- BAPID IV macht Pflegespezialisierungen vergleichbar, ohne sie zu vereinheitlichen.
- Drei Ebenen trennen Qualifikationsniveau, Spezialisierungsgrad S0 bis S4 und Kompetenznachweise klar.
- Deine bereits erworbenen Kompetenzen könnten künftig leichter auf Weiterbildungen angerechnet werden.
- Mehr Wissen durch Weiterbildung bedeutet für dich nicht automatisch mehr rechtliche Befugnisse.
- BAPID IV ist noch keine verbindliche Weiterbildungsordnung, die Umsetzung bleibt offen.
BAPID IV - Ein gemeinsamer Rahmen für unterschiedliche Spezialisierungen
Die berufliche Weiterbildung in der Pflege ist in Deutschland durch eine große Vielfalt gekennzeichnet. Neben klassischen Fachweiterbildungen existieren zahlreiche Zusatzqualifikationen, Fortbildungsangebote und hochschulische Bildungswege. Ihre Inhalte, Praxisanteile, Kompetenzanforderungen und Prüfungsverfahren unterscheiden sich teilweise erheblich.
Diese Vielfalt ermöglicht zwar unterschiedliche berufliche Entwicklungswege, erschwert jedoch die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Eine Weiterbildung im Wundmanagement kann beispielsweise je nach Bildungsanbieter unterschiedliche Schwerpunkte setzen und verschiedene Anforderungen an den Kompetenzerwerb stellen.
Mit der Veröffentlichung von BAPID IV, dem vierten Teil der Forschungsreihe zur Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland, liegt nun ein wissenschaftlich entwickeltes Strukturmodell vor, das diese Unterschiede systematisch erfassen soll.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) verfolgt damit das Ziel, bestehende Spezialisierungen transparenter zu beschreiben, Bildungsangebote besser miteinander zu verknüpfen und die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen zu erleichtern.

Vergleichbarkeit statt Vereinheitlichung
BAPID IV soll keine bundesweit einheitliche Weiterbildungsordnung schaffen. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Spezialisierungen erhalten bleiben und anhand gemeinsamer Kriterien beschrieben und eingeordnet werden können.
Katharina Genz, die BAPID IV wissenschaftlich ausgearbeitet hat, betont:
„Ziel war es, die bestehenden Spezialisierungen, ihre unterschiedlichen Kompetenzprofile, Praxisanteile und Nachweise systematisch vergleichbar zu machen – jedoch nicht, sie zu vereinheitlichen. Aufgezeigt wird eine tragfähigere Grundlage für Anrechnung, Anerkennung und die Weiterentwicklung von Bildungsangeboten“
Damit unterscheidet sich das Modell von einer verbindlichen Regelung, die für sämtliche Weiterbildungsangebote identische Inhalte oder Prüfungsformen vorschreiben würde.
Stattdessen entsteht ein gemeinsamer Orientierungsrahmen, der von Bildungsanbietern, Hochschulen, Berufsorganisationen und zuständigen Stellen genutzt werden kann. Die grundlegende Idee besteht darin, nicht allein die Bezeichnung einer Weiterbildung zu betrachten, sondern die tatsächlich vermittelten und nachgewiesenen Kompetenzen.
Drei Ebenen zur Einordnung von Pflegequalifikationen
Das Strukturmodell von BAPID IV basiert auf drei miteinander verbundenen Ebenen.
Erste Ebene: Qualifikationsniveau und Spezialisierungsgrad
Die erste Ebene unterscheidet zwischen dem formalen Qualifikationsniveau und dem Grad der fachlichen Spezialisierung.
Beim Qualifikationsniveau greift das Modell auf die bereits entwickelten BAPID-Typen zurück. Diese reichen von der Pflegefachassistenz über beruflich qualifizierte Pflegefachpersonen bis zu Bachelor- und Masterabschlüssen.
Ergänzend werden fünf Spezialisierungsgrade eingeführt, die mit S0 bis S4 bezeichnet werden.
Die Unterscheidung verdeutlicht, dass ein höherer akademischer Abschluss nicht automatisch mit einer besonders ausgeprägten fachlichen Spezialisierung gleichzusetzen ist.
