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Diese Episode erschien am 31.05.2025 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • BAPID beschreibt vier Pflegerollen entlang von zehn Kompetenzbereichen als Grundlage für Bildungswege.
  • Der Deutsche Pflegerat fordert eine multiprofessionelle Primärversorgung statt eines rein ärztlichen Steuerungsmodells.
  • DPR und DBfK haben ihre Präsidien und Vorstände neu gewählt bzw. bestätigt.

Die 98. Folge des PflegeUpdates bündelt drei Themen, die alle um dieselbe Frage kreisen: Welche Aufgaben darf und soll die professionelle Pflege künftig übernehmen? Es geht um das BAPID-Projekt zur Pflegebildung, um die Debatte rund um die Primärversorgung und um neue Personalentscheidungen bei den großen Berufsverbänden. Hier die Einordnung für dich.

BAPID: Vier Pflegerollen entlang von zehn Kompetenzbereichen

BAPID steht für „Bildungsarchitektur für die Pflege in Deutschland". Das Projekt wird von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Auftrag des Deutschen Pflegerats durchgeführt und verfolgt das Ziel, die Bildungswege im Pflegeberuf durchlässiger und moderner zu gestalten. Grundlegend besprochen wurde es bereits in Folge 78 – nun liegt eine neue Publikation vor, die einen Schritt weitergeht.

Katharina Genz und Wolfgang von Gahlen-Hoops haben darin auf Basis eines zuvor festgelegten Kompetenzrahmens die verschiedenen Berufsqualifikationen beschrieben, die es in der Pflege bereits gibt. Dafür wurde eine KI-gestützte Datenanalyse genutzt, die unter anderem das Pflegeberufegesetz, internationale Standards, Modulhandbücher deutscher Studiengänge sowie internationale Rollenprofile auswertete. Bemerkenswert ist dabei nicht nur die Methode – es dürfte einer der ersten Einsätze einer solchen Analyse in diesem Feld sein –, sondern vor allem das Ziel: Die Pflegebildung in Deutschland soll standardisiert und zugleich an internationale Best-Practice-Modelle anschlussfähig gemacht werden.

Konkret unterscheidet BAPID zum Zeitpunkt der Folge vier Typen: die Pflegefachassistenz (Typ 2), die Pflegefachperson ohne Bachelor (Typ 3, ausdrücklich als Übergangstyp verstanden), die Pflegefachperson mit Bachelor (Typ 4, auch „General Nurse" genannt) sowie Pflegende mit erweiterten Kompetenzprofilen wie Advanced Practice Nurses mit Masterabschluss. Diese Rollen werden über zehn Kompetenzbereiche hinweg ausformuliert. Im Bereich der pflegerischen Versorgungspraxis etwa arbeitet die Pflegefachassistenz eher assistierend und standardisiert, während von Pflegefachpersonen eine eigenständige, evidenzbasierte Handlungsweise erwartet wird. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen hochkomplexe, fachverantwortliche Aufgaben, und APNs sollen bis hin zu eigenständiger Diagnostik und Behandlungsverantwortung handeln.

Für die Praxis ist diese klare Zuordnung relevanter, als sie zunächst klingt: Mit definierten Rollen lassen sich Bildungsmaßnahmen besser planen, der Skill- und Grade-Mix gezielter steuern sowie Aufgabenprofile und Stellenbeschreibungen schärfer fassen. Wichtig ist allerdings die Einordnung: BAPID ist kein Gesetz. Damit eine Wirkung entstehen kann, braucht es eine neue, einheitliche gesetzliche Grundlage. Die Publikation will explizit als Argumentationsbasis für kommende Gesetzesinitiativen dienen – der nächste Schritt liegt damit, wie so oft, bei der Gesundheitspolitik.

Deutscher Pflegerat: Plädoyer für eine multiprofessionelle Primärversorgung

Das zweite Thema dreht sich um die Reform der ambulanten Versorgung. In der Debatte wird immer wieder das sogenannte Primärarztsystem ins Spiel gebracht – ein Modell, in dem die hausärztliche Versorgung als zentrales Steuerelement gedacht ist. Der Deutsche Pflegerat begrüßt zwar, dass überhaupt Reformideen auf den Tisch kommen, warnt aber ausdrücklich davor, sich zu früh auf eine rein ärztlich zentrierte Lösung festzulegen.

Die Stoßrichtung der Pressemitteilung: Statt eines Primärarztsystems brauche es eine Primärversorgung, an der alle Gesundheitsberufe gleichberechtigt beteiligt sind – Pflege, Medizin, Therapieberufe und Sozialarbeit, jeweils mit ihren eigenen Kompetenzen. Konkret formuliert der Verband vier Grundprinzipien: klare Rollenverteilung und Zuständigkeiten, die eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflege- und Therapieberufe, eine multiprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowie eine konsequente Orientierung am Menschen statt an komplexen Versorgungsapparaten.

Damit positioniert sich der Deutsche Pflegerat klar gegen Modelle, in denen die hausärztliche Praxis als alleinige Schaltstelle alles vorgibt. Pflegefachpersonen bringen bereits heute viel Expertise ein – sie begleiten Menschen mit chronischen Erkrankungen, koordinieren komplexe Versorgungssituationen und beraten Angehörige. Viele dieser Aufgaben sind jedoch rechtlich nicht abgesichert. Als konkreten Hebel benennt der Verband deshalb die Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes, das Pflegefachpersonen die eigenständige Übernahme heilkundlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Qualifikation ermöglichen würde. Gerade in ländlichen Regionen mit ärztlichem Versorgungsmangel könnte das spürbar werden. Zum Zeitpunkt der Folge war das Gesetz allerdings noch nicht umgesetzt – auch hier blieb die Entscheidung der Politik überlassen.

