Generalistische Pflegeausbildung: Bericht zur Nutzung des Wahlrechts
Die Diskussion über die generalistische Pflegeausbildung begleitet die Profession seit ihrer Einführung. Ein zentraler Punkt war dabei das sogenannte Wahlrecht, das es Auszubildenden ermöglicht, am Ende der Ausbildung einen spezialisierten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen.
Das Pflegeberufegesetz sieht vor, dass die Bundesregierung die Nutzung dieses Wahlrechts überprüft und dem Bundestag berichtet. Grundlage ist § 62 des Gesetzes, der eine Auswertung der tatsächlichen Wahlentscheidungen vorsieht.
Ergebnisse des Berichts
Die aktuellen Zahlen fallen eindeutig aus. Nach Angaben der Ministerien hatten zwischen 2023 und 2024 rund 99 Prozent der Absolvent:innen einen generalistischen Abschluss.
Im Jahr 2024 entschieden sich:
- 83 Personen für den Abschluss in der Altenpflege
- 324 Personen für den Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Damit machten spezialisierte Abschlüsse insgesamt nur etwa ein Prozent aller Abschlüsse aus.
Bewertung durch die Ministerien
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) kommen zu dem Schluss, dass die Nachfrage nach spezialisierten Abschlüssen zu gering ist, um diese dauerhaft im Gesetz zu verankern. Zudem argumentieren sie, dass die steigenden Spezialisierungsanforderungen im Beruf ohnehin eher über Fort- und Weiterbildungen oder Studiengänge vermittelt werden.
Gleichzeitig soll vor einer endgültigen Entscheidung eine flächendeckende fachliche Anhörung stattfinden. Damit bleibt die Zukunft der spezialisierten Abschlüsse vorerst offen, auch wenn die Richtung der politischen Bewertung deutlich erkennbar ist.
Dieser Bericht zeigt vor allem, dass sich die generalistische Pflegeausbildung inzwischen faktisch als Standard etabliert hat und die spezialisierten Abschlüsse derzeit nur eine sehr geringe Rolle spielen.
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Kinästhetik und Evidenz: Eine Debatte über Forschung und Praxis
Ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat eine breite Diskussion ausgelöst. Die Fragestellung war vergleichsweise klar: Profitieren zu pflegende Personen oder beruflich Pflegende von der Anwendung kinästhetischer Methoden?
Die Autor:innen kamen zu dem Ergebnis, dass in der vorhandenen wissenschaftlichen Literatur weder ein Nutzen noch ein Schaden eindeutig nachgewiesen werden konnte. Auch gesundheitsökonomische Bewertungen ließen sich mangels geeigneter Studien nicht belastbar durchführen.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Kosten für Kinästhetik-Fortbildungen erheblich sein können und je nach Kursformat zwischen mehreren tausend Euro liegen.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden mehrere Schlussfolgerungen formuliert:
- Kostenträger sollten Fortbildungen ohne nachgewiesenen Nutzen nicht refinanzieren.
- Einrichtungen sollten Investitionen in Fort- und Weiterbildungen kritisch prüfen.
- Fortbildungen sollten mit systematischer Qualitätsmessung verbunden werden.
- Für Pflegefachpersonen besteht weder eine Pflicht zur Anwendung noch ein Grund, auf die Anwendung zu verzichten, sofern sie individuell sinnvoll erscheint.
Die Autor:innen betonen zudem, dass sich diese Einschätzungen mit bestehenden Expertenstandards zu Mobilität und Dekubitusprophylaxe vereinbaren lassen.
Ein zentraler Punkt des Berichts ist der Hinweis auf einen erheblichen Bedarf an methodisch robusten Studien, die Wirkungen und Kosten kinästhetischer Bewegungsförderung systematisch untersuchen.
Reaktionen aus der Pflegecommunity
Damit bleibt die zentrale Aussage des Berichts nicht, dass Kinästhetik unwirksam sei, sondern dass die wissenschaftliche Datenlage derzeit nicht ausreicht, um belastbare Aussagen zu treffen.
Die Veröffentlichung löste eine lebhafte Diskussion aus, unter anderem durch einen Kommentar der Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein. Sie weist darauf hin, dass viele Pflegehandlungen insgesamt nur begrenzt wissenschaftlich untersucht sind und dass komplexe pflegerische Interventionen sich nicht immer mit klassischen Studiendesigns abbilden lassen.
Bienstein betont zugleich die Bedeutung von Forschung, die direkt aus der Pflegepraxis heraus entwickelt wird und in Kooperation mit Hochschulen durchgeführt wird.
Diese Debatte zeigt deutlich, wie wichtig der Austausch zwischen Pflegepraxis und Pflegewissenschaft ist und wie groß der Bedarf an Forschung zu pflegerischen Interventionen weiterhin ist.

Ehrung für Pflegepersönlichkeiten
Christine Vogler und Andreas Westerfellhaus wurden vom Bundespräsidenten in das Kuratorium der Deutschen Altershilfe berufen. Das Kuratorium begleitet die Arbeit der Stiftung, die sich seit Jahrzehnten für ein gutes Leben im Alter einsetzt.
Die Berufung würdigt die langjährige Arbeit beider Persönlichkeiten in Pflegepolitik, Pflegepraxis und Bildung.
Diese Auszeichnung zeigt, dass Pflegeexpertise zunehmend auch in gesellschaftlichen Schlüsselgremien wahrgenommen wird.

Pflegemanagerin des Jahres
Auf dem Kongress Pflege wurde Sandra Postel als Pflegemanagerin des Jahres ausgezeichnet. Der Preis würdigt besondere Leistungen im Pflegemanagement und die Rolle von Führung in der Weiterentwicklung der Pflege.
Auszeichnungen wie diese tragen dazu bei, Führungsrollen in der Pflege sichtbarer zu machen und die Bedeutung professioneller Leitung hervorzuheben.

Weiterbildungsordnung in Bayern
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern arbeitet derzeit an einer neuen Weiterbildungsordnung. Ziel ist es, Weiterbildung stärker an der generalistischen Ausbildung auszurichten und wissenschaftlich zu fundieren.
Interessierte Pflegefachpersonen können sich aktiv an diesem Prozess beteiligen.
Diese Initiative zeigt, dass Weiterbildung zunehmend systematisch und strukturiert gedacht wird.

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