- Die Pflegekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben.
- Sie organisiert den Berufsstand selbst – Verbände und Gewerkschaften bleiben weiter wichtig.
- In NRW werden 200.000 bis 250.000 Pflegefachpersonen Pflichtmitglieder.
- Anschubfinanzierung und gute Kommunikation sollen Fehler aus Niedersachsen vermeiden.
- Geringe Wahlbeteiligung bleibt die größte Herausforderung der Kammerbewegung.
Pflegekammer – kaum ein Begriff sorgt in der Pflege für so viel Diskussion, Hoffnung und manchmal auch handfesten Streit. Während in Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Kammern wieder abgewickelt wurden, baut Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Aufnahme gerade eine der größten Pflegekammern Deutschlands auf. Wir haben mit Sandra Postel gesprochen, die als Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW mittendrin steckt – und vorher schon als Vizepräsidentin in Rheinland-Pfalz reichlich Erfahrung gesammelt hat. Was eine Kammer eigentlich ist, warum Pflege sich selbst organisieren sollte und wo die größten Stolpersteine liegen, erfährst du hier.
Eine Frau, zwei Kammern: Leben als Grenzgängerin
Sandra Postel ist Pflegefachperson mit Examen aus den 1990er-Jahren, hat anschließend studiert und arbeitet im Bereich Bildung und Personalentwicklung für Kliniken und Altenheime in mehreren Bundesländern. Weil Kammerrecht Ländersache ist, ergibt sich eine kuriose Situation: In Rheinland-Pfalz entscheidet der Arbeitsort über die Pflichtmitgliedschaft, in Nordrhein-Westfalen auch der Wohnort. Postel ist damit Pflichtmitglied in gleich zwei Pflegekammern – eine echte Grenzgängerin.
Als sich die Kammer in NRW konstituierte, folgte sie dem Ruf nach Nordrhein-Westfalen, gab alle Ämter in Rheinland-Pfalz ab und wurde in den Errichtungsausschuss berufen. Dessen Mitglieder wählten sie zur Vorsitzenden. Doppelrollen sind nicht ihr Ding, betont sie – Rollenklarheit ist ihr wichtig.
Warum eine Kammer mehr ist als ein Verband
Die Idee der Pflegekammer ist alt: Schon seit den 1990er-Jahren wird sie diskutiert. Eine entscheidende Weichenstellung brachte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 – damals ging es um die Generalistik. Die Klarstellung: Pflege ist kein Hilfs- oder Assistenzberuf, sondern ein Heilberuf. Und Heilberufe dürfen sich in Deutschland grundsätzlich selbst organisieren.
Genau hier liegt der Kern. Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und kann deshalb hoheitliche Aufgaben übertragen bekommen – etwa Berufsnormen aufstellen, eine Berufsordnung erlassen oder Qualifikationsanforderungen definieren. Das kann weder ein Berufsverband wie der DBfK noch eine Gewerkschaft leisten. Postel betont aber: Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Zusammenspiel. Kammern brauchen die fachliche Vorarbeit der Verbände, und Gewerkschaften brauchen die von der Kammer gesetzten Normen, um über Vergütung gut verhandeln zu können.
„Kein Staat würde hoheitliche Aufgaben übertragen, nur weil es nett ist für die Berufsgruppe. Dahinter steht immer die Idee, eine Versorgungssicherheit herzustellen – und zu verstehen, dass die nur mit der Expertise der Berufsgruppe selber geleistet werden kann." — Sandra Postel
Dahinter steckt also ein Bekenntnis der Politik: Pflege ist so komplex und anspruchsvoll, dass sie sich selbst organisieren darf – wie es bei Ärzt:innen oder Apotheker:innen längst üblich ist. Ein gutes Beispiel ist die Fachweiterbildung. In Ländern ohne Kammer legt das Ministerium fest, welche Qualifikationen es braucht. Postel fragt: Kann ein Ministerium das wirklich besser als ein demokratisch organisierter Berufsstand, der selbst weiß, was er können muss?
Vom Gesetz zum Errichtungsausschuss: So entsteht eine Kammer
Der Weg zur Kammer ist ein politischer Prozess. In NRW brachte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann das Heilberufsgesetz in den Landtag ein. Nach längerer Debatte wurde es im Juni 2020 beschlossen – mit einem aus Postels Sicht stabilen Ergebnis: Neben der Regierungskoalition stimmten auch die Grünen dafür, dagegen waren SPD und AfD.
Im September 2020 konstituierte sich der Errichtungsausschuss: 38 Kolleg:innen, 19 Mitglieder und 19 Stellvertretende, aus allen Bereichen der Pflege – Pflegewissenschaft, Pädagogik, Management, aber vor allem aus der direkten Versorgung von Patient:innen und Bewohner:innen. Etwa die Hälfte kommt aus der Versorgung älterer Menschen, es sind mehr Frauen als Männer. Vier Arbeitsgruppen kümmern sich um die zentralen Aufgaben: Mitgliederregistrierung, Aufbau der Geschäftsstelle sowie Vorbereitung von Wahl und konstituierender Kammerversammlung. Bis Ende März 2022 muss alles stehen – ein sportlicher Zeitplan.
