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Diese Episode erschien am 07.12.2019 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Rheinland-Pfalz erarbeitet als erstes Bundesland eine eigene pflegerische Berufsordnung.
  • Vorbehaltsaufgaben geben der Pflege ab 2020 erstmals echte Entscheidungsautonomie.
  • Die Pflegekammer Niedersachsen wird beitragsfrei – mit Folgen für ihre Unabhängigkeit.
  • Die neue DeFa soll Visa und Anerkennung für Pflegekräfte aus dem Ausland beschleunigen.
  • Der Pflegetag Rheinland-Pfalz bringt Pflege, Politik und Kostenträger an einen Tisch.

Manchmal sieht man Veränderung nicht nur in Gesetzestexten – manchmal kann man sie buchstäblich ablaufen. Genau dieses Gefühl vermittelte der dritte Pflegetag der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Rund tausend Besucher:innen, viele Aussteller, ein dichtes Vortragsprogramm und jede Menge Menschen, die für ihren Beruf brennen. Der Übergabe-Podcast war eingeladen, ließ sich durch die Hallen treiben und fing O-Töne ein. Die Themen: die neue Berufsordnung, die Vorbehaltsaufgaben, ein spannendes Demenzprojekt – und zwei große berufspolitische Themen, die im Spätherbst 2019 für reichlich Wirbel gesorgt haben.

Pflege als Gastgeberin: Was den Pflegetag besonders macht

Der Pflegetag in Rheinland-Pfalz hat ein klares Ziel: die Pflege im Land auf einer gemeinsamen Plattform zusammenzubringen. Und zwar nicht als Bittstellerin, sondern als Gastgeberin. Hier sitzen Pflegefachpersonen mit Vertreter:innen der Landespolitik, mit Kostenträgern, Unternehmen und Trägern an einem Tisch – aber die Themen setzt die Pflege selbst. Standardisierung, ethische Fragestellungen, das Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Organisationen, Patient:innensicherheit: All das wird hier verhandelt, und zwar unter pflegerischem Leadership.

Markus May, Präsident der Landespflegekammer, machte deutlich, worum es im Kern geht: um ein gemeinsames Berufsverständnis und um eine starke Stimme, die über Ländergrenzen hinaus wirkt. Pflege brauche einen länderübergreifenden Dialog und vor allem Gehör in Berlin. Sandra Postel, Vizepräsidentin der Kammer, brachte das Selbstverständnis auf den Punkt: Über tausend Mitglieder rocken diese Veranstaltung gemeinsam, und das Darüberstehende sei das Selbstverständnis eines Heilberufs, der selbst definiert, was er ist, welche Qualifikationen er braucht und was sich daraus verhandeln lässt.

„Kammer heißt nicht nur, Mitglied zu sein und zu zahlen. Kammer heißt mitbestimmen – und verändern." — Sandra Postel, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Das Grundgesetz der Pflege: die neue Berufsordnung

Eines der zentralen Themen war die Berufsordnung, die in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland von einer Pflegekammer erarbeitet wurde. Andrea Bergstresser erläuterte, was dahintersteckt: Eine Berufsordnung wird aus einem Gesetz abgeleitet – in der Regel aus dem Landesheilberufsgesetz. Sie regelt aber weit mehr als nur trockene Paragrafen. In ihr stehen Rechte und Pflichten der Mitglieder, etwa die Verpflichtung, sich auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Für jede Pflegefachperson, die in Rheinland-Pfalz arbeitet, hat das damit ganz konkrete Folgen für den Berufsalltag.

Der Entstehungsprozess war alles andere als ein Spaziergang: über drei Jahre Arbeit, mehr als 36 Tagesveranstaltungen, Abstimmungen mit den 81 Mitgliedern der Vertreterversammlung und eine sehr diverse Diskussion, weil Menschen aus ganz unterschiedlichen Bereichen beteiligt waren. Am Ende stand der eine oder andere Kompromiss – aber auch ein Dokument, das die Pflege im Land selbstbewusst beschreibt. Wer tiefer eintauchen möchte, findet in der Reportage Mission Berufsordnung spannende Einblicke in diesen Weg.