Eine beruflich qualifizierte Pflegefachperson kann durch umfangreiche Fachweiterbildungen und entsprechende Praxiserfahrung einen hohen Spezialisierungsgrad erreichen. Umgekehrt verfügt eine Person mit Masterabschluss nicht zwangsläufig über besondere Fachkompetenzen in jedem pflegerischen Spezialgebiet.
Entscheidend sind die erworbenen Kompetenzen, die praktischen Anforderungen und die Qualität der entsprechenden Nachweise.
Zweite Ebene: Gemeinsame Strukturbausteine für Bildungsangebote
Die zweite Ebene beschreibt den Aufbau und die inhaltliche Struktur spezieller Pflegebildungsangebote. Dafür sieht BAPID IV sechs gemeinsame Strukturbausteine von A bis F vor. Diese erfassen unter anderem fachliche Grundlagen, Einsatzbereiche, berufliche Verantwortung, Praxislernen sowie Prüfungen und Kompetenznachweise. Ein weiterer Baustein berücksichtigt das jeweilige fachliche Spezialgebiet, beispielsweise Wundmanagement, Palliative Care oder Psychiatrische Pflege.
Durch die gemeinsame Struktur sollen Bildungsangebote systematisch beschrieben werden können, ohne dass ihre fachlichen Besonderheiten verloren gehen. Für Bildungsträger kann dies insbesondere bei der Konzeption neuer Weiterbildungen und bei der Überprüfung bestehender Angebote hilfreich sein.
Dritte Ebene: Kompetenzerwerb, Nachweise und Qualitätssicherung
Die dritte Ebene beschäftigt sich mit der Frage, wie Kompetenzen erworben, überprüft und nachgewiesen werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Begriff Scope of Practice. Er beschreibt den fachlichen Kompetenz-, Beurteilungs- und Entscheidungsbereich einer Person. BAPID IV unterscheidet ausdrücklich zwischen vorhandenen fachlichen Kompetenzen und rechtlichen Befugnissen.
Eine Pflegefachperson kann beispielsweise durch eine Weiterbildung zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch die gesetzliche Berechtigung, sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuführen. Diese Unterscheidung ist insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über erweiterte pflegerische Handlungskompetenzen relevant.
Die drei Ebenen ermöglichen eine differenzierte Betrachtung beruflicher Qualifikationen. Entscheidend ist dabei, dass formale Bildungsabschlüsse, fachliche Spezialisierungen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Bereits erworbene Kompetenzen besser anerkennen
Ein zentrales Anliegen von BAPID IV ist die Verbesserung der Anerkennung und Anrechnung vorhandener Kompetenzen.
Bislang können Pflegefachpersonen bei aufeinander aufbauenden Weiterbildungen mit der Situation konfrontiert sein, bereits absolvierte Lerninhalte erneut durchlaufen zu müssen. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen und berufliche Entwicklungswege verlängern. Das Strukturmodell soll helfen, solche Überschneidungen transparenter zu machen.
Hat eine Pflegefachperson beispielsweise bereits eine Zusatzqualifikation in der Wundversorgung erworben, könnten die dokumentierten Kompetenzen bei einer anschließenden Spezialisierung systematischer berücksichtigt werden. Bei nachgewiesener Gleichwertigkeit wäre eine Anrechnung auf weitere Bildungsangebote denkbar. Dadurch könnten Weiterbildungswege durchlässiger gestaltet und unnötige Wiederholungen vermieden werden.
Auch für Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen bietet eine vergleichbare Beschreibung von Kompetenzen Vorteile. Sie können Qualifikationsprofile besser einschätzen und gezielter entscheiden, welche Weiterbildungsmaßnahmen für bestimmte Tätigkeitsbereiche erforderlich sind.
Noch keine verbindliche Weiterbildungsordnung
Trotz der möglichen praktischen Auswirkungen ist BAPID IV zunächst ein wissenschaftliches Strukturmodell. Es handelt sich weder um eine gesetzliche Weiterbildungsordnung noch um eine unmittelbar verbindliche Regelung für Bildungsträger.
Mit der Veröffentlichung entstehen daher keine neuen Berufsabschlüsse, keine zusätzlichen rechtlichen Befugnisse und auch kein automatischer Anspruch auf Anerkennung oder Anrechnung bestimmter Qualifikationen.
