🗓️
Diese Episode erschien am 18.11.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
💡
Das Wichtigste in Kürze
  • Der 46. Deutsche Krankenhaustag rückte Krankenhausreform und neue Rollen für Pflegefachpersonen in den Fokus.
  • Die Pflegekammer NRW kritisiert die G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notaufnahme.
  • Personalwechsel in Bayern, Aufbau des BIPAM und ein ICN-Appell zum Nahostkrieg.

In dieser Folge geht es vergleichsweise ruhig zu – trotzdem haben wir einige Entwicklungen für dich aufbereitet: einen Rückblick auf den Deutschen Krankenhaustag, die Kritik der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen an einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und ein paar Kurzmeldungen. Bitte beachte: Alle politischen Zahlen, Pläne und Verfahren spiegeln den Stand von Mitte November 2023 wider.

46. Deutscher Krankenhaustag in Düsseldorf: Reform und neue Rollen der Pflege

Einmal im Jahr treffen sich Politik und Branchenvertreter:innen beim Deutschen Krankenhaustag, um über aktuelle gesundheitspolitische Themen zu diskutieren. In diesem Jahr stand erwartungsgemäß die Krankenhausreform ganz oben auf der Agenda. Die vier Kongresstage waren jeweils einem eigenen Schwerpunkt gewidmet – den Auftakt machte am Montag das Thema Politik und Finanzierung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hielt seine Eröffnungsrede per Videoschalte, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sprach ein Grußwort vor Ort.

Im Anschluss diskutierte Laumann mit den Bundesgesundheitspolitikerinnen und -politikern Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und Ates Gürpinar (Die Linke) über die künftig benötigten Rahmenbedingungen für deutsche Krankenhäuser. Die mittleren Kongresstage rückten dann die eigentliche Versorgung durch Pflegefachpersonen und Ärzt:innen in den Mittelpunkt. Vorträge unter anderem aus der Pflegewissenschaft sowie von Vertreter:innen des Deutschen Pflegerats und des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) beleuchteten die Perspektive der Pflege für die zukünftige Krankenhausversorgung.

Besonders relevant für dich: Ein eigener Programmpunkt befasste sich mit den künftigen Rollen von Pflegefachpersonen im Krankenhaus – etwa mit Advanced Practice Nurses und dem viel diskutierten Qualifikationsmix. Wer es nicht nach Düsseldorf geschafft hat, findet das vollständige Programm des Kongresses online; viele Vorträge sollten zudem laut Ankündigung als Aufzeichnungen zum Nachschauen bereitgestellt werden. Zum Aufnahmezeitpunkt der Folge waren die Videos allerdings noch nicht abrufbar.

Pflegekammer NRW kritisiert G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notaufnahme

Zur Einordnung zunächst der Hintergrund: Anfang Juli 2023 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung veröffentlicht. Kern der Regelung: Hilfesuchende, die in eine Notaufnahme kommen, sollten künftig nicht mehr nur in ihrer Behandlungsdringlichkeit eingeschätzt werden, sondern es sollte auch die Behandlungsnotwendigkeit bestimmt werden. Stellt sich heraus, dass jemand mit seinem Anliegen ebenso gut am nächsten Tag in den niedergelassenen Bereich gehen könnte, sollte diese Person noch vor der eigentlichen Aufnahme dorthin verwiesen werden. Zudem sah die Richtlinie vor, dass die Ersteinschätzung nur noch von Pflegefachpersonen mit der Fachweiterbildung Notfallpflege oder von Notfallsanitäter:innen durchgeführt werden darf.

Der Beschluss stieß auf Widerstand – vor allem beim Bundesgesundheitsministerium. Bemängelt wurde unter anderem, dass klare Kriterien für eine qualifizierte Ersteinschätzung fehlten, etwa mit Blick auf Patient:innensicherheit, Vollständigkeit und Objektivität. Kritisiert wurde außerdem, dass die Richtlinie nur Personen erfasse, die selbstständig ins Krankenhaus kommen, nicht aber jene, die mit dem Rettungsdienst eintreffen. Auch die Vergütung sorgte für Diskussionen: Würde eine hilfesuchende Person als weniger dringlich eingestuft, dennoch aber in der Klinik weiterbehandelt, sollten diese Leistungen nicht mehr vergütet werden. In Summe beanstandete das Ministerium nicht nur Teile, sondern die gesamte Richtlinie – wogegen der G-BA wiederum klagt.

