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Diese Episode erschien am 01.07.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Der GVSG-Referentenentwurf stärkt die Pflege im G-BA, aber ohne Stimmrecht.
  • Ein DPR-Papier fordert klare Mindestbesetzungen für zentrale Notaufnahmen.
  • Kurznews zu Bremen, Leiharbeit in NRW, der Kammer in BaWü und der Krankenhausreform.

In Folge 52 des PflegeUpdates ging es um zwei größere Gesetzes- und Fachthemen sowie um mehrere Kurznachrichten. Wir fassen für dich zusammen, was im Sommer 2023 auf der pflegepolitischen Agenda stand – und ordnen ein, warum die Punkte für Pflegefachpersonen relevant sind. Hinweis: Alle Angaben zu Entwürfen, Plänen und Zahlen beziehen sich auf den damaligen Stand zur Veröffentlichung der Folge am 1. Juli 2023.

GVSG: Mehr Mitsprache für die Pflege im G-BA – aber weiterhin ohne Stimmrecht

Zum Zeitpunkt der Folge lag der Redaktion der Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vor, auch als Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune bezeichnet. Es handelte sich um ein Vorhaben aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, das damals noch nicht öffentlich war.

Für die Pflege am bedeutsamsten waren die geplanten Änderungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Beteiligung der Pflegeverbände sollte gestärkt werden: Der Entwurf sah ein Antrags- und Mitberatungsrecht vor, das durch zwei Vertreter:innen wahrgenommen werden konnte – speziell für Richtlinien und Beschlüsse im Rahmen der Qualitätssicherung. Darüber hinaus sollten die Berufsorganisationen bei weiteren pflegerelevanten Themen mitberaten dürfen. Wichtig dabei: Ein Stimmrecht war dem Entwurf weiterhin nicht zu entnehmen. Geplant war außerdem, dass die Pflege bei der Bestellung von Sachverständigen und bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen zu pflegerelevanten Themen ihr Einvernehmen erteilen muss – und dass die Berufsorganisationen für die erweiterten Beteiligungsrechte finanziell unterstützt werden. Eine ausführliche Einordnung zu den damals geplanten Mitentscheidungsrechten der Pflege im G-BA ist nachzulesen.

Der zweite große Baustein des Entwurfs waren die Gesundheitskioske, die Lauterbach bereits 2022 angekündigt hatte. Sie sollten die Versorgung vor Ort verbessern und die Schwelle zur Gesundheitsversorgung gerade für sozial benachteiligte Gruppen senken. Pro Kiosk rechnete der Entwurf mit rund 400.000 Euro Betriebskosten – getragen zu 74,5 Prozent von den gesetzlichen und zu 5,5 Prozent von den privaten Krankenversicherungen, die übrigen 20 Prozent von den Kommunen. Zu den Aufgaben sollten Beratung, die Koordination von Gesundheitsleistungen sowie einfache medizinische Routineaufgaben gehören; die Leitung sollte bei Pflegefachpersonen liegen. Ein potenzielles Arbeitsfeld also auch für Community Health Nurses. Ergänzend waren sogenannte Primärversorgungszentren vorgesehen, die vor allem ländliche Gebiete abdecken sollten – im Entwurf damals noch nicht näher ausgestaltet.

DPR-Papier zur Personalbesetzung in zentralen Notaufnahmen

Das zweite Schwerpunktthema war ein Expert:innenpapier des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Personalbesetzung in zentralen Notaufnahmen, veröffentlicht am 23. Juni 2023. Hintergrund ist, dass Notaufnahmen in Deutschland bei Personalmenge und Qualifikation sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Durch die Etablierung zentraler Notaufnahmen über einen G-BA-Beschluss und durch die Professionalisierung der Notfallpflege als zweijährige Fachweiterbildung ist zwar ein Wandel erkennbar – doch für den Bereich der Erwachsenen-Notfallpflege fehlt bislang ein valides Messinstrument zur Ermittlung des Personalbedarfs, wie es im stationären Bereich mit der PPR 2.0 ansatzweise existiert. Das vollständige Expert:innenpapier zur Notfallpflege kannst du nachlesen.

Das Papier geht deutlich über die im G-BA-Beschluss zu den Notaufnahmestrukturen verankerten Mindestvorgaben hinaus. Der DPR fordert rund um die Uhr mindestens zwei Pflegefachpersonen vor Ort – unabhängig von der Größe der Notaufnahme –, von denen mindestens eine die Fachweiterbildung Notfallpflege abgeschlossen haben sollte. Alleinige Nachtdienste sollen damit der Vergangenheit angehören. Für die Ersteinschätzung soll eine dreijährig ausgebildete Pflegefachperson zuständig sein, idealerweise ebenfalls mit Fachweiterbildung, und im Stellenplan gesondert ausgewiesen werden. Hinzu kommen administrative Stellen auf dem Qualifikationsniveau medizinischer Fachangestellter, deren Zahl sich nach dem Versorgungslevel richtet (vier Stellen bei der Basisnotfallversorgung, fünf bei der erweiterten, sechs bei der umfassenden Versorgung). Einjährig ausgebildete Pflegehilfspersonen sollen unterstützen – mit der klaren Maßgabe, dass die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten ist. Gerade bei zunehmend hochaltrigen, multimorbiden Patient:innen und längeren Verweildauern gewinnt diese Einschätzung an Bedeutung.

