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Diese Episode erschien am 22.10.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Lauterbach plant Milliardenhilfen, um Klinik- und Pflegeheimpleiten durch Energiekosten abzuwenden.
  • Tagesbehandlungen sollen ins DRG-System – mit dem Ziel, Nachtdienste zu reduzieren.
  • In NRW läuft die erste Wahl zur Pflegekammerversammlung.

Im Herbst 2022 stand die Pflegepolitik ganz im Zeichen der Energiekrise – und zugleich kündigte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mehrere grundlegende Reformen an. In dieser Folge schauen wir auf seine Pläne für das Gesundheitswesen und auf einen historischen Moment in Nordrhein-Westfalen: die erste Wahl zur Pflegekammerversammlung. Alle Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der Folge wieder.

Energiekosten: Milliardenhilfen sollen Klinik- und Heimschließungen verhindern

Die hohen Energie- und Heizkosten waren Ende 2022 das beherrschende Thema – auch im Gesundheitswesen. In der Regierungsbefragung musste sich Lauterbach zu drohenden Engpässen äußern. Die Botschaft: Werden die Kosten nicht aufgefangen, geraten Krankenhäuser und Pflegeheime unmittelbar unter Druck, im schlimmsten Fall drohen Schließungen.

Das wäre eine unkontrollierte Entwicklung – Häuser könnten unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsbedarf wegbrechen. Besonders betroffen wären kleinere Kliniken in ländlichen Regionen sowie Träger in öffentlicher Hand: Sie verfügen im Schnitt über ältere Gebäude, schlechtere Dämmung und weniger effiziente Heizanlagen als viele private Häuser. Die Forderung nach einer Krankenhausreform, um Ressourcen und Personal zu bündeln, war damals nicht neu – unter anderem brachte sie der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, erneut ins Spiel. Das Strukturproblem allein dem Markt zu überlassen, gilt jedoch als riskant.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bezifferte den Fehlbetrag der Kliniken für die folgenden zwei Jahre auf rund 15 Milliarden Euro, vor allem bei Energie und Heizung. Diese Summe einfach auszuzahlen, lehnte Lauterbach ab – mit dem Argument, niemand könne die künftigen Gas- und Strompreise seriös vorhersagen. Klar sei aber, dass die Häuser kurzfristig in eine massive Liquiditätsproblematik gerieten, die gelöst werden müsse. Wie genau er Klinikpleiten abwenden wollte, lässt sich in der damaligen Berichterstattung zu seinen Plänen nachvollziehen.

Konkret nannte Lauterbach nach Beratungen über die Empfehlungen der Energie-Expertenkommission einen Hilfebedarf von rund 4 Milliarden Euro für Krankenhäuser und 650 Millionen Euro für die stationäre Pflege, zunächst befristet bis zum 31. März 2023. In welcher Form die Hilfen fließen sollten, war zu diesem Zeitpunkt noch offen – das lag beim Finanzministerium. Lauterbach verwies zudem auf ein strukturelles Problem: Öffentliche Häuser seien auf Investitionskosten der Länder angewiesen, und diese nicht einzubeziehen, wäre aus seiner Sicht ungerecht. Details zu den geplanten Milliardenhilfen für Kliniken und Pflege waren damals Gegenstand der Verhandlungen.

Reform der Fallpauschalen: Tagesbehandlungen sollen Nachtdienste reduzieren

Parallel rückte ein zweites großes Vorhaben in den Fokus: die Reform des Fallpauschalensystems. Zum Einstieg lohnt ein kurzer Blick darauf, was Fallpauschalen überhaupt sind. Mit den sogenannten DRGs – das steht für „Diagnosis Related Groups" – werden stationäre Krankenhausleistungen abgerechnet. Eine genau definierte Erkrankung und ihre Behandlung, etwa ein Armbruch, werden dabei pauschal vergütet; die Höhe richtet sich nach Art und Schweregrad. Kalkuliert wird für eine mittlere Verweildauer, mit Zu- oder Abschlägen bei längerem oder kürzerem Aufenthalt. Ein bewusst stark vereinfachter Überblick – das Thema ist hochkomplex, eine Einordnung zur Abrechnung stationärer Leistungen hilft beim Weiterlesen.

Mit der Reform beschäftigte sich eine im Mai 2022 eingerichtete Regierungskommission, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Ihr Auftrag: die Krankenhausversorgung bedarfsgerechter und moderner zu gestalten. In dem 17-köpfigen Gremium aus Medizin, Rechtswissenschaft, Gesundheitsökonomie und Sozialmedizin ist die Pflegewissenschaft durch Professorin Dr. Martina Hasseler vertreten. Eine erste Empfehlung lag bereits zur Vergütung in Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe vor. Neu hinzu kam die Empfehlung, künftig auch Tagesbehandlungen im Krankenhaus im DRG-System abzubilden. Hintergründe zur Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sind beim Ministerium dokumentiert.

