- Das Kabinett beschließt das Pflegeneuordnungsgesetz zur Finanzstabilisierung.
- Beiträge steigen, Prävention und Effizienz werden gestärkt.
- Eine Strukturkommission soll ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten.
- Pflegeverbände kritisieren Sparlogik statt Versorgungsorientierung.
- Kammerwahl Rheinland-Pfalz: Wechsel an der Spitze, kritische Mehrheit.
Eine Reform, die schon vor dem Beschluss für Streit sorgte
Wenige Wochen nach seinem Wechsel ins Ministeramt hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann geliefert: Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung ist ins Kabinett eingebracht und Mitte der Woche auch beschlossen worden. Das Pflegeneuordnungsgesetz – kurz PNOG – hat in den vergangenen Tagen für viel mediales Aufsehen und für Streitigkeiten innerhalb der Koalition gesorgt. Die SPD wollte in letzter Minute noch einige Themen in den Entwurf einbringen, blieb damit aber erfolglos.
Für dich im Pflegealltag ist das mehr als politisches Klein-Klein: Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, die Vergabe der Pflegegrade und die Unterstützung pflegender Angehöriger stehen gleichzeitig auf dem Prüfstand.
Linnemanns Begründung: Stabilisieren und entlasten
Der Minister rückt die Solidargemeinschaft in den Mittelpunkt. Die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bezeichnet er als zentrale Aufgabe, die nur durch eine Reform des Systems dauerhaft erfüllbar sei:
"Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite tragen in einem ersten Schritt dazu bei, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. Dabei ist mir wichtig: Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft."
Linnemann betont, dass das Gesetz auch strukturelle Veränderungen enthalte – allen voran bei der Prävention. Früherkennung und Rehabilitation sollen gestärkt werden, denn der beste Schutz vor Pflegebedürftigkeit beginne mit der Vorsorge. Zugleich räumt er ein, dass weitere Anstrengungen nötig seien, um die Pflege für die 2030er-Jahre zukunftsfest zu machen. Dafür soll eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten. Entscheidend sei die Einordnung des Systems als Teilleistungssystem: Angesichts stark steigender Heimkosten müsse besonders die häusliche Pflege stärker unterstützt werden.
Vier Bausteine: Finanzierung, Prävention, Effizienz, Innovation
Bis die Strukturkommission zu Beginn des nächsten Jahres Ergebnisse vorlegt, lassen sich die wichtigsten Punkte des PNOG in vier Themenfelder gliedern.
Finanzierung: höhere Beiträge, neue Zuschläge
Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung soll um 300 Euro pro Monat angehoben werden – analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 kommt ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent; dabei gelten dieselben Ausnahmen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderung oder häuslich pflegende An- und Zugehörige.
Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder wird von 0,3 auf 0,9 Prozent angehoben. Ab 2029 soll eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt werden, um Pflegebedürftige zu entlasten. Die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger werden weiterhin von der Pflegeversicherung übernommen.
Prävention: Check-up 60 plus und mehr Reha
Ab dem 60. Lebensjahr soll eine Früherkennungsuntersuchung – ein sogenannter Check-up 60 plus – eingeführt werden, auf die Versicherte künftig einen Anspruch haben. Im Rahmen von Pflegebegutachtungen soll intensiver geprüft werden, ob eine Rehabilitationsmaßnahme den Pflegebedarf senken kann. Familien, die Angehörige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung frühzeitig und fortlaufend Unterstützung erhalten – mit dem Ziel, die gesundheitliche und pflegerische Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern.
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Effizienz: Pflegegrade zielgenauer vergeben
Unter dem Stichwort Effizienz fällt im Entwurf die neue Begutachtungssystematik der Pflegegrade. Betont wird, dass vor allem die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden sollen. Geplant ist ein wissenschaftlicher Beirat, der das Begutachtungsinstrument und das Verfahren künftig kontinuierlich überprüft und fachlich fundierte Empfehlungen erarbeitet – um Anpassungen an gesellschaftliche, medizinische, technische oder pflegewissenschaftliche Entwicklungen vornehmen zu können. Für alle heute eingestuften Personen gilt ein Bestandsschutz.
Innovation: Milliarden für die Digitalisierung
Auch Digitalisierung und Innovation sollen stärker Einzug halten. So sollen 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Digitalisierung von Einrichtungen in der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt werden.
Deutliche Kritik aus der Profession
An den Plänen gibt es erheblichen Widerspruch. Der Deutsche Pflegerat warnt, nicht die Kassenlage, sondern der Versorgungsbedarf der Menschen müsse die Reform bestimmen – und jede Sparmaßnahme müsse auf ihre Folgen für die gesamte Versorgung geprüft werden. DPR-Präsidentin Christine Vogler nimmt vor allem die Rolle der Profession in den Blick.
Die Profession Pflege muss als eigenständiger Teil der Lösung für Versorgung und Finanzstabilität anerkannt werden. Vorhandene Fachkompetenz nicht zu nutzen, ist Verschwendung. Wer die Versorgung sichern will, muss die Profession Pflege stärken und ihre Kompetenzen konsequent nutzen.
Vogler fordert keine Reform, die bedarfsgerechte Pflege kürzt und klein rechnet, sondern eine, die sich daran messen lässt, ob sie die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings nachhaltig sichert und verbessert: Versorgungsbedarf vor Kürzungslogik, Kompetenz vor Berufsgrenzen.

