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Das Wichtigste in Kürze
  • Linnemann ist der neue Bundesgesundheitsminister – Ökonom statt Mediziner im BMG.
  • Eine Strukturkommission Pflege soll das System grundlegend untersuchen und reformieren.
  • Das PNOG soll kurzfristig stabilisieren, löst aber keine strukturellen Grundprobleme.
  • Verbände warnen: Änderungen bei Pflegegraden gefährden Personalausstattung in Pflegeheimen.
  • Digitalisierung soll Pflege unterstützen – kein Ersatz für Pflegefachpersonen.

Ein neuer Minister mit einer alten Baustelle

Seit dem 29. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen neuen Bundesminister. Dr. Carsten Linnemann (CDU) folgte auf Nina Warken, die in das Bundeskanzleramt wechselte und dort das Amt der Chefin des Bundeskanzleramts sowie der Bundesministerin für besondere Aufgaben übernahm. Linnemann ist promovierter Ökonom und seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Vor seinem Wechsel ins Gesundheitsministerium war er unter anderem Generalsekretär der CDU.

Carsten Linnemann neuer Gesundheitsminister
Nach seiner Ernennung durch den Bundespräsidenten hat Dr. Carsten Linnemann am 29. Juli 2026 das Amt als Bundesminister für Gesundheit übernommen.

Damit übernimmt ein Politiker das Gesundheitsressort, dessen bisherige politische Arbeit vor allem wirtschafts- und sozialpolitische Fragen umfasste. Anders als sein unmittelbarer Vorgänger Karl Lauterbach kommt Linnemann nicht aus einem medizinischen oder gesundheitswissenschaftlichen Berufsfeld. Für die zukünftige Gesundheitspolitik ist seine fachliche Herkunft allein allerdings kein belastbarer Indikator. Entscheidend wird sein, welche politischen Schwerpunkte er setzt und welche Reformen tatsächlich umgesetzt werden.

Linnemann selbst hat bei der Amtsübernahme betont, dass eine verlässliche und finanzierbare Gesundheits- und Pflegeversorgung zu seinen zentralen Aufgaben gehört. Gleichzeitig sieht er erheblichen Reformbedarf im Gesundheitssystem.

Besonders deutlich äußerte sich der neue Minister zur Pflegeversicherung. In einem am 10. September 2026 veröffentlichten FAZ-Interview bezeichnete er das bestehende Pflegesystem als nicht zukunftsfest. Er verwies dabei auf steigende Ausgaben, eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen und die Belastungen für Beiträge und Eigenanteile. Nach seiner Einschätzung reichen einzelne Anpassungen nicht aus, vielmehr müsse das System grundsätzlich umgebaut werden.

Mit dem Ministerwechsel ändert sich zunächst vor allem die politische Verantwortung im BMG. Welche konkreten Auswirkungen sich für Pflegefachpersonen ergeben, wird sich erst anhand der angekündigten Gesetzes- und Reformvorhaben zeigen.

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Strukturkommission Pflege: Der Blick geht über das nächste Gesetz hinaus

Eine der ersten größeren Ankündigungen Linnemanns betrifft eine neue „Strukturkommission Pflege“. Sie soll das System der Pflegeversicherung grundsätzlich untersuchen und Vorschläge für eine strukturelle Reform erarbeiten. Anders als die bereits bestehende Bund-Länder-Kommission soll das neue Gremium nach Linnemanns Vorstellungen auch unabhängige Fachleute und Wissenschaftler einbeziehen. Auf Grundlage der Ergebnisse soll 2027 eine weitergehende Pflegereform entstehen.

Kurzfristig soll das Pflegeneuordnungsgesetz die finanzielle Situation der Pflegeversicherung stabilisieren. Gleichzeitig soll eine Strukturkommission längerfristige Fragen bearbeiten, die mit einzelnen gesetzlichen Änderungen nicht gelöst werden können.

Linnemann: „Ohne Reform kollabiert das Pflegesystem.“
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann im Interview mit der FAZ.

Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere miteinander verbundene Entwicklungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen liegt inzwischen bei mehr als sechs Millionen. Linnemann geht davon aus, dass diese Zahl bis 2050 auf etwa 7,5 Millionen steigen könnte. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben der Pflegeversicherung, während die Finanzierung überwiegend über ein Umlagesystem erfolgt, dessen Einnahmen an die beitragspflichtigen Einkommen gekoppelt sind.

