- Das Pflegestudiumstärkungsgesetz soll das primärqualifizierende Pflegestudium vergüten – als Referentenentwurf.
- Am UKGM ist ein Entlastungstarifvertrag mit der PPR 2.0 als Instrument vereinbart worden.
- Neue Zahlen zeigen Spitzengehälter in Pflegeausbildungen und einen klaren Zusammenhang von Personalmangel und Krankenstand.
In Folge 46 des PflegeUpdate vom April 2023 geht es um einen geplanten Schritt zur Vergütung des Pflegestudiums, um neue Entwicklungen im Arbeitskampf an deutschen Kliniken und um aktuelle Zahlen rund um Ausbildungsgehälter und Personalmangel. Wir fassen die Meldungen für dich zusammen und ordnen ein, was sie für Pflegefachpersonen bedeuten.
Pflegestudiumstärkungsgesetz: Vergütung für das primärqualifizierende Studium
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz – kurz PflStudStG – ist die Reaktion auf langjährige Forderungen der Pflegeverbände und auf eine Entschließung des Bundesrats: Wer ein primärqualifizierendes Pflegestudium absolviert, soll dafür künftig eine Vergütung erhalten. Das betrifft sowohl bereits immatrikulierte Studierende als auch alle, die ein solches Studium neu aufnehmen. Zum Zeitpunkt der Folge lag das Vorhaben als Referentenentwurf bei Bundesländern, Verbänden und beteiligten Ressorts, die ihre Stellungnahmen abgeben sollten. Ein verabschiedetes Gesetz war es damals also noch nicht.
Hintergrund ist die bislang fehlende Vergütung: Während Pflegeauszubildende ein Ausbildungsgehalt erhalten, gingen primärqualifizierende Studierende bisher leer aus – ein Nachteil, der das Studium für viele unattraktiv machte. Zum damaligen Stand schätzte man die Zahl der Betroffenen auf rund 1.500 Studierende, mit etwa 500 neuen Studierenden pro Semester. Mit der Vergütung will der Gesetzgeber mehr junge Menschen für ein Pflegestudium gewinnen.
Die Finanzierung der praktischen Ausbildung soll dazu in das bestehende System der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dieses funktioniert über Landesfonds, in die ausbildende Krankenhäuser sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen einzahlen; hinzu kommen ein Anteil der sozialen Pflegeversicherung und rund zehn Prozent vom Land. Aus diesem Ausgleichsfonds wird in einem Umlageverfahren an die Träger der praktischen Ausbildung und an die Pflegeschulen ausgezahlt. Künftig soll auch die Vergütung der Studierenden über diesen Fonds laufen. Das Pflegestudium wird dafür als duales Studium ausgelegt: Studierende schließen zusätzlich zum Studienplatz einen Vertrag mit einem praktischen Ausbildungsträger, der die Verantwortung für die Durchführung des Praxisteils übernimmt und dafür eine Finanzierung aus dem Ausgleichsfonds erhält. Die theoretischen Lehrveranstaltungen der Hochschulen bleiben dagegen weiterhin Sache der Länder. Mehr Details zur geplanten Vergütung des Pflegestudiums findest du in der verlinkten Berichterstattung.
Über die reine Vergütung hinaus sah der Entwurf weitere Änderungen vor: Das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachpersonen soll durch bundeseinheitliche Formerfordernisse vereinfacht und beschleunigt werden. Digitale Unterrichtsformate und digitale Kompetenzen sollen ausdrücklich ins Pflegeberufegesetz beziehungsweise in die Lehrpläne aufgenommen werden. Und die Prüfungsbedingungen sollen transparenter werden – etwa mit Blick darauf, wie viele Prüfende anwesend sein müssen und wer Entscheidungen trifft.
Kritik kam unter anderem von Prof. Dr. Thomas Fischer von der Evangelischen Hochschule Dresden, der die Förderung der Vergütung grundsätzlich begrüßte, aber ein Risiko in der neuen Konstruktion sah: Indem zwischen Hochschule und Praxis ein zusätzlicher praktischer Ausbildungsträger als Vermittler eingezogen werde, könnte die Gesamtverantwortung der Hochschulen für die Studiengänge geschwächt und der Transfer zwischen Theorie und Praxis erschwert werden – mit möglichen Folgen für das hochschulische Niveau des Studiums. Wie die Finanzierung und die Zusammenarbeit mit den Hochschulen im Detail geregelt werden, war zum Zeitpunkt der Folge noch offen und sollte sich erst nach Abschluss des Verfahrens und der Veröffentlichung des Gesetzes zeigen.