Neue Verbandsspitzen bei DPR und DBfK

Zum Abschluss ein Blick auf einige Personalentscheidungen, die wegen einer Sonderfolge zum Junge-Pflege-Kongress in Bochum etwas verspätet ins Update kamen. Christine Vogler wurde Mitte Mai als Präsidentin des Deutschen Pflegerats wiedergewählt. Neu in das Amt der Vizepräsidentin gewählt wurden zwei Persönlichkeiten aus dem bisherigen Präsidium; ergänzt wird das Gremium durch fachliche Expertise aus verschiedenen Pflegebereichen. Der Deutsche Pflegerat umfasst mittlerweile 22 Berufsverbände aus Pflege, Hebammenwesen und Pflegewissenschaft.

Auch beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gab es Bewegung: Auf der Delegiertenversammlung in Berlin wurde Vera Lux für weitere vier Jahre als Präsidentin bestätigt, ebenso die beiden Vizepräsidentschaften. Hinzu kamen zwei neue Mitglieder im Vorstand, dem zudem die Vorsitzenden der vier Regionalverbände angehören. Lux bekräftigte die zentralen Ziele des Verbands: Professionalisierung, bessere Rahmenbedingungen, mehr Mitsprache und eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung mit einer starken professionellen Pflege.

Ein Ausblick rundete die Folge ab: In einer kommenden Ausgabe will die Redaktion genauer auf die damals neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingehen und herausarbeiten, welche Vorhaben sie für die Pflege verfolgt. Da zum Zeitpunkt der Aufnahme politisch noch wenig Konkretes vorlag, wurde diese Einordnung bewusst auf später verschoben – ebenso die Frage, wie es mit dem Pflegekompetenzgesetz weitergeht.

Zum Weiterhören


BAPID: Bildungsarchitektur für die Pflege in Deutschland

Das BAPID-Projekt, durchgeführt von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Auftrag des Deutschen Pflegerats, analysiert systematisch die Bildungslandschaft der Pflege in Deutschland. Ziel ist es, Bildungswege durchlässiger zu gestalten, Kompetenzprofile zu standardisieren und international anschlussfähig zu machen.

KI-gestützte Analyse für neue Rollenprofile

In einer neuen Publikation wurden mithilfe von KI relevante Dokumente wie das Pflegeberufegesetz, Modulhandbücher und internationale Standards ausgewertet. Ergebnis ist eine Klassifikation in vier BAPID-Rollentypen:

  • Typ II: Pflegefachassistenz
  • Typ III: Pflegefachperson ohne Bachelorabschluss
  • Typ IV: Pflegefachperson mit Bachelorabschluss
  • Typ V: Pflegefachperson mit erweiterten Kompetenzen (APN, Masterabschluss)

Diese Rollen wurden anhand von zehn Kompetenzbereichen differenziert.

Beispielhafte Unterschiede der Kompetenzbereiche

Ein Blick in den Bereich „Professionelle Einstellung“ zeigt den Aufstieg vom ethisch-reflektierten Handeln (Typ III) über wissenschaftlich fundiertes Denken (Typ IV) bis hin zur ethischen Richtungsweisung und Autonomie bei APNs (Typ V). In der „pflegerischen Versorgungspraxis“ reicht die Spannbreite von assistierender Tätigkeit (Typ II) bis zu eigenständiger Diagnostik und behandlungsverantwortlichem Handeln (Typ V).

Bedeutung für Praxis und Politik

Die klare Differenzierung nach Kompetenzprofilen soll helfen, Bildungsangebote gezielter zu planen, Aufgaben und Rollen besser zu definieren und Versorgungsstrukturen effizienter zu gestalten. Langfristiges Ziel: die vollständige Akademisierung des Pflegeberufs. Doch BAPID ist kein Gesetz – für seine Umsetzung braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Der Ball liegt jetzt bei der Politik.

DPR: Primärversorgung braucht Pflege

Der Deutsche Pflegerat hat sich deutlich in die Diskussion um die Reform der ambulanten Versorgung eingeschaltet. Aktuell wird ein Primärarztsystem diskutiert, bei dem Ärzt:innen als zentrale Steuerungseinheit fungieren sollen. Der DPR warnt jedoch vor einer „Primärarztzentrierung“ und fordert ein multiprofessionelles Modell, in dem Pflege, Medizin, Therapie und Sozialarbeit gleichberechtigt zusammenarbeiten.

Vier Prinzipien moderner Primärversorgung

  1. Klare Rollenverteilung: Berufsgruppen sollen entsprechend ihrer Qualifikation agieren.
  2. Eigenverantwortliche heilkundliche Tätigkeiten für Pflege- und Therapieberufe.
  3. Zusammenarbeit auf Augenhöhe, nicht hierarchisch unter Ärzt:innen.
  4. Menschenorientierung statt Steuerungsbürokratie.

Pflegekompetenzgesetz als Schlüssel

Der DPR fordert die Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes, das Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben rechtlich absichern würde. Vor allem in ländlichen Regionen mit Ärzt:innenmangel könnte dies die Versorgung deutlich verbessern. Ziel ist es, funktionierende Strukturen der Pflege sinnvoll zu nutzen, statt neue komplexe Steuerungsmodelle zu schaffen.


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