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Diese Episode erschien am 19.02.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Das Verfassungsgericht sieht keine durchgreifenden Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
  • Bund und Länder streiten über die Umsetzung – Bayern will den Vollzug aussetzen.
  • Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen tariflich entlohnen, Mindestlöhne steigen schrittweise.

In dieser Folge geht es um zwei Themen, die beide damit zu tun haben, ob Pflegefachpersonen in ihrem Beruf bleiben wollen: die konkrete Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und die geplante Tarifbindung in der Altenpflege. Beide Themen waren zum Zeitpunkt der Folge (Mitte Februar 2022) in voller Bewegung – im Folgenden eine Einordnung des damaligen Stands.

Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen die Impfpflicht zurück

Bevor es um die Umsetzung geht, zunächst zur rechtlichen Lage: Seit Bekanntgabe des Gesetzes im Dezember 2021 lagen beim Bundesverfassungsgericht 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen vor. Häufigstes Argument war das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In einem Eilbeschluss entschied das Gericht jedoch, dass gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Richter:innen wogen dabei das gemeinschaftliche Infektionsrisiko gegen die Immunisierungspflicht Einzelner ab. Die Einzelheiten finden sich in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Stufenplan zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zur konkreten Umsetzung hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder Anfang der Woche auf ein gestuftes Verfahren verständigt, das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte dazu eine Handreichung. Stichtag ist der 15. März 2022. Bis dahin müssen Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Betroffen sind neben Kliniken und Pflegeeinrichtungen auch Arztpraxen, Geburtshäuser, Reha-Einrichtungen, Rettungsdienste sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Als vollständig gilt zum damaligen Zeitpunkt ein Nachweis über zwei Impfungen.

Liegt kein oder kein vollständiger Nachweis vor, werden die Daten der betroffenen Personen ans Gesundheitsamt gemeldet. Dort können dann auch mögliche Gründe gegen eine Impfung vorgebracht werden. Unterschieden wird zwischen patientennahen und patientenfernen Tätigkeiten, anschließend folgt eine Einzelfallprüfung: Das Gesundheitsamt wägt ab, wie risikobehaftet die jeweilige Position ist – und was passiert, wenn die Person nicht mehr in diesem Bereich arbeitet. Genau hier liegt die Krux: Eine Pflegefachperson auf einer Intensivstation arbeitet in einem sehr sensiblen Bereich, doch wenn die Personalsituation ohnehin angespannt ist, wird die Abwägung für das Amt schwierig. Wie das gestufte Verfahren aufgebaut ist, hat die Gesundheitsministerkonferenz im Detail erläutert.

Das eigentliche Problem: Das Gesetz liefert die Grundlage, aber keine konkreten Kriterien für die Einzelfallentscheidungen. Ämter, Kommunen und Landratsämter müssen jeden Fall einzeln auslegen und interpretieren. Stellt das Gesundheitsamt eine Gefährdung fest, sind zunächst Maßnahmen wie tägliche Tests, Arbeit im Vollschutz oder eine Versetzung in einen weniger risikobehafteten Bereich denkbar. In Härtefällen kann das Amt ein Tätigkeitsverbot aussprechen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Bis eine Entscheidung getroffen ist, dürfen die betroffenen Personen jedoch weiterarbeiten. Und auch eine Kündigung ist arbeitsrechtlich nicht ohne Weiteres möglich: Vorher müssen eine Weiterbeschäftigung geprüft und die Person abgemahnt werden.

Söder, die Union und der Streit um den Vollzug

Während sich die Umsetzung konkretisiert, wird sie auf Länderebene heftig diskutiert. Besonders prominent positioniert sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder: Er will den Vollzug der Impfpflicht zunächst aussetzen. Seine Begründung – sonst fehle Pflegepersonal, und die Impfpflicht sei kein wirksames Mittel gegen die damalige Omikron-Welle. Pikant daran: Söder war im November 2021 noch ein ausdrücklicher Befürworter, ebenso stimmten im Dezember fast alle Unionsabgeordneten – darunter Friedrich Merz – für das Gesetz. Beim Bund-Länder-Treffen betonte Bayern allerdings, generell hinter dem Gesetz zu stehen; es brauche aber praxistaugliche und bundeseinheitliche Vollzugsregeln. Wie Söder sein Zögern öffentlich verteidigt, sorgte für deutlichen Gegenwind.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, hält die Impfpflicht in dieser Form für nicht umsetzbar und bezweifelt, dass die offenen Fragen bis März geklärt werden. Aus der Bundesregierung kam scharfe Kritik: Justizminister Marco Buschmann verwies darauf, dass in einem Rechtsstaat Gesetze gelten, an die man sich halten müsse. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich warf Söder vor, ein Gesetz mitbeschlossen zu haben, das er nun nicht umsetzen wolle – das gefährde das Vertrauen in demokratische Grundsätze.

