- Lauterbach kündigt eine Krankenhausreform an und beruft eine Regierungskommission mit 16 Fachleuten.
- An sechs NRW-Uniklinika wird nach abgelaufenem Ultimatum für einen Tarifvertrag Entlastung gestreikt.
- Eine Studie zeigt, unter welchen Bedingungen ausgestiegene Pflegende zurückkehren würden.
In dieser Folge ordnen wir drei Themen ein, die zum Zeitpunkt der Aufnahme im Mai 2022 die Pflege bewegt haben: die angekündigte Krankenhausreform, die Streiks an den nordrhein-westfälischen Uniklinika und eine neue Studie zur Rückkehr ausgestiegener Pflegender. Hier bekommst du den Überblick.
Lauterbach kündigt Krankenhausreform an und beruft Regierungskommission
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, in der laufenden Legislaturperiode eine groß angelegte Krankenhausreform auf den Weg zu bringen. Schon 2023 sollten nach den damaligen Plänen einige der drängendsten strukturellen Probleme des Sektors angegangen werden. Neu ist das Vorhaben an sich nicht: Die letzte große Krankenhausreform wurde 2015 unter Hermann Gröhe verabschiedet, damals entstand aus der Arbeit einer Bund-Länder-Gruppe unter anderem das Krankenhausstrukturgesetz – das anschließend stark kritisiert und nachgebessert wurde. Die grundlegendste Veränderung war jedoch die Einführung der Fallpauschalen (DRGs) im Jahr 2003.
In einer Pressekonferenz benannte Lauterbach die aus seiner Sicht prioritären Baustellen: eine bessere Notfallversorgung, der Abbau des Pflegemangels, stärkere Qualitätsanreize in der Vergütung sowie die Frage der Investitionsfinanzierung. Ein zentraler Punkt: Das Fallpauschalensystem unterscheidet bislang nicht zwischen Versorgungsstufen – für dieselbe Leistung wird unabhängig davon vergütet, ob sie in einem kleinen Haus oder einem Maximalversorger erbracht wird. Künftig soll die Finanzierung stärker danach differenzieren. Außerdem soll die Krankenhausplanung stärker in Richtung einer sektorenübergreifenden Versorgung weiterentwickelt werden – ein Ziel, das sich auch im Koalitionsvertrag findet.
Anlass der Pressekonferenz war vor allem die Vorstellung der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung". Sie soll die Reform inhaltlich ausgestalten, indem sie Sachfragen beantwortet und Stellung bezieht. Auffällig: Fast alle berufenen Mitglieder tragen einen Professorentitel – ein Zeichen dafür, dass Lauterbach auf eine wissenschaftsbasierte Gesundheitspolitik setzt. Geleitet wird die Kommission von Tom Bschor. Für die Pflege besonders erfreulich: Mit der Pflegewissenschaftlerin Martina Hasseler ist auch die Pflegewissenschaft in dem Gremium vertreten. Wie die Zusammensetzung des Expertengremiums im Detail aussieht, wurde rund um die Vorstellung öffentlich.
Kritik kam von Akteuren, die nicht in der Kommission sitzen. Die Krankenkassen sahen sich übergangen und verwiesen darauf, dass sie Beitragszahler:innen und Arbeitgeber:innen vertreten könnten. Auch die ärztliche Selbstverwaltung fühlte sich außen vor. Lauterbach verwies darauf, dass diese Verbände im Rahmen von Anhörungen eingebunden würden: Die Kommission erarbeitet zunächst Vorschläge, danach folgen Anhörungen und eine enge Abstimmung mit den Bundesländern. Bayerns damaliger Gesundheitsminister Klaus Holetschek pochte darauf, dass die Krankenhausplanung Sache der Länder sei und forderte deren enge Einbeziehung. Für dich als Pflegefachperson bleibt festzuhalten: Dass die Pflegewissenschaft überhaupt am Tisch sitzt, ist ein Fortschritt – angesichts der stets betonten Bedeutung der Pflege hätten es aber gut ein, zwei Plätze mehr sein dürfen. Welche Folgen die Reform tatsächlich für den Stationsalltag haben würde, war zum Zeitpunkt der Folge noch offen.
Streiks an sechs NRW-Uniklinika nach abgelaufenem 100-Tage-Ultimatum
An den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen wurde gestreikt – ausgelöst durch ein abgelaufenes Ultimatum. Um das einzuordnen, lohnt der Blick zurück: Am 19. Januar 2022 hatten Beschäftigte der sechs Uniklinika in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di die Landesregierung und den Arbeitgeberverband aufgefordert, sofort gegen den Personalnotstand vorzugehen. Sie setzten eine Frist von 100 Tagen, um einen Tarifvertrag Entlastung zu vereinbaren. Diese Frist endete am 1. Mai – ohne Ergebnis.
Worum es bei einem Tarifvertrag Entlastung geht, haben wir bereits ausführlich erklärt: Im Kern soll eine Mindestpersonalausstattung für alle Bereiche festgelegt werden. Wird sie unterschritten, soll es einen angemessenen Belastungsausgleich für die Beschäftigten geben. Nach Ablauf des Ultimatums konnten die ver.di-Mitglieder in einer Urabstimmung entscheiden, ob die bisherigen Warnstreiks ausgeweitet werden – im April hatte es bereits vereinzelte Aktionen gegeben. Das Ergebnis war eindeutig: Rund 98 Prozent stimmten für eine Ausweitung der Streiks.
