- Die Regierungskommission schlägt drei Versorgungslevel, Leistungsgruppen und eine Vorhaltefinanzierung vor.
- Hessen erlaubt die Pflegehilfeausbildung künftig auf Antrag auch ohne Schulabschluss.
- Der Deutsche Pflegerat befürwortet ein verpflichtendes soziales Gesellschaftsjahr.
In der letzten Folge des Jahres dreht sich beim PflegeUpdate alles um drei Themen, die für deinen Berufsalltag und die Zukunft der Pflege relevant sind: die große Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, eine Gesetzesänderung zur Pflegehilfeausbildung in Hessen und die Debatte um ein verpflichtendes soziales Gesellschaftsjahr. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Mitte Dezember 2022.
Krankenhausreform: Drei Versorgungslevel, neue Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung
Schon seit Monaten hatte Lauterbach eine umfassende Reform der Krankenhausvergütung angekündigt. Anfang Dezember 2022 stellte die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung – ein Gremium aus 16 Expert:innen, darunter Ökonom:innen, Mediziner:innen und eine Pflegewissenschaftlerin – ihre Eckpunkte vor. Grundlage ist die seit Jahren bekannte Kritik, dass die Behandlung von Patient:innen zu oft ökonomischen Fehlanreizen folgt. In der Bundespressekonferenz am 6. Dezember beschrieb Lauterbach das Kernproblem so, dass nahezu das gesamte Budget über Fallpauschalen finanziert werde – unabhängig davon, wie aufwendig oder wie gut ein Fall behandelt wird. Wer einen Fall möglichst günstig behandelt, macht Gewinn; das System tendiert damit zu einer „billigen" Medizin. Die Äußerungen von Karl Lauterbach lassen sich in der Aufzeichnung nachhören.
Dazu kommt, dass Behandlungen teils ohne die nötige Ausstattung stattfinden – etwa die Erstversorgung von Herzinfarkten oder Schlaganfällen in Häusern ohne CT oder Herzkatheterlabor. Hinzu kommen im europäischen Vergleich viele Krankenhausbetten, eine starke Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie wenige intersektorale Konzepte. Die Reform verknüpft deshalb die bedarfsgerechte Krankenhausplanung der Länder mit einer neuen, weniger mengenabhängigen Vergütungssystematik. Einen kompakten Überblick bietet die Aufbereitung zu Lauterbachs großer Klinikreform.
Versorgungslevel statt uneinheitlicher Stufen
Bislang ist die Krankenhausplanung Ländersache und entsprechend uneinheitlich – mal drei Versorgungsstufen, mal Begriffe wie Regel- oder Schwerpunktversorgung, ohne bundesweit einheitliche Definition. Künftig soll es nur noch drei übergeordnete Level geben. Level 1 ist die Grundversorgung und verzahnt ambulante und stationäre Angebote, etwa in regionalen Gesundheitszentren, mit Fokus auf internistische und chirurgische Basisversorgung, chronisch und geriatrisch Erkrankte sowie Palliativmedizin. Unterschieden wird in Level-1i-Häuser (integrierte Grundversorgung) und Level-1n-Häuser, die zusätzlich eine kleine Notfall- und Intensivmedizin vorhalten. Bemerkenswert für die Pflege: Ein Level-1i-Haus darf von einer spezialisierten Pflegefachperson, etwa einer Advanced Practice Nurse, geleitet werden; ärztliche Versorgung läuft außerhalb der Kernzeiten oft über Rufbereitschaft.
Level-2-Häuser erweitern dieses Spektrum um weitere Leistungsgruppen, eine ärztliche und fachärztliche Versorgung rund um die Uhr sowie eine entsprechende Notaufnahme und Intensivstation. Level-3-Häuser teilen sich in nicht-universitäre Maximalversorger und universitäre Häuser (Level 3U). Sie halten zahlreiche internistische und chirurgische Leistungsgruppen vor, bieten komplexe Notfall- und Intensivversorgung, onkologische Therapien in zertifizierten Zentren und übernehmen – bei den Unikliniken – überregionale Koordinations- und Steuerungsaufgaben. Daneben gibt es gesondert somatische Fachkliniken. Die offizielle Mitteilung zum Krankenhauskonzept fasst die Logik der Level zusammen.
Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung
Der zweite Baustein sind sogenannte Leistungsgruppen. Statt sich nur an ärztlichen Fachgebieten zu orientieren, sollen klare Qualitätsanforderungen und Mindestvoraussetzungen definieren, welches Haus welche Leistung erbringen darf. Wer etwa Pankreaschirurgie anbieten will, muss auch allgemeine Viszeralchirurgie, Gastroenterologie sowie Hämatologie und Onkologie vorhalten. Diese Gruppen sollen binnen zwölf Monaten gemeinsam mit medizinischen Fachgesellschaften konkretisiert werden.
