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Diese Episode erschien am 21.05.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Zum Tag der Pflegenden 2022 fordern Verbände endlich konkrete politische Schritte statt bloßer Wertschätzung.
  • Lauterbach äußert sich erstmals zu PPR 2.0 und Entlastungstarifverträgen.
  • G-BA-Vorsitzender Hecken lehnt ein Stimmrecht der Pflege im Gremium ab.

In dieser Folge des PflegeUpdates geht es um zwei sehr unterschiedliche Stimmungslagen: Zum einen blicken wir auf den Tag der Pflegenden am 12. Mai 2022 und die Forderungen, die dort laut wurden. Zum anderen sorgte eine Äußerung des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für deutliche Kritik. Beide Themen kreisen letztlich um dieselbe Frage – wie viel Mitsprache hat die professionelle Pflege im deutschen Gesundheitssystem wirklich?

Tag der Pflegenden 2022: Forderungen statt Applaus

Der 12. Mai ist traditionell ein Tag der Wertschätzung für professionell Pflegende – und zugleich ein Tag der Forderungen. Auch 2022 stand weniger der Dank im Vordergrund als der Appell an die Politik, den Berufsalltag endlich spürbar zu verbessern. Eine Übersicht über die zahlreichen Stellungnahmen findest du in der Zusammenstellung vieler Forderungen rund um die Profession Pflege.

Claudia Moll, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, sicherte zu, dass das Thema Pflege trotz des Kriegs in der Ukraine und der Corona-Pandemie nicht in den Hintergrund rücken werde und die Ziele des Koalitionsvertrags angegangen werden sollten. Diese Aussage stieß jedoch auf Kritik: Der Bundesverband Pflegemanagement empfand es als Affront, dass einerseits dringender Handlungsbedarf eingeräumt, andererseits aber bereits vorsorglich auf konkurrierende gesellschaftliche Herausforderungen verwiesen wurde. Der Kern des Vorwurfs: Wenn jetzt erst gehandelt werden soll, heißt das im Umkehrschluss, dass in den Jahren zuvor zu wenig passiert ist – und für die Pflege müsse man sich an allen 365 Tagen einsetzen, nicht nur am 12. Mai.

Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertete die bisherigen Bemühungen der Ampelkoalition zum Zeitpunkt der Folge als ernüchternd. Eindrucksvoll positionierte sich zudem die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz mit ihrer Kampagne „#512": In einem von zahlreichen Pflegefachpersonen unterzeichneten Brief an die Politik machten die Initiator:innen deutlich, dass die schwierige Lage der Pflege schon lange vor der Pandemie bekannt war. Die Botschaft „Es ist fünf nach zwölf" sollte unterstreichen, dass die in der Pandemie betonte Systemrelevanz bislang nicht zu echten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geführt hat.

Lauterbachs Signale zu PPR 2.0 und Entlastungstarifverträgen

Inhaltlich neu war eine Äußerung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Zur Frage, ob die PPR 2.0 – das überarbeitete Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus – umgesetzt wird, hatte es lange Unklarheit gegeben. Anlässlich des Tags der Pflegenden meldete er sich nun zu Wort und betonte, die PPR 2.0 müsse „vom Ende her gedacht" werden. Damit meinte er, dass das Instrument nicht nur die Überlastung des Personals dokumentieren dürfe, sondern auch Konsequenzen nach sich ziehen müsse. Welche neuen Vorgaben der Minister anstrebte, lässt sich in der Meldung zu Lauterbachs Plänen für mehr Pflegepersonal nachlesen.

Parallel zeigte sich Lauterbach offen für Entlastungstarifverträge als Weg, um Personalvorgaben in Krankenhäusern einzuhalten – ein Thema, das durch die Streiks an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen zusätzlich an Aktualität gewann. Seine grundsätzliche Sympathie für dieses Instrument hielt er dabei klar fest, wie die Berichterstattung zu Lauterbachs Haltung zu Entlastungstarifverträgen zeigt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte den Minister auf, einen Gesetzentwurf zur PPR 2.0 noch vor der Sommerpause 2022 zur Abstimmung vorzulegen.

Für dich als Pflegefachperson sind diese Signale relevant, weil sie unmittelbar die Personalausstattung am Bett betreffen. Ob aus den Ankündigungen tatsächlich verbindliche Regelungen werden, war zum Zeitpunkt der Folge allerdings offen – es blieb bei einem ersten Statement, dem konkrete Schritte erst noch folgen mussten. Der DPR forderte in diesem Zusammenhang auch eine Stärkung seiner eigenen Position: finanzielle und personelle Mittel, um in den Gremien des Gesundheitswesens überhaupt angemessen mitsprechen zu können – und ein echtes Mit- und Abstimmungsrecht dort, wo die Pflege von Entscheidungen betroffen ist.

