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Diese Episode erschien am 24.09.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Stiftung Patientenschutz wirft Lauterbach Vernachlässigung der Altenpflege vor.
  • Drei Bundesländer fordern per Bundesratsinitiative einen Inflationsausgleich für Kliniken und Heime.
  • Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bindet das Finanzministerium in die Personalbemessung ein.
  • Tarifverhandlungen für Entlastung laufen an Unikliniken in Frankfurt und Dresden.
  • Eine DIP-Studie aus NRW findet keine Belege für einen „Pflexit".

Nach zwei Monaten Sommerpause holt das PflegeUpdate nach, was im Sommer 2022 wichtig war: Die zentralen pflegepolitischen Entwicklungen reichen von der wachsenden Kritik an Gesundheitsminister Karl Lauterbach über das neue Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bis zu einer Studie aus der Pflegeforschung. Alle Angaben geben den Stand zur Veröffentlichung Ende September 2022 wieder.

Stiftung Patientenschutz wirft Lauterbach Vernachlässigung der Altenpflege vor

Im Sommer hat sich die Kritik an Gesundheitsminister Karl Lauterbach verschärft. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz machte darauf aufmerksam, dass die Altenpflege ihrer Ansicht nach benachteiligt werde. Begründet wird der Vorwurf vor allem damit, dass es für die Altenpflege keine verbindlich festgelegten Personalschlüssel gebe – anders als der Minister es für die Pflege im Krankenhaus voranbringe. Der Eindruck: Wenn sich politisch etwas für die Pflege bewege, stünden die Pflegefachpersonen im Krankenhaus im Fokus, nicht jene in der stationären Langzeitpflege. Die Einordnung dazu bietet die Meldung „Lauterbach ignoriert die Altenpflege".

Wichtig zur Einordnung ist das Rothgang-Gutachten, das eigens entwickelt wurde, um den Personalbedarf in der Altenpflege wissenschaftlich fundiert zu bemessen. Schon 2020 zeigte es einen deutlichen Mehrbedarf an Personal und schlug einen Qualifikationsmix vor: rund 40 Prozent Fachkräfte, etwa 30 Prozent Assistenzkräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung sowie rund 30 Prozent Hilfskräfte ohne Assistenz- oder Helfer:innenausbildung. Demnach fehlen am ehesten Assistenzkräfte. 2021 wurden Stellen für genau diese Gruppe finanziert, eine weitere Ausbaustufe war für 2023 vorgesehen. Wie diese Personalbemessung im Detail funktioniert, ist in den FAQ zur neuen Personalbemessung in der Altenpflege aufbereitet.

Einordnend lässt sich sagen: Vieles davon wurde angestoßen, bevor Lauterbach überhaupt Gesundheitsminister wurde – eigene Initiative kam von ihm zu diesem Thema bislang eher wenig. Zugleich gibt es fachliche Stimmen, die das Rothgang-Modell kritisch sehen und stärker auf Professionalisierung und einen höheren Anteil an Fachkräften setzen würden. Für Pflegefachpersonen ist relevant, dass die grundsätzliche Frage – mehr Assistenz oder mehr Fachlichkeit – die künftige Zusammensetzung der Teams prägen wird.

Drei Bundesländer fordern Inflationsausgleich für Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein brachten im Sommer eine gemeinsame Bundesratsinitiative auf den Weg und forderten finanzielle Hilfen für Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen. Im Mittelpunkt stehen die stark gestiegenen Energie- und Sachkosten, die auch vor stationären Einrichtungen nicht haltmachen. Die Länder schlugen einen Inflationsausgleich vor und warfen dem Bund vor, nicht schnell genug zu handeln, um diese Mehrkosten abzufedern. Die Details der Initiative finden sich in der Meldung „3 Bundesländer bringen Bundesratsinitiative ein".

Zum Zeitpunkt der Folge war offen, wie die Initiative ausgeht: Zunächst sollten die Ausschüsse des Bundesrats beraten, bevor sich das Plenum damit befasst. Für Einrichtungen ist die Frage existenziell, denn steigende Betriebskosten engen die finanziellen Spielräume ein – mit möglichen Folgen für Investitionen und Arbeitsbedingungen.

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Finanzministerium soll bei der Personalbemessung mitreden

Beim Thema Personalbemessung im Krankenhaus tat sich im Sommer einiges. Mitte August legte das Gesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur PPR 2.0 vor – das zugrunde liegende Eckpunktepapier war bereits in einer früheren Folge ausführlich besprochen worden. Vorgesehen war, dass bis zum 30. November 2023 eine Rechtsverordnung kommt, damit die Umsetzung ab dem 1. Januar 2024 starten kann. Vorbereitend war eine dreimonatige Erprobung der Vorgaben durch eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung geplant. Die Einordnung dazu liefert die Meldung „Referentenentwurf zur PPR 2.0 liegt vor".

