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Diese Episode erschien am 03.12.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPR 2.0) liegt vor – mit täglicher Einstufung der Patient:innen.
  • Verbände begrüßen den Schritt, kritisieren aber Zeitplan, Schulungsaufwand und fehlende Refinanzierung.
  • Kurznachrichten zu Pflegetag RLP, Krankenhaustransparenzgesetz und neuer Berufsordnung in NRW.

In dieser Folge dreht sich fast alles um ein einziges großes Thema: die Pflegepersonalbemessungsverordnung, kurz PPBV, in der die viel diskutierte PPR 2.0 verankert werden soll. Wir ordnen ein, was im Referentenentwurf steht, wie Verbände und Gewerkschaften reagiert haben – und warum der ursprünglich geplante Start ins Wanken geriet. Danach gibt es noch drei Kurzmeldungen für dich.

Referentenentwurf zur PPR 2.0: tägliche Einstufung statt starrer Untergrenzen

Eine bedarfsorientierte Personalbemessung wird seit Jahren von Verbänden, Gewerkschaften, Kammern, der Pflegewissenschaft und aus der Praxis gefordert. Das Ziel: weg von starren Pflegepersonaluntergrenzen, hin zu einem validierten Instrument, das den tatsächlichen Bedarf an Pflegefachpersonen je nach Versorgungssituation auf Station misst. Bereits unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn entwickelten der Deutsche Pflegerat, die Gewerkschaft ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die PPR 2.0. Eigentlich war eine Einführung schon 2020 vorgesehen – dann kam die Corona-Pandemie dazwischen, und die Vorschläge blieben zunächst liegen.

Die Ampelkoalition nahm die PPR 2.0 als Übergangsinstrument zur verbindlichen Personalbemessung in ihren Koalitionsvertrag von 2021 auf. Gesundheitsminister Karl Lauterbach ließ die bereits erprobten Regelungen erneut in der Praxis testen und wissenschaftlich untersuchen; das Instrument wurde dabei noch einmal angepasst. Zum Zeitpunkt der Folge lag nun ein Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung vor, mit dem der Gesetzgebungsprozess in Gang kommen sollte.

Geplant war damals, dass Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2024 ihren Pflegepersonalbedarf nach den Vorgaben der Verordnung für alle bettenführenden Stationen der Somatik ermitteln. Der Entwurf regelt die Personalbemessung auf Normalstationen für Erwachsene und für Kinder sowie auf pädiatrischen Intensivstationen, außerdem die Übermittlung der Daten an das Institut für das Entgeltsystim im Krankenhaus (InEK). Anhand dieser Daten soll zunächst ermittelt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalausstattung zur rechnerischen Soll-Personalausstattung verhält. In einer anschließenden Konvergenzphase soll der Erfüllungsgrad der Soll-Besetzung stufenweise angehoben werden – mit dem Ziel des Personalaufbaus. Sanktionen bei Unterschreitung waren angekündigt, sollten aber erst später per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Was das konkret für die Praxis bedeutet

Damit der Bedarf überhaupt gemessen werden kann, müssen Pflegefachpersonen den Versorgungsaufwand erfassen. Künftig wird dafür einmal pro Tag eine Einstufung der Patient:innen vorgenommen. Wer länger im Beruf ist, erinnert sich an die frühere PPR 1.0, die wieder abgeschafft wurde; einige Häuser haben ein vergleichbares Vorgehen beibehalten, viele jüngere Kolleg:innen kennen es dagegen nicht mehr. Unterschieden wird grob zwischen allgemeiner und spezieller Pflege, mit einer angepassten Variante für die Versorgung von Kindern.

Klar ist: Das bedeutet zusätzlichen Dokumentationsaufwand. Die vom Ministerium beauftragte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Einstufung pro Patient:in und Tag zwischen einer und fünf Minuten dauert, auf Kinderstationen zwischen einer und zehn Minuten. Für die Einarbeitung wurden rund 20 bis 40 Minuten pro Person veranschlagt, auf Kinderstationen etwa 120 Minuten. Diesen Zeiten steht der Mehrwert gegenüber, eine belastbare Datengrundlage für mehr Personal zu schaffen.

Reaktionen der Verbände: Zustimmung im Grundsatz, Kritik im Detail

Ein Referentenentwurf bleibt selten unkommentiert – und so meldeten sich zahlreiche Akteur:innen zu Wort. Der Deutsche Pflegerat begrüßte die Veröffentlichung und sprach von einem Meilenstein für Pflege und Patient:innensicherheit. Zugleich machte der DPR deutlich, dass pflegewissenschaftliche und pflegefachliche Begleitung in der Einführungs- und Konvergenzphase unverzichtbar sei, wenn man das Instrument als lernendes System verstehe, das immer wieder nachjustiert werden müsse. Als Ansprechpartner für die Datenerfassung war zunächst nur das InEK vorgesehen, das jedoch keine pflegefachlichen Fragen beantworten kann. Der DPR forderte deshalb ein eigenes Institut für Personalbemessung in der Pflege.