Hinzu kommen steigende Eigenanteile in der stationären Pflege und eine zunehmende Bedeutung der kommunalen Sozialhilfe, wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst tragen können. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Pflegeversicherung, sondern das gesamte System der pflegerischen Versorgung.

Auch die Rolle pflegender Angehöriger ist Teil dieser Debatte. Eine von Linnemann angekündigte Änderung betrifft die geplante Einschränkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Der Minister hat angekündigt, diese Kürzung wieder zurückzunehmen. Er verweist dabei auf die große Bedeutung der häuslichen Pflege: Nach seinen Angaben werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, häufig mit Unterstützung durch Angehörige.

Die Frage, wie Angehörigenpflege sozial abgesichert und mit professioneller Pflege verbunden werden kann, wird damit ebenfalls zu einem Bestandteil der kommenden Reformdebatte.

Die angekündigte Strukturkommission soll nicht nur einzelne Leistungen verändern, sondern die grundlegende Finanzierung und Organisation der Pflegeversicherung untersuchen; konkrete Ergebnisse sind allerdings erst im weiteren Reformprozess zu erwarten.

PNOG soll kurzfristig Geld sparen – und langfristig Strukturfragen offenlassen

Parallel zur angekündigten Strukturkommission soll das Pflegeneuordnungsgesetz weiter vorangetrieben werden. Der Referentenentwurf vom Juni 2026 verfolgt das Ziel, die Pflegeversicherung neu zu ordnen und ihre finanzielle Stabilität zu verbessern. Er enthält unter anderem Regelungen zu Pflegebegleitung, Prävention, Pflegeprozessverantwortung, Digitalisierung und zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Linnemann hat im September bekräftigt, dass das Gesetz kurzfristig notwendig sei, um die Beiträge der Pflegeversicherung im Jahr 2027 zu stabilisieren. Gleichzeitig betonte er, dass damit die grundlegenden Strukturprobleme noch nicht gelöst seien. Das PNOG und die geplante Strukturkommission sind deshalb zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Reformschritte.

Besonders relevant ist die geplante Veränderung beim Pflegegrad 1. Linnemann spricht davon, diesen stärker als „Präventions-Pflegegrad“ auszurichten. Prävention und Beratung sollen damit stärker in den Vordergrund rücken. Im Referentenentwurf sind zugleich Veränderungen bei Zugang und Umfang einzelner Leistungen vorgesehen.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet diese Pläne kritisch. Er sieht insbesondere bei Leistungseinschränkungen, Pflegebegleitung und der Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erheblichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes müsse der tatsächliche Unterstützungsbedarf der Menschen weiterhin maßgeblich sein.

Dabei ist wichtig, zwischen dem Gesetzentwurf und den politischen Bewertungen dazu zu unterscheiden: Das PNOG befindet sich im Gesetzgebungsprozess. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen sind daher nicht automatisch bereits geltendes Recht.

Das PNOG ist vor allem als kurzfristiger Reformschritt zur Stabilisierung der Pflegeversicherung angelegt, während die grundlegende Neuordnung des Systems erst mit der angekündigten Strukturreform erfolgen soll.

Haushalt 2027 - Weniger Spielraum für das Gesundheitsressort

Die Reformpläne treffen auf eine angespannte Haushaltslage. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht insgesamt weiterhin hohe Investitionen vor, gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung einen Konsolidierungskurs. Die ursprünglich erwartete Haushaltslücke wurde unter anderem durch Einsparungen in den Ressorts und Veränderungen bei Bundeszuschüssen geschlossen.

Auch der Gesundheitsetat fällt 2027 deutlich geringer aus. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts umfasst nach den derzeitigen Haushaltsplanungen rund 14,33 Milliarden Euro. Als wesentliche Ursache für den Rückgang gegenüber 2026 werden unter anderem auslaufende beziehungsweise wegfallende überjährige Darlehen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflege genannt.

Der geringere Etat bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche gesundheitsbezogenen Ausgaben pauschal um denselben Anteil gekürzt werden. Innerhalb des Haushalts verschieben sich die Schwerpunkte. So sollen beispielsweise die Mittel für die Cybersicherheit im Gesundheitswesen deutlich steigen. Auch im Bereich Prävention sind höhere Ausgaben vorgesehen.

Für den neuen Gesundheitsminister bedeutet die Haushaltslage dennoch einen begrenzteren finanziellen Spielraum. Reformen müssen nicht nur fachlich und politisch umgesetzt, sondern zugleich finanziert werden. Das gilt insbesondere für die Pflegeversicherung, deren Finanzierungsbedarf angesichts der demografischen Entwicklung weiter steigen dürfte.

