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Diese Episode erschien am 19.10.2024 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive zieht Bilanz – das 10-Prozent-Ziel wurde verfehlt.
  • Die geplante Notfallreform bündelt Versorgung in Gesundheitsleitsystem und integrierten Notfallzentren.
  • Das DBfK-Thesenpapier fordert mehr Pflegekompetenzen und Community Health Nurses.
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In dieser Episode sprechen wir über den Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung begleitet hat. Außerdem sprechen wir über den Kabinettsentwurf zur geplanten Notfallreform und über das Positionspapier "Pflege 2024 – Weichenstellung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung" vom DBfK. Natürlich haben wir euch auch noch zusammengefasst, was sonst noch so passiert ist.

In dieser Folge des PflegeUpdates blicken wir auf drei größere Themen: den Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege, die damals geplante Notfallreform und ein Thesenpapier des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Zum Schluss fassen wir kurz weitere Meldungen zusammen.

Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege: Ziele teils erreicht, teils verfehlt

Ende September 2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege veröffentlicht. Gestartet war die Offensive 2019, um die Einführung der neuen, generalistischen Pflegeausbildung bis Ende 2023 zu begleiten. Bund, Länder und zahlreiche Verbände hatten sich dabei zu insgesamt 111 Maßnahmen verpflichtet – mit dem Ziel, mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen und Pflegeschulen sowie ausbildende Einrichtungen bei der Umstellung zu unterstützen. Der Bericht ordnet diese Maßnahmen drei Handlungsfeldern zu und liefert Daten zur neuen Ausbildung.

Bei den Ausbildungszahlen zeigt sich ein gemischtes Bild: Sie stiegen in den meisten Jahren an – von rund 57.300 Personen im Jahr 2019 auf etwa 60.300 im Jahr 2023, ein Ausnahmejahr war 2022. Auch der Anteil männlicher Auszubildender nahm zu. Das selbst gesteckte Ziel, die Ausbildungszahlen um zehn Prozent zu steigern, wurde allerdings nicht erreicht. Die Autor:innen führen das unter anderem auf den überdurchschnittlich hohen Einstieg im Jahr 2019 zurück. Deutlich übertroffen wurde dagegen das Ziel bei den Ausbildungsstandorten: Die Zahl der ausbildenden Einrichtungen und Schulen stieg um fast 25 Prozent – bei den ambulanten Diensten gab es im Vergleich der Jahre 2019 und 2023 sogar einen Zuwachs von rund 50 Prozent.

Bemerkenswert ist die Entscheidung der Auszubildenden für den Ausbildungsweg: 98,7 Prozent wählten den generalistischen Abschluss zur Pflegefachperson, nur 0,4 Prozent die Altenpflege und 0,9 Prozent die Kinderkrankenpflege. Dabei ist zu bedenken, dass nicht alle Träger sämtliche Vertiefungen anbieten. Mit Blick auf das Pflegestudium verweist der Bericht auf einen Sonderbericht des Bundesinstituts für Berufsbildung: 2022 waren die primärqualifizierenden Studiengänge nur zu rund 50 Prozent ausgelastet – etwa 516 Studierende bei knapp 1.200 verfügbaren Plätzen. Vom Pflegestudiumstärkungsgesetz und den künftig erweiterten Kompetenzen erhoffen sich die Autor:innen einen Attraktivitätsschub.

Notfallreform: Gesundheitsleitsystem und integrierte Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen

Michelle hat sich die damals geplante Notfallreform angesehen. Ziel des Vorhabens war es, eine rund um die Uhr verfügbare, gut funktionierende Notfall- und Akutversorgung sicherzustellen. Die bisherige Struktur weist bekannte Schwächen in der Steuerung von Hilfesuchenden auf, was Notaufnahmen und Rettungsdienste regelmäßig überlastet. Den Gesetzentwurf zur Notfallreform haben wir dir in den Shownotes verlinkt.

Kern der Reform sind zwei zentrale Anlaufstellen, die eng zusammenarbeiten sollen. Im Gesundheitsleitsystem werden die Nummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Notrufnummer 112 vernetzt, sodass die Leitstellen gemeinsam über die passende Versorgungsebene entscheiden können. Eine digitale, medienbruchfreie Übertragung der Fallinformationen soll Abläufe beschleunigen. Die 116117 übernimmt dabei Aufgaben einer Terminservicestelle und vermittelt auch telemedizinische Angebote sowie aufsuchende Dienste. Die zweite Säule bilden die integrierten Notfallzentren: Sie verbinden eine Notaufnahme, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, an der entschieden wird, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung nötig ist. Für Kinder und Jugendliche sind spezielle Zentren vorgesehen, ersatzweise eine telemedizinische Anbindung an Kinderärzt:innen.

