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Diese Episode erschien am 11.12.2021 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Karl Lauterbach wird neuer Bundesgesundheitsminister der Ampel-Koalition.
  • Der Koalitionsvertrag gilt dem Deutschen Pflegerat als Meilenstein für die Profession Pflege.
  • Bei Pflegefinanzierung und Selbstverwaltung bleiben zentrale Fragen offen.

Die Wochen vor dieser Folge waren politisch dicht: Olaf Scholz wurde zum Bundeskanzler gewählt, das Kabinett der neuen Ampel-Koalition steht – und mit Karl Lauterbach übernimmt ein vielfach erwarteter Name das Bundesgesundheitsministerium. Wir ordnen ein, was zum damaligen Zeitpunkt feststand und was der Koalitionsvertrag für die Profession Pflege bedeutet.

Karl Lauterbach übernimmt das Bundesgesundheitsministerium

Wenige Tage vor der Aufnahme dieser Folge wurde bekannt, dass Karl Lauterbach neuer Bundesgesundheitsminister wird. Bei der Vorstellung des Kabinetts machte Olaf Scholz deutlich, dass sich viele Menschen genau diese Besetzung gewünscht hätten – jemanden „vom Fach". Lauterbach selbst benannte als erste Schwerpunkte die Bewältigung der Corona-Pandemie, das Impfen und ein robusteres Gesundheitssystem ohne Leistungskürzungen. Auch auf künftige Pandemien wolle man besser vorbereitet sein.

Zur Person: Lauterbach ist Mediziner, hat an der Harvard School of Public Health Abschlüsse in Public Health sowie in Health Policy and Management erworben und war Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie an der Universität zu Köln. Seit 2005 sitzt er für die SPD im Bundestag.

Für Pflegefachpersonen ist relevant, dass die Besetzung des Ministeriums in der Pandemie unter hohem Druck stand – die Themen Personalmangel, Personalbemessung und Arbeitsbedingungen drohten dabei in den Hintergrund zu rücken. Lauterbach hatte sich zwar mehrfach für höhere Löhne in der Pflege ausgesprochen, eine konkrete Agenda für die Pflege blieb zum Zeitpunkt der Folge aber unvollendet. Wie stark er die für die Pflege wichtigen Punkte des Koalitionsvertrags angeht, war damals offen.

Der Koalitionsvertrag als „Meilenstein" – die Einordnung des Deutschen Pflegerats

Um die pflegerische Perspektive einzufangen, hat die Übergabe-Redaktion mit Christine Vogler gesprochen, der Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Der Verband hatte den Koalitionsvertrag kurz nach seiner Veröffentlichung als Meilenstein für die Profession Pflege bezeichnet. Die Begründung: In früheren Koalitionsverträgen kam Pflege deutlich seltener vor; nun finden sich nach Zählung des Verbands über 60 einschlägige Einträge – und das mit einer inhaltlichen Tiefe, die zuvor undenkbar gewesen sei. Wichtig sei dabei, dass eine Verankerung im Koalitionsvertrag die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung deutlich erhöht.

Einheitliche Pflegefachassistenzausbildung und gestärkte Akademisierung

Ein Kernpunkt ist die bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Bislang existieren in Deutschland mehr Varianten von Assistenz- und Helfer:innenausbildungen als Bundesländer – mit Ausbildungsdauern zwischen rund einem Jahr und 23 Monaten. Eine bundeseinheitliche Regelung soll diese Zersplitterung beenden, die Durchlässigkeit in weiterführende Bildungsgänge sichern und damit auch den Qualifikationsmix in der Praxis klarer machen.

Eng damit verbunden ist die Akademisierung. Der Deutsche Pflegerat sah hier dringenden Handlungsbedarf: Die grundständige akademische Pflegeausbildung müsse refinanziert werden – zumindest die Praxiseinsätze der Studierenden. Andernfalls drohe der Pflege-Bachelor mangels Studierender auszusterben. Gemeinsam mit Verbänden wie dem DBfK, der Dekanekonferenz Pflegewissenschaft und der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft wollte der Pflegerat darauf drängen, dass die Hochschulen kurzfristig verlässliche Finanzierungssignale erhalten.

