- Der Bundestag beschloss im Juni 2021 die Pflegereform als Teil des GVWG.
- Pflegeeinrichtungen müssen ab September 2022 nach Tarif oder in Tarifhöhe zahlen.
- Gestufte Zuschläge senken ab 2022 den Eigenanteil Pflegebedürftiger.
- Kritiker:innen halten die Reform für zu kurz gegriffen.
Ein einziges großes Thema bestimmte die Pflegepolitik im Frühsommer 2021: die sogenannte Pflegereform. Worum es geht, ist der damalige Beschluss des Bundestags, welche Punkte für die Altenpflege wirklich neu sind – und warum die Reform schon vor ihrer Verabschiedung heftig kritisiert wurde. Alle Zahlen und Termine beziehen sich auf den Stand im Juni 2021.
Bundestag beschließt das GVWG – die Pflegereform ist nur ein Teil
Am 2. Juni 2021 billigte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf, am 11. Juni nahm der Bundestag ihn mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD an. Wichtig zur Einordnung: Was umgangssprachlich „Pflegereform" heißt, ist eigentlich nur ein Baustein eines deutlich größeren Gesetzes – des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG). Daneben regelt das Gesetz unter anderem die Finanzierung regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke sowie Modellvorhaben der Universitätsmedizin.
Der pflegerische Teil zielte vor allem auf die Langzeit- und Altenpflege – nicht auf die Pflege im Krankenhaus. Das erklärte Ziel: eine bessere, tariflich abgesicherte Bezahlung für Pflegefachpersonen, um den Beruf attraktiver zu machen. Gleichzeitig sollten Pflegebedürftige nicht zusätzlich belastet, sondern bei den Eigenanteilen entlastet werden. Damit reagierte die Politik auf ein bekanntes Dilemma: Bessere Löhne führen über die Finanzierungslogik der Pflegeversicherung schnell zu höheren Eigenanteilen – und spielen so Beschäftigte und Pflegebedürftige gegeneinander aus. Genau das sollte das GVWG vermeiden.
Tariftreueregelung: Pflegeeinrichtungen müssen ab September 2022 nach Tarif zahlen
Das Herzstück der Reform ist die Tariftreueregelung. Bis dahin galten in der Altenpflege im Wesentlichen gesetzliche Pflegemindestlöhne – ab Juli 2021 lag der Mindestlohn für Pflegefachpersonen bei rund 2.600 Euro brutto im Monat. Das ist weit entfernt von dem in der Branche geforderten Einstiegsgehalt von 4.000 Euro. Über diese Forderung und den Wunsch nach einem flächendeckenden Tarifvertrag ging es bereits in der Folge zum Tag der Pflegenden.
Der ursprünglich angestrebte allgemeinverbindliche Flächentarifvertrag war zuvor gescheitert – unter anderem an den kirchlichen Arbeitgebern Caritas und Diakonie. Das GVWG geht deshalb einen zweiten Weg: Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen nur dann weiter mit der Pflegeversicherung abrechnen dürfen, wenn sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, nach einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung oder mindestens in entsprechender Tarifhöhe bezahlen. Weil die meisten Einrichtungen wirtschaftlich auf die Abrechnung mit der Pflegeversicherung angewiesen sind, wirkt das wie eine faktische Verpflichtung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte in der Debatte, dass Pflegefachpersonen keinen Mindestlohn, sondern ordentliche Tariflöhne bräuchten – und dass der erhöhte Pflegemindestlohn samt der überfälligen Ost-West-Angleichung nur ein erster Schritt gewesen sei. Die Hintergründe dieser Erhöhung des Pflegemindestlohns hatte das Ministerium zuvor veröffentlicht.
Nach Angaben des Ministeriums würden rund 500.000 Beschäftigte profitieren, die bis dahin nicht nach Tarif bezahlt wurden – mit einem Plus von bis zu 300 Euro im Monat. Dabei gilt es zu bedenken: Viele Beschäftigte in der Altenpflege arbeiten in Teilzeit. Für sie fällt der monatliche Zuwachs entsprechend geringer aus.
