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#136 | 25.06.2026

Worum geht's?

Die Studie untersucht den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Intensivstationen und die Nutzung möglicher Alternativen durch Pflegefachpersonen in Jordanien. Freiheitsentziehende Maßnahmen werden häufig eingesetzt, um Patient:innen vor Selbstgefährdung zu schützen. Gleichzeitig sind diese Maßnahmen mit ethischen, rechtlichen und klinischen Herausforderungen verbunden, weshalb ihr Einsatz kritisch betrachtet wird. 

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Physische Fixierungen zählen in Deutschland zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM). Darunter fallen beispielsweise Bauchgurte, Handgelenkfixierungen, Bettgitter oder andere mechanische Vorrichtungen, die Patient:innen daran hindern, ihren Aufenthaltsort frei zu verlassen oder sich uneingeschränkt zu bewegen. Da solche Maßnahmen einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person darstellen, sind sie nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Die zentrale zivilrechtliche Grundlage findet sich in § 1831 BGB. Demnach dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen bei betreuten Personen nur angewendet werden, wenn sie erforderlich sind, um erhebliche Selbstgefährdungen abzuwenden oder notwendige medizinische Maßnahmen zu ermöglichen, deren Bedeutung die betroffene Person nicht erkennen kann. Zudem ist grundsätzlich eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Dies gilt ausdrücklich auch für mechanische Fixierungen oder freiheitsentziehende Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Institutionen. Nur bei Gefahr im Verzug darf die Maßnahme zunächst durchgeführt werden, die gerichtliche Genehmigung muss dann unverzüglich nachgeholt werden. 

Was war das Ziel der Studie?

Ziel der Studie war es, das Wissen, die Einstellungen und die pflegerische Praxis von Pflegefachpersonen hinsichtlich freiheitsentziehender Maßnahmen auf Intensivstationen zu erfassen. Darüber hinaus sollte untersucht werden, welche Alternativen vor dem Einsatz dieser Maßnahmen genutzt werden und welche Faktoren die Anwendung beeinflussen. Besonderes Interesse galt dabei dem Einfluss von Schulungen, Akkreditierungen von Krankenhäusern und unterschiedlichen Intensivstationsformen.