Der Deutsche Pflegerat versteht das Modell vielmehr als Grundlage für die Weiterentwicklung der Pflegebildung. Dazu wurden Prüfraster erarbeitet, mit denen bestehende Weiterbildungsangebote eingeordnet und neue Bildungsangebote gestaltet werden können. Ob und in welchem Umfang diese Instrumente künftig von Bildungsträgern, Hochschulen, Fachgesellschaften oder Pflegekammern übernommen werden, bleibt abzuwarten.
Abschluss einer vierteiligen Forschungsreihe
Mit BAPID IV ist die vierteilige Forschungsreihe zur Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland abgeschlossen.
Die einzelnen Teilprojekte beschäftigen sich mit unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Aspekten:
- BAPID I - Entwicklung einer grundlegenden Bildungsmatrix
- BAPID II - Beschreibung beruflicher Rollen und Berufsbilder
- BAPID III - Systematisierung von Kompetenzprofilen
- BAPID IV - Strukturierung und Vergleichbarkeit von Spezialisierungen
Für BAPID IV wurden insgesamt 76 Dokumente systematisch ausgewertet und 14 fachliche Rückmeldungen berücksichtigt. Die wissenschaftliche Leitung des Gesamtprojekts lag bei Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops von der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Die wissenschaftliche Ausarbeitung von BAPID IV übernahm Katharina Genz.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerat, unterstützt BAPID IV mit folgendem Zitat:
„Mit BAPID IV führen wir die Ergebnisse der vier Teilprojekte zu einer zusammenhängenden Bildungsarchitektur zusammen. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage, um berufliche Entwicklungen in der Pflege transparent, durchlässig und zukunftsfähig zu gestalten.“
Eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Bildungsarchitektur der Pflege bietet die Übergabe Folge #189, in der Professor Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops zu Gast war. Hört doch nochmal rein.

Die Kompaktfassung- und Langfassung von BAPID IV sind auch über den Deutschen Pflegerat verfügbar.
Mit BAPID IV liegt erstmals innerhalb der Forschungsreihe ein zusammenhängender Rahmen vor, der unterschiedliche Bildungswege und Spezialisierungen systematisch miteinander verbindet. Ob daraus tatsächlich eine bessere Anerkennung von Kompetenzen und eine größere Durchlässigkeit der Pflegebildung entstehen, hängt von der zukünftigen Umsetzung ab.
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Pflegestrukturkommission: Berufsverbände fordern mehr als eine Finanzreform
Die langfristige Finanzierung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gehören zu den zentralen gesundheitspolitischen Aufgaben der kommenden Jahre.
Die eingesetzte Pflegestrukturkommission soll Vorschläge erarbeiten, wie die pflegerische Versorgung dauerhaft finanziert und strukturell weiterentwickelt werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Deutsche Pflegerat (DPR) eigene Positionspapiere veröffentlicht. Beide Organisationen betonen, dass eine nachhaltige Pflegereform nicht allein auf die Begrenzung von Ausgaben ausgerichtet sein dürfe.
Neben der Finanzierung müssten insbesondere der tatsächliche Pflegebedarf, die Versorgungsqualität, die Personalausstattung und die beruflichen Handlungsmöglichkeiten von Pflegefachpersonen berücksichtigt werden.
Die Positionspapiere setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte.
DBfK - Eigenständige Aufgaben und erweiterte Befugnisse
Der DBfK stellt die Stärkung der professionellen Pflege und ihrer eigenständigen Handlungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt.
Pflegefachpersonen sollen nach Auffassung des Berufsverbands künftig mehr Verantwortung innerhalb der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung übernehmen können. Dazu gehört insbesondere, dass sie den Pflegebedarf eigenständig einschätzen, den Pflegeprozess steuern und bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen können.
Voraussetzung dafür sind entsprechende gesetzliche Grundlagen und eine angemessene Vergütung. Der Verband fordert unter anderem ein eigenständiges Verordnungsrecht für Hilfsmittel und Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

Damit könnten entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte Versorgungsmaßnahmen selbst veranlassen, ohne dass hierfür grundsätzlich eine zusätzliche ärztliche Verordnung erforderlich wäre. Dies könnte insbesondere bei Menschen mit langfristigem Pflegebedarf dazu beitragen, Versorgungsprozesse zu vereinfachen.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Etablierung erweiterter pflegerischer Berufsrollen.
Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing stärken
Der DBfK fordert, Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) als eigenständige Leistungserbringer im Versorgungssystem zu etablieren.

Advanced Practice Nursing bezeichnet eine erweiterte Pflegepraxis, die in der Regel auf einer entsprechenden hochschulischen Qualifikation und vertieften fachlichen Kompetenzen beruht. APN können beispielsweise bei der Versorgung von Menschen mit komplexen oder chronischen Erkrankungen besondere Aufgaben übernehmen.
Community Health Nursing richtet den Blick stärker auf die gesundheitliche Versorgung innerhalb von Gemeinden und Sozialräumen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Prävention, Gesundheitsförderung, Beratung und die Begleitung von Menschen mit langfristigem Unterstützungsbedarf.
Für die verbindliche Etablierung solcher Rollen wären allerdings entsprechende rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen notwendig. Der DBfK verbindet diese Forderungen mit einer bedarfsgerechten Personalbemessung und besseren Arbeitsbedingungen.
Zudem spricht sich der Verband für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung aus. Die bislang bestehenden Grenzen zwischen unterschiedlichen Leistungsbereichen können die Versorgung erschweren, insbesondere wenn Menschen gleichzeitig medizinische Behandlung, pflegerische Unterstützung und langfristige Betreuung benötigen.
Der DBfK betrachtet die Reform der Pflegeversicherung auch als Gelegenheit, die berufliche Eigenständigkeit von Pflegefachpersonen weiterzuentwickeln. Dabei geht es nicht ausschließlich um zusätzliche Aufgaben, sondern ebenso um die notwendigen gesetzlichen Befugnisse, Qualifikationen und Vergütungsstrukturen.
Deutsche Pflegerat - Der tatsächliche Pflegebedarf muss Maßstab der Reform sein
Der Deutsche Pflegerat (DPR) setzt in seinem Positionspapier einen besonderen Schwerpunkt auf die bedarfsgerechte Gestaltung der pflegerischen Versorgung. Nach Auffassung des DPR reichen finanzielle Kennzahlen allein nicht aus, um die Leistungsfähigkeit eines Pflegesystems zu beurteilen.

Entscheidend sei vielmehr, ob pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten und ob die vorhandenen Versorgungsstrukturen ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Daher fordert der DPR, bei der Bewertung von Reformmaßnahmen auch Versorgungslücken, Pflegequalität und Personalbedarf zu berücksichtigen. Eine rein ausgabenorientierte Betrachtung könne dazu führen, dass notwendige Leistungen eingeschränkt werden, ohne die zugrunde liegenden Versorgungsprobleme zu lösen.
Kritik an geplanten Einschränkungen bei Pflegeleistungen
Besonders kritisch bewertet der Deutsche Pflegerat einzelne im Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehene Veränderungen.
Dazu gehören höhere Schwellenwerte für die Zuordnung zu den Pflegegraden 1 bis 3. Solche Anpassungen könnten dazu führen, dass bestimmte pflegebedürftige Menschen künftig schwerer Zugang zu entsprechenden Leistungen erhalten.
Ebenfalls kritisch sieht der DPR den vorgesehenen Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Dieser Betrag unterstützt bislang unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ein Wegfall könnte insbesondere Menschen mit einem vergleichsweise geringen, aber bereits vorhandenen Unterstützungsbedarf sowie ihre Angehörigen betreffen. Aus Sicht des DPR dürfen finanzielle Einsparungen nicht dazu führen, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Familien zusätzliche Belastungen tragen müssen.
Der Verband fordert daher, die Auswirkungen entsprechender Maßnahmen auf die tatsächliche Versorgung sorgfältig zu berücksichtigen. Auch die Personalbemessung müsse sich am vorhandenen Pflegebedarf orientieren. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist dabei nicht nur eine Frage der Arbeitsbedingungen, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere und qualitativ angemessene Versorgung.
