Notfallversorgung vor dem Neustart: Die Reform nimmt erneut Fahrt auf

Die Reform der Notfallversorgung gehört zu den gesundheitspolitischen Großprojekten, die Deutschland seit vielen Jahren beschäftigen. Schon unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lag ein umfassender Gesetzentwurf vor. Nach dem Ende der Ampelkoalition geriet das Vorhaben jedoch zunächst ins Stocken. Nun hat die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Reform erneut aufgegriffen. Ende April 2026 beschloss das Bundeskabinett einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuordnung der Notfallversorgung.

Der Reformbedarf gilt seit Jahren als unstrittig. Notaufnahmen berichten von Überlastung, langen Wartezeiten und steigender Arbeitsverdichtung. Gleichzeitig werden Rettungsdienste häufig auch bei gesundheitlichen Beschwerden alarmiert, die ambulant versorgt werden könnten. Hinzu kommt eine bislang nur begrenzte Verzahnung zwischen Rettungsdienst, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und klinischer Notfallversorgung. Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform deshalb das Ziel, Patient:innen künftig gezielter in die jeweils passende Versorgungsebene zu steuern. Damit sollen Fehlsteuerungen reduziert werden sowie personelle und strukturelle Ressourcen effizienter genutzt werden.

Die Reform reagiert auf Probleme, die seit Jahren bekannt sind. Neu ist vor allem der politische Versuch, die bislang getrennten Versorgungsbereiche verbindlich zusammenzuführen.

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Neue Steuerung durch digitale Vernetzung

Ein zentrales Element der Reform ist die stärkere Vernetzung der beiden bekannten Notfallnummern 112 und 116117. Während die 112 weiterhin ausschließlich für lebensbedrohliche Notfälle zuständig bleiben soll, wird die 116117 künftig neu strukturiert.

Geplant ist eine Aufteilung in eine klassische Terminservicestelle und sogenannte Akutleitstellen. Diese sollen gemeinsam mit den Rettungsleitstellen der 112 ein digitales Gesundheitsleitsystem bilden. Patient:innen sollen dort mithilfe standardisierter Ersteinschätzungsverfahren in die passende Versorgungsebene gesteuert werden. Abhängig von Dringlichkeit und Beschwerdebild könnten Betroffene künftig beispielsweise in eine Videosprechstunde vermittelt werden, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst verwiesen werden, kurzfristig einen Praxistermin erhalten oder direkt in eine Notaufnahme beziehungsweise ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) geleitet werden.

Die standardisierte Ersteinschätzung orientiert sich dabei an bereits etablierten Triage- und Steuerungssystemen, die in einigen Regionen und Kliniken bereits genutzt werden. Für Pflegefachpersonen dürfte insbesondere die zunehmende Digitalisierung der Versorgung relevant werden. Denn eine stärkere Steuerung von Patient verändert nicht nur Arbeitsabläufe in Notaufnahmen, sondern auch Schnittstellen zwischen ambulanter, stationärer und telemedizinischer Versorgung.

Die Reform setzt mehr auf digitale Steuerung und sektorenübergreifende Koordination als bisherige Ansätze der Notfallversorgung.

Integrierte Notfallzentren als neues Kernmodell

Kernstück der Reform bleiben die sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese sollen an ausgewählten Krankenhäusern entstehen und unterschiedliche Versorgungsstrukturen organisatorisch zusammenführen. Geplant ist eine Kombination aus klinischer Notaufnahme, vertragsärztlicher Notdienstpraxis und gemeinsamer Ersteinschätzungsstelle. Patient:innen sollen dort bereits beim Erstkontakt standardisiert eingeschätzt werden. Anschließend wird entschieden, ob eine ambulante Behandlung ausreicht oder eine stationäre Versorgung notwendig ist. Die Bundesregierung verbindet damit mehrere Ziele. Zum einen eine Entlastung überfüllter Notaufnahmen, eine bessere Nutzung ambulanter Ressourcen, kürzere Wartezeiten und eine gezieltere Patientensteuerung.

