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Diese Episode erschien am 28.10.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Jeder Studiengang in Deutschland muss akkreditiert sein – meist alle acht Jahre.
  • Gutachtergruppen bestehen aus Lehrenden, Praxisvertretung und Studierenden.
  • Studierende können sich aktiv als Gutachter:innen bewerben.
  • Lehr- und Alumni-Evaluationen fließen direkt in die Bewertung ein.
  • Auflagenfreie Berichte gefährden zunehmend die Transparenz im System.

Du hast es bestimmt schon einmal gelesen: „Dieser Studiengang ist akkreditiert." Ein Wort, das nach Qualität klingt – aber was bedeutet es eigentlich? Wer prüft da was, nach welchen Regeln, und warum kostet das die Hochschulen eine Menge Geld? In dieser Episode haben Eva und Franzi genau hingeschaut. Zu Gast war Florian Steck, Sozialwissenschaftler und Referent bei der Akkreditierungsagentur AHPGS in Freiburg. Und auch Franzi bringt eine besondere Perspektive mit: Sie war über Jahre als studentische Gutachterin in Akkreditierungsverfahren unterwegs – im In- und Ausland.

Glauben schenken – was hinter dem Begriff steckt

Das Wort Akkreditierung kommt aus dem Lateinischen und heißt sinngemäß „Glauben schenken". Genau darum geht es: Eine unabhängige Agentur bescheinigt einer Hochschule, dass ein Studiengang bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt. Im Kern ist Akkreditierung also nichts anderes als externe Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Hochschulbereich – die Begutachtung von Studienangeboten im Bachelor- und Masterbereich an staatlich anerkannten und privaten Hochschulen.

„Akkreditierung heißt eigentlich Glauben schenken. Für mich ist das Qualitätsentwicklung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung – jemand schaut von außen noch einmal drauf." — Florian Steck

Die AHPGS, bei der Florian arbeitet, hat sich dabei thematisch spezialisiert: Der Name steht für Akkreditierungsagentur im Bereich Heilpädagogik, Gesundheit und soziale Arbeit. Sie ist 2001 aus der medizinischen Soziologie in Freiburg entstanden. In Deutschland gibt es rund zehn zugelassene Agenturen – die meisten sind nicht an einzelne Hochschulen oder Bundesländer gebunden, sondern thematisch aufgestellt. Es gibt sogar eine winzige Agentur, die ausschließlich theologische Studiengänge prüft.

Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Damit eine Agentur überhaupt arbeiten darf, muss sie selbst geprüft werden. Auf europäischer Ebene übernimmt das die European Association for Quality Assurance in Higher Education, und das Ziel ist eine Listung im European Quality Assurance Register for Higher Education. Die AHPGS ist dort seit 2009 gelistet und darf damit europaweit Verfahren durchführen. Auch der deutsche Akkreditierungsrat – die Behörde, der die Agenturen zuarbeiten – durchläuft ein solches Verfahren, in dem seine Prozesse genau unter die Lupe genommen werden.

Der Ursprungsgedanke reicht bis in die späten 1990er Jahre zurück. Schon 1998 trafen sich Bildungsminister in Paris, ein Jahr später folgte der Bologna-Prozess. Ziel war ein einheitlicher europäischer Hochschulraum: bessere Vergleichbarkeit der Bildungssysteme, einfachere Anerkennung von Abschlüssen, mehr internationale Mobilität. Mit der Umsetzung wurde Akkreditierung um 2001 zum verpflichtenden externen Element der Qualitätssicherung.

Drei Wege zur Akkreditierung

In Deutschland gilt: Praktisch jeder Studiengang muss akkreditiert sein. Dabei unterscheidet man drei Verfahren. Bei der Programmakkreditierung bringt eine Hochschule einzelne Studiengänge oder fachlich verwandte Bündel zur Begutachtung. Bei der deutlich aufwendigeren Systemakkreditierung wird das gesamte Qualitätsmanagement der Hochschule geprüft – danach darf die Hochschule ihre Verfahren intern selbst durchführen, quasi wie eine eigene kleine Agentur. Eigentlich ist das das Ziel des Systems, doch in der Praxis funktioniert es noch nicht im erhofften Ausmaß, was zu einem spürbaren Stau bei den Entscheidungen führt. Hinzu kommt die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat, der prüft, ob eine Hochschule Lehre und Forschung nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt leisten kann.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Akkreditierung Pflicht ist, sind die Hochschulen nicht an eine bestimmte Agentur gebunden. Oft werden Angebote eingeholt, manchmal bekommt eine günstigere Agentur den Zuschlag. Die Agenturen selbst sind in der Regel gemeinnützige GmbHs, die keine Gewinne ausschütten dürfen – am Ende ist das Ganze eher als Nullsummengeschäft kalkuliert, in dem Reisekosten und die kleinen Aufwandsentschädigungen der Gutachter:innen mitfinanziert werden.

