🗓️
Diese Episode erschien am 21.10.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
💡
Das Wichtigste in Kürze
  • Die CDU/CSU legt ein 17-seitiges Positionspapier zur Zukunft der Pflege vor.
  • Der Deutsche Pflegerat fordert Vorbehaltsaufgaben für alle Versorgungsbereiche und Qualifikationen.
  • Der Bundestag stimmt über das Pflegestudiumsstärkungsgesetz mit Ausbildungsgehalt ab.

In dieser Folge geht es um die großen Linien der Pflegepolitik: ein umfangreiches Positionspapier der Opposition, ein Statement des Deutschen Pflegerats zu den Vorbehaltsaufgaben und mehrere kurze Meldungen rund um Pflegestudium, Verbandsarbeit und akademische Aufgabenprofile. Wir fassen für dich zusammen, was zum Zeitpunkt der Folge im Oktober 2023 diskutiert wurde.

CDU/CSU-Positionspapier „Die Pflege zukunftsfest machen"

Unter dem Titel „Die Pflege zukunftsfest machen" hat die CDU/CSU-Fraktion als damalige Oppositionsfraktion im Bundestag am 10. Oktober 2023 ein 17-seitiges Positionspapier zur Pflegepolitik vorgelegt. In der Einleitung wird das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem als eines der stärksten und bestausgestatteten beschrieben, in dem aber gerade im pflegerischen Bereich noch Potenzial ungenutzt bleibe und eine gesamtgesellschaftliche Unterstützung nötig sei.

Beim Thema Finanzierung will die Fraktion am Teilleistungsprinzip der Pflegeversicherung festhalten und setzt auf einen Mix aus gesetzlicher Pflegeversicherung, privater Vorsorge und betrieblicher Mitfinanzierung. Außerdem werden eine Bundespflegekammer als zentrale Ansprechpartnerin, ein Auffangen der Eigenanteile in der Langzeitpflege sowie eine Übernahme der Investitionskosten durch die Länder gefordert. Gerade die private Vorsorge dürfte in einer angespannten wirtschaftlichen Lage für Menschen in prekären Situationen schwierig sein – und die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder funktioniert schon bei den Krankenhäusern nur unzureichend.

Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen schlägt das Papier unter anderem Lebensarbeitszeitkonten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor sowie an die Berufserfahrung gekoppelte Stundenreduzierungskonzepte ohne Einkommensverlust. Pflegefachpersonen sollen klarere Karrierewege erhalten, auch über Weiterbildung. Die Vorbehaltsaufgaben sollen neu geregelt, die Berufsautonomie gestärkt und die Übertragung von Heilkunde in Modellprojekten – etwa über den Modellvorhaben-Paragrafen §64d SGB V – erprobt werden. Warum dies nur als Modellprojekt erfolgen soll, bleibt im Papier offen. Hinzu kommen eine schärfere Abgrenzung zwischen professionell Pflegenden und Assistenzkräften sowie eine Evaluation der Personalvorgaben in der Langzeitpflege.

Beim Thema Pflegebildung hält die CDU/CSU eine vollständige Akademisierung für realitätsfern, da Pflege praktisch sei, und wirbt stattdessen für einen Qualifikationsmix aus beruflich und hochschulisch ausgebildeten Pflegefachpersonen. Als Ziel nennt sie die Akademisierungsquote des Wissenschaftsrats von 10 bis 20 Prozent, die unter anderem durch eine Stärkung der Pflegepädagogikstudiengänge erreicht werden soll. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen sollen in der direkten Patient:innenversorgung tätig bleiben, ihre Arbeitsfelder und Aufgaben sollen klar definiert werden. Außerdem fordert die Fraktion eine bundeseinheitliche Regelung der Assistenzqualifikation – bislang gibt es dafür 16 unterschiedliche Landesvorgaben. Ergänzend nennt das Papier wohnortnahe Pflege mit kommunaler Verantwortung, sektorenübergreifende Lösungen, mehr Digitalisierung, eine Evaluation der Generalistik, die fortgesetzte Anwerbung internationaler Pflegefachpersonen und eine Reform der Leiharbeit, bei der ein vollständiges Verbot als nicht realistisch und verfassungsrechtlich fraglich eingeschätzt wird.

Deutscher Pflegerat zu Vorbehaltsaufgaben auf der Intensivstation

Der Deutsche Pflegerat hat ein Statement veröffentlicht, in dem er fordert, dass die Vorbehaltsaufgaben nach §4 Pflegeberufegesetz für alle Versorgungsbereiche gleichermaßen gelten müssen. Vorbehaltsaufgaben sind Tätigkeiten, die ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten sind. Konkret nennt der Paragraf die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität.