Beteiligung der Profession Pflege an politischen Entscheidungen
Neben den inhaltlichen Reformforderungen thematisiert der DPR auch die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Pflegestrukturkommission.
Der Deutsche Pflegerat ist selbst nicht in der Kommission vertreten. Deshalb fordert er ein verbindliches Verfahren, über das die Profession Pflege ihre fachlichen Positionen in die Beratungen einbringen kann.
Auch der DBfK betont die Bedeutung der praktischen Erfahrungen von Pflegefachpersonen für die Entwicklung tragfähiger Reformvorschläge. Die Beteiligung der Profession ist insbesondere deshalb relevant, weil Veränderungen bei Leistungsansprüchen, Versorgungsstrukturen und Personalvorgaben unmittelbare Auswirkungen auf die pflegerische Praxis haben. Die Berufsverbände vertreten damit die Auffassung, dass fachliche Expertise aus der Pflege systematisch in politische Entscheidungsprozesse einfließen sollte.
Zwei Positionspapiere mit gemeinsamen Zielen
Obwohl DBfK und DPR unterschiedliche Schwerpunkte setzen, stimmen sie in wesentlichen Forderungen überein.
DBfK - Stärkerer Fokus auf eigenständige Aufgaben, erweiterte rechtliche Befugnisse und die Etablierung neuer pflegerischer Berufsrollen.
DPR - Stärkerer Fokus auf tatsächlichen Pflegebedarf, Versorgungssicherheit, mögliche Leistungseinschränkungen und verbindliche Beteiligung.
Gemeinsame Forderungen - Stärkung professioneller Pflegekompetenzen, bedarfsgerechte Personalausstattung und Berücksichtigung pflegefachlicher Expertise bei Reformentscheidungen. Beide Organisationen betrachten die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung somit als eine Aufgabe, die finanzielle Stabilität und fachliche Versorgungsqualität miteinander verbinden muss.
Die Positionspapiere verdeutlichen, dass die Debatte über die Zukunft der Pflegeversicherung über Finanzierungsfragen hinausgeht. Entscheidend wird sein, in welchem Umfang die Vorschläge der Berufsverbände in die Arbeit der Pflegestrukturkommission und die weitere Gesetzgebung einfließen.
Kurz notiert
Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Im Mittelpunkt steht eine bessere Steuerung von Patient:innen in die jeweils geeigneten Versorgungsbereiche.
Geplant sind bundesweit rund 750 Integrierte Notfallzentren (INZ), in denen Krankenhausnotaufnahmen, kassenärztliche Notdienstpraxen und zentrale Ersteinschätzungsstellen zusammenarbeiten sollen. Außerdem sollen die Rufnummern 112 und 116117 digital vernetzt und telemedizinische sowie aufsuchende Versorgungsangebote ausgebaut werden. Die medizinische Notfallrettung soll künftig ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V verankert werden.
Nach dem Bundestagsbeschluss steht noch die Befassung des Bundesrates aus. Das Inkrafttreten ist für 2027 vorgesehen. Die Reform soll Notaufnahmen entlasten und die Zusammenarbeit zwischen ambulanter, stationärer und rettungsdienstlicher Versorgung verbessern. Die flächendeckende Umsetzung wird jedoch Zeit benötigen.
Bundesverdienstkreuz für Pflegewissenschaftlerin Doris Schiemann
Die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Doris Schiemann wurde im September 2026 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Gewürdigt wird insbesondere ihr langjähriges Engagement für die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung in der Pflege.
Schiemann initiierte 1982 das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), das sie bis 2012 leitete. Sie prägte die Entwicklung nationaler Expertenstandards und war maßgeblich am Aufbau der ersten Pflegestudiengänge an der Hochschule Osnabrück beteiligt.
Bereits 2005 erhielt sie die Agnes-Karll-Medaille des DBfK. Die Auszeichnung würdigt einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Fundierung der Pflegepraxis und zur Entwicklung verbindlicher Qualitätsstandards.

Zum Weiterhören
- PU98 - BAPID Rollenprofile / DPR zu Primärarztsystem
- PU116 - BAPID III / Rahmenempfehlung zur Implementierung von APN in deutschen Krankenhäusern
- PU126 - Pflegestrukturkommission / Pflegekompetenz aus der Apotheke