Geringere Eigenanteile für Pflegebedürftige ab 2022
Damit die bessere Bezahlung nicht voll auf die Pflegebedürftigen durchschlägt, sieht das Gesetz gestufte Zuschläge vor, die ab Januar 2022 den Eigenanteil senken sollen. Wichtig ist die Abgrenzung: Es geht ausschließlich um den Eigenanteil an den reinen Pflegekosten – Unterkunft und Verpflegung bleiben außen vor. Der Zuschlag steigt mit der Verweildauer im Heim: im ersten Jahr um fünf Prozent, im dritten Jahr bereits um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr sind Entlastungen von bis zu 700 Euro möglich.
Davon profitieren vor allem Menschen mit langer Verweildauer, etwa Menschen mit Demenz. Der Haken: Eine Betreuungsdauer von vier Jahren erreicht weniger als die Hälfte der Pflegeheimbewohner:innen. Eine kritische Bewertung dazu lieferte unter anderem die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Bundeseinheitliche Personalbemessung nach dem Rothgang-Verfahren
Ein weiterer Baustein ist ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren, das die Einstellung zusätzlicher Beschäftigter ermöglichen soll. Es wurde unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang an der Universität Bremen entwickelt. Pflegeheime konnten es bereits seit Anfang 2021 nutzen, um zusätzliche Pflegehilfskräfte einzustellen; das Verfahren berechnet den Personalbedarf individuell anhand der Bewohner:innenstruktur. Ab dem 1. Juli 2023 sollen daraus bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden.
Die zugrunde liegenden Berechnungen sind allerdings nicht unkritisch zu sehen. Das Verfahren empfiehlt vor allem mehr Pflegehilfskräfte, weil es stark auf körpernahe Tätigkeiten abstellt. Zeitintensive, anspruchsvollere Tätigkeiten von Pflegefachpersonen wurden im erhobenen Ist-Zustand teils gar nicht abgebildet – schlicht, weil sie unter den realen Bedingungen oft nicht durchgeführt werden und deshalb auch nicht erfasst werden konnten. Wie sich diese Logik in den ab 2023 geltenden Anhaltszahlen niederschlägt, blieb damals offen.
Mehr Entscheidungsbefugnisse in der ambulanten Pflege
Positiv hervorzuheben ist ein Punkt, der die Profession stärkt: Pflegefachpersonen sollen künftig mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten. Gerade in der ambulanten Versorgung bremsen fehlende Kompetenzen Abläufe und eine gute Versorgung oft aus. Nach der Reform sollen Pflegefachpersonen bestimmte Hilfsmittel wie Verbandmaterial oder Toilettenstühle verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Verantwortung und besserer interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Finanzierung: Bundeszuschuss und höherer Beitrag für Kinderlose
Die große Frage bei jeder Reform ist die Finanzierung. Festgelegt wurde, dass die Bezahlung nach Tarif vollständig refinanziert wird. Für nicht tarifgebundene Einrichtungen ist die Refinanzierung bis zu zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gedeckt. Zusätzlich verpflichtete sich der Bund, ab 2022 jährlich eine Milliarde Euro an die Pflegeversicherung zu zahlen. In der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent.
Besonders kontrovers diskutiert wurde die Anhebung des Pflegebeitrags für Kinderlose ab 23 Jahren um 0,1 Prozentpunkte, was der Pflegeversicherung jährlich rund 400 Millionen Euro zusätzlich bringen sollte. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Westig kritisierte vor allem die hohen Bundeszuschüsse: Sie befürchtete, dass damit Lasten auf künftige Generationen verschoben würden. Wie das beschlossene Gesetz im parlamentarischen Verfahren zustande kam, dokumentiert auch der Bericht über das grüne Licht für das kontroverse GVWG.
