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Diese Episode erschien am 09.03.2024 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Vermittlungsausschuss empfiehlt das Krankenhaustransparenzgesetz unverändert zur Annahme.
  • Bayern will die PPR 2.0 im Bundesrat überraschend ablehnen – DBfK und Verdi protestieren.
  • In Baden-Württemberg droht das Quorum für die Landespflegekammer zu scheitern.

In dieser Folge richten wir den Blick auf den Bundesrat: Zwei pflegerelevante Vorhaben standen Anfang 2024 zur Entscheidung an – das Krankenhaustransparenzgesetz und die Pflegepersonalbemessungsverordnung. Dazu kommen Kurznachrichten zur Pflegekammer in Baden-Württemberg, einem neuen Vorstand in der Pflegewissenschaft und einer großen Befragung des DBfK. Wichtig vorab: Vieles war zum Zeitpunkt der Aufnahme noch im Fluss – die folgenden Stände beziehen sich auf Anfang März 2024.

Krankenhaustransparenzgesetz: Vermittlungsausschuss empfiehlt unveränderte Annahme

Das Krankenhaustransparenzgesetz wurde im Oktober 2023 vom Bundestag beschlossen. Sein Ziel ist mehr Durchblick für Patient:innen: Über ein sogenanntes Transparenzverzeichnis sollen sie sich künftig über die Behandlungsqualität in deutschen Kliniken informieren und so eine selbstbestimmte, qualitätsorientierte Entscheidung für eine Behandlungsstätte treffen können.

Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 24. November 2023 zunächst nicht zugestimmt und es an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dieses Gremium aus jeweils 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat wird immer dann einberufen, wenn sich die beiden Kammern bei einem Gesetz nicht einig sind. Es kann keine Entscheidung erzwingen, sondern nur Einigungsvorschläge unterbreiten, die anschließend von beiden Seiten gebilligt werden müssen.

Beim Krankenhaustransparenzgesetz verlief das Verfahren vergleichsweise glatt: Der Vermittlungsausschuss empfahl die unveränderte Annahme des Gesetzes. Damit war absehbar, dass das Vorhaben in einer der nächsten Bundesratssitzungen erneut auf der Tagesordnung landet. Wie die Abstimmung am 22. März 2024 ausging, war zum Zeitpunkt der Aufnahme noch offen.

PPR 2.0: Bayern will die Pflegepersonalbemessungsverordnung im Bundesrat blockieren

Das zweite große Thema betraf die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) beziehungsweise – genauer – die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Auch sie sollte in der nächsten Bundesratssitzung zur Zustimmung gestellt werden, damit die Verordnung endlich in Kraft treten kann. Ihr Kern: eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern ermöglichen und nachvollziehbar belegen, warum wie viel Personal gebraucht wird. Viele Berufsverbände und die Gewerkschaft Verdi halten dieses Instrument für unverzichtbar.

Überraschend wollte Bayern im Bundesrat jedoch eine Ablehnung der PPR 2.0 beantragen und das gesamte Vorhaben so zum Scheitern bringen. Das rief deutliche Kritik hervor. Der DBfK warf der bayerischen Landesregierung vor, mit diesem Schritt die Pflegequalität zu gefährden. In ihrer Argumentation betonte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein, die PPR 2.0 sei derzeit das einzige Instrument, mit dem sich Pflegequalität in den Krankenhäusern sicherstellen lasse – ein lernendes Verfahren, das weiterentwickelt werde. Schlechte Personalbesetzung und dauernde Überlastung zählten zu den Hauptgründen, warum Pflegefachpersonen den Beruf verließen; ohne verbindliche Personalbemessung sei in den vergangenen Jahren kein Personalaufbau gelungen. Der Vorwurf in Richtung Bayern: Hier werde eine zentrale Maßnahme blockiert, ohne eine Alternative anzubieten.

Ähnlich scharf fiel die Reaktion der Gewerkschaft Verdi aus, die der bayerischen Landespolitik unverantwortliches Handeln vorwarf und befürchtete, mit dem Vorstoß würden auch die bestehenden Personaluntergrenzen infrage gestellt. Die Hintergründe lassen sich in der Stellungnahme des DBfK zum bayerischen Antrag sowie in der Pressemitteilung von Verdi nachlesen. Der zugehörige Vorgang zur PPBV im Bundesrat dokumentiert den parlamentarischen Stand.

Für dich als Pflegefachperson ist das hochrelevant: Eine verbindliche Personalbemessung entscheidet mit darüber, wie viele Kolleg:innen pro Schicht eingeplant werden und wie hoch die Arbeitsbelastung im Alltag ausfällt. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war noch offen, ob der bayerische Antrag eine Mehrheit finden würde – das Thema blieb in Bewegung.

Kurznachrichten

Baden-Württemberg: Quorum für die Landespflegekammer in Gefahr

In Baden-Württemberg zeichnete sich ab, dass das nötige Quorum für die Gründung einer Landespflegekammer nicht erreicht werden könnte – so eine Einschätzung von Sozialminister Manfred Lucha. Damit es zur Gründung kommt, müssen sich mindestens 60 Prozent der knapp 113.500 Pflegefachpersonen im Land registrieren. Das endgültige Ergebnis sollte das Sozialministerium am 25. März 2024 bekanntgeben.

Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus: Aus der SPD wurde der drohende Misserfolg als Vertrauensverlust für den Minister gewertet, während aus FDP und CDU gemischte Stimmen kamen. Aus den Reihen der FDP wurde zugesichert, die Pflege unabhängig vom Ausgang weiter zu unterstützen; die CDU betonte, die Entscheidung der Pflegefachpersonen respektieren zu wollen und die Kammer als Angebot zu verstehen, das angenommen oder abgelehnt werden könne.

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft: Vorstand neu gewählt

Im Februar 2024 wählte die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft einen neuen Vorstand. Die bisherige Vorsitzende Prof.in Inge Eberl von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt wurde in ihrem Amt bestätigt, das sie seit 2021 innehat. Ebenfalls bestätigt wurden die Vorstandsmitglieder Bernhard Holle und Sascha Köpke. Neu hinzu kamen Gabriele Meyer und Rebecca Palm.

DBfK-Befragung „Pflege – wie geht es dir?"

Der DBfK startete die Umfrage „Pflege – wie geht es dir?", um die Stimmung und das Befinden der beruflich Pflegenden regelmäßig zu erfassen. Die Online-Befragung lief vom 1. bis 31. März 2024 und richtete sich an alle beruflich Pflegenden. Abgefragt wurden unter anderem die Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen, die berufliche Situation und die allgemeine Stimmungslage. Die jährlich wiederkehrenden Fragen sollen jeweils um einen Schwerpunkt ergänzt werden – 2024 lag dieser auf dem Thema Pflegekompetenz.

Vor dem Hintergrund des damals geplanten Pflegekompetenzgesetzes wollte der Verband nach eigener Darstellung herausfinden, inwiefern die vorhandenen Kompetenzen im Arbeitsalltag tatsächlich zum Tragen kommen, welche Erweiterungen sich Pflegefachpersonen wünschen und wie attraktiv neue pflegerische Rollen für sie sind. Die Ergebnisse sollten zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai veröffentlicht werden.

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Quellen