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Diese Episode erschien am 22.01.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Claudia Moll wird neue Pflegebevollmächtigte – erstmals ohne Staatssekretärs-Rang.
  • Niedersachsen erlaubt befristet bis zu 60 Wochenstunden in der Pflege.
  • Verbände kritisieren beide Entscheidungen deutlich.

In dieser Folge des PflegeUpdates vom Januar 2022 geht es um zwei Entwicklungen, die für Pflegefachpersonen relevant sind: die Ernennung einer neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung und eine befristete Ausweitung der Höchstarbeitszeit in Niedersachsen während der Omikron-Welle.

Claudia Moll wird neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung

Mit dem Regierungswechsel und der Ernennung von Karl Lauterbach zum Bundesgesundheitsminister wurde auch das Amt der oder des Pflegebevollmächtigten neu vergeben. Andreas Westerfellhaus, der dieses Amt unter Jens Spahn vier Jahre lang innehatte, gehört der CDU an – mit dem Wechsel zu einer SPD-geführten Regierung war ein Wechsel zu erwarten. Am 12. Januar 2022 ernannte das Bundeskabinett Claudia Moll zur Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege. Sie ist damit die erste Frau in diesem Amt.

Moll war zum Zeitpunkt der Folge seit vier Jahren Bundestagsabgeordnete der SPD und als Direktkandidatin der Städteregion Aachen gewählt. Vor ihrer politischen Laufbahn arbeitete sie rund 30 Jahre als Altenpflegerin und absolvierte eine Weiterbildung im Bereich Gerontopsychiatrie. Sie bringt damit ausgeprägte Praxiserfahrung aus der Langzeitversorgung mit und ist unter anderem im Sozialverband Deutschland und in der Gewerkschaft Verdi aktiv.

Zur Einordnung: Das Amt der oder des Pflegebevollmächtigten wurde 2014 unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geschaffen und zunächst von Karl-Josef Laumann besetzt, danach von Andreas Westerfellhaus. Die Person vertritt die Interessen der Pflegebedürftigen, ist Ansprechpartnerin für alle Pflegenden und wird bei Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren von Ministerien und Behörden einbezogen. Sie arbeitet dabei unabhängig und wird von einem multiprofessionellen Team unterstützt.

Schwerpunkt Langzeitpflege – wenig zur Professionalisierung

Bei ihrer Amtseinführung benannte Moll als Grundpfeiler ihrer Pflegeagenda mehr Wertschätzung, die sich auch auf dem Gehaltszettel niederschlagen soll, sowie mehr Mitsprache der Pflegenden. Ausführlicher legt sie ihre Ziele in ihrem Thesenpapier „Gute Pflege – Machen" aus dem Herbst 2020 dar. Ihr Fokus liegt deutlich auf der Langzeit- und Altenpflege – jenem Bereich, in dem sie selbst tätig war.

Konkret will Moll die rund 13.000 zusätzlichen Stellen aus der vorangegangenen Wahlperiode weiterführen, dabei aber die Hürden bei Antragstellung und Nachweispflichten für Pflegeheime senken. Um mehr junge Menschen für den Beruf zu gewinnen, spricht sie sich für einen Pflegefreiwilligendienst aus. Bis genügend Personal vorhanden ist, schlägt sie vor, die vorhandenen Pflegefachpersonen durch mehr Pflegehilfskräfte und – in der Langzeitpflege – durch mehr Betreuungskräfte zu entlasten. Betreuungskräfte könnten aus ihrer Sicht zusätzliche Befugnisse erhalten, etwa beim Anreichen von Essen oder bei Toilettengängen. Die Fachkraftquote von 50 Prozent in der Altenpflege hält sie unter den derzeitigen Bedingungen für kaum erfüllbar und fordert übergangsweise mehr Flexibilität. Weitere Punkte sind ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Branche, eine stärkere Selbstverwaltung der Pflege bei der Frage vorbehaltener Tätigkeiten sowie der Ausbau quartiersorientierter Angebote. Auffällig ist, dass in ihren Zielen die akademische Pflege und Aspekte der Professionalisierung kaum vorkommen; auch Community Health Nursing wird nicht genannt.

Kritik: Amt ohne Staatssekretärs-Rang

Eine wesentliche Änderung sorgt für Diskussionen: Bislang war das Amt der oder des Pflegebevollmächtigten auf dem Rang einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs angesiedelt. Bei Claudia Moll ist das nicht mehr der Fall – Karl Lauterbach hat eine entsprechende Position in seinem Ministerium nicht vorgesehen. Viele Beobachter:innen finden das schwer nachvollziehbar, gerade weil die Pflege vor dem Hintergrund der Pandemie öffentlich so stark priorisiert wurde.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte den Schritt und plädierte sogar dafür, das Amt aus dem Bundeskanzleramt heraus wahrzunehmen, um ein stärkeres Signal zu setzen. Christine Vogler vom Deutschen Pflegerat sieht die Funktion durch die Herabstufung an Inhalt und Bedeutung verlieren. Markus Mai, damaliger Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, äußerte zudem Bedenken, ob Moll die Aufgabe in Doppelfunktion als Bevollmächtigte und Bundestagsabgeordnete den großen Herausforderungen der Pflege ausreichend gerecht werden kann. Zum Zeitpunkt der Folge war das genaue Organigramm des Ministeriums noch nicht veröffentlicht.

Niedersachsen erhöht die Höchstarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden

Das zweite Thema steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Angesichts der damaligen Omikron-Welle und der angespannten Personallage hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, bestimmte Arbeitsschutzregelungen vorübergehend zu lockern. In Pflegeheimen, in Not- und Rettungsdiensten sowie in Testzentren durfte demnach wöchentlich bis zu 60 Stunden gearbeitet werden – statt der bisherigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Auch andere als systemrelevant eingestufte Bereiche, etwa die Energie- und Wasserversorgung, waren betroffen.

Wichtig zur Einordnung: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden durfte trotzdem nicht überschritten werden. Wer in einer Woche bis zu 60 Stunden arbeitete, musste die Mehrarbeit also an anderer Stelle ausgleichen. Die Regelung galt ab dem 12. Januar 2022 und war zunächst bis zum 10. April 2022 befristet. Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, man wolle auf die schwierige Situation vorbereitet sein und die kritische Infrastruktur funktionsfähig halten – sie hoffe aber, dass die Ausweitung nur wenig genutzt werden müsse.

Die Kritik fiel deutlich aus. Der zuständige Verdi-Fachbereichsleiter für Gesundheit und soziale Dienste argumentierte, in der aktuellen Lage müsse man Pflegefachpersonen entlasten statt zusätzlich belasten; gefordert seien bedarfsgerechte Personalvorgaben, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Auch der DBfK Nordwest, der für Niedersachsen zuständig ist, sah in der Untergrabung der Arbeitsschutzmaßnahmen einen Teufelskreis und forderte eine bedarfsorientierte gesetzliche Personalbemessung. Der Marburger Bund machte ebenfalls deutlich, dass sich Personalmangel nicht beheben lässt, indem die verbliebenen Beschäftigten über die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit hinaus arbeiten.

Für dich als Pflegefachperson zeigt die Meldung ein bekanntes Spannungsfeld: Kurzfristige Lockerungen sollen die Versorgung sichern, setzen aber genau dort an, wo die Belastung ohnehin hoch ist. Wie häufig die erweiterte Arbeitszeit tatsächlich genutzt wurde, war zum Zeitpunkt der Folge noch offen – die Lage galt als ausgesprochen dynamisch.

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Quellen