Die Standorte der Notfallzentren sollten von den Selbstverwaltungspartnern auf Länderebene festgelegt werden; käme keine fristgerechte Einigung zustande, entschiede das jeweilige Bundesland. Geplant war zudem eine enge Evaluation mit jährlichen Berichten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Finanziell rechnete der Entwurf mit Mehrausgaben von rund 140 Millionen Euro jährlich, denen Einsparungen von bis zu 843 Millionen Euro durch weniger unnötige Krankenhausaufenthalte gegenüberstehen sollten – langfristig wurde mit Minderausgaben von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr kalkuliert.

Kritik kam von verschiedenen Seiten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wandte sich gegen die Pflicht, im Rahmen des Sicherstellungsauftrags einen rund um die Uhr verfügbaren Fahrdienst zu betreiben – sie hielt dies für nicht versorgungsnotwendig, wirtschaftlich kaum tragbar und personell schwer umsetzbar, weil so Doppelstrukturen entstünden. Der Verband der Universitätsklinika begrüßte dagegen genau diese Konkretisierung. Für Pflegefachpersonen besonders relevant ist die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats: Er begrüßte die Reform grundsätzlich, kritisierte aber, dass die Kompetenzen der Pflegeberufe – insbesondere akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen – zu wenig eingebunden würden. Vor allem die Rolle von Community Health Nurses, die gerade in ländlichen Regionen die Notfallversorgung verbessern könnten, bleibe weitgehend unberücksichtigt.

DBfK-Thesenpapier „Pflege 2024": Mehr Kompetenzen, Community Health Nurses und bessere Basisversorgung

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe hat ein Positionspapier unter dem Titel „Pflege 2024 – Weichenstellung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung" vorgelegt. Darin arbeitet der Verband zentrale Herausforderungen heraus – darunter Chronifizierung, steigender Pflegebedarf, Fachpersonalmangel und wachsender finanzieller Druck – und gibt Empfehlungen, wie die begrenzte Ressource professioneller Pflege bestmöglich genutzt werden kann. Das vollständige Thesenpapier des DBfK findest du in den Shownotes.

Der Verband sieht Handlungsbedarf bei der Vermeidung und Verringerung von Pflegebedürftigkeit: Diese müsse kein unumkehrbarer Prozess sein, sondern lasse sich durch präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen abmildern. Dafür brauche es Forschung und den Einsatz von Community Health Nurses, die datengestützt und evidenzbasiert arbeiten. Pflegende Familien sollten besser unterstützt werden – unter anderem durch niedrigschwelligere Pflegeberatung, die nicht allein auf Leistungen der Pflegeversicherung ausgerichtet ist, sondern eine fachliche Begleitung in dynamischen Pflegesituationen ermöglicht.

Daneben betont der DBfK die Notwendigkeit einer besseren Basisversorgung in Pflegeheimen und ländlichen Gebieten. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen könnten Routineaufgaben wie Wundversorgung sowie Diabetes- und Blutdruckmanagement nicht nur durchführen, sondern eigenständig verantworten und so Krankenhausaufenthalte reduzieren. Diskutiert werden neue Modelle wie Primärversorgungszentren und sogenannte Nurse-led Clinics, in denen die Rückkehr multimorbider Patient:innen ins häusliche Umfeld vorbereitet wird. Für spezialisierte Bereiche wie Onkologie, Intensivpflege, Psychiatrie oder Neonatologie fordert der Verband gezielte Fort- und Weiterbildung sowie Studiengänge – ohne dabei die Bildungsstandards abzusenken.

Zusammengefasst nennt der DBfK vier Kernempfehlungen: Erstens müssten vorhandene Kompetenzen umfänglich genutzt werden, etwa durch erweiterte Befugnisse bei der Verordnung von Hilfsmitteln oder bei der eigenständigen Wundversorgung – Punkte, die auch im Pflegekompetenzgesetz adressiert werden. Zweitens müsse der Qualifikationsmix klar organisiert und die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachpersonen geregelt sein. Drittens brauche es Investitionen in Kompetenzen, um Eigenständigkeit, Verantwortung und evidenzbasierte Praxis zu fördern. Viertens müsse professionelle Pflege theoriegeleitet und evidenzbasiert verankert werden – mit einer starken Pflegewissenschaft und Pflegeberufekammern.