Der dritte Baustein betrifft die Finanzierung: Die DRG-Fallpauschalen bleiben, werden aber um Vorhaltekosten ergänzt – also um die Vergütung dafür, dass eine Leistungsgruppe überhaupt bereitgehalten wird. Das Pflegebudget bleibt erhalten. Für Level-1n- bis Level-3-Häuser empfiehlt die Kommission grob eine Aufteilung von 40 Prozent Vorhaltung und 60 Prozent DRG; für besonders kostenintensive Bereiche wie Intensiv- und Notfallmedizin, Geburtshilfe und Neonatologie soll der Vorhalteanteil auf 60 Prozent steigen, um den ökonomischen Druck zu senken. Level-1i-Häuser werden ausschließlich über Tagespauschalen finanziert und hätten damit kein eigenes Vorhalte- und Pflegebudget. Die Umstellung soll in einer mehrjährigen Konvergenzphase erfolgen und etwa fünf Jahre bis zur vollen Umsetzung dauern; die Höhe der Vorhaltekosten richtet sich nach Bevölkerung, Qualität und Menge. Wer tiefer einsteigen will, findet die Details in der dritten Stellungnahme der Regierungskommission inklusive grafischer Abbildungen.
Offen war zum Zeitpunkt der Folge, wie die Länder reagieren – sie sind gerade für die neue Level-1i-Versorgung zentral – und wie sich das System auf private, öffentliche und kirchliche Träger auswirkt. Lauterbach erwartete damals, dass sich das Modell für rein gewinnorientierte private Träger weniger lohnen werde. Für die Pflege spannend ist vor allem der Ansatz, ambulante und stationäre Versorgung stärker zu verzahnen und Pflegefachpersonen mehr Verantwortung zu geben.
Hessen: Pflegehilfeausbildung künftig auch ohne Schulabschluss möglich
Mit einer Änderung des hessischen Krankenpflegehilfegesetzes will das Land den Einstieg in die Pflegehilfeausbildung erleichtern. Künftig soll man auch ohne Hauptschulabschluss – der bislang Voraussetzung war – auf Antrag zur Ausbildung zugelassen werden können. Der damalige hessische Sozialminister Kai Klose begründete den Schritt mit dem ausgeprägten Fachkräftemangel: Auch Menschen mit Lücken im Lebenslauf solle so der Einstieg in die Pflege ermöglicht werden. Die Hintergründe fasst der Beitrag zur Flexibilisierung der Pflegeausbildung zusammen.
Aus der Pflegewissenschaft kam deutliche Kritik. Befürchtet wird eine Deprofessionalisierung und ein weiterer Attraktivitätsverlust des Berufs, der sich auch auf Versorgungsqualität und Behandlungsergebnisse auswirken könnte. Mehrfach wurde zudem die verpasste Chance betont: Statt die Hürde abzusenken, hätte man die Ausbildung mit dem Erwerb eines Schulabschlusses verknüpfen und so gebrochene Bildungsbiografien anschlussfähig machen können. Einzuordnen ist die Regelung, dass der Zugang ohne Schulabschluss nur auf Antrag möglich sein soll – die grundsätzliche Kritik an der Richtung bleibt davon aber unberührt.
Deutscher Pflegerat befürwortet verpflichtendes Gesellschaftsjahr
Immer wieder taucht in der politischen Debatte die Idee eines verpflichtenden sozialen Jahres auf, das junge Menschen nach der Schule in der Pflege oder einem anderen sozialen Bereich absolvieren sollen. Der Deutsche Pflegerat hat sich angesichts des Fachkräftemangels in den Sozial- und Pflegeberufen für ein solches Gesellschaftsjahr ausgesprochen. Die Argumentation und Reaktionen sind im Beitrag zum Gesellschaftsjahr für Schulabgänger:innen nachzulesen.
Die damalige Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, machte deutlich, dass ein solches Jahr zwar Aufmerksamkeit für die Branche schaffen könne, das Gesundheitssystem aber weder retten noch allein eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen werde. Der Mehrwert läge eher darin, junge Menschen für gesellschaftliche Verantwortung zu sensibilisieren und ein realistisches Bild von der Rolle der Pflege zu vermitteln. In der Debatte stehen sich Argumente gegenüber: Manche sehen einen sinnvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, andere fragen, warum eine solche Pflicht ausgerechnet jungen Menschen nach der Schule auferlegt werden soll und ob ein über die Lebensspanne verteiltes, anrechenbares Modell – etwa für die Pflege von Angehörigen – nicht sinnvoller wäre.
Zum Weiterhören
- ÜG182 – Krankenhausreform (Prof. Dr. Henriette Neumeyer)
- ÜG043 – Krankenhausfinanzierung (Prof. Dr. Michael Simon)
- ÜG181 – Pflegepolitik und die Rolle der Pflege (Christine Vogler)
Quellen
- Ausschnitt Äußerungen Karl Lauterbach (youtube.com)
- Lauterbachs große Klinikreform (bibliomed-pflege.de)
- Regierungskommission legt Krankenhauskonzept vor (bundesgesundheitsministerium.de)
- Dritte Stellungsnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechteKrankenhausversorgung (bundesgesundheitsministerium.de)
- Gesetzsänderung flexibilisert Pflegehilfeausbildung (bibliomed-pflege.de)
- Umstritten: Pflegehilfeausbildung soll ohne Schulabschluss möglich sein (altenpflege-online.net)
- DPR für Gesellschaftsjahr für Schulabgänger (bibliomed-pflege.de)