Bemerkenswert ist dabei ein neuer Steuerungsmechanismus: Wer bereits vorab über die 116117 eine Ersteinschätzung durchlaufen hat, soll bei vergleichbaren Beschwerden vorrangig behandelt werden. Dadurch soll ein Anreiz entstehen, nicht direkt als Selbsteinweiser die Notaufnahme aufzusuchen.

Viele Kliniken verfolgen ähnliche Konzepte bereits seit Jahren in Eigeninitiative. Bislang fehlten dafür jedoch häufig verbindliche gesetzliche Grundlagen.

Rettungsdienst und Krankenhauskapazitäten stärker vernetzen

Neben der Patient:innensteuerung sieht die Reform auch Veränderungen im Rettungsdienst vor. Rettungswagen sollen künftig standardisierte digitale Informationen an Kliniken übermitteln können. Gleichzeitig ist ein bundesweites System geplant, das freie Krankenhauskapazitäten sichtbar macht.

Damit soll die Zuweisung von Patient:innen effizienter organisiert werden. Vor allem bei hohen Auslastungen oder regionalen Engpässen könnten dadurch unnötige Transportwege und Verzögerungen reduziert werden. Darüber hinaus enthält die Reform weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung. Telefonische Reanimationsanleitungen sollen bundesweit Standard werden. Ersthelfer-Apps sollen stärker eingebunden werden, als auch freiwillige Ersthelfende sollen schneller alarmiert werden können.

Besonders relevant ist außerdem die geplante Neuregelung der Finanzierung des Rettungsdienstes. Medizinische Notfallrettung soll künftig ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Bislang wurden Rettungseinsätze häufig formal als Transportleistung behandelt. Die Neuregelung könnte dazu beitragen, Unsicherheiten bei der Kostenübernahme zu reduzieren und die medizinische Funktion des Rettungsdienstes stärker anzuerkennen.

Kritik aus dem ambulanten Bereich

Trotz breiter Zustimmung zum grundsätzlichen Reformbedarf gibt es deutliche Kritik am aktuellen Gesetzentwurf. Besonders die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich scharf.

KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
kbv.de - Scharfe Kritik an der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Notfallreform hat der Vorstand der KBV geübt. Einerseits wolle das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich mit seinem Spargesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits blähe es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbare Art und Weise auf, kritisierte er. Das passe hinten und vorne nicht zusammen.

Kritisiert wird vor allem, dass einerseits Einsparungen im ambulanten Bereich vorgesehen seien, gleichzeitig aber neue dauerhafte Strukturen aufgebaut werden sollen. Dazu gehören telemedizinische Angebote, Akutleitstellen, aufsuchende Dienste und verpflichtende 24/7-Fahrdienste für Hausbesuche.

Die KBV bezweifelt, dass dafür ausreichend Personal und Finanzierung vorhanden sind. Zusätzlich wird bemängelt, dass parallele Strukturen zu regulären Praxisöffnungszeiten entstehen könnten. Die Diskussion verdeutlicht ein grundsätzliches Problem vieler Gesundheitsreformen: Zusätzliche Aufgaben werden häufig angekündigt, ohne gleichzeitig verbindlich zu klären, wie Personalgewinnung, Finanzierung und praktische Umsetzung erfolgen sollen.

Aus pflegepolitischer Perspektive bleibt ein Kritikpunkt bestehen. Erweiterte pflegerische Rollen spielen im aktuellen Entwurf erneut kaum eine Rolle. Konzepte wie CHN oder akademisierte Primärversorgungspflege werden zwar seit Jahren diskutiert, finden sich jedoch weiterhin nur begrenzt in der Gesetzgebung wieder. Gerade in ländlichen Regionen könnten Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen Versorgungslücken teilweise abfedern. Im aktuellen Gesetzentwurf bleibt dieser Ansatz allerdings weitgehend unberücksichtigt.


Pflegepolitik in den Ländern: Unterschiedliche Wege zur Versorgungssicherung

In den Koalitionsverträgen der neu-gewählten Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigt sich, dass Pflegepolitik nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Ländern zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Beide Länder verfolgen das Ziel, Versorgung langfristig sicherzustellen und Fachkräfte zu gewinnen.