Auf der Management-Ebene fordert der DPR eine freigestellte hauptamtliche Leitung – je nach Größe auch eine freigestellte Stellvertretung – sowie freigestellte Praxisanleiter:innen mit Notfallpflege-Qualifikation. Pro Teilnehmer:in der Fachweiterbildung sollen 50 Prozent Stellenanteil zusätzlich eingeplant werden, um Ausfallzeiten durch Unterrichtsblöcke und externe Einsätze zu kompensieren. Für die Aufnahmestation (Decision Unit oder Holding), auf der die Weiterbehandlung koordiniert wird, orientiert sich das Papier an den Empfehlungen für IMC-Stationen: eine Pflegefachperson für maximal vier Patient:innen. Müssen intensivpflichtige Patient:innen kurzzeitig versorgt werden, werden klare Schlüssel genannt – von einer 1:1-Betreuung bei einer ECMO-Neuanlage über 1:2 bei mehr als zwei Organersatzverfahren bis hin zu 1:4 bei einem Verfahren.

Spannend ist die Frage der Konsequenzen, wenn diese Grenzen nicht eingehalten werden. Geldstrafen hält der DPR für unzureichend, da sie Versorgungsmängel erst im Nachhinein adressieren. Stattdessen sollen Kapazitäten eingeschränkt werden – also Betten gesperrt –, sobald die Vorgaben nicht mehr gewährleistet sind, wobei die Erstversorgung jederzeit sichergestellt bleiben muss. Grundlegend kritisiert das Papier, dass aktuelle Daten und valide Messinstrumente fehlen: Der bislang verwendete Schlüssel basiert auf einer Erhebung von 2010/2011 und bildet die heutige Komplexität nicht mehr ab. Der DPR fordert deshalb ein eigenständiges, aus Bundesmitteln finanziertes pflegerisches Institut zur Personalbedarfsbemessung, das über Legislaturperioden hinweg unabhängig arbeiten kann.

Kurznachrichten: Bremen, Leiharbeit, Pflegekammer BaWü und Krankenhausreform

Koalitionsvertrag in Bremen

In Bremen einigten sich SPD, Grüne und Die Linke auf einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode und setzten damit ihr Bündnis fort. In Gesundheit und Pflege standen die Umsetzung der Krankenhausreform sowie der Ausbau der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im Fokus. Der DBfK Nordwest kritisierte unter anderem Bestrebungen, die Pflegeausbildung im Land Bremen unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen zu können. Den Bremer Koalitionsvertrag findest du im Wortlaut.

Positionspapier zur Leiharbeit aus NRW

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedete in ihrer Kammerversammlung einstimmig ein Positionspapier zur Leiharbeit mit elf Forderungen an die Politik. Aus Sicht der Kammer ist nicht die Leiharbeit selbst das eigentliche Problem, sondern die Arbeitsbedingungen, unter denen alle Pflegefachpersonen leiden. Schnelle Lösungen seien bei einem über Jahrzehnte gewachsenen Problem kaum zielführend.

Pflegekammer Baden-Württemberg

Für die geplante Landespflegekammer in Baden-Württemberg gab es Bewegung: Die Landesregierung hatte als Hürde gesetzt, dass sich mindestens 60 Prozent der Pflegefachpersonen registrieren müssen. Der Landespflegerat setzte durch, dass diese Registrierung auch kollektiv durch die Arbeitgeber erfolgen kann – ein praktischer Schritt, um die geforderte Quote überhaupt erreichbar zu machen.

Studie zur Krankenhausreform

Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte eine Studie zur geplanten Krankenhausreform. Ergebnis: Komplexe Eingriffe in spezialisierten Zentren führen zu deutlich besseren Behandlungsergebnissen. Würden alle Schlaganfall-Patient:innen in Kliniken mit einer Stroke Unit behandelt, könnten der Studie zufolge im ersten Jahr rund 5.000 Menschen zusätzlich überleben. Auch in der Versorgung von Krebspatient:innen und in der Endoprothetik zeigten sich deutliche Qualitätssteigerungen. Die zugrunde liegende Potenzialanalyse zur Krankenhausreform ist veröffentlicht.

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Quellen