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Diese Episode erschien am 05.11.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Erste Kammerwahl in NRW ausgezählt: 22,1 % Beteiligung, Kammerkritiker:innen mit mindestens 24 Sitzen.
  • Uni Jena schreibt Pflegeprofessur ohne pflegewissenschaftliche Qualifikation aus – die DGP kritisiert das.
  • Neue Untergrenzen für drei Fachbereiche geplant, während Bayern deren Aussetzung fordert.

In dieser Folge schauen wir gleich auf drei Themen: Das vorläufige Ergebnis der ersten Kammerwahl in Nordrhein-Westfalen liegt vor, eine Stellenausschreibung der Uni Jena wirft die Frage auf, wer eigentlich Pflegewissenschaft lehren darf, und in der Debatte um die Pflegepersonaluntergrenzen prallen gerade neue Pläne und alte Kritik aufeinander.

Kammerwahl NRW: Wahlergebnis steht fest – Kammerkritiker:innen mit starkem Block

Bis zum 31. Oktober 2022 konnten rund 100.000 registrierte Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen erstmals ihre Kammerversammlung wählen. Der Wahlausschuss hat inzwischen alle Stimmen ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis veröffentlicht. Die Wahlbeteiligung lag bei 22,1 Prozent. Das klingt zunächst niedrig, relativiert sich aber etwas, wenn man bedenkt, dass es sich um die erste Wahl einer neu errichteten Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt.

Zu vergeben waren 60 Sitze in der Kammerversammlung, gewählt wurde in fünf Wahlbezirken – maßgeblich war dabei der Standort des angegebenen Arbeitgebers. Kandidieren konnte man über Listen oder als Einzelperson mit eigener Liste. Erfolgreich schnitten vor allem die großen Player ab: Die Liste von ver.di kommt auf 16 der 60 Sitze, der DBfK stellt acht Vertreter:innen. Auch Listen wie „Pflege deine Zukunft" oder „Pflegekammer ohne Zwang" holten jeweils acht Sitze.

Damit stellen die bekennenden Kammerkritiker:innen mindestens 24 der 60 Sitze. Klassische Fraktionen wie in der Landes- oder Bundespolitik lassen sich daraus zwar noch nicht ablesen, doch anhand der Wahlvideos ließ sich die Haltung vieler Kandidat:innen durchaus einordnen. Der größere Teil der gewählten Personen spricht sich für eine professionelle Zusammenarbeit in der Kammer aus – das ist zunächst eine gute Nachricht. Wie sich die Zusammenarbeit dann tatsächlich gestaltet, bleibt abzuwarten. Im Dezember 2022 sollte sich die Kammerversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung treffen. Eine Übersicht der gewählten Personen gibt es zum Nachlesen.

Professur in Jena: Pflegewissenschaft lehren ohne Pflegewissenschaft?

Pflegewissenschaft ist die Disziplin, die für die eigene Profession steht: Sie forscht, hinterfragt und betreibt Theoriebildung zur Pflege. Das klingt für viele zunächst trocken, ist aber die Basis dafür, dass sich Pflege überhaupt als eigenständige und unabhängige Profession bezeichnen kann. Eine eigene Wissenschaft ermöglicht es, sich von anderen Disziplinen – allen voran der Medizin – zu emanzipieren und abzugrenzen.

Genau um diese Selbstständigkeit dreht sich die zweite Meldung. Das Universitätsklinikum Jena der Friedrich-Schiller-Universität hat eine Professur ausgeschrieben – ihrem Wortlaut nach eine Professur für „Pflegewissenschaften mit dem Schwerpunkt Intensivmedizin". So weit, so erfreulich, denn an pflegewissenschaftlichen Professuren mangelt es bekanntlich. Beim genaueren Blick fällt jedoch auf: Als Qualifikation wird kein abgeschlossenes Studium der Pflegewissenschaft verlangt, sondern eine Vorqualifikation in den Gesundheitswissenschaften oder in der Humanmedizin.

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft hat sich daraufhin in einem offenen Brief an die Uni gewandt. Kritisiert wird zum einen die Mehrzahlformulierung „Pflegewissenschaften", die fälschlich impliziert, es handle sich um mehrere vereinte Wissenschaften. Zum anderen sei der Zusatz „mit Schwerpunkt Intensivmedizin" ein Widerspruch in sich, weil er Medizin und Pflege erneut vermischt und die Begriffe quasi synonym verwendet – obwohl beide eben unterschiedliche Disziplinen sind.

An dieser sprachlichen Unschärfe lässt sich nachvollziehen, warum als Anforderung Humanmedizin oder Gesundheitswissenschaften genannt werden – beides ist aber kein Ersatz für eine pflegewissenschaftliche Qualifikation. Wer eine Pflegeprofessur ausschreibt, sollte sie auch entsprechend besetzen wollen. Die Pflege ist kein Topf, aus dem man sich nach Bedarf bedient.

Untergrenzen: Neue Bereiche geplant – Bayern will aussteigen

Die Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Dauerbrenner – schon deshalb, weil sie in § 137i SGB V verankert sind und dort festgehalten ist, dass sie regelmäßig weiterentwickelt werden müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit will sie nun für weitere sogenannte pflegesensitive Bereiche festlegen. Die Eckpunkte wurden verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt – ein übliches Verfahren, bei dem Interessenvertretungen ihre Anmerkungen einbringen können.

Konkret im Blick sind laut den geplanten Regelungen die Urologie und der HNO-Bereich mit jeweils zehn Patient:innen pro Pflegefachperson in der Tagschicht und 22 in der Nacht sowie die Rheumatologie mit 13 im Tagdienst und 30 in der Nacht. Gelten sollte das Ganze – wie in den Vorjahren – ab dem 1. Januar 2023. Nach Angaben des Ministeriums wären damit rund 90 Prozent aller Krankenhausfälle von Untergrenzen erfasst.

Was Untergrenzen allerdings nicht leisten, ist eine bedarfsgerechte Anhebung der Besetzung über eine echte Personalbemessung. Darauf verweist auch der Deutsche Pflegerat und betont das Instrument der PPR 2.0, das damals im Bundestag debattiert wurde. Untergrenzen können eben nicht alles regeln – sind aber das Instrument, das aktuell tatsächlich gilt.

Umso bemerkenswerter ist der zeitgleiche Vorstoß aus Bayern: Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände das Aussetzen der Untergrenzen und der Sanktionen. Begründet wird das mit hohen Kosten und der Notwendigkeit, in Zeiten des Personalmangels Bürokratie abzubauen – die „Hand am Bett" sei wichtiger als die am Schreibtisch.

Diese Argumentation hat einen Haken: Die Dokumentation rund um die Untergrenzen übernehmen in der Regel die Pflegedienstleitungen, nicht die Pflegefachpersonen am Bett. Es ist also fraglich, wen man hier wirklich entlasten würde. Holetschek verweist zudem auf den Bund, der sämtliche Dokumentations- und Prüfpflichten überprüfen solle – der Schwarze Peter wandert damit weiter. In Zeiten des Personalmangels ausgerechnet jenes Instrument zu schwächen, das die Beschäftigten entlastet, indem bei Unterbesetzung Betten gesperrt werden, wirkt widersprüchlich. Den Schutz der Mitarbeitenden gerade jetzt zu priorisieren, erscheint sinnvoller.

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Quellen