NRW ist ein riesiges Land: rund 12.500 Arbeitgeber, geschätzt 200.000 bis 250.000 Pflegefachpersonen. Genaue Zahlen kennt bislang niemand. Selbst Forschungseinrichtungen können den Fachkräftebestand nur sehr gut schätzen. Für Postel ist das einer der größten Mehrwerte: Eine Kammer liefert endlich Echtzeitdaten – wo Fachkräfte fehlen, wie die Altersstruktur aussieht. Die Geschäftsstelle wuchs zum Aufnahmezeitpunkt bereits auf zehn Mitarbeitende. Weil von null gestartet wird, entsteht nebenbei eine der digitalsten Behörden überhaupt – anders wäre der Zeitplan kaum zu halten.
Wer Mitglied wird – und warum auch im Ruhestand
Die Meldeordnung regelt genau, wer dazugehört: Alle dreijährig examinierten Pflegefachpersonen mit Wohnort in NRW – ob mit alter Berufsbezeichnung wie Krankenschwester oder Altenpfleger:in oder mit den neuen Titeln Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Dabei müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben eingehalten werden, vom Verwaltungsverfahrensgesetz bis zum Datenschutz.
Eine Besonderheit gegenüber Rheinland-Pfalz: In NRW bleibt man grundsätzlich Mitglied, auch wenn man gerade nicht im Beruf arbeitet – man wird dann inaktiv geschaltet, ähnlich wie Ärzt:innen ihre Kammermitgliedschaft mit der Approbation nicht abgeben. Postel hat damit zunächst gehadert, sieht inzwischen aber den Vorteil: Wer etwa in einer Krise reaktiviert werden möchte, steht damit unter dem Schutz – aber auch unter der Aufsicht – der Kammer.
Wichtig ist ihr: Eine Zwangsrekrutierung über die Kammer wird es nicht geben. Schon in der Diskussion um die Verpflichtung von Ärzt:innen in NRW habe es zu Recht einen Aufschrei gegeben. Die Kammer würde sich datenschutzrechtlich nicht instrumentalisieren lassen. Was Rheinland-Pfalz dagegen sinnvoll gemacht habe: inaktiven Mitgliedern Infomaterial schicken und sie einladen, in den Beruf zurückzukehren.
Verbeamtung oder Profession? Ein lehrreiches Gedankenexperiment
Im Gespräch entspinnt sich eine spannende Grundsatzfrage: Wenn der Staat die Gesundheitsversorgung auch in Krisen sicherstellen muss – müsste Pflege dann nicht in den Staatsdienst, vergleichbar mit Lehrkräften und Polizei? Postel findet die Weichenstellung legitim: Staatsdienst oder Profession wie bei Ärzt:innen und Apotheker:innen. Der aktuelle Zustand jedenfalls könne so nicht weitergehen.
Ihre Pointe richtet sich an die Kritiker:innen der Kammer: Wer die Verkammerung der Pflege ablehne, müsse konsequent sein. Entweder man traut der Pflege hoheitliche Aufgaben zu – oder man nimmt sie in den Staatsdienst. Beides nicht zu wollen, sei unredlich. Das eigentliche Problem liege tiefer: Pflege werde stark politisiert, die Berufsgruppe selbst aber oft ausgeklammert. Immer dann, wenn es um die Übertragung von Rechten und Verantwortung gehe, entstünden Widerstände – häufig, weil es um Machtverlust gehe.
„Pflege scheint doch irgendwie so wichtig zu sein, dass man keine Macht abgeben möchte. Und gleichzeitig geht nach innen etwas: Die Berufsgruppe schreckt zurück und fragt sich, was die Übernahme weiterer Verantwortung eigentlich für sie persönlich bedeutet." — Sandra Postel
Berufsordnung: Wie Pflege ihre Verantwortung sichtbar macht
Ein Dauerthema im Gespräch: Während sich eine OP klar einer Verantwortung zuordnen lässt, ist die Fürsorgearbeit der Pflege schwerer zu fassen. Genau hier setzt eine Berufsordnung an. Sie klärt das ethische Berufsverständnis und den Verantwortungsbereich – etwa, dass man bei beobachtetem Fehlverhalten oder Gewalt handeln muss. In Rheinland-Pfalz habe gerade dieser Punkt für Aufruhr gesorgt.
Auf dieser Grundlage lassen sich dann die spannenden „Scopes of Practice" erarbeiten – also klar definierte Handlungsfelder. Genau das ist das Neue: Eine Kammer ist demokratisch legitimiert und kann aus der Vorarbeit der Verbände eine verbindliche Norm machen. Und diese Verbindlichkeit wird zur Verhandlungsgrundlage, wenn pflegerische Leistungen refinanziert und vergütet werden sollen.
Kammer und Gewerkschaft: Gegner oder Partner?