Lauterbachs Argument: In Deutschland würden zu viele Betten betrieben und zu viele Aufnahmen stationär versorgt, die sich bei gleicher Qualität auch ambulant erbringen ließen. Würden solche Behandlungen ohne Übernachtung durchgeführt, könnten Pflegekapazitäten freigesetzt werden. Konkret zielt das auf die Nachtdienste: Wenn weniger Patient:innen über Nacht im Haus bleiben müssen, fallen weniger Nachtschichten an. Das könnte den Beruf attraktiver machen, denn planbare Arbeitszeiten ohne medizinisch oft unnötige Nachtdienste sind für viele Pflegefachpersonen ein zentraler Wunsch – und mit weniger Übernachtungen sinkt auch das Risiko für Krankenhauskeime.

Das gilt selbstverständlich nicht für alle: Ob eine Übernachtung medizinisch oder pflegerisch notwendig ist, hängt vom Einzelfall und vom Schweregrad ab. Als Beispiel nannte Lauterbach Krebspatient:innen, die für eine Chemotherapie kommen und teils als Tagesgäste versorgt werden könnten, sofern keine andere Indikation für einen Aufenthalt über Nacht spricht. Für Pflegefachpersonen ist der Ansatz doppelt relevant: Er greift unmittelbar in die Schichtplanung ein und verschiebt Versorgung in den ambulanten Bereich.

Mehr Kompetenzen und Gesundheitskioske: Reaktionen der Berufsverbände

Die Ankündigungen lösten lebhafte Debatten aus. Der DBfK forderte mehr Tempo und ein klares Signal an die Pflegenden, dass Lauterbach wirksame Lösungen ergreife, um die Profession zukunftsfest zu machen. Das lässt sich in der Mitteilung nachlesen, in der der DBfK Tempo und konkrete Aussagen zur Pflege verlangte.

Neben der Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich und einer engeren Verzahnung beider Sektoren begrüßte Lauterbach auch den Ausbau von Gesundheitskiosken. Solche niedrigschwelligen Anlaufstellen sollen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf den Zugang zur Versorgung erleichtern und diese koordinieren. Aus pflegerischer Sicht ist entscheidend: In der Grundidee übernehmen Community Health Nurses diese Aufgabe – und dafür braucht es entsprechend aus- und weitergebildete Pflegefachpersonen sowie gesetzlich abgesicherte Kompetenzen, damit sie die notwendigen Tätigkeiten auch ausführen dürfen.

In dieselbe Richtung argumentierte der Deutsche Pflegerat: Die Reformvorhaben müssten eine echte Vision für die Pflege transportieren, in der Pflegefachpersonen eine tragende Rolle einnehmen. Als drei zentrale Punkte nannte er den Abbau kleinteiliger bürokratischer Prozesse, mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen und eine Neuverteilung der Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen – und das möglichst zügig. Die Forderung, dass der DPR mehr politischen Mut einfordert, fasst die Haltung des Verbands zusammen.

Erste Kammerwahl in Nordrhein-Westfalen

Zum Abschluss ein Meilenstein für die Pflegefachpersonen in NRW: Ab dieser Woche konnten die berechtigten Mitglieder erstmals ihre Kammerversammlung wählen. Die Wahlunterlagen wurden verschickt und nach Regierungsbezirken aufgeteilt – gewählt wurde in den Bereichen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, mit Frist bis zum 31. Oktober. Details zur laufenden Wahl zur ersten Kammerversammlung waren damals breit dokumentiert.

In jedem Bezirk gibt es eine Wahlgruppe „interdisziplinäre Pflege" und eine Gruppe „Altenpflege". Innerhalb dieser Gruppen stehen verschiedene Listen sowie Einzelvorschläge zur Wahl – pro Person eine Stimme, egal ob für eine Liste oder eine Einzelperson. Auffällig: Der DBfK stellte in jedem Wahlbezirk eine Liste auf. Häufig traten zudem Listen zur Pflegebildung sowie Gewerkschaften an. Verdi war – wie zuvor in Rheinland-Pfalz – in jedem Wahlkreis vertreten und positionierte sich auf der kammerkritischen Seite; im Kreis Arnsberg kandidierte auch der Bochumer Bund. Insgesamt standen 55 Gruppenlisten sowie elf Einzellisten mit jeweils einer kandidierenden Person zur Wahl.

Wahlberechtigt waren knapp 100.000 Mitglieder. Kritisch sahen Kammerskeptiker:innen, dass sich weniger als die Hälfte der berechtigten Pflegefachpersonen registriert hatte – wer das nicht tat, konnte nicht wählen. Mit dem Wahlergebnis wurde am 4. November gerechnet, die erste konstituierende Sitzung war für den 16. und 17. Dezember vorgesehen. Wer sich über Listen und Ablauf informieren wollte, fand das auf der Website zur Kammerwahl der Pflegekammer NRW. Trotz aller Debatten bleibt es ein historischer Moment für die Pflegefachpersonen in NRW.

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Quellen