„Die Berufsordnung ist im Grunde die Antwort auf die Frage: Was ist Pflege? Sie ist das Grundgesetz unserer Pflege in Rheinland-Pfalz." — Markus May, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Spannend ist die Frage, was passiert, wenn jedes Bundesland eine eigene Berufsordnung entwickelt. Macht es Sinn, dass zehn Kilometer weiter ein anderes Berufsverständnis herrscht? Der Wunsch in der Kammer ist klar: Am Ende soll auf Bundesebene eine möglichst einheitliche Linie stehen – so etwas wie eine Musterberufsordnung, die in den Ländern weitgehend gleich umgesetzt wird, ohne regionale Besonderheiten komplett einzuebnen. Rechtlich gilt die Berufsordnung zunächst für die Kammermitglieder; gegenüber Arbeitgebern entfaltet sie keine direkte arbeitsrechtliche Wirkung. Trotzdem, so Bergstresser, könne sie Mitgliedern den Rücken stärken – etwa, um mit dem Arbeitgeber über den Besuch von Fortbildungen ins Gespräch zu kommen.

Vorbehaltsaufgaben: Pflege darf endlich selbst entscheiden

Mit dem Pflegeberufegesetz, das ab 2020 greift, kommt ein echter Meilenstein: die Vorbehaltsaufgaben. Professor Frank Weidner hielt dazu einen Vortrag und ordnete ein, was das bedeutet. Drei Kernbereiche schreibt der Gesetzgeber der Pflege exklusiv zu: die Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation des Pflegeprozesses und die Evaluation der Pflegequalität. Diese Aufgaben dienen dem Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Risiken – und sie sind ausschließlich qualifizierten Pflegefachpersonen vorbehalten. Wer eine Helferqualifikation hat, darf sie nicht übernehmen. Und – das machte Weidner pointiert deutlich – auch Ärzt:innen sind hier nicht mehr zuständig, weil sie die Gestaltung des Pflegeprozesses schlicht nicht erlernen. Mehr dazu findet sich in seiner Präsentation zu den vorbehaltenen Tätigkeiten und kompakt aufbereitet im Beitrag zur Entscheidungsautonomie für die Pflege.

Bemerkenswert ist eine Nebenwirkung des Gesetzes: Der Gesetzgeber hat die Durchführung der Pflege nicht an den Fachkraftstatus gebunden. Planung, Bedarfsfeststellung und Organisation gehören zwingend in pflegefachliche Hände – die eigentliche Durchführung kann aber auch jemand anderes übernehmen. Genau das macht reine Verrichtungspflege auf Dauer schwierig: Wer für den gesamten Pflegeprozess verantwortlich ist, kann nicht sinnvoll nur Einzelhandgriffe abarbeiten. Je komplexer eine Organisationseinheit und je mehr Berufsgruppen beteiligt sind, desto fehleranfälliger wird das System – ein Argument für mehr pflegerische Steuerungskompetenz.

Ein heikler Punkt betrifft die ehemals getrennten Berufe: Wer künftig als Altenpfleger:in oder Kinderkrankenpfleger:in arbeitet, darf die Vorbehaltsaufgaben auch bei Menschen anderer Altersgruppen ausüben – denn das ursprüngliche Gesetz war generalistisch angelegt. Das wirft Fragen nach Qualifikation und Weiterbildung auf, die in den kommenden Jahren noch zu klären sind.

Demenz zu Hause begleiten: das Projekt DemStepCare

Beim Rundgang zeigte sich ein Projekt, das deutlich macht, wie konkret bessere Versorgung aussehen kann: DemStepCare. Träger war die Rhein-Hessen-Fachklinik Alzey gemeinsam mit dem Zentrum für psychische Gesundheit im Alter in Mainz, finanziert über den Innovationsfonds. Das Ziel: die ambulante Versorgung demenziell erkrankter Menschen zu stärken und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Denn oft kommen Demenzerkrankte schlechter aus der Klinik zurück, als sie hineingegangen sind – fremde Umgebung, viele Reize, Verwirrung.