Linnemann bezifferte den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der Pflegeversicherung in seinem FAZ-Interview deutlich und verband die geplante Reform ausdrücklich mit Einsparungen. Nach seiner Darstellung könnten ohne entsprechende Maßnahmen 2027 rund acht Milliarden Euro fehlen.

Die Gesundheitspolitik steht 2027 gleichzeitig unter Reform- und Spardruck; für die Pflege bedeutet das, dass neue Versorgungsstrukturen mit der Frage ihrer dauerhaften Finanzierung verbunden werden müssen.

Pflegeneuordnungsgesetz - Bündnis fordert Überarbeitung

Besonders intensiv wird beim Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) über die Auswirkungen auf die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege diskutiert.

Die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen, des Bremer Pflegerats, des DBfK Nordwest und der Gewerkschaft ver.di vom August 2026 richtet sich ausdrücklich gegen bestimmte geplante Veränderungen. Die Organisationen befürchten unter anderem, dass Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade indirekt Auswirkungen auf die refinanzierbare Personalausstattung haben könnten.

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Personalbemessung: Wenn der Pflegegrad zur Rechengröße wird

Hintergrund ist ein grundsätzliches Problem: In der stationären Langzeitpflege bestehen Zusammenhänge zwischen dem Pflegegrad der Bewohner und der personellen Ausstattung beziehungsweise Finanzierung einer Einrichtung. Wenn sich die Verteilung der Pflegegrade verändert, kann dies Auswirkungen auf die rechnerisch zugrunde gelegte Personalmenge haben.

Die vier Organisationen argumentieren deshalb, dass der tatsächliche Pflegebedarf der Bewohner maßgeblich sein müsse. Sie warnen davor, dass eine Veränderung der Pflegegradeinstufung zu einer rechnerischen Reduzierung des finanzierten Personals führen könnte, obwohl sich der konkrete Unterstützungsbedarf eines Menschen nicht entsprechend verändert.

Diese Position wird vom DBfK auch in seiner grundsätzlichen Stellungnahme zum PNOG vertreten. Der Verband fordert, Personalbemessung und Qualifikationsmix nicht über finanzielle Einsparziele zu reduzieren.

Das ist der DBfK
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist der größte Berufsverband für professionell Pflegende in Deutschland.

Für Pflegefachpersonen ist dieser Punkt von unmittelbarer Bedeutung. Personalbemessung ist keine rein administrative Frage. Sie beeinflusst, wie viele Menschen gleichzeitig versorgt werden können, welche Aufgaben übernommen werden und wie viel Zeit für pflegefachliche Beobachtung, Beratung, Beziehungsgestaltung und Dokumentation zur Verfügung steht.

Gleichzeitig muss zwischen der politischen Forderung der Verbände und der tatsächlichen Rechtslage unterschieden werden. Die Stellungnahme beschreibt eine befürchtete Entwicklung beziehungsweise die Bewertung des vorliegenden Entwurfs. Ob und in welcher Form die entsprechenden Regelungen letztlich Gesetz werden, ist vom weiteren Gesetzgebungsverfahren abhängig.

Die Debatte um die Personalbemessung zeigt, wie eng Pflegegrade, Finanzierung und Personalausstattung miteinander verbunden sind und warum Änderungen an einer Stelle Auswirkungen auf die Versorgung an anderer Stelle haben können.

Digitalisierung: Unterstützung oder Ersatz?

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Digitalisierung. Dabei richtet sich die Kritik der Pflegeverbände nicht grundsätzlich gegen digitale Lösungen. Im Gegenteil: Digitale Anwendungen können Dokumentation vereinfachen, Informationswege verbessern und Pflegefachpersonen bei bestimmten Aufgaben unterstützen.

Problematisch wird es aus Sicht der beteiligten Organisationen dann, wenn finanzielle Mittel, die bisher für Pflegepersonal vorgesehen sind, alternativ für technische oder digitale Systeme eingesetzt werden können. In der gemeinsamen Stellungnahme wird deshalb betont, dass Digitalisierung Pflege unterstützen, aber nicht als Ersatz für Pflegefachpersonen dienen soll.

Diese Diskussion ist auch vor dem Hintergrund anderer gesundheitspolitischer Entwicklungen relevant. Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wurde im Juli 2026 ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist unter anderem, Gesundheitsdaten besser für Versorgung, Forschung und Innovation nutzbar zu machen.

