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Diese Episode erschien am 26.09.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Pflegekammer NRW vertagt ihre neue Weiterbildungsordnung um vier Wochen.
  • Der Bundestag berät erstmals über das Pflegestudiumstärkungsgesetz – parteiübergreifend positiv.
  • Das DNQP eröffnet die Kommentierung zum aktualisierten Expertenstandard Kontinenzförderung.
  • Rund 6.000 Menschen demonstrierten in Düsseldorf für eine bessere Klinikfinanzierung.

In dieser Folge des PflegeUpdate dreht sich alles um zwei große pflegepolitische Baustellen und zwei kompakte Kurznachrichten. Wir ordnen für dich ein, was sich rund um die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen getan hat und wie die erste Bundestagsdebatte zum Pflegestudiumstärkungsgesetz verlaufen ist. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Ende September 2023.

Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW vertagt

In Nordrhein-Westfalen existiert eine der zum damaligen Zeitpunkt noch verbliebenen Pflegekammern in Deutschland. In der Kammerversammlung sorgte das Thema Weiterbildungsordnung für so viel Diskussionsstoff, dass sich der Vorstand der Kammer veranlasst sah, dazu in den sozialen Medien Stellung zu beziehen. Der Grund: Sobald die Begriffe Weiterbildung, Fortbildung oder Ordnung fallen, entsteht bei vielen Pflegefachpersonen der Eindruck, über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden.

Inhaltlich geht es darum, wie Weiterbildungen in der Pflege in NRW künftig geregelt werden. Der Entwurf der Weiterbildungsordnung umfasst unter anderem die Fachweiterbildungen für Intensivpflege und Anästhesie, für die pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie, für psychische Gesundheit, für den Operationsdienst sowie die Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter und zur Fachkraft für Hygiene- und Infektionsprävention. Auch die Anerkennung der Weiterbildungsstätten ist Teil des Dokuments. Geplant war, dass die Kammer diese Bereiche ab dem 1. Januar zentral verantwortet.

Weil es sich um ein sehr umfangreiches Dokument handelt, baten die Fraktionen von ver.di und den Pflegebündnissen in der Kammerversammlung um mehr Zeit, damit alle Kolleg:innen den Entwurf in Ruhe lesen und Anmerkungen einbringen können. Die Versammlung entschied daraufhin, in vier Wochen erneut zusammenzukommen und die Ordnung dann zu verabschieden. Die Kammerpräsidentin stellte klar, dass die Fristen des Heilberufsgesetzes eingehalten würden und niemand befürchten müsse, im neuen Jahr keine Weiterbildung beginnen zu können.

Warum braucht es die Ordnung überhaupt? Das Heilberufsgesetz in NRW weist den Kammern ausdrücklich die Aufgabe zu, die berufliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder zu regeln und zu fördern. Dazu gehören künftig auch ein Weiterbildungsregister, Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen sowie die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen. Erstellt wurde der Entwurf in enger Zusammenarbeit mit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, die bereits seit 2017 mit einer solchen Ordnung arbeitet. Für dich relevant ist vor allem: Die bisherige Zuständigkeit der fünf Bezirksregierungen wechselt damit zu einer einzigen zentralen Stelle bei der Kammer, und die Ordnung löst die bisherige Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung ab. Vorgesehen ist außerdem, dass die Ordnung regelmäßig überprüft, angepasst und um neue Weiterbildungen ergänzt werden kann.

Erste Bundestagsdebatte zum Pflegestudiumstärkungsgesetz

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz, kurz PflStudStG, soll dafür sorgen, dass primärqualifizierende Studierende in der Pflege ab dem 1. Januar 2024 dieselbe Vergütung erhalten wie ihre Kolleg:innen in der berufsschulischen Ausbildung. Bislang war das nicht der Fall. Zum Zeitpunkt der Folge wurde der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten. Die Details findest du auf der Übersichtsseite des Bundesgesundheitsministeriums zum PflStudStG.

In der ersten Lesung kamen Vertreter:innen der Fraktionen zu Wort. Für die CDU/CSU sprach sich die Abgeordnete unter anderem für eine Akademisierung des Pflegeberufs aus – auch in der direkten Versorgung am Bett, um echte Karrierewege zu eröffnen. Sie verband damit die Hoffnung auf mehr Pflegeforschung in Deutschland und auf eine bessere Integration internationaler Forschungsergebnisse, wofür es Bachelorabsolvent:innen brauche. Kritisch äußerte sie sich zu möglicherweise weiter steigenden Eigenanteilen in der Langzeitpflege, weil auch die Gehälter der Studierenden finanziert werden müssen, und brachte eine steuerfinanzierte Lösung ins Gespräch.

Auch die übrigen Fraktionen bewerteten die Akademisierung grundsätzlich positiv, sahen aber Verbesserungsbedarf, den sie im Gesundheitsausschuss erarbeiten wollten. Die FDP erhoffte sich, mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen, und drang auf eine zeitnahe Neuregelung der Heilkundeübertragung. Die SPD sprach sich klar für die Akademisierung aus und benannte ausdrücklich die aufsuchende und beratende Arbeit von Community Health Nurses. Die Grünen wollten mit dem Gesetz die Pflege stärken und aufwerten und griffen die Heilkundeübertragung ebenfalls auf.

Bemerkenswert war, dass sich quer durch die demokratischen Fraktionen ein einhellig positives Bild zur Akademisierung zeigte. Der Entwurf sollte am Mittwoch, dem 27. September, im Gesundheitsausschuss weiter beraten werden, anschließend waren die Sichtung der Sachverständigen-Stellungnahmen und die Rücküberweisung an den Bundestag vorgesehen. Da das Gesetz bereits wenige Monate später in Kraft treten sollte, war ein zügiges Verfahren geplant.

DNQP: Kommentierung zum Expertenstandard Kontinenzförderung

Aus dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) gab es ebenfalls Neuigkeiten: Das Netzwerk veröffentlichte die Konsensfassung des aktualisierten Expertenstandards zur Förderung der Kontinenz in der Pflege. Interessierte aus Praxis und Wissenschaft hatten im Zeitraum vom 25. September bis zum 19. November 2023 die Möglichkeit, eine Stellungnahme oder Kommentierung abzugeben – per E-Mail oder auf dem Postweg. Für dich ist das ein guter Moment, fachliche Einschätzungen aus dem Versorgungsalltag einzubringen, bevor der Standard final wird.

Klinikproteste in Düsseldorf für eine bessere Refinanzierung

In der Woche vor der Folge gab es deutschlandweit Proteste von Klinikbeschäftigten. In Düsseldorf beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 6.000 Menschen an einer Kundgebung auf der Landtagswiese. Getragen wurde sie von einem breiten Bündnis aus kommunalen Spitzenverbänden, Ärztekammern, der Pflegekammer NRW, der Gewerkschaft ver.di, dem Marburger Bund sowie Diakonie und Caritas. Unter dem Motto „5 vor 12" forderten sie eine nachhaltige Refinanzierung der Kliniken – auch mit Blick auf die damals geplante Krankenhausstrukturreform.

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Quellen