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Diese Episode erschien am 05.03.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Junge Aktive von DBfK und ver.di starten mit der Aktion „Gemeinsam Pflege" einen offenen Brief.
  • Ziel ist es, Spaltungen bei Kammer und Akademisierung zu überwinden und gemeinsame Positionen zu finden.
  • Lauterbach legt Eckpunkte für den Pflegebonus vor – bis zu 550 Euro in der Altenpflege.

In dieser Folge stellen wir dir zwei Themen vor: ein berufspolitisches Kooperationsprojekt junger Pflegender und den Stand beim viel diskutierten Pflegebonus. Beide Meldungen geben den Stand Anfang März 2022 wieder – die Reform- und Auszahlungspläne sind also als damaliger Diskussionsstand zu lesen.

Aktion „Gemeinsam Pflege": Junge Aktive von DBfK und ver.di rücken zusammen

Junge Pflegende, die sich im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und bei der Gewerkschaft ver.di organisieren, haben gemeinsam die Aktion „Gemeinsam Pflege" gestartet. Den Auftakt bildete ein offener Brief an die Pflegelandschaft, der zum Zeitpunkt der Folge bereits rund 1.200 Aufrufe und über 50 Unterschriften aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Pflege gesammelt hatte. Der Brief lässt sich weiterhin unterzeichnen.

Inhaltlich appellieren die Beteiligten der AG Junge Pflege und der ver.di-Jugend daran, die Spaltungen innerhalb der Berufsgruppe zu überwinden. Gemeint sind vor allem die teils sehr polarisierten Debatten um die Pflegekammer und um die Akademisierung – also Themen, bei denen sich die großen Organisationen in den vergangenen Jahren oft unversöhnlich gegenüberstanden. Die jungen Aktiven wollen stattdessen gemeinsame Ziele in den Vordergrund stellen, statt sich an den Differenzen abzuarbeiten.

Bemerkenswert ist schon die Entstehungsgeschichte: Der Kontakt entstand über eine Diskussion zur Pflegeberufekammer in den sozialen Medien. Statt sich dort weiter zu reiben, verabredeten sich einzelne Aktive im Sommer 2021 zu einem direkten Online-Austausch – und blieben in Kontakt. Der offene Brief ist das erste sichtbare Ergebnis dieser Zusammenarbeit. Geplant waren zum Zeitpunkt der Folge ein Resümee zu den ersten Reaktionen sowie ein erstes Positionspapier, dem weitere zu einzelnen Streitthemen folgen sollten.

Für dich ist diese Meldung vor allem deshalb relevant, weil hier zwei Organisationen mit teils gegensätzlichen berufspolitischen Linien einen neuen Weg der Zusammenarbeit ausprobieren – getragen von Pflegenden am Beginn ihres Berufslebens. Die Aktiven verstehen ihr Projekt ausdrücklich als offenes Angebot: Über eine offene Chat-Gruppe sind alle eingeladen, sich einzubringen, unabhängig von der Mitgliedschaft in DBfK oder ver.di. Ziel ist eine möglichst breite, konstruktive Debatte, in der auch jene zu Wort kommen, die von den jeweiligen Themen direkt betroffen sind. Als Wunsch formulierten die jungen Aktiven, dass die Verbände die Rolle des Nachwuchses stärker anerkennen und die Kooperation der „Erwachsenenverbände" unterstützen.

Pflegebonus: Lauterbach legt Eckpunkte zur Auszahlung vor

Der zweite Schwerpunkt der Folge: Bewegung beim Pflegebonus. Die zu Beginn der Legislaturperiode angekündigte Milliarde Euro hatte zunächst auf sich warten lassen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach sich nun für eine zügige Auszahlung aus und stellte einen entsprechenden Plan vor. Vorgesehen war, dass Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege profitieren sollen – jeweils die Hälfte der Mittel für die Kliniken und die Hälfte für die Langzeitpflege. Details zur Umsetzung lassen sich beim Branchendienst rund um die rasche Auszahlung des Corona-Bonus nachlesen.

Laut dem damaligen Eckpunktepapier waren in der Altenpflege bis zu 550 Euro für Vollzeitbeschäftigte vorgesehen. Die geplanten Prämien von bis zu 550 Euro sollten ab dem 30. Juni 2022 möglich sein, die Auszahlung war bis spätestens 31. Dezember 2022 vorgesehen. Anspruch in der Altenpflege sollten Beschäftigte haben, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 mindestens drei Monate tätig waren und am Stichtag 30. Juni 2022 noch beschäftigt waren.

In den Krankenhäusern war der Zugang enger gefasst: Den Bonus sollten nur Kliniken erhalten, die mehr als zehn Covid-Fälle mit künstlicher Beatmung behandelt hatten – also Häuser mit entsprechender Intensivversorgung. Welche Beschäftigten dort konkret in welcher Höhe profitieren, sollten Klinikleitungen und Beschäftigtenvertretungen gemeinsam festlegen, im Grundsatz für Pflegefachpersonen, die unmittelbar an Patient:innen tätig sind. Diese Anbindung an Covid-bezogene Kriterien kennst du bereits von vorangegangenen Bonusrunden.

Kritik der Verbände: Ungleichbehandlung und zu wenig Nachhaltigkeit

An den Plänen gab es deutliche Kritik. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte zwar grundsätzlich, dass der Bund Mittel bereitstellt, warnte aber vor unterschiedlichen Prämienhöhen für Pflegende auf Intensiv- und Normalstationen, weil dies zu einer Ungleichbehandlung führen könne. Sie empfahl den Trägern, mit den Mitarbeitervertretungen einheitliche Regeln zu vereinbaren, und betonte, dass eine Prämienzahlung keinen Ersatz für eine nachhaltige Förderung der Pflege darstelle.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft kritisierte als unfair, dass – anders als in der Altenpflege – im Krankenhausbereich nur Beschäftigte ausgewählter Kliniken profitieren sollten. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband bemängelte, dass der Bonus für die Altenpflege zu niedrig angesetzt sei: Weil dort viele Beschäftigte in Teilzeit arbeiten, fällt ihre Prämie anteilig geringer aus als die genannten 550 Euro. Eine ausführliche Einordnung, warum aus Verbandssicht Lauterbachs Pläne zum Pflegebonus nicht ausreichen, fasst die fachpflegerische Berichterstattung zusammen.

Über alle Differenzen hinweg bestand weitgehend Einigkeit darin, dass Einmalzahlungen die strukturellen Probleme nicht lösen. Auch der Minister verwies darauf, dass die Situation der Pflegenden insgesamt verbessert werden müsse – etwa durch neue Personalbemessungssysteme und bessere Arbeitsbedingungen. Für dich heißt das: Der Bonus war damals ein kurzfristiges Signal der Anerkennung, ersetzte aber keine dauerhafte Reform.

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Quellen