Auch aus der Pflege kam Widerspruch: Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bezeichnete Söders Verhalten als populistisch. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), sieht darin vor allem ein Verschleiern des langjährigen Personalmangels: Dass jede einzelne Kündigung zu Versorgungsengpässen führe, sei ein politisches Versäumnis – und nicht der Impfbereitschaft einzelner Pflegender anzulasten. Die neue Pflegebevollmächtigte Claudia Moll äußerte die Sorge, dass sich die Menschen von der Politik veräppelt fühlen könnten. Diese unterschiedlichen Reaktionen aus Politik und Pflege fasst ein Beitrag über den Zickzackkurs der Politik zusammen.

Wie die Länder unterschiedlich reagieren

Bayern ist das prominenteste, aber nicht das einzige Beispiel. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) kritisiert die fehlende Einigung von Bund und Ländern, will die Aufgabe nicht auf die Gesundheitsämter abwälzen und die Beschäftigten nicht vor den Kopf stoßen. Auch Sachsen-Anhalt bemängelt offene Fragen und nennt die Handreichung des Ministeriums zwar sachdienlich, aber unverbindlich; zudem wird auf die veränderte Lage durch Omikron verwiesen – bei Beschluss des Gesetzes herrschte noch die Delta-Welle. Tendenziell zeigen sich die unionsgeführten Länder skeptischer, während SPD-geführte Länder optimistischer auftreten. Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens räumt zwar ein, dass die Umsetzung eine Kraftanstrengung sei, das sei aber schon im Dezember klar gewesen. Rheinland-Pfalz unter Malu Dreyer will die Impfpflicht umsetzen und droht bei fehlenden Nachweisen mit einem Bußgeld von 500 Euro. Einen Überblick über den anhaltenden Streit liefert das Deutsche Ärzteblatt.

Zahlen, Personalausfälle und ein neuer Impfstoff

Begleitet wird die Debatte von weiteren Meldungen. Die Bundesagentur für Arbeit registrierte im Dezember und Januar rund 25.000 arbeitssuchende Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialsektor, davon etwa 12.000 aus der Pflege – deutlich mehr als üblich. Die meisten sind allerdings noch in ihrem Job und haben lediglich drohende Arbeitslosigkeit angezeigt. Welche Motive dahinterstehen, wurde nicht erhoben – ein Zusammenhang mit den Aufrufen aus der Impfgegnerszene lässt sich also weder belegen noch ausschließen.

Deutlich zugenommen haben dagegen Personalausfälle durch Corona-Infektionen. In Münster musste sogar der Katastrophenschutz in die pflegerische Versorgung einbezogen werden, weil sich mehr als 120 Mitarbeitende aus verschiedenen Pflegeheimen gleichzeitig in Isolation befanden – ein Beispiel, das die Folgen der Pandemie für die Versorgung sichtbar macht. Genau solche Ausfälle ließen sich durch guten Impfschutz potenziell verringern. Für Skeptiker:innen interessant: Ende Februar sollte der Totimpfstoff Novavax verfügbar werden, der zunächst priorisiert an Beschäftigte aus Pflege- und Gesundheitsberufen verimpft werden sollte. Wie diese Priorisierung geplant war, ließ sich damals bereits nachlesen.

Tarifbindung und steigende Mindestlöhne in der Altenpflege

Das zweite Thema führt weg von der Pandemie – knüpft aber an die Frage an, warum Pflegefachpersonen ihrem Beruf treu bleiben oder ihn verlassen. Im Rahmen der Pflegereform wurde beschlossen, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechnen dürfen, die tariflich entlohnen. Das Bundesgesundheits- und das Bundesarbeitsministerium genehmigten dazu eine vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Richtlinie zur tariflichen Entlohnung in der Altenpflege.

Den Einrichtungen stehen dabei drei Wege offen: Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen, ihre Mitarbeitenden nach einem regional anwendbaren Tarifvertrag entlohnen oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller regionalen Tariflöhne bezahlen. Bis zum 28. Februar 2022 mussten sich die Einrichtungen entscheiden, welchen Weg sie gehen.

Parallel sollen auch die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen, wie die zuständige Pflegekommission angekündigt hat. Nach einer ersten Erhöhung zum 1. April war eine weitere Steigerung zum 1. September geplant – mit weiteren Schritten bis Ende 2023. Vorgesehen war damals, die Löhne für Hilfskräfte von 12 auf 14,15 Euro, für qualifizierte Hilfskräfte auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 auf 18,25 Euro anzuheben. Die Details zu diesen Stufen hat ein Beitrag über den steigenden Pflegemindestlohn aufbereitet.

Zusätzlich empfahl die Pflegekommission mehr Urlaub: Vollzeitkräfte sollten 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus sieben zusätzliche Urlaubstage erhalten, für 2023 und 2024 jeweils neun. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte zum damaligen Zeitpunkt an, die Regelung per Verordnung zum 1. Mai umsetzen zu wollen.

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Quellen