Hintergrund ist ein juristisches Gutachten, das die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) in Auftrag gegeben hatte – darüber haben wir bereits in Folge 55 berichtet. Es untersuchte, welche Tätigkeiten auf einer Intensivstation nicht zwingend ärztlich vorbehalten sind, sondern auch von Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege übernommen werden können. Das Statement des Deutschen Pflegerats ergänzt dieses Gutachten und unterscheidet dabei deutlich zwischen „Aufgaben" und „Tätigkeiten": Eine Aufgabe wird durch das Ausführen verschiedener Tätigkeiten erfüllt. Übertragen auf die Vorbehaltsaufgaben heißt das, dass Pflegefachpersonen den Pflegeprozess steuern, sichern und evaluieren und die übergeordnete Verantwortung tragen, ohne jede einzelne Tätigkeit selbst ausführen zu müssen.

Der Deutsche Pflegerat fordert zudem, dass nicht nur Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege berücksichtigt werden, sondern auch solche mit anderen Zusatzqualifikationen – etwa mit Bachelor- oder Masterabschluss oder mit Fachweiterbildungen wie Notfallpflege und Atmungstherapie. Die Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege als alleinige Voraussetzung für intensivpflegerische Aufgaben sei bedenklich und schließe andere qualifizierte Gruppen nur unzureichend ein. Damit verbindet der Rat zwei Forderungen: erstens, die erweiterten Tätigkeitsbereiche für mehrere Qualifikationswege zu öffnen, und zweitens, die Vorbehaltsaufgaben nicht nur für die Intensivpflege, sondern für alle pflegerischen Versorgungsbereiche zu konkretisieren.

Auch die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, betonte, dass gesetzlich legitimierte Vorbehaltsaufgaben ebenso für spezifische Aufgaben weitergebildeter Pflegefachpersonen geregelt werden müssten und es dafür eine bundesweite Klärung brauche. Damit bleibt auch die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Musterweiterbildungsordnung präsent. Das Themenfeld Vorbehaltsaufgaben und Tätigkeitserweiterung wird die Pflege voraussichtlich noch über Jahre begleiten.

Kurznachrichten

Bundestag stimmt über das Pflegestudiumsstärkungsgesetz ab

Der Bundestag hat über das Pflegestudiumsstärkungsgesetz abgestimmt. Künftig sollen Pflegestudierende in Deutschland ein Ausbildungsgehalt erhalten, und das primärqualifizierende Studium wird als duales Studium organisiert: Die Studierenden schließen einen Vertrag mit einem Ausbildungsträger für die berufspraktische Ausbildung und absolvieren die theoretische Qualifikation an einer kooperierenden Hochschule oder Universität. Die Kosten des hochschulischen Studiums sollen die Länder tragen. Außerdem soll künftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung möglich sein, und das Anerkennungsverfahren für Pflegefachpersonen mit internationaler Qualifikation soll erleichtert werden – unter anderem durch eine bundesrechtliche Regelung der vorzulegenden Unterlagen.

Mit den Stimmen der damaligen Koalition aus SPD, Grünen und FDP ging das Gesetz in den Bundesrat. Zur Einordnung: Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 508 Erstimmatrikulationen nach dem Pflegeberufegesetz – bei rund 61.329 Ausbildungsantritten im selben Jahr entspricht das einer Akademisierungsquote von nur 0,82 Prozent.

VPU bestätigt seinen Vorstand

Der Verband der Pflegedirektor:innen an Universitätskliniken und medizinischen Hochschulen in Deutschland (VPU) hat seinen Vorstand wiedergewählt. Torsten Rantzsch, Pflegedirektor und Vorstandsmitglied des Universitätsklinikums Düsseldorf, bleibt Vorsitzender. Auch die übrigen Vorstandsmitglieder – darunter Vertreter:innen der Universitätskliniken Dresden, Hamburg-Eppendorf und Erlangen – wurden im Amt bestätigt. Im VPU sind 34 Pflegedirektor:innen organisiert, die zusammen rund 60.000 Pflegefachpersonen an deutschen Universitätskliniken vertreten.

Aufgabenprofile für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen

Die Arbeitsgruppe der Ausbildungsoffensive Pflege hat einen Bericht mit Empfehlungen für Aufgabenprofile akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen veröffentlicht. Die Gruppe aus Vertreter:innen von Hochschulen, Berufsverbänden, Gewerkschaften, Bundesinstitutionen und Einrichtungen führt damit die Arbeit der Konzertierten Aktion Pflege fort. Die Empfehlungen richten sich an die Pflegeverantwortlichen in allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen in die direkte Pflegepraxis einbeziehen sollen.

Der Bericht beschreibt konkrete Aufgabenprofile für die personennahe Pflege und hebt hervor, dass akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen ihre wissenschaftliche Expertise einbringen und wissenschaftlich basierte Problemlösungen in die direkte Pflege integrieren sollen. Dazu gehören laut Bericht auch eine angemessene tarifliche Berücksichtigung und eine verlässliche Refinanzierung durch die Kostenträger. Eine genauere Betrachtung des Berichts und erste Stellungnahmen wurden für die folgende Episode angekündigt.

Zum Weiterhören


Quellen