Den nächsten Schritt markiert der Kabinettsentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das neben der Personalbemessung auch Budget- und Digitalisierungsfragen regelt. Schon im ersten Absatz der vorgeschlagenen Lösung fällt eine wichtige Formulierung auf: Vorgaben zur Personalbesetzung sollen „unter Berücksichtigung des Konzepts der PPR 2.0" festgelegt werden. Zugespitzt heißt das, dass die PPR 2.0 als Orientierung dient, aber nicht zwangsläufig vollständig übernommen wird – wie viel davon tatsächlich umgesetzt wird, bleibt im Text offen. Brisant ist zudem, dass das Gesundheitsministerium die Vorgaben nicht allein bestimmt, sondern im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Diese Beteiligung von Finanzminister Christian Lindner sorgte für Diskussionen, weil über den Personalbedarf damit auch unter Finanzgesichtspunkten entschieden wird. Diesen Punkt greift die Meldung „Finanzminister soll über Pflegepersonal mitbestimmen" auf.

Im Entwurf wird auch der Zeitplan für ein wissenschaftlich fundiertes Bemessungsverfahren angepasst, das ursprünglich bis 2025 in Auftrag gegeben werden sollte; die Kosten dafür werden auf rund 200.000 Euro geschätzt. Für die spätere Personalbesetzung ab 2025 rechnet der Entwurf beispielhaft mit einem Mehrbedarf von etwa 5.000 Pflegefachpersonen – ein eher vorsichtiger Wert. Daraus ergäbe sich eine zusätzliche Belastung der Kostenträger von rund 325 Millionen Euro, kalkuliert mit etwa 65.000 Euro brutto pro Stelle und Jahr; auf Bund, Länder und Kommunen entfielen davon rund 8,1 Millionen Euro. Künftige Tarifsteigerungen sind darin noch nicht berücksichtigt. Den genauen Wortlaut enthält der Referentenentwurf als PDF.

Der Zeitplan war zum Stand der Folge so angelegt: 2023 erfassen zunächst ausgewählte Krankenhäuser den Bedarf, 2024 dann alle, ab 2025 soll der errechnete Personalbedarf gelten. Betroffen sind bettenführende Stationen der nicht-intensivmedizinischen, somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern. Kritik kam unter anderem vom Bundesverband Pflegemanagement, dessen Vorstandsvorsitzender Peter Bechtel die Sorge äußerte, die Finanzierung von Pflegepersonal könne nicht verlässlich sichergestellt werden und am Ende zulasten der Beschäftigten gehen. Auch Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, kritisierte, dass die Pflegenden selbst nicht in die Entscheidungen eingebunden werden, und befürchtete, Verbesserungen könnten dem Argument Geldmangel zum Opfer fallen.

Tarifverhandlungen für Entlastung: Frankfurt und Dresden ziehen nach

Die Streiks an den Unikliniken in Nordrhein-Westfalen waren bereits vor der Sommerpause Thema – inzwischen gibt es auch andernorts Bewegung. An der Uniklinik Frankfurt verhandeln Klinikleitung und ver.di seit Juni über einen Tarifvertrag Entlastung, im Sommer ging das mit weiteren Streiks weiter. Ein Ergebnis gab es zum Stand der Folge allerdings noch nicht. Den Überblick dazu bietet die Meldung „Weitere Uniklinika planen Entlastung für Pflegepersonal".

Auch in Dresden gibt es entsprechende Bestrebungen. Konkret entschieden war noch nichts, ver.di teilte aber mit, dass sich der Klinikvorstand der Uniklinik Dresden einen solchen Tarifvertrag grundsätzlich vorstellen könne. Dass die Verhandlungen vielerorts zäh verlaufen, zeigt die Meldung „ver.di und Klinikleitung weiterhin uneins". Für dich am Bett ist das relevant, weil Entlastungstarifverträge erstmals verbindliche Konsequenzen für Unterbesetzung festschreiben sollen.

DIP-Studie aus NRW: kein Beleg für einen „Pflexit"

Zum Abschluss noch die Pflegeforschung: Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) führte in Nordrhein-Westfalen eine Studie zu Berufseinmündung und Berufsverbleib in der Pflege durch. Erste Ergebnisse waren schon zur Jahresmitte bekannt geworden, nun lag der vollständige Studienbericht vor. Ein zentrales Ergebnis: Die Berufszufriedenheit der Pflegenden ist vergleichsweise hoch – jedenfalls deutlich höher als ihre Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen.

Bemerkenswert ist außerdem, dass die Studie keine Anzeichen für einen sogenannten „Pflexit" oder eine besonders kurze Verweildauer im Beruf findet. Die Zahl der Pflegenden in NRW stieg sogar weiter an. Das relativiert das oft gezeichnete Bild eines massenhaften Berufsausstiegs – auch wenn die unbefriedigenden Arbeitsbedingungen damit nicht vom Tisch sind. Die Einordnung bietet die Meldung „Pflexit nicht zu erkennen", die Details liefert der Studienbericht als PDF.

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Quellen