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Diese Episode erschien am 27.11.2021 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Pflegebonus von einer Milliarde Euro und eine einrichtungsbezogene Impfpflicht waren geplant.
  • Die PPR 2.0 soll als Übergangsinstrument für die Personalbemessung im Krankenhaus dienen.
  • Community Health Nurses und mehr heilkundliche Tätigkeiten sollen die Pflege aufwerten.
  • Eine bundesweite Befragung soll über die Selbstverwaltung entscheiden, der Pflegerat soll in den G-BA.
  • Das Gesundheitsministerium geht an die SPD – die Personalie blieb zunächst offen.

Es war eine Woche der großen Ankündigungen: Am Mittwoch stellten SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vor – die Grundlage für die kommende Bundesregierung unter dem designierten Kanzler Olaf Scholz. Wir haben uns angesehen, was für Pflegefachpersonen darin steckt. Den vollständigen Text findest du im veröffentlichten Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien; das Thema Gesundheit und Pflege füllt darin rund sieben Seiten. Wichtig vorweg: Alles, was wir hier zusammenfassen, ist der damals geplante Stand von Ende November 2021 – also Absichtserklärungen, noch keine beschlossenen Gesetze.

Pflegebonus über eine Milliarde Euro und eine einrichtungsbezogene Impfpflicht

Den Auftakt der Pressekonferenz machte nicht der Koalitionsvertrag selbst, sondern die Corona-Lage. Die Infektionszahlen erreichten zum Zeitpunkt der Folge neue Rekorde, und die Intensivstationen kamen mancherorts an ihre Belastungsgrenzen. Olaf Scholz kündigte deshalb gleich zu Beginn der Vorstellung des Koalitionsvertrags einen Pflegebonus an: Für besonders geforderte Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und Pflegeheimen sollte zunächst eine Milliarde Euro bereitgestellt werden.

Parallel dazu war eine einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gespräch – also eine Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Wie damals berichtet wurde, hatte das Bundesgesundheitsministerium dazu bereits einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Geplant war damals ein Inkrafttreten zum 1. Januar: Beschäftigte sollten ihren Impfstatus offenlegen und eine fehlende Impfung bis Ende März nachholen können. Ob und wie das umgesetzt würde, war zu diesem Zeitpunkt noch offen.

PPR 2.0 als Übergangsinstrument für die Personalbemessung

Über die Pandemie hinaus enthält der Vertrag viele Punkte, die direkt an die Versorgung anknüpfen. Statt sich nur auf die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen zu stützen, die lediglich ein Mindestmaß sichern, plante die Koalition, im klinischen Bereich das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 einzuführen. Es sollte als Übergangslösung dienen, bis ein wissenschaftlich fundiertes Instrument entwickelt ist. Auf die PPR 2.0 hatten sich zuvor bereits die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Pflegerat als geeignetes Instrument verständigt.

Das Prinzip kennen viele noch aus der ursprünglichen PPR: Patient:innen werden täglich in Grund- und Spezialpflegestufen eingeteilt, denen jeweils Minutenwerte zugeordnet sind. Zusammen mit Grund- und Fallwerten ergibt sich daraus ein Zeitwert pro Patient:in – und in der Summe der rechnerische Pflegepersonalbedarf eines Hauses.

Attraktiver werden sollte die Arbeit zudem durch bessere Rahmenbedingungen: flexible Springerpools, familienfreundlichere Arbeitszeiten und finanzielle Verbesserungen. So sollte der Gehaltsunterschied zwischen Alten- und Krankenpflege angeglichen und reguläre Zuschläge von Steuern befreit werden.

Neue Rollen: Community Health Nurses und mehr heilkundliche Tätigkeiten

Besonders bemerkenswert sind die Punkte, die das Berufsbild selbst erweitern. Die Koalition wollte die Rolle der Community Health Nurse etablieren – eine Antwort auf die Versorgungslücken einer alternden und sozial ungleichen Gesellschaft. Damit lassen sich vor allem ambulante Angebote stärken, und es entsteht ein spannendes Tätigkeitsfeld für professionell Pflegende.

Ergänzend dazu sollten Pflegefachpersonen mehr heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen – verankert in einem allgemeinen Heilberufegesetz. Damit griff der Vertrag eine lange erhobene Forderung auf. Welche konkreten Tätigkeiten gemeint sind, blieb zum Zeitpunkt der Folge allerdings offen.

Selbstverwaltung der Pflege: Befragung und ein Sitz im G-BA

Ein zentraler und politisch heikler Punkt ist die Frage der Selbstverwaltung. Die berufliche Pflege hat bislang kein bundesweit legitimiertes Organ, das verbindlich für sie spricht – ein bekanntes Problem, das auch auf dem Deutschen Pflegetag thematisiert wurde. Nach dem jahrelangen Hin und Her um Landespflegekammern plante die Koalition eine bundesweite Befragung der Pflegefachpersonen. Diese sollten selbst entscheiden, welche Form der Selbstverwaltung sie sich wünschen – etwa eine Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere Struktur.