Kritik: „Pflegereförmchen" und Sorge vor Lohndumping
Auch über die Finanzierung hinaus gab es deutliche Kritik. Cordula Schulz-Asche von den Grünen warf der Reform vor, deutlich zu kurz zu greifen, und sprach von einem „Pflegereförmchen". Ihr Hauptargument: Wo heute unter Tarif gezahlt werde, könne über Haustarife und Schlupflöcher weiter unter Tarif gezahlt werden. Notwendig wäre als Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag das Niveau eines repräsentativen Flächentarifvertrags gewesen. Hinzu komme die veraltete Logik der Pflegeversicherung, bei der jede Verbesserung den Eigenanteil treibt und mehr Menschen in die Sozialhilfe drängt – ein Problem, das der vorliegende Vorschlag nicht löse.
Auf der anderen Seite stand der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), der die Reform als „schwarzen Tag für die Pflege und die Tarifautonomie" bezeichnete und den Unternehmen die wirtschaftliche Luft genommen sah. Diese Haltung ist stark von wirtschaftlichen Interessen geprägt, denn viele private Anbieter zahlten bis dahin nicht nach Tarif – wobei die Branche insgesamt sehr undurchsichtig ist und schwer zu sagen bleibt, wer tatsächlich wie viel zahlt.
Das Fazit fällt zwiespältig aus: Die Pflegereform ist Teil der Konzertierten Aktion Pflege und ein Schritt in die richtige Richtung – besonders dort, wo die Not in der Altenpflege am größten ist. Für eine umfassende Aufwertung des Berufs greifen die Gehaltssteigerungen aber zu kurz, und der Name „Pflegereform" ist für das Erreichte fast zu groß gegriffen. Umso wichtiger ist es, dass du diese Prozesse begleitest und verstehst – auch, um sie fundiert kritisieren zu können.
Zum Weiterhören
- PU001 – Tag der Pflegenden 2021
- ÜG028 – Die neue Pflegereform & Nursing Now
- ÜG014 – Strukturen der ambulanten Pflege & Langzeitpflege
Quellen
- Pflegereform – Eine Reform, die diesen Namen nicht verdient (Deutschlandfunk)
- Stückwerk, weit unter den Erwartungen, laute Kritik, das grenzt an Betrug. Eine eindeutige Bewertung dessen, was als „Pflegereform“ durch das Parlament bugsiert wird – Aktuelle Sozialpolitik (aktuelle-sozialpolitik.de)
- bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: „Eine Entscheidung gegen jede Vernunft und gegen mittelständische Unternehmen“ (bpa.de)
- Pressemeldungen – Deutsche Stiftung Patientenschutz (stiftung-patientenschutz.de)
- Deutscher Bundestag – Mediathek (bundestag.de)
- Deutscher Bundestag – Mediathek (Deutscher Bundestag)
- GVWG: Bundeskabinett beschließt Pflegereform mit Tariftreueregelung (kma-online.de)
- Bundestag beschließt Pflegereform mit Tarifbindung (zeit.de)
- Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)(bundesgesundheitsministerium.de)
- Bundestag: Grünes Licht für kontroverses GVWG (kma-online.de)
- Pflegereform – Verdi schickt Brandbrief an Bundestagsabgeordnete (bibliomed-pflege.de)
- „Applaus reicht nicht“: Bundestag beschließt Pflegereform mit Pflicht zu Zahlung von Tariflöhnen – WELT (welt.de)
- Bundestag beschließt Pflegereform (aerzteblatt.de)
- Bundestag: Epidemische Lage, Pflegereform, Lieferketten (zdf.de)
- Bundestag beschließt Pflegereform – „Einladung zum Lohndumping“ (bibliomed-pflege.de)
- Kirchliche Wohlfahrtsverbände – Caritas und Diakonie fordern „deutliches Zeichen“ für Pflegende (bibliomed-pflege.de)
- Neuer Pflegemindestlohn (bundesgesundheitsministerium.de)