Bei der ersten Kammerwahl in Rheinland-Pfalz beteiligten sich erschreckend wenige Pflegefachpersonen. Nominell verloren alle Listen Stimmen, prozentual stark zulegen konnte die Gewerkschaft ver.di. Für Postel ein Beleg, dass Kammer und Gewerkschaft zusammenarbeiten müssen. Sie verweist dabei auf ein Gespräch im Übergabe-Podcast mit Michael Quetting zum Thema Gewerkschaften in der Pflege, in dem dieser einen konstruktiven Dialog statt Bashing angekündigt hatte.
Wie ernst man die Stimmen nehmen muss? In der Demokratie zähle das Wahlergebnis – und die nackten Zahlen lassen sich nicht wegdiskutieren. Gleichzeitig warnt Postel davor, die Kammer über die Finanzierung auszuhöhlen. Forderungen nach „beitragsfreien" Kammern hält sie für riskant, weil ohne wirtschaftliche Autonomie keine schlagkräftige Interessenvertretung möglich sei.
Was NRW aus Niedersachsen gelernt hat
Der Wendepunkt in Niedersachsen waren die Beitragsbescheide, die mangels Vorfinanzierung schlecht kommuniziert werden konnten – und auf die im Land kein echtes politisches Bekenntnis zur Kammer folgte. Diese Fehler will NRW vermeiden. Die Kammer wird ernst genommen, der Draht zu Ministerium und Politik ist eng, und es gibt eine Anschubfinanzierung von fünf Millionen Euro für den Aufbau der Verwaltung.
Postels Linie für die Beitragsfrage: möglichst unabhängig bleiben bei der Interessenvertretung und beim Ehrenamt – aber für rein gesellschaftliche Aufgaben wie das Berufsregister eine längerfristige Anschubfinanzierung des Landes einfordern. Das würde den aus den Mitgliedern zu finanzierenden Haushalt deutlich reduzieren. Ob Einheits- oder gestaffelter Beitrag, entscheidet später die gewählte Kammerversammlung – Postel persönlich tendiert zum gerechteren Staffelbeitrag. Charmant findet sie das Modell der Uniklinik Mainz, wo der Kammerbeitrag im Tarifvertrag verankert ist: Das Mitglied bekommt das Geld und zahlt die Kammer davon – Transparenz bleibt also erhalten.
Reden statt schimpfen: die Kammerdialoge
Um den Austausch mit den künftigen Mitgliedern zu suchen, hat der Errichtungsausschuss alle fünf Wochen einen Kammerdialog ins Leben gerufen – bewusst auch gemeinsam mit Skeptiker:innen organisiert. Die häufigsten Themen: Beitragshöhe und Pflichtmitgliedschaft. Harte, sachliche Auseinandersetzungen findet Postel gut. Beschimpfungen oder Vergleiche mit dem Nationalsozialismus, wie sie ihr in sozialen Medien begegnen, hingegen nicht.
Die größte Hürde: eine Berufsgruppe in Bewegung bringen
Am Ende dreht sich vieles um eine Frage: Warum ist die Berufsgruppe so schwer zu mobilisieren? Anstrengende Dienste, Erschöpfung, ein historisch gewachsenes Zögern, Verantwortung sichtbar zu übernehmen – und ein Gender Gap, der Pflege als „weiblichen" Beruf lange klein gehalten hat. Eine Kammer, so die Hoffnung, kann hier die Plattform bilden, auf der sich der Beruf selbstbewusst aufstellt und auf Augenhöhe mitgestaltet.
Auf ihre drei Wünsche für die Zukunft angesprochen, nennt Postel: eine hohe Registrierungsquote, eine starke Wahlbeteiligung und ein offenes Ohr der Politik für eine faire Anschubfinanzierung. Ob sie selbst als Präsidentin kandidiert, lässt sie offen – das entscheide sie mit Familie und Community, und ob die Kolleg:innen sie wollen, sei deren gutes Recht.
Die Registrierung auf der Kammerseite war zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits möglich. Wer mehr über den Aufbau und die laufende Registrierung in NRW wissen will oder sich für die Hintergründe der Pflegekammer auf Landesebene interessiert, findet dort weitere Informationen.
Zum Weiterhören
- ÜG064 – Gewerkschaften in der Pflege (Michael Quetting)
- ÜG045 – Blickpunkt Niedersachen: Evaluation der Pflegekammer (Interview mit Kai Boeddinghaus und Dr. Martin Dichter)
- ÜG127 – Pflegekammer Baden-Württemberg (Peter Koch)
Weiterführende Links & Shownotes
Information zur Gästin
- Sandra Postel - Twitteraccount (twitter.com)
Shownotes zur Folge
- Errichtungsausschuss Pflegekammer NRW (pflegekammer-nrw.de)
- Pflegekammer NRW (mags.nrw)
- Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Darum brauchen wir Pflegekammern (dbfk.de)
- Nordrhein-Westfalen: Pflegekammer ruft zur Registrierung auf (Ärzteblatt.de)
- Pflegekammer NRW: Registrierung läuft auf Hochtouren (Altenpflege-online.net)