Community Health Nursing und heilkundliche Tätigkeiten

Neu im Koalitionsvertrag verankert ist das Konzept des Community Health Nursing. Damit verbunden ist die Möglichkeit, dass Pflegefachpersonen erweiterte, heilkundliche Aufgaben übernehmen und entsprechende Leistungen eigenständig abrechnen. Aus Sicht des Pflegerats berührt das ein lange tabuisiertes Thema: dass Pflege- und Therapieberufe selbstständig heilkundlich tätig sein dürfen – etwa bei Entscheidungen über Heil- und Pflegemittel oder im Verlauf des Pflegeprozesses von der Schmerzversorgung bis zur Mobilisation. Die Module zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten waren zum Zeitpunkt der Folge gerade veröffentlicht worden. Vogler bewertete dies als große Chance, betonte aber, dass es bis zur tatsächlichen Umsetzung in der Berufsausübung ein langer Weg bleibe.

Offene Baustelle: die Finanzierung der pflegerischen Versorgung

Bei aller positiven Einordnung benannte der Pflegerat auch eine zentrale Lücke: die grundsätzliche Neuordnung der Finanzierung. Wo und wie pflegerische Leistung im Sozialgesetzbuch (insbesondere SGB V, XI und IX) vergütet wird, werde im Koalitionsvertrag weitgehend ausgespart. Eine langjährige Forderung – die Einführung einer steuerfinanzierten Pflegebürgerversicherung – tauche nicht auf. Der Verband vermutete hier eine bewusste Zurückhaltung der FDP. Gleichzeitig kündigte der Koalitionsvertrag an, die Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege zu begrenzen und planbarer zu machen – was nach Einschätzung des Pflegerats ohne Eingriff ins bestehende Finanzierungssystem kaum gelingen könne.

Mehr Mitsprache: Deutscher Pflegerat und der G-BA

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die angekündigte stärkere Rolle des Deutschen Pflegerats, einschließlich eines Sitzes im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und einer finanziellen Unterstützung. Vogler ordnete dies als historisches Signal ein: Erstmals werde anerkannt, dass die Pflege auf Bundesebene eine eigene, mit Mitteln ausgestattete Vertretung brauche. Wie genau diese Mitsprache ausgestaltet wird – beratend oder stimmberechtigt – war damals noch offen. Parallel sah der Koalitionsvertrag eine Reform des G-BA vor, durch die sowohl die Pflege als auch die Patient:innenvertretung mehr Gewicht erhalten sollen.

Kritik an der geplanten Befragung zur Selbstverwaltung

Deutliche Kritik äußerte der Pflegerat an dem Vorhaben, die Pflegenden zur Form ihrer Selbstverwaltung – etwa über Kammern – befragen zu wollen. Vogler argumentierte, Gesundheitsversorgung gehöre wie Bildung und Wohnen zu den Bereichen, für die der Staat verlässliche Strukturen schaffen müsse. Es gehe nicht darum, ob die Pflege sich selbst verwalten wolle, sondern darum, dass der Gesetzgeber die nötigen Rahmenbedingungen und Gesetze bereitstelle – gerade für heilberufliche Tätigkeiten. Die Verantwortung über eine Befragung zurück an die Pflegenden zu geben, während andere Berufsgruppen ihre Strukturen längst besäßen, sah der Verband als schief an.

Für die laufende Arbeit hob Vogler die zügige Umsetzung von Personalbemessungsinstrumenten hervor – die PPR 2.0 als Übergangslösung im Krankenhaus sowie ein Instrument für die Langzeitpflege. Hier liefen bereits Abstimmungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ver.di und weiteren Beteiligten. Ziel sei es, Pflegequalität endlich als messbaren Maßstab zur Sicherung der Versorgung zu etablieren. Auch Aufträge aus dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) liefen weiter und sollten vom Ministerium übernommen werden. Offen blieb zum Zeitpunkt der Folge unter anderem, ob das Amt der oder des Pflegebevollmächtigten neu besetzt wird.

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Quellen