Digitalisierung und Personalpolitik müssen deshalb nicht als Gegensätze verstanden werden. Eine digitale Anwendung kann beispielsweise Dokumentationsaufwand reduzieren oder Informationen schneller verfügbar machen. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch die pflegefachliche Einschätzung, Beziehungsgestaltung oder die Durchführung komplexer pflegerischer Interventionen.

Die entscheidende Frage ist weniger, ob Pflege digitaler werden soll, sondern wie digitale Technologien finanziert, eingesetzt und mit ausreichend qualifiziertem Personal verbunden werden.

Tariftreue: Was sich bei der Bezahlung ändern könnte

Besonders deutlich fällt die Kritik der Verbände bei der geplanten Tariftreue aus.

Seit 2022 ist die Zulassung von Pflegeeinrichtungen zur Versorgung gesetzlich daran geknüpft, dass bestimmte Anforderungen an die Entlohnung der Beschäftigten erfüllt werden. Pflegeeinrichtungen müssen grundsätzlich tariflich bezahlen oder sich bei der Entlohnung an regionalen Tarifregelungen orientieren. Damit sollte unter anderem verhindert werden, dass Einrichtungen über besonders niedrige Löhne miteinander konkurrieren.

Nach dem derzeitigen PNOG-Entwurf sollen zentrale Tariftreue- und Entlohnungsregelungen vorübergehend ausgesetzt beziehungsweise verändert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die vollständige Refinanzierung tariflich vereinbarter Lohnsteigerungen neu zu regeln.

Die beteiligten Organisationen bewerten dies als problematisch. Sie verweisen darauf, dass die Pflege bereits mit einem hohen Personalbedarf und Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Bindung von Beschäftigten konfrontiert sei. Aus ihrer Sicht könnte eine weniger verlässliche Refinanzierung von Tariflöhnen die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Berufsfeldes beeinflussen.

Pflegereform? Pflegekürzungsprogramm! | ver.di
Mit dem PNOG werden keine Probleme gelöst, stattdessen soll bei den Leistungen gekürzt, bei den Beschäftigten in der Pflege gespart und eine schlechtere Versorgung riskiert.

Der DBfK fordert ebenfalls, die Tariftreue nicht abzuschwächen und tarifliche Lohnsteigerungen vollständig zu refinanzieren.

Für Pflegefachpersonen ist die Diskussion relevant, weil die Vergütung der Beschäftigten nicht isoliert von der Finanzierung der Einrichtungen betrachtet werden kann. Pflegeeinrichtungen müssen Personalkosten finanzieren, während gleichzeitig die Pflegeversicherung ihre Ausgaben begrenzen soll. Die politische Auseinandersetzung dreht sich daher auch um die Frage, welche Kosten die Pflegeversicherung übernehmen muss und welche Finanzierungsverantwortung bei anderen Akteur liegt.

Die Debatte um die Tariftreue verbindet Arbeitsbedingungen, Fachkräftegewinnung und die Finanzierung der Pflegeversicherung unmittelbar miteinander.

Eine solidarische Pflegeversicherung als Gegenmodell

Die Kritik am PNOG beschränkt sich nicht auf einzelne Regelungen. Die vier Organisationen verbinden ihre Forderungen mit einer grundsätzlichen Diskussion über die Finanzierung der Pflegeversicherung. Sie plädieren für eine solidarische Weiterentwicklung des Systems, in die sowohl gesetzliche als auch private Pflegeversicherung einbezogen werden sollen. Auch der Bund soll nach ihrer Vorstellung stärker Verantwortung übernehmen.

Ein weiterer Punkt betrifft Leistungen, die aus Sicht der Organisationen im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen. Solche Leistungen sollten angemessen aus Steuermitteln finanziert werden, statt ausschließlich über Beiträge der Pflegeversicherung getragen zu werden.

Damit wird eine grundlegende Frage angesprochen: Welche Aufgaben sollen über Versicherungsbeiträge finanziert werden und welche Aufgaben sind gesamtgesellschaftlich und damit über Steuern zu finanzieren?

Hinzu kommt die Frage, wie Pflegebedürftigkeit möglichst lange verhindert oder hinausgezögert werden kann. Prävention und Rehabilitation werden deshalb auch in der Stellungnahme als wichtige Bestandteile einer langfristigen Strategie genannt. Die beteiligten Organisationen sehen darin einen Ansatz, um den zukünftigen Bedarf an pflegerischer Versorgung zu reduzieren oder zumindest später entstehen zu lassen.