In diese Debatte hat sich nun die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen eingeschaltet. Sie weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die in Deutschland gängigen Systeme zur Ersteinschätzung – das Manchester-Triage-System und der Emergency Severity Index (ESI) – darauf ausgelegt sind, die Behandlungsdringlichkeit einzustufen, nicht aber die Behandlungsnotwendigkeit zu bestimmen. Ein digitales Instrument, das den geforderten Zweck erfüllt und wissenschaftlich erprobt wäre, existiere bislang nicht.

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die Gleichstellung von Notfallsanitäter:innen und Notfallpflegefachpersonen. Die Pflegekammer hält es zwar grundsätzlich für sinnvoll, die Ersteinschätzung nur hochqualifiziertem Personal zu überlassen, sieht die Gleichsetzung beider Berufsgruppen aber kritisch: Die Ausbildung zum Notfallsanitäter konzentriere sich auf die präklinische Versorgung; für die Frage, bei welchen Gesundheitsstörungen ein Verweis in den niedergelassenen Bereich möglich ist, seien Notfallsanitäter:innen nur am Rande ausgebildet. Demgegenüber bringen Notfallpflegefachpersonen drei Jahre Berufsausbildung, ein Jahr Berufserfahrung in einer Notaufnahme und zwei Jahre Fachweiterbildung mit – insgesamt also rund sechs Jahre spezialisierte Qualifizierung. Vor dem Hintergrund der Vorbehaltsaufgabe „Steuerung des Pflegeprozesses", die ausschließlich der Pflege obliegt, bewertet die Kammer die Gleichstellung als fachlich und rechtlich problematisch.

Praktisch relevant ist schließlich der dritte Einwand: Die geforderten Qualifikationsanforderungen hält die Pflegekammer im vorgegebenen Zeitrahmen für unrealistisch. Es gebe zu wenige weitergebildete Pflegefachpersonen, zu wenige Weiterbildungsplätze und keinen Ersatz für Personal, das während einer Weiterbildung in anderen Bereichen fehlt. Gefordert wird deshalb, erfahrene Pflegefachpersonen, die seit Jahren in der Ersteinschätzung tätig und entsprechend geschult sind, zumindest übergangsweise rechtssicher weiter einsetzen zu können. Außerdem möchte die Kammer mit belastbaren Daten zu Anzahl, Qualifikation und Stellenumfang von Pflegefachpersonen in nordrhein-westfälischen Notaufnahmen in den Prozess eingebunden werden und ihn aktiv mitgestalten.

Kurznachrichten: Ministerinnenwechsel in Bayern, BIPAM und ein ICN-Appell

In Bayern hat es einen Wechsel an der Spitze des Gesundheitsressorts gegeben: Neue Gesundheitsministerin ist Judith Gerlach (CSU), zuvor Digitalministerin. Sie folgt auf Klaus Holetschek, der seit Oktober 2023 Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag ist. Gerlach ist Juristin und kündigte an, einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Integration des technischen Fortschritts in das Gesundheitswesen legen zu wollen.

Auf Bundesebene beginnt der Aufbau des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Es soll sich um die Vermeidung nicht übertragbarer Erkrankungen kümmern – etwa Krebs, Demenz oder die koronare Herzkrankheit. Die Neuordnung der Gesundheitsbehörden war bereits im Koalitionsvertrag angelegt; die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die während der Corona-Pandemie wiederholt in der Kritik stand, soll in das BIPAM überführt werden. Mehr Hintergründe liefert die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zum Aufbau des Instituts.

Mit Blick auf den Krieg in Israel und im Gazastreifen hat der International Council of Nurses (ICN) die anhaltende Gewalt verurteilt. Der Weltverband forderte einen sicheren Zugang zu Gesundheitsdiensten für alle Betroffenen sowie den Schutz des Gesundheitspersonals.

Zum Weiterhören


Quellen