Weitere Meldungen in Kürze

Krankenhausreform passiert den Bundestag

Der Bundestag hat die Krankenhausreform mit 373 Ja- gegen 285 Nein-Stimmen und einigen Enthaltungen gebilligt. Zum Zeitpunkt der Folge stand noch der Gang durch den Bundesrat aus. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und den Start damit verzögern können. Details zur beschlossenen Krankenhausreform haben wir verlinkt.

Neues Institut für Pflegewissenschaft in Würzburg

Professorin Melanie Messer hat den neu eingerichteten Lehrstuhl für Pflegewissenschaft an der Universitätsmedizin Würzburg übernommen und leitet ab Oktober 2024 das neu gegründete Institut für Pflegewissenschaft am Uniklinikum Würzburg. Zum Wintersemester 2025/26 soll ein neuer Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft starten – nach Angaben der Universität der erste seiner Art an einer staatlichen Universität in Bayern. Zuvor hatte Messer die entsprechende Professur an der Universität Trier inne.

ICN-Kernkompetenzen der Katastrophenpflege auf Deutsch

Der International Council of Nurses hat seine Kernkompetenzen der Katastrophenpflege überarbeitet, die nun erstmals auf Deutsch vorliegen. Übersetzt wurde das Dokument vom Team um Michael Ewers, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Charité Berlin. Es bietet Orientierung für Pflegefachpersonen in Krisensituationen – von der Risikominderung bis zur Reaktion. Sowohl der DBfK als auch der ICN betonten, dass sich alle Pflegefachpersonen auf solche Aufgaben vorbereiten sollten. Die Kernkompetenzen der Katastrophenpflege stehen zum Nachlesen bereit.

Pflegekammer NRW verzichtet auf Zwangsgeld

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verhängt kein Zwangsgeld gegen Pflegefachpersonen, die sich bislang nicht vollständig angemeldet haben. Derzeit wird die Kammer über eine Anschubfinanzierung des Landes getragen und erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Das ändert sich mit dem Versand der Beitragsbescheide an die rund 228.000 Pflegefachpersonen ab 2026. Der Rechtsausschuss hatte im September 2024 beschlossen, eine Beitragsordnung mit Einheitsbeitrag zu erarbeiten; gerechnet wurde mit einem Monatsbeitrag von unter fünf Euro. Mehr dazu erklärt die Mitteilung der Pflegekammer NRW.

Zum Weiterhören


Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege: Fortschritte und Herausforderungen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Ende September 2023 den Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege veröffentlicht. Diese Initiative wurde 2019 ins Leben gerufen, um bis Ende 2023 die Reform der Pflegeausbildung zu begleiten und den Beruf attraktiver zu gestalten. Doch wie sieht die Bilanz aus, und welche Ziele konnten erreicht werden?

Wesentliche Eckpunkte

  • Hintergrund: Die Ausbildungsoffensive zielte darauf ab, die Zahl der Pflegeauszubildenden um 10% zu steigern und gleichzeitig Pflegeschulen und ausbildende Einrichtungen zu unterstützen.
  • Erreichte Ausbildungszahlen: Seit Beginn der Offensive stiegen die Ausbildungszahlen kontinuierlich, von 57.294 Auszubildenden im Jahr 2019 auf 60.312 im Jahr 2022. Trotz dieser positiven Entwicklung wurde das gesteckte Ziel von 10% Wachstum nicht erreicht. Dies lag teilweise daran, dass 2019 überdurchschnittlich viele Personen mit der Ausbildung begonnen haben.
  • Anzahl der Ausbildungseinrichtungen: Ein besonderer Erfolg zeigt sich bei den Ausbildungseinrichtungen, die um fast 25% zunahmen. Insbesondere ambulante Dienste verzeichneten ein Wachstum von über 50%.
  • Abschlüsse: Die Mehrheit der Auszubildenden entschied sich für den generalistischen Abschluss als Pflegefachperson, während weniger als 1% in der Alten- und Kinderpflege verbleiben.

Herausforderungen und Kritik

Ein kritischer Punkt bleibt die Tatsache, dass die angestrebte 10%-Steigerung der Ausbildungszahlen nicht erreicht wurde. Auch wenn der kontinuierliche Aufwärtstrend positiv bewertet wird, gab es in den letzten Jahren Schwankungen. Zudem zeigt sich, dass der Anteil männlicher Auszubildender zwar wächst, aber noch Luft nach oben hat.

Notfallgesetz: Eine umfassende Reform der Notfallversorgung

Die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland steht vor großen Veränderungen. Das neue Notfallgesetz soll die bisherige, oft überlastete Notfallstruktur grundlegend reformieren und eine engere Vernetzung der verschiedenen Akteure sicherstellen. Doch was genau soll sich ändern?