Der Gedanke findet sich teilweise auch im politischen Konzept des neuen Gesundheitsministers wieder. Linnemann möchte Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Begleitung ausrichten. Damit treffen unterschiedliche politische und verbandliche Perspektiven zumindest bei der Bedeutung von Prävention aufeinander, während über die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung weiterhin erheblicher Streit besteht.

Pflegebedürftigkeit
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten.

Die Diskussion um die Pflegeversicherung geht damit weit über Beitragssätze hinaus und berührt die grundsätzliche Frage, wie Deutschland Pflegebedürftigkeit, professionelle Pflege und familiäre Unterstützung langfristig finanzieren will.

Was bedeutet die Reformdebatte für Pflegefachpersonen?

Für Pflegefachpersonen sind die politischen Entwicklungen zunächst vor allem deshalb relevant, weil mehrere Reformvorhaben direkt auf die Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit zielen.

Dazu gehören die zukünftige Personalbemessung, die Finanzierung von Personalkosten, tarifliche Vergütung, pflegefachliche Rollen und Kompetenzen sowie die Digitalisierung. Auch die geplante stärkere Ausrichtung von Prävention und Pflegebegleitung könnte langfristig Auswirkungen auf Aufgabenprofile und Versorgungsstrukturen haben.

Der DBfK fordert beispielsweise, dass Pflegebegleitung als pflegefachliche Leistung ausgestaltet und qualifizierten Pflegefachpersonen übertragen wird. Außerdem bringt der Verband eine stärkere rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) ins Gespräch.

Damit wird ein weiterer Aspekt der Reformdebatte sichtbar: Es geht nicht nur darum, wie viel Geld für Pflege zur Verfügung steht, sondern auch darum, welche Aufgaben Pflegefachpersonen künftig übernehmen können und sollen.

Eine zukunftsfähige Pflegeversicherung muss deshalb mehrere Ebenen gleichzeitig berücksichtigen: die Finanzierung, die Zahl und Qualifikation der Beschäftigten, die Organisation der Versorgung, die Unterstützung pflegender Angehöriger und die Frage, wie Pflegebedürftigkeit möglichst lange vermieden oder hinausgezögert werden kann.

Für die berufliche Pflege bedeutet das, dass politische Entscheidungen über Pflegeversicherung und Sozialgesetzgebung keineswegs abstrakt bleiben. Sie können sich auf Personalausstattung, Vergütung, Arbeitsorganisation, Versorgungsangebote und pflegefachliche Handlungsspielräume auswirken.

Für Pflegefachpersonen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess, denn zentrale Fragen der zukünftigen Arbeits- und Versorgungsbedingungen werden derzeit politisch neu verhandelt.


Landtagswahlen

Sachsen-Anhalt: AfD wird stärkste Kraft

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 wurde die AfD mit 43,8 Prozent der Stimmen erstmals stärkste Kraft bei einer Landtagswahl in dem Bundesland. Mit deutlichem Abstand folgte die CDU mit 17,2 Prozent. SPD, Grüne, Linke und BSW zogen ebenfalls in den Landtag ein. Die AfD verfügt mit 39 von insgesamt 83 Sitzen allerdings nicht über die absolute Mehrheit. Damit ist für die Regierungsbildung eine Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen erforderlich.

Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor der Wahl

Am 20. September 2026 wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Bild in den letzten Tagen noch einmal verändert: Während die AfD in mehreren Umfragen zuvor knapp vor der SPD lag, kommt die SPD in einer am 18. September veröffentlichten ZDF-Politbarometer-Umfrage auf 37 Prozent und liegt damit erstmals knapp vor der AfD mit 36 Prozent. Die Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen wurde vom 14. bis 17. September unter 1.395 Wahlberechtigten durchgeführt; sie bildet eine aktuelle Stimmungslage ab und ist keine Prognose für den Wahlausgang.

Auch in Berlin zeichnet sich ein enges Rennen ab. Im BerlinTREND von Infratest dimap vom September liegen Linke und CDU mit 21 beziehungsweise 20 Prozent nahezu gleichauf. Dahinter folgen AfD mit 18 Prozent und Grüne mit 16 Prozent; die SPD kommt auf 12 Prozent. Rund 2,5 Millionen Wahlberechtigte sind zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses aufgerufen.

Die beiden Wahlen am 20. September finden unter engen Kräfteverhältnissen statt; Umfragen geben dabei lediglich den jeweiligen Erhebungsstand wieder und ersetzen kein Wahlergebnis.


Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Pflegefachpersonen wählen ihre Vertreterversammlung

Auch innerhalb der professionellen Pflege läuft derzeit eine Wahl: In Rheinland-Pfalz findet die dritte Wahl zur Vertreterversammlung der Landespflegekammer statt. Rund 200 Kandidierende treten auf zehn Listen an. Die Wahl läuft bis zum 25. September 2026; insgesamt werden 81 Mitglieder für die neue Vertreterversammlung gewählt. Sie ist das zentrale Organ der Landespflegekammer und bestimmt deren berufspolitische Ausrichtung für die kommenden fünf Jahre.

Die Wahl findet vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Debatte über die Zukunft der Pflegekammer statt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat angekündigt, noch 2026 eine erneute Befragung zur Zukunft der Kammer durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Sozialministeriums sollen daran rund 40.000 Abstimmungsberechtigte teilnehmen können. Die Abstimmung ist derzeit für Ende November bis Mitte Dezember vorgesehen. Sollte sich eine Mehrheit gegen die Beibehaltung der Pflegekammer aussprechen, will die Landesregierung eine entsprechende Änderung des Heilberufsgesetzes vorbereiten und dem Landtag vorlegen.

Die Entwicklung ist auch deshalb bemerkenswert, weil eine bereits im Frühjahr 2026 durchgeführte Mitgliederbefragung von der Vertreterversammlung vorzeitig beendet wurde. Bis zum Abbruch hatten rund 5.600 Mitglieder teilgenommen. Die Kammer begründete die Entscheidung unter anderem mit technischen Problemen und einer aus ihrer Sicht zunehmend belasteten Situation rund um die Befragung.

Die aktuelle Kammerwahl entscheidet zunächst über die Zusammensetzung der beruflichen Selbstverwaltung. Unabhängig davon steht mit der für Ende 2026 geplanten Befragung eine grundsätzliche Entscheidung über die Zukunft der Landespflegekammer im Raum.


Studiengang-Stopp in Hamburg

Eine weitere pflegepolitisch relevante Nachricht kommt aus Hamburg. Die HAW Hamburg und die Universität Hamburg nehmen zum Wintersemester 2026/27 keine neuen Studierenden im Masterstudiengang „Pflege- und Therapiewissenschaft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ auf. Nach Angaben der HAW betrifft die Aussetzung ausschließlich diesen Studiengang; andere Master- und Bachelorstudiengänge der Fakultät Gesundheit sind weiterhin gestartet.

Besonders problematisch ist die Entscheidung aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), weil dieser Studiengang gezielt auf eine Lehrtätigkeit in der Pflegeausbildung vorbereitet. 32 Bewerber:innen erhielten wenige Wochen vor Studienbeginn eine Absage. Nach Angaben des DBfK gibt es in Hamburg keinen vergleichbaren alternativen Qualifizierungsweg für diese Zielgruppe.

Hintergrund sind Kürzungen im Hamburger Haushalt. Die HAW weist darauf hin, dass die Sparmaßnahmen des Hamburger Senats auch weitere Studienangebote im Gesundheitsbereich betreffen. Beim Bachelorstudiengang Pflege wurden ebenfalls Mittel gestrichen; dieser soll nach Angaben der HAW beziehungsweise des DBfK zunächst auf andere Weise weitergeführt werden.

Die Bedeutung für die Pflegeausbildung reicht über Hamburg hinaus. Bereits heute besteht ein Mangel an entsprechend qualifizierten Pflegepädagog:innen. Zudem laufen Übergangsregelungen für Lehrpersonen ohne den nach dem Pflegeberufegesetz vorgesehenen pflegepädagogischen Masterabschluss Ende 2029 aus. Nachqualifizierungen werden deshalb in den kommenden Jahren weiterhin benötigt.

Damit betrifft die Frage der Studienplatzfinanzierung nicht nur Hochschulen und Studieninteressierte. Wenn weniger Pflegepädagog:innen ausgebildet werden, kann dies zeitversetzt auch die Kapazitäten der Pflegeschulen und damit die Ausbildung zukünftiger Pflegefachpersonen beeinflussen.

Die Aussetzung des Hamburger Lehramtsmasters ist zunächst eine hochschulpolitische Entscheidung, berührt aber mittel- und langfristig auch die Frage, ob genügend qualifizierte Lehrpersonen für die Pflegeausbildung zur Verfügung stehen.


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