Baden-Württemberg: Neue Rollen für die professionelle Pflege

In Baden-Württemberg übernimmt künftig Oliver Hildenbrand von den Grünen das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Unterstützt wird er von Staatssekretärin Petra Krebs, die selbst ausgebildete Krankenschwester ist.

Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU spielt professionelle Pflege an mehreren Stellen eine zentrale Rolle. Besonders hervorgehoben werden neue pflegerische Rollen wie CHNs, APNs, aufsuchende Versorgungsmodelle und niedrigschwellige Gesundheitsangebote im Quartier.

Koalitionsvertrag: AUS VERANTWORTUNG FÜRS LAND - Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten
Koalitionsvertrag der CDU Baden-Württemberg mit Bündnis 90/Die Grünen

Die Landesregierung kündigt an, diese Rollen nach Schaffung bundesrechtlicher Grundlagen gezielt auszubauen. Pflegefachpersonen sollen künftig stärker in die Primärversorgung eingebunden werden.

Des Weiteren plant Baden-Württemberg Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Es soll eine schnellere Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen möglich werden, stärkere Sprachförderung, bessere Integrationsangebote als auch eine Förderung von Teilzeitausbildungen und die Unterstützung der Pflegefachassistenzausbildung. Strukturell orientiert sich das Land an aktuellen bundespolitischen Entwicklungen. Die geplanten Integrierten Notfallzentren werden ausdrücklich unterstützt. Zusätzlich ist ein landesweites Bettenregister vorgesehen.

Bemerkenswert ist zudem die angekündigte Stärkung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. Kommunale Pflegekonferenzen sollen verbindlich etabliert werden, um regionale Versorgung besser planen zu können.

Zustimmung und Kritik aus den Berufsverbänden

Die Reaktionen der Berufsverbände fallen unterschiedlich aus. Der DBfK Südwest bewertet den Koalitionsvertrag überwiegend positiv. Begrüßt werden insbesondere die geplanten neuen Rollen, die Stärkung von Pflegebildung, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und der Ausbau pflegewissenschaftlicher Strukturen.

Kritischer äußert sich das Pflegebündnis Mittelbaden. Dort wird vor allem bemängelt, dass pflegerische Selbstverwaltung im Koalitionsvertrag kaum vorkommt. Weder eine Pflegekammer noch der Landespflegerat würden ausdrücklich gestärkt. Die Kritik verweist auf eine weiterhin bestehende professionspolitische Debatte: Pflege soll zwar mehr Verantwortung übernehmen, erhält aber vielerorts weiterhin nur begrenzte Mitbestimmungsmöglichkeiten.

„Die Profession Pflege muss strukturell in alle relevanten Entscheidungsprozesse eingebunden werden und braucht eine klare Perspektive für die Weiterentwicklung der Selbstverwaltung.“ (Peter Koch, Pflegebündnis Mittelbaden)

Rheinland-Pfalz: Quartiersnahe Versorgung im Mittelpunkt

Auch Rheinland-Pfalz misst Pflegepolitik im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD hohe Bedeutung bei. Inhaltlich setzt das Land jedoch andere Schwerpunkte.

Willkommen bei der CDU Rheinland-Pfalz

Im Zentrum steht die quartiersnahe Versorgung. Pflege soll stärker dort stattfinden, wo Menschen leben. Geplant sind unter anderem quartiersbezogene Pflegemodelle, Demenz-Wohngemeinschaften und der Ausbau wohnortnaher Unterstützungsangebote. Eine zentrale Rolle spielt dabei das bereits etablierte Modell der GemeindeschwesterPlus. Das Angebot richtet sich an ältere Menschen ohne Pflegegrad, die Beratung und Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Rolle übernimmt unter anderem präventive Beratung Unterstützung bei sozialer Teilhabe, Vermittlung regionaler Angebote, Beratung zu Gesundheit, Mobilität und Wohnen. Die Zahl der eingesetzten Fachpersonen soll landesweit verdoppelt werden.