Von der ersten Idee bis zur Urkunde

Wie läuft so ein Verfahren ab? Merkt eine Hochschule, dass die Frist für einen Studiengang ausläuft, beginnt sie oft schon zwei Jahre vorher mit den Vorbereitungen: Selbstbericht nach Vorlage, Evaluationsdaten, Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch. Etwa neun Monate vor Fristende landen die Unterlagen bei der Agentur. Das aktuelle System – in Kraft seit 2018 – ist zweigeteilt: Zuerst prüft die Agentur die formalen Aspekte. Ist der Studiengang modularisiert? Stimmt der Abschluss? Hat die Bachelorarbeit den richtigen Umfang? Anschließend folgt die fachlich-inhaltliche Bewertung von Qualifikationszielen, Curriculum, Studierbarkeit und Prüfungssystem.

Erst dann geht es vor Ort. Eine Gutachtergruppe besucht die Hochschule, meist nach einem Vorabendgespräch. Am nächsten Tag folgen vier Gesprächsrunden: mit der Hochschulleitung, der Fachbereichsleitung, den Lehrenden und – besonders wichtig – den Studierenden. Am Ende können die Gutachter:innen Auflagen vorschlagen, die innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen, oder unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Stimmt am Schluss alles, gibt es eine Urkunde, und der fertige Bericht geht an die Stiftung Akkreditierungsrat, die die eigentliche Akkreditierung vergibt. Übrigens: Die Berichte sind öffentlich einsehbar und fließen als Kennzahlen in den Hochschulkompass ein.

Zwischen Erstakkreditierung, Konzeptakkreditierung (noch vor dem Start) und Reakkreditierung liegen jeweils acht Jahre. Bei der Reakkreditierung verschiebt sich der Blick: Statt um das Curriculum geht es darum, ob sich der Studiengang bewährt hat – ob Absolvent:innen in den gedachten Berufsfeldern landen und ob das Qualitätsmanagement funktioniert.

Vier Köpfe, vier Perspektiven

Eine typische Gutachtergruppe in einem Einzelverfahren besteht aus vier Personen: zwei Hochschullehrenden, einer Person aus der Praxis und – und das ist der entscheidende Punkt für Franzi – einer studentischen Vertretung. Genau hier können sich Studierende aktiv einbringen. Franzi kam über eine E-Mail ihrer Hochschule dazu und war seitdem rund achtmal als Gutachterin dabei. Sie führt die Gesprächsrunde mit den Studierenden, fragt nach Workload, Studierbarkeit und Verbesserungswünschen. Befangenheit wird über Fragebögen abgeklopft – wer eng mit der Hochschule verbunden ist, prüft sie nicht.

„Als Studierende ist man erst die kleine Person in der Runde voller Professor:innen. Aber man wird super aufgenommen – die freuen sich, dass diese Perspektive dabei ist, weil sie unglaublich wichtig ist." — Franzi

Die Rolle der Gutachter:innen versteht Florian als die eines „critical friend": Es geht nicht darum, durchfallen zu lassen, sondern den Studiengang wirklich besser zu machen. Dass ein Studiengang die Akkreditierung tatsächlich nicht erhält, kommt in der Praxis sehr selten vor – dafür gibt es zu viele Schleifen, in denen nachgebessert werden kann.

Warum deine Lehrevaluation wirklich zählt

Ein Aha-Moment der Episode: Die nervigen Lehrevaluationen und Alumni-Befragungen, die man als Studi gern wegklickt, sind keineswegs für die Schublade. Sie landen Jahre später auf dem Tisch der Gutachter:innen. Die zugrunde liegende Musterrechtsverordnung sieht sogar verpflichtend vor, dass Studierende und Absolvent:innen in die Qualitätsentwicklung einbezogen werden. Wenn Hochschulen keine Strukturen für Alumni-Befragungen haben, kann genau das zu einer Auflage führen.