Der Hausarzt ist dabei der Dreh- und Angelpunkt. Bei Verdacht oder bestätigter Demenz wird – nach Einwilligung – ein engmaschiges Netzwerk aktiv: Case Manager:innen, meist selbst Pflegefachpersonen, fahren zu den Menschen nach Hause, nehmen sich Zeit, lassen auch die Angehörigen einfach reden. Über eine strukturierte Methode wird Schritt für Schritt geschaut, was hinter Unruhe oder Krisen steckt – zuerst nicht-medikamentös, etwa durch Alltagsbeschäftigung, basale Stimulation oder das Prüfen möglicher Schmerzen. Medikamente kommen erst als letzte Maßnahme. Die Rückmeldungen der beteiligten Hausärzt:innen waren positiv, weil sie die engmaschige Zusammenarbeit als echte Entlastung erleben.

Eine Agentur für Pflegekräfte aus dem Ausland: die DeFa

Vom Pflegetag zu einem bundespolitischen Thema: Zum Zeitpunkt der Aufnahme wurde die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) mit Sitz im Saarland aufgebaut. Sie soll Visa, Berufsanerkennung und Arbeitserlaubnis für Pflegende aus dem Ausland bündeln und beschleunigen – ein Anliegen, das auch Teil der Konzertierten Aktion Pflege war. Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums sah eine Gebühr pro Einzelfall vor; laut den damaligen Angaben lagen bereits mehrere tausend Anträge auf Vermittlung vor.

So wichtig schnellere Verfahren sind – die Sache hat mehrere Haken. Anwerbung aus dem Ausland kann das Gesundheitssystem der Herkunftsländer schwächen, gerade wenn dort selbst ein Mangel herrscht. Deshalb braucht es klare Spielregeln; die WHO und Berufsverbände haben dazu ethische Richtlinien formuliert, und auch hierzulande wird der Ruf nach verbindlichen Standards beim Abwerben lauter. Ein zweiter Punkt ist die Enttäuschung vieler Angeworbener: Ein akademisches Ausbildungsniveau im Herkunftsland bedeutet nicht automatisch dasselbe Pflegeverständnis wie hier – grundpflegerische Tätigkeiten werden in manchen Ländern von ganz anderen Personen übernommen. Wer Menschen anwirbt, muss sie ehrlich auf die deutsche Realität vorbereiten, sonst kehren viele frustriert zurück.

Niedersachsen: beitragsfrei – aber zu welchem Preis?

Das wohl heißeste Eisen war die Lage in Niedersachsen. Innerhalb weniger Wochen überschlugen sich die Ereignisse. Erst wurde ein Winterempfang der Pflegekammer öffentlich heftig kritisiert – Stichworte: teures Papier, Häppchen –, und die Berichterstattung schoss dabei weit über das Ziel hinaus. Den medialen Wirbel um die Veranstaltung kann man sich selbst anschauen. Pikant: Mit Volker Meyer (CDU) sowie Stimmen von FDP und AfD distanzierten sich Parteien, einzelne wollten gar nicht teilnehmen. Dass sich Parteien anmaßen, einer Selbstverwaltung der Pflege vorzuschreiben, ob sie einen Empfang abhält – beim Winterempfang der Bundesärztekammer wäre das undenkbar. Die Kammerleitung sagte den Empfang schließlich ab.

