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Das Wichtigste in Kürze
  • Das Pflegebudget soll gedeckelt und ins DRG-System zurückgeführt werden.
  • PPR 2.0 und Personaluntergrenzen stehen vor der Abschaffung.
  • Pflege ist kein Kostenfaktor, sondern tragende Säule der Versorgung.

Zurück in die 90er? Das GKV-Spargesetz und die Pflege

Ein Gesetz mit sperrigem Namen und enormer Sprengkraft für die Pflege: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten. Doch aus der Pflegelandschaft kommt ein deutliches Signal. Erneut gerät ausgerechnet die Berufsgruppe unter Druck, die die Versorgung rund um die Uhr trägt.

In einer Sonderfolge haben zahlreiche Akteure aus unterschiedlichsten Settings ihre Sicht geschildert – von Pflegedirektionen über Gewerkschaften und Berufsverbände bis zu Pflegewissenschaftler:innen und Menschen direkt aus der Versorgung.

Worum es geht – und was auf dem Spiel steht

Gespart werden soll nach dem "Rasenmäherprinzip" an vielen Stellen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus pflegerischer Sicht sind drei Punkte brisant: die Abschaffung des Pflegebudgets, die Aufkündigung der PPR 2.0 und die Herausnahme der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Leistungsgruppen.

Das Pflegebudget refinanziert heute im Wesentlichen die Personalkosten der Pflege – und hat seit seiner Einführung den Aufbau von rund 100.000 zusätzlichen Stellen ermöglicht. Werden diese Kosten wieder in die Fallpauschalen des DRG-Systems integriert, lohnt es sich wieder, genau dort zu sparen. Das im Fünf-Punkte-Papier des Bundesgesundheitsministeriums vorgeschlagene Klassifikationssystem für Pflegeleistungen mag nach Professionalisierung klingen – wie daraus ein praxistaugliches Vergütungssystem entstehen soll, bleibt jedoch offen. Denn Pflege ist kein Einzeltätigkeitskatalog: Der Pflegeprozess aus Assessment, Diagnose, Planung, Durchführung und Evaluation lässt sich nicht in abrechenbare Verrichtungen zerlegen.

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Die Zahlen hinter dem Sparkurs

Bereits jetzt schreiben rund 75 Prozent der Krankenhäuser rote Zahlen. Der Inflationsausgleich der Jahre 2022 und 2023 läuft aus – den Kliniken fehlen dadurch rund 4 Milliarden Euro. Über ein früheres Gesetz wurden 1,8 Milliarden Euro eingespart, und ab 2027 sollen weitere 5,1 Milliarden Euro folgen. Für ein einzelnes Haus bedeutet das Erlösrückgänge von 8 bis 10 Prozent – grob gerechnet 10.000 Euro pro Krankenhausbett, bei einem 300-Betten-Haus also rund 3 Millionen Euro.

Einige Häuser handeln bereits: So wurde berichtet, dass die Charité den Tarifvertrag Entlastung gekündigt hat und eine Uniklinik Münster einen Einstellungsstopp verhängt haben soll. Die Pläne sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Ein Déjà-vu aus den 1990er-Jahren

Mehrere Stimmen erinnern an die alte PPR 1.0, die 1996 ausgesetzt wurde: Auch damals folgte auf einen erheblichen Personalaufwuchs der Rotstift, weil er als zu teuer galt. Und auch die Einführung des DRG-Systems um die Jahrtausendwende hat gezeigt, wohin wirtschaftlicher Druck führt: Pflegestellen wurden abgebaut, Mitarbeitende arbeiteten dauerhaft über ihrer Belastungsgrenze, die Versorgungsqualität litt. Die Antwort darauf waren Pflegebudget, zusätzliche Stellen, evidenzbasierte Pflege und Akademisierung – Fortschritte, die sich noch in einer sensiblen Aufbauphase befinden. Genau dieses Muster droht sich nun zu wiederholen.

Die Folgen tragen zuerst die Patient:innen: Mit zu wenig Personal steigen Komplikationsraten und Sterblichkeit, es bleibt weniger Zeit für Beobachtung, Beratung und Prävention. Wächst der Druck auf kürzere Liegezeiten, drohen Drehtüreffekte – Patient:innen werden "blutiger" entlassen, und pflegende Angehörige stehen mit komplexen Versorgungsaufgaben allein da.

Was das für deinen Arbeitsalltag bedeutet

Wenn die Personaluntergrenzen aus den Leistungsgruppen fallen, verschwindet das Sicherheitsnetz nach unten. Für dich als Pflegefachperson kann das mehr Arbeitsverdichtung, größere moralische Belastung und wachsende Frustration bedeuten. Fällt zudem die pauschale Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen weg, drohen Hilfsdienste wie Patient:innentransporte abgebaut zu werden – die Aufgaben fallen zurück auf die Pflege.

Auch die Ausbildung gerät unter Druck: Weniger Personal bedeutet weniger Zeit für Praxisanleitung. Wer zwischen der Versorgung eines Menschen und einer geplanten Anleitung entscheiden muss, entscheidet sich zu Recht für die Versorgung – wird das zum Dauerzustand, verliert die Ausbildung und damit langfristig die Qualität. Und während seit Jahren über Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing gesprochen wird, verlieren akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen, die bislang über das Pflegebudget finanziert wurden, ihre Finanzierungsgrundlage.

Ein Ruf nach einem klaren Kurswechsel

Die Kritik richtet sich nicht gegen jeden Sparbeitrag oder gegen Bürokratieabbau – sondern gegen die Härte der Umsetzung ohne erkennbaren Plan, den Pflegeberuf aufzuwerten. Gefordert wird ein roter Faden: das Pflegebudget erhalten, die PPR 2.0 verbindlich weiterentwickeln, Tariftreue sichern, pflegeentlastende Maßnahmen ausbauen statt streichen und sektorenübergreifende Versorgung strukturell finanzieren. Denn Pflegebedarf verschwindet nicht, wenn man ihn aus Budgets herausrechnet – er verlagert sich in Überlastung, Berufsflucht und vermeidbare Krankenhauseinweisungen.

Man kann Gesetze ändern, man kann Finanzierungsmodelle ändern. Den Pflegebedarf der Menschen, den kann man nicht wegkürzen. Wer Qualität verspricht, muss Qualität auch finanzieren. - Ruth Mengel

Die Zeit drängt: Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Der Appell aus der Pflegelandschaft ist eindeutig: sich organisieren, die Stimme erheben und die Debatte weitertragen – an Kolleg:innen, an die Presse und an politisch Verantwortliche.

Wir sagen DANKE an alle, die mitgemacht haben!

Arne Evers, Ruth Mengel, Selina Mooswald, Martin Pohlmann, Carsten Hermes, Grit Genster, Christine Vogler, Dilek Erusta, Markus Mai, Dorothea Sauter, Robert Jeske, Nils Wommelsdorf, Julian Graf-Geduhn, Max Menzen, Marcus Huppertz, Florence Herzheim, Robert Zappe, Judith Knott, Peter Koch, Kathrin Mohr, Marie-Luise Gaßmann, Kevin Heinrich, Thomas Littmann, Petra Krause, Pascale Hilberger-Kirlum


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