Was im Koalitionsvertrag jetzt beschlossen ist: Diese Änderungen betreffen Familien, Kommunen und Grundstückseigentümer
Mit dem unterzeichneten Kolitionsvertrag legen CDU und SPD zentrale Vorhaben fest: unter anderem neue Regeln für den Übergang von der Kita in die Schule, mehr Polizeistellen und zusätzliche Mittel für Kommunen.

In Bezug auf Fachkräftesicherung setzt Rheinland-Pfalz auf den Ausbau der Ausbildungskapazitäten, Reduktion von Ausbildungsabbrüchen, Übergangsmöglichkeiten in die Pflegeassistenz, Erweiterung der Kampagne #WerPflegtBewegt. Des Weiteren spielt Digitalisierung eine Rolle. Ein digitaler Pflegeplatzfinder soll freie stationäre Pflegeplätze künftig leichter auffindbar machen.

Streitpunkt Pflegekammer

Besonders kontrovers ist die Situation rund um die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Der Koalitionsvertrag sieht eine Abstimmung über deren Zukunft vor. Sollte sich keine Mehrheit für die Kammer aussprechen, wird diese aufgelöst werden.

Homepage — Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Gemeinsam stark für die Pflege

Die Diskussion berührt eine zentrale Frage professioneller Pflege: Wie kann berufliche Selbstverwaltung organisiert werden? Während andere Heilberufe seit Jahrzehnten über starke Kammerstrukturen verfügen, bleibt die pflegerische Selbstverwaltung in Deutschland politisch umstritten. Gerade vor dem Hintergrund erweiterter Verantwortungsbereiche wirkt die Diskussion widersprüchlich. Einerseits wird Pflege zunehmend als eigenständige Profession beschrieben, andererseits bleibt ihre institutionelle Mitbestimmung fragil.


Der ICN-Report 2026: Pflege als stabilisierende Kraft von Gesundheitssystemen

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen veröffentlichte der International Council of Nurses (ICN) erneut seinen jährlichen Global Nursing Report. Der Bericht steht 2026 unter dem Titel „Empowered Nurses Save Lives“.

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Bedeutung professionelle Pflegefachpersonen für stabile Gesundheitssysteme haben – insbesondere vor dem Hintergrund globaler Krisen, Fachkräftemangel und steigender Versorgungsbedarfe. Der ICN beschreibt Pflege nicht lediglich als unterstützende Berufsgruppe, sondern als zentrale und messbare Ressource für Patient:innen, Versorgungsqualität und Gesundheitsversorgung.

Der Bericht macht deutlich, dass Gesundheitssysteme weltweit unter ähnlichen Problemen leiden: Personalmangel, steigende Komplexität von Erkrankungen, zunehmende Bürokratie, Belastungen durch Krisen und Konflikte als auch soziale Ungleichheiten. Der ICN fordert eine strukturelle Stärkung professioneller Pflege. Dazu gehören sichere Arbeitsbedingungen, faire Vergütung und ausreichend Personal. des Weiteren soll es weniger bürokratische Belastung geben, politische Mitsprache und bessere Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Die „Key Nursing Powers“

Besondere Aufmerksamkeit erhalten im Bericht die sogenannten „Key Nursing Powers“ – sieben zentrale Stärken professioneller Pflege. Dazu gehören unter anderem "The Power of Trust, The Power of Proximity, The Power of Practice, The Power of Peace.

Vertrauen als Ressource

Unter „The Power of Trust“ beschreibt der ICN die hohe gesellschaftliche Vertrauensstellung von Pflegefachpersonen. Dieses Vertrauen beeinflusst nachweislich die Therapieadhärenz, Gesundheitskompetenz, Prävention und die Patient:innen. Gerade bei Impfkampagnen oder Krisenkommunikation kann die Nähe zu Patient eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig betont der Bericht, dass Vertrauen Zeit und personelle Ressourcen benötigt.

Nähe verbessert Versorgung

Mit „The Power of Proximity“ hebt der ICN hervor, dass Pflegefachpersonen die Berufsgruppe sind, die Patient am kontinuierlichsten begleitet. Dadurch können Veränderungen früh erkannt und Komplikationen verhindert werden. Besonders in unterversorgten Regionen übernehmen Pflegefachpersonen weltweit zentrale Versorgungsaufgaben.