Bis dahin sollte der Deutsche Pflegerat einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten – und zwar ausdrücklich mit fester Finanzierung, damit er diese Aufgabe auch tatsächlich wahrnehmen kann. Genau hieran hatte es der Pflege bislang oft gefehlt: an Mitteln für eine wirksame politische Einflussnahme. Im Deutschen Pflegerat sind 15 pflegerische Berufsverbände sowie der Deutsche Hebammenverband organisiert; gemeinsam vertreten sie die Interessen der beruflich Pflegenden. Spannend wird, wie die Befragung ausgestaltet wird und welche Akteure dabei ihre Interessen einbringen.

Pflegebildung: bundeseinheitliche Hilfsausbildung und Vergütung im Studium

Auch bei der Ausbildung sind Änderungen vorgesehen. Aktuell existieren in der Pflege mehr Assistenz- und Helfer:innenausbildungen, als es Bundesländer gibt – ein unübersichtliches Feld, das Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten schwer organisierbar macht. Deshalb sollte eine bundeseinheitliche Hilfsausbildung für Pflegeberufe und Hebammen eingeführt werden. Das erleichtert auch den angestrebten Skill-Grade-Mix in den Teams.

Zudem wollte die Koalition die akademische Pflegeausbildung stärken. Bislang erhalten Studierende in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen – anders als Auszubildende – keine Vergütung. Das sollte sich ändern, damit die Entscheidung für ein Pflegestudium nicht länger an der fehlenden Finanzierung scheitert.

Digitalisierung, Bürokratieabbau und Prävention

Im Bereich Digitalisierung kündigte die Koalition verstärkte Anstrengungen an – etwa um die Dokumentation zu entlasten und soziale Teilhabe zu fördern. Telemedizinische Leistungen sollten regelhaft nutzbar werden, und elektronische Patientenakte sowie E-Rezept sollten zügig eingeführt werden. Begleitend war ein Bürokratieabbau-Paket geplant, um Prozesse der Gesundheitsversorgung zu vereinfachen.

Die Prävention kam dagegen vergleichsweise kurz weg. Das Präventionsgesetz sollte weiterentwickelt und Krankenkassen sowie weitere Akteure bei der Gesundheitsförderung unterstützt werden. Die Kassen sollten weniger Beitragsmittel für Werbung ausgeben dürfen – mit der Idee, die frei werdenden Mittel der Prävention zugutekommen zu lassen. Eine umfassende bundesweite Präventionsstrategie war damit allerdings nicht verbunden.

Ambulant vor stationär: Hybrid-DRGs und gestrichenes Werbeverbot

Nicht nur die stationäre, auch die ambulante Versorgung sollte gestärkt werden. Die Koalition erkannte an, dass viele Leistungen stationär erbracht werden, obwohl das medizinisch nicht zwingend nötig wäre. Dafür waren sogenannte Hybrid-DRGs vorgesehen: Sie verbinden die Fallpauschalen des Krankenhauses mit dem Vergütungskatalog der ambulant tätigen Ärzt:innen. So sollte etwa bei Operationen die ambulante der stationären Vergütung gleichgesetzt werden – damit die Entscheidung künftig stärker nach medizinischem Bedarf und nicht nach Kostendruck fällt. Ergänzend sollten unterversorgte Regionen gestärkt werden, etwa durch erleichterte Gründung kommunaler Versorgungszentren mit Zweigpraxen.

Über die engere Pflege hinaus sorgte ein gesellschaftspolitischer Punkt für viel Diskussion: Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – sollte gestrichen werden. Ärzt:innen könnten dann öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das sollte das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken.

Die offene Personalie: Gesundheitsministerium geht an die SPD

Mindestens so gespannt wie auf die Inhalte waren damals viele auf die Personalien. Lange war spekuliert worden, das Gesundheitsministerium könnte an die FDP gehen – im Gespräch war etwa Michael Theurer. Mit dem Koalitionsvertrag stand dann fest: Das Ressort geht an die SPD. Wer genau Minister:in wird, ließ Olaf Scholz auf der Pressekonferenz allerdings offen; die Bekanntgabe der SPD-Posten war erst für den 4. Dezember angekündigt.

Als mögliche Kandidat:innen wurden zum Zeitpunkt der Folge Karl Lauterbach sowie die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping gehandelt. Für die Pflege relevant sind zudem zwei weitere Ressorts: Das Bildungsministerium – wichtig auch für die Pflegeausbildung – ging an Bettina Stark-Watzinger (FDP), und das Arbeitsministerium sollte aller Voraussicht nach bei Hubertus Heil (SPD) bleiben.

Deutschlands beliebteste Pflegeprofis stehen fest

Zum Schluss noch eine erfreuliche Nachricht abseits der Politik: Bei der Abstimmung zu Deutschlands beliebtesten Pflegeprofis haben sich bundesweit rund 60.000 Menschen beteiligt. Platz drei ging an das Pflegeteam der internistischen Intensivstation des Krankenhauses Martha-Maria in Halle-Dölau, das in der Pandemie Außergewöhnliches geleistet hat. Platz zwei belegte eine seit 45 Jahren tätige Pflegefachperson vom Universitätsklinikum Münster. Den ersten Platz holte das Pflegeteam der Kinderonkologie am Universitätsklinikum Jena, das bereits 2017 den Bundessieg errungen hatte. Herzlichen Glückwunsch an alle Ausgezeichneten – und an alle, die gerade in der Pandemie so viel leisten.

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Quellen