Dann die nächste Schlagzeile: Sozialministerin Carola Reimann stellte eine Anschubfinanzierung in Höhe von rund sechs Millionen Euro über drei Jahre in Aussicht – mit der Folge, dass die Mitgliedschaft beitragsfrei wird, Beitragsbescheide eingestellt und Mahnverfahren beendet werden. Klingt erst mal gut – ist aber zweischneidig. Denn wer zahlt, bestimmt mit. Eine dauerhafte Finanzierung aus Landesmitteln könnte die Kammer in Abhängigkeit von der Politik bringen. Genau das kritisieren der Deutsche Pflegerat und die Pflegekammer Schleswig-Holstein: Anschubfinanzierung ja, dauerhafte Finanzierung nein. Was eine beitragsfreie Kammer konkret bedeutet, ist im Beitrag „Beitragsfreie Pflegekammer – was heißt das genau?" gut aufgeschlüsselt; die Sorge um die Aushöhlung der Unabhängigkeit wird ebenfalls offen benannt.

Und es gibt eine harte Konsequenz: Solange die Mitgliedsbeiträge aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, ist die Unabhängigkeit nicht durch eigene Beiträge gesichert – damit kann die Pflegekammer Niedersachsen aktuell nicht Teil der Bundespflegekammer werden. Genau diese Pflichtmitgliedschaft ist es aber, die der Pflege politisches Gewicht verleiht: Es kommt nicht auf die Rechtsform an, sondern darauf, dass die Kammer den Großteil der Berufsgruppe vertritt. Würde Niedersachsen seine Kammer kippen, wäre dort für viele Jahre keine neue in Sicht. Erfreulicher Lichtblick zum Zeitpunkt der Aufnahme: In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett unter Minister Karl-Josef Laumann die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen – aufgebaut durch einen Errichtungsausschuss.

Junge Stimmen und Menschen hinter der Kammer

Beim Pflegetag war auch die junge Generation vertreten. Der Ausschuss „Junge Kammer" – aus einer Initiative rund um engagierte Berufseinsteiger:innen entstanden – will vor allem eines: junge Menschen motivieren, sich berufspolitisch einzumischen. Über Treffen, Stammtische und den Austausch mit Auszubildenden soll von Anfang an ein Verständnis dafür wachsen, wofür eine Kammer steht. Der Appell: nicht nur passiv wählen gehen, sondern sich aufstellen lassen und ein Mandat erkämpfen.

Spannend war auch der Blick hinter die Kulissen der Geschäftsstelle. Dort arbeiten Menschen mit pflegerischem Hintergrund, die die ehrenamtlich tätige Vertreterversammlung unterstützen, Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen schreiben, Mitgliederanfragen etwa zur Delegation beantworten und neue Strukturen aufbauen. Immer wieder klang durch: Allein die Existenz der Kammer verändert etwas – weil man als Mandatsträger:in und normgebende Institution eine ganz andere Tragweite hat. Oder, wie es eine Interviewpartnerin formulierte: In dem Moment, in dem man jemandem ganz konkret bei einem Anliegen helfen kann, versteht er, warum er die Kammer braucht.

Was bleibt vom Pflegetag

Der Pflegetag Rheinland-Pfalz hat eindrücklich gezeigt, wie vielfältig Pflege ist – und wie unterschiedlich die Wahrnehmung einer Kammer in einem so heterogenen Berufsfeld ausfällt. Es gibt nach wie vor Skepsis, und es wäre falsch, sie kleinzureden. Doch die Botschaften der Befragten waren erstaunlich konsistent: Pflege muss politischer werden, selbstbewusster auftreten und Verantwortung übernehmen. Eine starke Bundespflegekammer, eine einheitlichere Berufsordnung und echte Entscheidungsautonomie durch Vorbehaltsaufgaben – das sind die Bausteine, mit denen sich die Pflege als Heilberuf eine andere Stellung im Gesundheitssystem erarbeiten kann. Oder, wie Frank Weidner es zusammenfasste:

„Die Pflege kann mehr – wenn man sie lässt." — Prof. Dr. Frank Weidner

Der Wunsch für die nächsten Jahre? Mehr Zeit für die Menschen mit Pflegebedarf, mehr gesellschaftliche Wertschätzung und mehr junge Kolleg:innen, die sich trauen, ihren Beruf aktiv mitzugestalten.

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Hinweise auf Veranstaltungen

In eigener Sache

Sandra Postel & Eva