- Der Deutsche Pflegerat stellt sieben Forderungen an die kommende Bundesregierung.
- Neue Studien zeigen stark steigenden Bedarf an Pflegefachpersonen und eine wachsende Personallücke.
- Das Bundesarbeitsgericht spricht ausländischen Betreuungskräften Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu.
In dieser Folge des PflegeUpdates haben wir das Format verändert: Statt eines großen Schwerpunkts blicken wir auf drei eigenständige Meldungen. Es geht um die Forderungen des Deutschen Pflegerats vor der Bundestagswahl, um neue Studien zum Personalmangel und um ein Grundsatzurteil zur Bezahlung ausländischer Betreuungskräfte. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Anfang Juli 2021.
Sieben Forderungen des Deutschen Pflegerats an die kommende Bundesregierung
Passend zur Bundestagswahl, die damals für September 2021 anstand, hat der Deutsche Pflegerat (DPR) Forderungen an die nächste Bundesregierung gestellt. Der DPR vertritt als Bundesarbeitsgemeinschaft und Dachverband seit 1998 die maßgeblichen Berufsverbände des Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland. Seine damalige Präsidentin Christine Vogler zog in der Bilanz eine ernüchternde Linie: Die Legislaturperiode sei mit hohem Engagement gestartet, die pflegepolitischen Ergebnisse fielen jedoch enttäuschend aus.
Konkret kritisierte der DPR, dass die zentralen Ziele nicht erreicht wurden – weder spürbar höhere Löhne noch bessere Arbeitsbedingungen, und auch keine ausreichende Erhöhung der Ausbildungskapazitäten. Damit blieben aus Sicht des Verbands die Vorhaben der Konzertierten Aktion Pflege unerfüllt. In diesem Bündnis hatten die zuständigen Bundesministerien 2019 vereinbart, mehr Personal zu gewinnen, die Bezahlung etwa über flächendeckende Tarifverträge und Mindestlöhne zu verbessern, den Ost-West-Unterschied anzugleichen und den Beruf durch die Übertragung heilkundlicher Aufgaben sowie moderne Technik attraktiver zu machen. Einiges davon floss zwar in die kurz zuvor beschlossene Pflegereform ein – deren Umsetzung blieb aber umstritten.
Die sieben Forderungen des DPR setzen genau hier an. Gefordert wurden: eine gestärkte berufliche Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene, also die Etablierung von Pflegeberufekammern, bei denen es zuletzt durch landespolitische Widerstände Rückschritte gegeben hatte; die feste, stimmberechtigte Einbindung der Pflege in die Entscheidungsgremien des Gesundheitssystems, etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss; die tatsächliche Umsetzung der Personalbemessung im Krankenhaus über die PPR 2.0; eine zeitnahe Personalbemessung in der Langzeitpflege, die in der Pflegereform auf dem – ebenfalls kritisch diskutierten – Gutachten von Heinz Rothgang beruht; neue Kompetenzen und mehr Autonomie für die Gesundheitsberufe; ein massiver Ausbau der Pflegestudienplätze; sowie Einstiegslöhne von 4.000 Euro für Pflegefachpersonen in allen Arbeitsbereichen.
Für dich als Pflegefachperson sind diese Punkte wenig überraschend – sie decken sich weitgehend mit den Forderungen, die rund um den Internationalen Tag der Pflegenden formuliert wurden. Gerade die Wiederholung zeigt aber, wie hartnäckig die Probleme sind. Beim Thema Pflegestudienplätze wurde besonders deutlich, wie dünn das hochschulische Angebot ist: Nach der Schließung der pflegewissenschaftlichen Fakultät in Vallendar fehlen Menschen, die sich zusätzlich akademisch qualifizieren wollen, schlicht die Möglichkeiten.
Neue Studien: stark steigender Bedarf und wachsende Personallücke
Zur zweiten Meldung passt der Befund nahtlos: Mehrere aktuelle Auswertungen lieferten neue Zahlen zur Personalsituation. Der DEKRA-Arbeitsmarkt-Report 2021 untersuchte rund 12.000 Stellenangebote und schaute, in welchen Bereichen Pflegepersonal besonders gefragt ist, welche Qualifikationen verlangt werden und was Arbeitgeber:innen zu investieren bereit sind.
Das Ergebnis war erwartbar, aber dennoch alarmierend: Die Nachfrage nach Pflegefachpersonen ist deutlich gestiegen. Im Ranking der untersuchten Berufsgruppen rückten die Altenpflegefachpersonen auf Platz zwei und die Gesundheits- und Krankenpfleger:innen auf Platz drei vor. Der Sprung ist erheblich – im Vorjahr lagen dieselben Gruppen noch auf den Plätzen sieben und 13.