Auch der DBfK kritisiert den Entwurf scharf. Präsidentin Vera Lux hält fest, dass die Notwendigkeit einer Reform seit Jahren bekannt sei – kritisiert aber das Vorgehen.
Jetzt wird auf den letzten Drücker ein Spargesetz durchgepeitscht, das bereits Strukturen verändert, obwohl noch kein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Pflegereform vorliegt. Hier wird der zweite vor dem ersten Schritt gemacht.
Aus Sicht des DBfK hätte man die Pflegeversicherung zunächst kurzfristig finanziell stabilisieren müssen – indem der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen nachkommt und Corona-Schulden zurückzahlt. Wird das Gesetz so verabschiedet, so Lux, könne die Strukturkommission nur noch reparieren, was bereits entschieden sei – ohne die Folgen für Menschen mit Pflegebedarf, ihre Angehörigen und die beruflich Pflegenden ausreichend zu berücksichtigen.
Der Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang stellt in einem Interview die Finanzierungsfrage grundsätzlich: Einsparungen bei der Pflege hält er für kaum möglich, weil es sich um eine personalintensive Dienstleistung handle, die man nicht rationalisieren könne. Wer einspare, kürze letztlich Leistung und versorge Menschen schlechter. Höhere Ausgaben seien daher unvermeidlich – und die eigentliche Frage laute, wer sie trage: die Versichertengemeinschaft mit rund 50 Millionen Beitragszahlenden oder die rund sechs Millionen Pflegebedürftigen. Den solidarischen Weg über die Versichertengemeinschaft finde er dabei attraktiver.
Kammerwahl in Rheinland-Pfalz: Wechsel und ungewisse Zukunft
Parallel zur Bundespolitik richtet sich der Blick nach Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder der Pflegekammer waren aufgerufen, bis zum 25. September eine neue Vertreterversammlung zu wählen. Der Wahlausschuss hat nun das vorläufige Endergebnis bekannt gegeben. Die Wahlbeteiligung lag mit 23,8 Prozent höher als bei der vergangenen Wahl vor fünf Jahren. Insgesamt wird die Vertreterversammlung aus 56 Mitgliedern bestehen.
Auch wenn die Versammlung erst am 19. November erstmals zusammentritt, zeichnen sich zwei Dinge bereits ab: Es wird einen Wechsel an der Spitze geben, denn der aktuelle Kammerpräsident Markus May tritt nicht erneut zur Wahl an. Und das Wahlergebnis lässt erkennen, dass die künftigen Mitglieder der Kammerversammlung mit großer Mehrheit kritisch zur Pflegekammer Rheinland-Pfalz stehen. Was das konkret bedeutet, lässt sich noch nicht sicher sagen. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik das Ergebnis aufnimmt und wann die Mitglieder erneut zur Wahl gebeten werden – möglicherweise auch über die Zukunft ihrer berufsständischen Vertretung. Ein erstes Stimmungsbild liefert die Wahl allemal.

Kurz notiert: Wahlen und Lohngefälle
Bei den Landtags- und Abgeordnetenhauswahlen am 20. September wurde in Mecklenburg-Vorpommern die AfD mit 38,2 Prozent stärkste Kraft, knapp vor der SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. In Berlin lag die Linke mit 25,7 Prozent vorne, gefolgt von CDU und AfD. Die Wahlbeteiligung lag in Mecklenburg-Vorpommern bei 78,1 Prozent, in Berlin bei 74,2 Prozent. Welche Auswirkungen das auf die Gesundheitspolitik hat, bleibt abzuwarten.
Eine Analyse der Weltgesundheitsorganisation zeigt zudem ein deutliches Lohngefälle im Gesundheits- und Pflegewesen in Europa: Frauen stellen dort fast 77 Prozent der Beschäftigten, verdienen aber durchschnittlich 19 Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen. Ausgewertet wurden Daten aus 43 Ländern der europäischen WHO-Region. Das Gesundheits- und Pflegewesen ist der viertgrößte Arbeitgeber in Europa und beschäftigt rund 10 Prozent aller Erwerbstätigen. Die WHO sieht Hinweise auf eine strukturelle Unterbewertung von Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, und fordert mehr Transparenz bei Gehältern sowie eine stärkere Durchsetzung von Lohngleichheit.
Was bleibt
Das PNOG ist beschlossen, der parlamentarische Prozess beginnt erst. Für deinen Arbeitsalltag heißt das: Bei Beiträgen, Pflegegraden und der Unterstützung Angehöriger steht Bewegung an – während die zentrale Frage, ob die Reform Versorgung sichert oder nur Kosten verwaltet, weiter offen bleibt. Spannend wird auch, wer in der Strukturkommission sitzt; dazu liegen noch keine Informationen vor.

Zum Weiterhören
- PU125 – Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) / Kammerwahl in RLP
- PU124 – Neuer Gesundheitsminister / Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- PU121 – Pflegeneuordnungsgesetz / "Pflege, wie geht es dir?"
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