Kritisch sah der DPR auch die Kinder-PPR 2.0: Pflegefachpersonen ohne pädiatrische Vertiefung sowie akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen würden praktisch nicht berücksichtigt. Dabei befähige die generalistische Ausbildung auch ohne Vertiefung zur selbstständigen, prozessorientierten Pflege, und akademisch Qualifizierte verbesserten nachweislich die Versorgungsqualität. Würden diese Gruppen nicht einbezogen, drohten pädiatrischen Stationen erhebliche Besetzungsprobleme. Wegen des hohen Schulungsaufwands plädierte der DPR zudem dafür, in der Konvergenzphase auf Sanktionen zu verzichten.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) argumentierte ähnlich: Er begrüßte die gesetzliche Verankerung, kritisierte aber ebenfalls die fehlende Berücksichtigung von Pflegefachpersonen ohne pädiatrische Vertiefung und von akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen – das widerspreche dem Grundgedanken der generalistischen Ausbildung. Auch der DBfK forderte ein öffentlich finanziertes Institut für die Personalbedarfsermittlung. ver.di sprach gleichfalls von einem Meilenstein und begrüßte ausdrücklich, dass der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden sollte. Kritisiert wurde jedoch das Fehlen konkreter inhaltlicher und zeitlicher Vorgaben zur Konvergenzphase sowie verbindlicher Sanktionsregelungen – ein bloßer Verweis auf spätere Möglichkeiten reiche nicht aus, um Datenerhebung und Übermittlung wirksam durchzusetzen.

Auch der Verband der Pflegedirektor:innen der Universitätskliniken und medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) und der Berufsverband Pflegemanagement meldeten sich. Beide hielten den Zeitrahmen für unrealistisch: Die Daten müssten digital erhoben und an das InEK übermittelt werden, die nötige Software bereitzustellen sei zeitintensiv. Der VPU rechnete mit einem Schulungsaufwand von mindestens sechs Monaten und sah die wirtschaftlichen Aufwendungen der Kliniken unterschätzt. Der Berufsverband Pflegemanagement bemängelte zusätzlich die fehlende Refinanzierung der Einführungskosten und die uneinheitlichen technischen Voraussetzungen der Häuser.

Beratung von der Tagesordnung gestrichen – Start verschiebt sich

Und dann kam der überraschende Schlusspunkt: Das Bundesministerium für Gesundheit reagierte auf die Kritik. Die Beratung zur PPBV wurde von der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 15. Dezember gestrichen, die nächste Sitzung war erst für Februar angesetzt. Damit war der geplante Start zum 1. Januar 2024 zum Zeitpunkt der Folge faktisch nicht mehr zu halten – realistisch wirkte eher das zweite oder dritte Quartal 2024. ver.di wertete diese Verzögerung als bittere Nachricht.

Die Lage zeigt das Grunddilemma: Auf der einen Seite steht die Forderung nach ausreichend Vorbereitungszeit, etwa für Schulungen – denn wenn Pflegefachpersonen das Instrument nicht sicher anwenden, lassen sich die Daten kaum sinnvoll nutzen. Auf der anderen Seite steht der Wunsch nach einer möglichst schnellen Einführung eines lernfähigen Systems, das mit der Zeit weiterentwickelt wird. Beides unter einen Hut zu bringen, ist anspruchsvoll. Klar ist auch, dass der Entwurf zunächst nur den somatischen Bereich erfasst – Pflege findet jedoch in vielen weiteren Settings statt, die perspektivisch einbezogen werden sollten.

Pflegetag Rheinland-Pfalz mit über 1.300 Teilnehmenden

In der Woche vor der Folge fand der mittlerweile fünfte Pflegetag in Rheinland-Pfalz statt. Laut der organisierenden Pflegekammer Rheinland-Pfalz kamen in Mainz mehr als 1.300 Teilnehmende, Gäste und Ausstellende zusammen. Die Veranstaltung bot eine Plattform für Austausch, Vernetzung und die Diskussion zentraler Themen der professionellen Pflege. Kammerpräsident Markus Mai bewertete den Pflegetag als vollen Erfolg und betonte die gesellschaftliche Bedeutung des Pflegeberufs sowie die Notwendigkeit, Pflegefachpersonen angemessen zu unterstützen und die Profession nachhaltig zu stärken.

Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 das Krankenhaustransparenzgesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um es grundlegend überarbeiten zu lassen. Grundsätzlich begrüßen die Länder das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität zu verbessern. Bemängelt wurden jedoch unter anderem die geplante Übersicht zur Behandlungsqualität, die Zuordnung der Leistungsgruppen, der Bürokratieaufwand durch neue Meldepflichten und ein aus Sicht der Länder unzureichender Rechtsschutz für die Häuser. Zudem fehle es an kurzfristigen Verbesserungen der Liquidität der Krankenhäuser – die Länder forderten tragfähige finanzielle Überbrückungshilfen des Bundes.

Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat auszugleichen. In ihm sitzen Vertreter:innen beider Häuser mit gleicher Stimmenzahl, um Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Pflegekammer NRW startet Arbeit an einer Berufsordnung

Zu Jahresbeginn beginnt die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen mit der Arbeit an einer Berufsordnung für Pflegefachpersonen. Eine solche Ordnung bietet Orientierung für den beruflichen Alltag, indem sie Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortungen der Pflege festlegt. In fünf Regional- und zwei Online-Konferenzen im ersten Quartal 2024 konnten sich Mitglieder aktiv an der Erstellung beteiligen. Die Termine waren über die Seite zur Berufsordnung der Pflegekammer NRW abrufbar.

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Quellen