Wie ernst die Lage perspektivisch ist, zeigt eine Meta-Analyse, die das Brandenburger Sozialministerium damals vorstellte. Demnach gehen Brandenburg bis 2030 die Pflegenden aus: Rund 44.000 Pflegefachpersonen sollten bis dahin allein in diesem Bundesland in Rente gehen. Dem standen im Vorjahr nur etwa 1.300 Personen gegenüber, die in Brandenburg eine Pflegeausbildung begonnen hatten – und in dieser Zahl sind die Abbrüche während der Ausbildung noch nicht einmal berücksichtigt. Eine Personallücke dieser Größenordnung lässt sich innerhalb von zehn Jahren kaum aus eigener Kraft schließen.
Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte – auch in Bereitschaftszeiten
Wenn es darum geht, solche Engpässe zu überbrücken, fällt schnell der Blick auf angeworbenes Personal aus dem Ausland. Daran knüpft die dritte Meldung an – mit einem wegweisenden Fall: Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021 in Erfurt, dass ausländischen Pflege- und Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn zusteht. Entscheidend ist, dass dies nicht nur für die aktive Arbeitszeit, sondern auch für Bereitschaftszeiten gilt. Gerade in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung ist das zentral, weil Betreuungskräfte tagsüber unterstützen, nachts aber häufig dauerhaft abrufbereit sein müssen.
Hintergrund war die Klage einer bulgarischen Sozialassistentin, die über eine bulgarische Vermittlungsfirma angestellt und 2015 nach Deutschland vermittelt worden war. Nach eigenen Angaben war sie an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr für eine 90-jährige Person zuständig – im Vertrag standen jedoch nur 30 Wochenstunden bei rund 950 Euro Nettolohn. Wie hoch die Nachzahlung der Vermittlungsfirma ausfallen muss, sollte erneut das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg klären. Das Urteil gilt als Grundsatzentscheidung.
Entsprechend deutlich fielen die Reaktionen aus. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mit ihrem Vorstand Eugen Brysch erwartete erhebliche Probleme in der häuslichen Versorgung und warf der Politik vor, die bestehenden Dumpinglöhne lange gekannt zu haben. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, sprach gegenüber der Funke Mediengruppe von dramatischen Folgen für die häusliche Pflege. Klar ist: Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kann das Urteil hohe zusätzliche Kosten bedeuten.
Genauso wichtig ist aber die andere Seite. Der Bundesverband der Betreuungsdienste und das Deutsche Institut für Menschenrechte beklagen teils rechtlich nicht haltbare Arbeitsbedingungen: Die überwiegend weiblichen Betreuungskräfte verdienen wenig, sind rund um die Uhr eingebunden, haben teils keinen Urlaubsanspruch und kaum Privatsphäre. Die ver.di-Vorständin Sylvia Bühler ordnete das Urteil als Bestätigung der Kritik am Modell der 24-Stunden-Pflege ein und verwies darauf, dass viele Familien überhaupt nur deshalb auf solche Arrangements angewiesen seien, weil das offizielle Versorgungssystem keine ausreichende Unterstützung biete. Damit wird deutlich, worauf die ambulante Versorgung in vielen Fällen aufbaut – und welche strukturelle Lücke das Urteil sichtbar macht.
Zum Weiterhören
- ÜG181 – Pflegepolitik und die Rolle der Pflege (Christine Vogler)
- ÜG056 – Personalbemessung und Patient-to-Nurse Ratio (Prof. Dr. Michael Simon)
- ÜG046 – Rekrutierung aus dem Ausland (Thorsten Kiefer)
Quellen
- Konzertierte Aktion Pflege: Erster Bericht vorgelegt (bmfsfj.de)
- Konzertierte Aktion Pflege | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (dkgev.de)
- Homepage des DPR (deutscher-pflegerat.de)
- Bilanz zur Pflegepolitik – 7 Forderungen des DPR an die nächste Bundesregierung(bibliomed-pflege.de)
- Ziele nicht erreicht – DPR bekräftigt Forderungen an Politik (springerpflege.de)
- Letzte Sitzungswoche des Bundestages. Deutscher Pflegerat zieht Bilanz der Regierungspolitik (deutscher-pflegerat.de)
- Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte (tagesschau.de)
- 24-Stunden-Betreuung – Ausländischen Pflegenden steht Mindestlohn zu(bibliomed-pflege.de)
- Ausländische Pflegekräfte können jetzt auf Mindestlohn pochen (br.de)
- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: ver.di sieht Kritik am Modell der „24-Stunden-Pflege“ bestätigt (verdi.de)
- Arbeitsmarkt-Report 2021 (dekra-akademie.de)
- Brandenburg gehen die Pflegenden aus (springerpflege.de)
- Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege (bundesgesundheitsministerium.de)
- Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte (tagesschau.de)