Pflege in Krisen und Konflikten

Unter „The Power of Peace“ verweist der Bericht auf die Rolle professioneller Pflege in humanitären Krisen und Konflikten. Pflegefachpersonen sichern Versorgung, schützen Gesundheit und stabilisieren gesellschaftliche Strukturen. Der ICN fordert deshalb einen besseren Schutz von Gesundheitspersonal in Krisengebieten.

New global report shows empowering nurses is key to saving lives and strengthening health systems

Pflegepreis NRW 2026 würdigt Engagement und Innovation

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat am Internationalen Tag der Pflegenden die Gewinner des Pflegepreises 2026 ausgezeichnet. Geehrt wurden Projekte und Personen, die professionelle Pflege mit innovativen Ideen und berufspolitischem Engagement gestalten.

In der Kategorie „Politische Haltung“ gewann Andreas Fuhrmann mit seinem Verein „Jung & Alt – ambulante soziale Hilfen e.V.“. Ausgezeichnet wurden außerdem Petra Krause für ihr Engagement in Pflegebildung und Karriereförderung sowie Wolfgang Pasch für seine Arbeit in der akademischen Pflegebildung.

Pflegepreis 2026: Engagement, Innovation und Haltung durch die Pflegekammer NRW gewürdigt - Pflegekammer NRW
Andreas Fuhrmann erhält den ersten Platz für seinen Einsatz in der PflegepolitikPetra Krause und Wolfgang Pasch werden für ihren Einsatz in Weiterbildung, beruflicher Entwicklung und Haltung gegen Rechts geehrtJessica Ann […]

Als „Newcomerin des Jahres“ wurde die Auszubildende Jessica Ann Kremer geehrt. Sie entwickelte ein Ampelsystem für Bewohner, das wichtige Informationen zur Palliativversorgung und Notfallplanung schnell sichtbar macht.


Charité kündigt Tarifvertrag Entlastung

Die Charité hat angekündigt, den Tarifvertrag Entlastung (TV-E) zum Jahresende 2026 zu kündigen. Der Vertrag galt seit 2021 bundesweit als Vorzeigeprojekt für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Charité: Ende des Entlastungs-Tarifvertrags oder geschicktes Taktieren?
Charité kündigt Entlastungstarifvertrag: Sparzwang oder Strategie? Hintergründe, Reaktionen und Folgen für Pflegekräfte im Überblick.

Der TV-E regelte unter anderem verbindliche Mindestbesetzungen, Entlastungspunkte bei Unterbesetzung, Ausgleichsmechanismen für hohe Belastungen. Die Klinikleitung begründet die Kündigung mit veränderten gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Krankenhausanpassungsgesetz und geplanten Änderungen am Pflegebudget.

Verdi kritisiert die Entscheidung scharf und warnt vor Personalabbau. Die Charité betont dagegen, weiterhin gute Arbeitsbedingungen sichern und neue tarifliche Lösungen entwickeln zu wollen. Die Debatte verdeutlicht erneut, wie eng Arbeitsbedingungen, Finanzierungssysteme und Gesundheitspolitik miteinander verknüpft sind.


Pflegepolitik zwischen Strukturreform und Professionalisierung

Pflege wird zunehmend als zentraler Bestandteil von Gesundheits- und Versorgungspolitik verstanden. Sowohl die geplante Notfallreform als auch die Koalitionsverträge der Länder verdeutlichen, dass Versorgung künftig stärker vernetzt, digitalisiert und quartiersnah organisiert werden soll.

Gleichzeitig wird sichtbar, dass professionelle Pflege zwar zunehmend Verantwortung übernehmen soll, ihre strukturelle Beteiligung aber weiterhin begrenzt bleibt. Neue Rollen wie CHNs und APNs gewinnen politisch an Aufmerksamkeit - in Deutschland fehlt es aber weiterhin an gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die kommenden Monate dürften deshalb nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch professionspolitisch entscheidend werden – insbesondere mit Blick auf weitere Landtagswahlen, Reformgesetze und die Frage, welche Rolle professionelle Pflege künftig tatsächlich im Gesundheitssystem einnehmen soll.