Stimmrecht im G-BA: Heckens „Zirkus Krone"-Vergleich sorgt für Eklat

Damit sind wir beim zweiten Thema – und beim wohl größten Aufreger dieser Folge. Um die Tragweite zu verstehen, lohnt ein Blick auf das Gremium selbst: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er beschließt unter anderem über Behandlungsstrukturen, medizinische Leistungen und deren Vergütung – und das weitgehend unabhängig vom Bundesgesundheitsministerium. Wer hier mitentscheidet, kann viel für seine Berufsgruppe bewegen. Wie das Gremium aufgebaut ist, kannst du auf der Website des G-BA nachvollziehen.

Stimmberechtigt sind 13 Mitglieder: fünf Vertreter:innen der Leistungserbringer (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung), fünf Vertreter:innen der Kostenträger (GKV-Spitzenverband) sowie drei unparteiische Mitglieder, darunter der Vorsitzende Josef Hecken. Die Pflege und die übrigen Gesundheitsfachberufe sind in diesem Kreis bislang nicht mit Stimmrecht vertreten. Der Koalitionsvertrag der Ampel hatte hier ausdrücklich eine Stärkung der Pflege vorgesehen: Der Deutsche Pflegerat solle als Stimme der Pflege im G-BA und in anderen Gremien gestärkt und finanziell unterstützt werden.

Genau dazu positionierte sich Hecken auf dem Gesundheitskongress des Westens Anfang Mai 2022 ablehnend. Mit Blick auf eine stärkere Mitwirkung der Gesundheitsfachberufe warnte er sinngemäß davor, das Gremium dürfe nicht zu einem „Zirkus" werden, und sprach von der Gefahr einer „Schülermitverwaltung". Diese Wortwahl ließ sich kaum anders verstehen denn als Herabsetzung der Pflege- und Gesundheitsfachberufe. Bislang besteht für den DPR lediglich ein Mitberatungsrecht im Unterausschuss Qualitätssicherung – Beratungsrecht und Stimmrecht sind aber zwei grundlegend verschiedene Dinge. Den Hintergrund der Debatte beleuchtet auch der Beitrag, in dem der G-BA in Erklärungsnot gerät.

Deutliche Kritik aus den Pflegeverbänden

Die Reaktionen fielen scharf aus. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, wertete die Abgrenzung zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Akteuren als eine Form der Diskriminierung und Herabsetzung. Sie erinnerte an den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und forderte, dass die Pflege sich einbringen und mitentscheiden können müsse. Die Argumente des DPR sind im Beitrag dazu zusammengefasst, wie der DPR den Äußerungen des G-BA-Vorsitzenden widerspricht.

Auch die Pflegegewerkschaft Bochumer Bund meldete sich zum Tag der Pflegenden zu Wort: Die Pflegenden seien die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, ihre Standpunkte müssten einfließen und nicht nur vorgetragen werden dürfen. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ging noch weiter und forderte eine komplette Umstrukturierung des G-BA, damit gesellschaftliche Interessen ebenso stark vertreten würden wie die bislang stark ökonomisch geprägten. Einen Überblick über die Verbandsforderungen bietet der Beitrag dazu, dass die Pflege ein vollwertiges Mitspracherecht verdient.

Die Reaktion des G-BA

Der G-BA bezog in einer Stellungnahme nach. Es gehe nicht darum, der Pflege die Mitsprache zu verweigern; vielmehr habe sich das Gesundheitssystem verändert und neue Akteur:innen hätten an Bedeutung gewonnen – ein Punkt, der mit Blick auf die jahrzehntelange Bedeutung der Pflege durchaus relativierbar ist. Diesen Beteiligten eine stärkere Stimme zu geben, sei ein Unterfangen, „über das es sich zu diskutieren lohnt" – eine bewusst vage Formulierung.

Persönlich blieb Hecken beim Nein zu einem Stimmrecht der Pflegeberufe. Er begründete dies mit der Sorge, interessensgeleitete Entscheidungen könnten die bestehenden Konfliktlösungsmechanismen aushebeln und zu schwer kalkulierbaren finanzpolitischen Folgen führen. Der DPR hielt dem entgegen, dass die Pflege nicht aus Eigeninteresse, sondern mit ihrer fachlichen Kompetenz zum Wohl der Patient:innen und im Sinne der Gesellschaft entscheiden würde. Die Episode zeigt damit einmal mehr, mit welchen gewachsenen Machtstrukturen die professionelle Pflege ringt, wenn es um echte Mitbestimmung geht.

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Quellen