Entlastungstarifvertrag am UKGM vereinbart – PPR 2.0 als Instrument
Am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) konnte ein Entlastungstarifvertrag erreicht werden. In der vorherigen Folge war noch berichtet worden, dass die Beschäftigten dort für Entlastungsregelungen in den Streik getreten waren, nachdem mehrere Verhandlungsrunden gescheitert waren. Als Instrument für die Entlastung soll die PPR 2.0 dienen – ein Personalbemessungsinstrument, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbilden soll. Die Hintergründe zur geplanten Entlastung am UKGM sind in der verlinkten Meldung nachzulesen.
Damit ist das Thema Arbeitskampf in der Pflege aber nicht abgeschlossen. An der Universitätsmedizin Mainz liefen zum Zeitpunkt der Folge Tarifverhandlungen mit ver.di. Gefordert wurde unter anderem eine dauerhafte Erhöhung der monatlichen Grundvergütung um 550 Euro bei Vollzeitbeschäftigten und um 275 Euro bei Auszubildenden und Praktikant:innen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, eine Anhebung des Nachtzuschlags von 25 auf 40 Prozent sowie der Einstieg in Verhandlungen über eine Arbeitszeitverkürzung. Die genauen Forderungen von ver.di in Mainz sind dort dokumentiert.
Die Arbeitgeberseite bot demgegenüber eine dreistufige prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte an: zwei Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2023, weitere zwei Prozent zum 1. Juni 2023 und einen noch zu definierenden Prozentsatz zum 1. Dezember 2023. Ver.di lehnte das Angebot als inakzeptabel ab, weil die gestaffelte und verzögerte Auszahlung einen Reallohnverlust bedeute und keinen Inflationsausgleich darstelle. Für den 4. und 5. Mai 2023 wurde ein zweitägiger Warnstreik angekündigt, falls es bis dahin zu keiner Einigung kommt; zwischenzeitlich waren noch Verhandlungstermine am 24. April und 3. Mai vorgesehen. Für Pflegefachpersonen zeigt sich an beiden Beispielen, wie stark Entlastung und faire Bezahlung inzwischen über Tarifverträge erkämpft werden.
Neue Zahlen: Ausbildungsgehälter, Streiks in Großbritannien und der DAK-Report
Das Statistische Bundesamt hat aktuelle Zahlen zu Ausbildungsvergütungen veröffentlicht. Demnach lag das durchschnittliche Bruttogehalt von Auszubildenden in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf bei rund 1.139 Euro im Monat. Damit war es das höchste Ausbildungsgehalt, das das Amt im Referenzmonat April 2022 erfasst hat. Die Einordnung der Gehälter von Auszubildenden liefert das Statistische Bundesamt selbst.
In Großbritannien zeichnete sich derweil weiterhin keine Einigung in den Tarifverhandlungen für Pflegefachpersonen ab. Die Mitglieder des Royal College of Nursing (RCN) lehnten ein Angebot der Regierung ab. Dem britischen Gesundheitssystem drohten dadurch neue Streiks, die sich über das ganze Jahr ziehen könnten, sollte keine Einigung erzielt werden.
Die DAK hat gemeinsam mit dem Institut forsa ihren Gesundheitsreport vorgelegt. Er zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Personalmangel und Krankenstand: Je größer die Personalnot, desto wahrscheinlicher gehen Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit. Drei Viertel der befragten Pflegefachpersonen im Krankenhaus gaben an, die Arbeit sei mit dem vorhandenen Personal nur noch unter größten Anstrengungen zu leisten; in der Langzeitpflege äußerten sich 65 Prozent der Befragten ähnlich. Die Ergebnisse des DAK-Gesundheitsreports unterstreichen, dass Personalmangel kein Zukunftsproblem ist, sondern für viele Beschäftigte längst Alltag – mit messbaren Folgen für die eigene Gesundheit.
Zum Weiterhören
- PU045 – Streik am UKGM / Vergütung Pflegestudium / Koalitionsvertrag Berlin
- PU056 – Erste Beratung zum PflStudStG / Weiterbildungsordnung NRW
- ÜG094 – Pflege streikt! (Paula Klaan)
Quellen
- Pflegestudiumstärkungsgesetz - Referentenentwurf (bmfsfj.de)
- Abbildung zur Ausbildungsfinanzierung (bezreg-muenster.de)
- Artikel Pflegestudium Vergütung (bibliomed-pflege.de)
- Tarifvertrag Entlastung UKGM (bibliomed-pflege.de)
- Forderungen Verdi Mainz (verdi.de)
- RCN-Streikwarnung (rcn.org.uk)
- Gehalt von Auszubildenden (destatis.de)
- Gesundheitsreport DAK (dak.de)
- Junge Pflege Kongress (junge-pflege.de)