Wesentliche Eckpunkte

  • Ziele des Gesetzes: Das Hauptziel des Notfallgesetzes ist eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfallversorgung, die rund um die Uhr verfügbar ist. Die Reform zielt darauf ab, die Steuerung von Hilfesuchenden zu verbessern und eine Überlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste zu verhindern.
  • Zentrale Anlaufstellen: Zwei zentrale Anlaufstellen werden geschaffen: das Gesundheitsleitsystem und die Integrierten Notfallzentren (INZ). Das Gesundheitsleitsystem vernetzt die Notrufnummern 116117 und 112, um Patienten effizient in die richtige Versorgungsebene zu leiten.
  • Integrierte Notfallzentren (INZ): Die Zentren sollen zukünftig bestehen aus einer Ersteinschätzungsstelle, einer Notaufnahme und einer kassenärztlichen Praxis. Anhan der standardisierten Ersteinschätzung wird dann die passende Versorgungsstruktur für die Patient:innen identifiziert und diese werden dann entsprechend geleitet, entweder stationär (zentrale Notaufnahme) oder ambulant (Praxis).

Herausforderungen und Kritik

  • Kosten und Einsparungen: Die geschätzten Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung betragen rund 140 Millionen Euro pro Jahr, jedoch erwartet man Einsparungen von bis zu 843 Millionen Euro durch effizientere Abläufe.
  • Reaktionen der Verbände: Während der Verband der Universitätsklinika die Reform begrüßt, äußert die Kassenärztliche Vereinigung Kritik. Sie sieht in der Verpflichtung zu einem 24/7-Fahrdienst für die Akutversorgung personelle und finanzielle Probleme. Der DPR kritisiert, dass die Kompetenzen von professionell Pflegenden nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Pflege 2024: Weichenstellung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat in einem Positionspapier die Herausforderungen für das Gesundheitswesen im Jahr 2024 zusammengefasst und gibt Empfehlungen, wie die Profession Pflege die zukünftigen Anforderungen meistern kann. Dabei stehen vor allem die Themen Fachpersonalmangel, steigender Pflegebedarf und finanzielle Engpässe im Fokus.

Wesentliche Eckpunkte

  • Vermeidung von Pflegebedürftigkeit: Der DBfK betont, dass Pflegebedürftigkeit durch präventive Maßnahmen verringert werden kann. Hier sieht der Verband eine große Rolle für Community Health Nurses (CHN), die zielgerichtete und evidenzbasierte Maßnahmen umsetzen sollen.
  • Unterstützung pflegender Familien: Der Verband fordert eine bessere und niederschwellige Pflegeberatung für Familien, die pflegen, sowie eine Ausweitung des pflegerischen Aufgabenspektrums.
  • Versorgung in ländlichen Regionen: In ländlichen Gebieten sollen neue Modelle wie Primärversorgungszentren eingeführt werden, um die medizinische Versorgung trotz Ärztemangels zu sichern. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen könnten eine Schlüsselrolle in diesen Versorgungsmodellen spielen.

Herausforderungen und Empfehlungen

  • Kompetenznutzung: Der DBfK fordert, die umfangreichen Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser zu nutzen, etwa durch eigenständige Wundversorgung oder die Verordnung von Hilfsmitteln.
  • Investitionen in die Pflege: Um die Qualität der Pflege zu sichern, sei es notwendig, mehr in die Aus- und Weiterbildung der Pflegekräfte zu investieren. Zudem müsse die Theorie-Praxis-Verbindung in der Pflegewissenschaft gestärkt werden. 

Kurznachrichten

  • Durchbruch beim Krankenhausreform: Der Bundestag hat das umstrittene Krankenhausgesetz mit 373 zu 285 Stimmen verabschiedet. Die Reform sieht eine grundlegende Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung vor, um die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken zu sichern.
  • Gründung eines Instituts für Pflegewissenschaft: Die Universität Würzburg hat das erste staatliche Institut für Pflegewissenschaft in Bayern gegründet. Ziel ist es, die Akademisierung der Pflege weiter voranzutreiben und zukünftige Pflegefachpersonen auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen vorzubereiten.
  • Pflegekammer NRW: Mitgliedsbeiträge ab 2026: Die Pflegekammer NRW hat beschlossen, ab 2026 Mitgliedsbeiträge für Pflegefachpersonen zu erheben. Der monatliche Beitrag soll unter 5 Euro liegen.
  • Katastrophenpflege: Neue ICN-Richtlinien: Der Internationale Rat der Pflegeberufe (ICN) hat die Kernkompetenzen für Katastrophenpflege überarbeitet. Diese Richtlinien bieten Orientierungshilfen für Pflegefachpersonen, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein.

Shownotes: 


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