen dürfen,
- und sozialrechtlich abgesichert arbeiten können.
Damit würde eine strukturelle Brücke zwischen Akademisierung und Versorgungspraxis entstehen.
Pflegeausbildung: Das BIBB-Pflegepanel zeigt eine Krise
Während politische Reformen auf den Weg gebracht werden, zeigt das BIBB-Pflegepanel ein ernüchterndes Bild der Ausbildungssituation.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung befragt jährlich Pflegeschulen, Einrichtungen und Hochschulen zur Pflegeausbildung. Ziel ist ein systematisches Monitoring. Die aktuellen Daten beziehen sich auf das Jahr 2023.
Zentrale Ergebnisse
Es gibt zu wenig geeignete Bewerber:innen im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze. Nur rund 74 Prozent der Pflegeschulplätze sind ausgelastet. In den praktischen Einrichtungen wären sogar fast doppelt so viele Plätze verfügbar gewesen.
Als Ursachen für diese Zahlen sehen Einrichtungen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege vor allem mangelndes Bewerber:inneninteresse an der Langzeitpflege. Pflegeschulen und Krankenhäuser beschreiben häufig fehlende Eignung der Bewerber:innen.
Fast zehn Prozent der Ausbildungsverträge werden bereits im selben Jahr wieder gelöst. Über den gesamten Ausbildungszeitraum brechen rund 33 Prozent die Ausbildung ohne Abschluss ab. Als Ursachen dafür werden persönliche Belastungen, finanzielle Sorgen, Überforderung und mangelnde Unterstützung der Auszubildenden angeführt.
DGP wechselt das Publikationsorgan
Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft haben sich in einem Mitgliedervotum für einen Wechsel des Publikationsorgans des Verbandes ausgesprochen. Der Vorstand der DGP wird den Wechsel von der Zeitschrift Pflege & Gesellschaft (Beltz Juventa) auf die Zeitschrift PFLEGE – Die wissenschaftliche Zeitschrift (Hogrefe) nun einleiten wie mit der Veröffentlichung des Votums bekannt gegeben wurde. Die Mitglieder werden voraussichtlich ab Januar 2027 die neue Zeitschrift im Briefkasten erhalten.

Deutschland und Indien unterzeichnen Absichtserklärung
Im Rahmen des Staatsbesuches von Bundeskanzler Friedrich Merz in Indien haben Deutschland und Indien eine Absichtserklärung zur Anwerbung von indischen Pflegefachpersonen unterzeichnet.
“Mit der Absichtserklärung mit Indien konnten wir uns mit dem bevölkerungsreichsten Land der Welt auf gemeinsame Empfehlungen zur Fachkräftesicherung von qualifizierten Pflegekräften aus Drittstaaten einigen.” (Bundesgesundheitsministerin Nina Warken)
Beide Seiten vereinbarten sich an internationale Standards zur Anwerbung von Pflegefachpersonen zu halten - wie sie zum Beispiel das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.