Die Folgen für den Betrieb waren deutlich spürbar: verschobene Operationen, gesperrte Betten. In Münster waren zum Zeitpunkt der Aufnahme nur 12 der 40 Operationssäle in Betrieb, alle planbaren Eingriffe wurden verschoben, die Zahl der Normalstationsbetten sank von 1.020 auf 750. In den Frühschichten beteiligten sich zeitweise rund 1.400 Beschäftigte, an einem Mittwoch über alle Schichten etwa 1.700. Politisch unterstützte die SPD die Streiks – auch mit Blick auf die anstehende Landtagswahl in NRW. Der damalige NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) traf sich gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen mit den Verhandlungsführer:innen von ver.di. Stand der Aufnahme: Die Vorschläge des Landes wurden von ver.di geprüft. Dass an den Häusern unbefristete Streiks drohten, machte den Druck deutlich. Für die Pflege zeigt der Konflikt exemplarisch, wie sehr verbindliche Personalvorgaben mittlerweile zum zentralen Streitpunkt geworden sind.
Studie „Ich pflege wieder, wenn…": Was Aussteiger:innen zurückholen würde
Passend zum Thema Unzufriedenheit im Beruf erschien die Studie „Ich pflege wieder, wenn…", die der Frage nachgeht, unter welchen Bedingungen ehemalige Pflegende in ihren Beruf zurückkehren würden. Durchgeführt wurde sie von der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes gemeinsam mit dem Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen. Befragt wurden rund 12.700 Personen, anschließend wurden mehrere Modellrechnungen erstellt. Die Ergebnisse der Befragung sind bemerkenswert: Rund 60 Prozent der ausgestiegenen Pflegenden könnten sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückkehr vorstellen, etwa die Hälfte der noch Beschäftigten wäre bereit, die Arbeitszeit zu erhöhen.
Im Best-Case-Szenario der Modellrechnung ließen sich so rechnerisch bis zu 660.000 Vollzeitstellen besetzen. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um Modellrechnungen, die daran geknüpft sind, dass sich die Arbeitsbedingungen grundlegend ändern. Genau hier liegen die Bedingungen, die die Befragten nannten: spürbar bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Zeit für gute Pflege, deutlich mehr Personal, eine angemessene Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten. Diese Punkte überraschen wenig – bemerkenswert ist aber, dass auch die Wertschätzung durch Vorgesetzte und eine vereinfachte Dokumentation als relevante Faktoren für den Wiedereinstieg genannt wurden.
Die Studie verknüpft die Befunde mit einer politischen Forderung: Ein Hauptproblem wird in den Fallpauschalen gesehen, weshalb auf eine zügige Umsetzung der PPR 2.0 gedrängt wird. Damit wird ein weiteres großes Thema berührt: Die PPR 2.0 sollte eigentlich kommen, SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt – zum Zeitpunkt der Folge zeichnete sich jedoch ab, dass das Instrument womöglich doch nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt würde. Aus der Studie kam daher der Appell, die PPR 2.0 zumindest als Übergangslösung zu nutzen, statt sie ganz fallen zu lassen.
Die drei Themen hängen enger zusammen, als es zunächst scheint: Eine Krankenhausreform, die die Belastung in den Kliniken senkt, könnte mittelfristig dazu beitragen, dass Pflegende im Beruf bleiben oder zurückkehren – und damit auch der Leidensdruck sinkt, der Streiks überhaupt erst nötig macht. Ob diese Hoffnung aufgeht, blieb zum Zeitpunkt der Folge offen.
Zum Weiterhören
- ÜG182 – Krankenhausreform (Prof. Dr. Henriette Neumeyer)
- PU007 – Streik bei den Vivantes-Kliniken und der Charité
- PU032 – Der Tarifvertrag Entlastung / Pflegekammer in Berlin
Quellen
- Krankenhausreform: Lauterbach stellt Expertengremium vor (aerzteblatt.de)
- Website Gesundheitsministerium zur Krankenhausreform (bundesgesundheitsministerium.de)
- Pressekonferenz: Lauterbach zur Krankenhausreform (youtube.com)
- Krankenhausbeschäftigte stellen Ultimatum für Tarifvertrag Entlastung (verdi.de)
- Unbefristete Streiks drohen ab Montag (bibliomed-pflege.de)
- Podcast-Empfehlung Klinik-Streiks WDR5 (wdr.de)
- Nahezu volle Unterstützung für Streiks an Uniklinika (bibliomed-pflege.de)
- Streik an Unikliniken in NRW geht weiter (n-tv.de)
- Streiks an Unikliniken, Kitas und Ganztageseinrichtungen (wdr.de)
- Studie - Langfassung (arbeitnehmerkammer.de)
- Studie - Kurzfassung (arbeitnehmerkammer.de)
- Pressemitteilung Hans Böckler Stiftung (idw-online.de)
- Studie berechnet: Ausgestiegene Pflegekräfte können Beschäftigungslücke schließen (rnd.de)