„Ich habe solche E-Mails früher selbst weggeklickt. Aber dieses Feedback verschwindet nicht in der Schublade – spätestens sieben, acht Jahre später liest das jemand Externes. Also: Füllt eure Lehrevaluation aus." — Florian Steck

Kritisch sieht Florian eine Entwicklung im aktuellen System: Der Akkreditierungsrat wünscht sich möglichst auflagenfreie Berichte. Das führt zu einer Art vorauseilendem Gehorsam – Hochschulen bessern direkt nach der Begutachtung nach, sodass im fertigen Bericht oft gar nicht mehr auftaucht, welche Mängel es gab. Eine Datenanalyse aller Pflegestudiengänge aus dem ELIAS-Portal hatte deshalb zunächst den falschen Eindruck erweckt, die Qualität sei sprunghaft gestiegen – tatsächlich waren die Auflagen nur vorab erledigt worden. Damit geht ein Stück Transparenz verloren, das eigentlich auch der Politik wichtige Signale liefern könnte.

Ein Blick über die Grenze

Die AHPGS akkreditiert auch international – Franzi war unter anderem in Rumänien, Ungarn, im Libanon und in Saudi-Arabien im Einsatz. Die Verfahren laufen ähnlich ab, basieren aber auf eigenen Auslandskriterien, die sich an den europäischen Standards (ESG) orientieren. Über das International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education ist die Agentur auch über den EU-Raum hinaus gelistet. Mal ersetzt die Akkreditierung das nationale Verfahren, mal dient sie der internationalen Sichtbarkeit – und damit der Hoffnung auf einen leichteren Berufsfeldzugang und ein Qualitätssiegel, mit dem sich Hochschulen vor Ort von Mitbewerbern abheben können. Für Franzi waren diese Reisen ein echter Gewinn: Sie bekam kulturelle Einblicke und knüpfte Kontakte, die sie später beim ICN-Kongress oder für ein Auslandspraktikum wiedersah.

Besonderheit duale Studiengänge

Gerade in der Pflege sind duale Studiengänge verbreitet – und sie bringen eigene Herausforderungen mit. Durch die vertragliche und inhaltliche Verzahnung der Lernorte muss vor Ort geprüft werden, wie Praxispartner einbezogen werden, wie Praxiszeiten dokumentiert und Praxisanleitende qualifiziert sind. Die ungewöhnliche Studienstruktur erschwert außerdem Mobilitätschancen wie ein Auslandssemester. Solche Modelle auf die Beine zu stellen, erfordert einen hohen koordinativen Aufwand – etwa eigene Praxiskoordinationsstellen, besonders in Regionen mit geringer Krankenhausdichte.

Lust, selbst dabei zu sein?

Eine zentrale Botschaft der Folge: Akkreditierung ist kein Mysterium, sondern eine Chance zur Selbstreflexion für Hochschulen – und eine spannende Erfahrung für alle Beteiligten. Wer studiert, kann sich bei den Agenturen als studentische:r Gutachter:in bewerben. Auch Hochschulen müssen vor einem anstehenden Verfahren keine übergroße Angst haben: Wer einen soliden Studiengang vorlegt und früh den Dialog mit der Agentur sucht, geht entspannt in die Begutachtung. Und für alle, die einfach neugierig sind, gilt Florians Tipp: Über das ELIAS-Portal des Akkreditierungsrats kannst du den detaillierten Bericht zu nahezu jedem Studiengang nachlesen – gerade vor einer Masterbewerbung lohnt sich der Blick. Wer noch tiefer einsteigen möchte, findet bei europäischen Netzwerken wie dem European Consortium for Accreditation weitere Hintergründe.

Zum Weiterhören

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Weiterführende Links & Shownotes

In unserer neuen Folge sprechen wir mit Florian Steck von der Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) über die Akkreditierung von Studiengängen. Ihr erfahrt mehr über die Unterschiede zwischen Programm- und Systemakkreditierung sowie die Prozesse und die Berichterstattung dessen.

Shownotes