- NRW-Uniklinika einigen sich nach elf Wochen Streik auf Eckpunkte zum Tarifvertrag Entlastung.
- Schichtgenaue Personalvorgaben und Belastungsausgleich gelten künftig auch über die Pflege hinaus.
- Die CDU bereitet in Berlin einen Gesetzentwurf für eine Pflegekammer vor.
Diese Folge des PflegeUpdates ist die letzte vor der Sommerpause – und blickt auf zwei Themen, die Pflegefachpersonen über den Sommer 2022 hinaus beschäftigen werden: den frisch verhandelten Tarifvertrag Entlastung an den nordrhein-westfälischen Uniklinika und die wiederbelebte Debatte um eine Pflegekammer in Berlin.
Tarifvertrag Entlastung an den NRW-Uniklinika: Einigung nach elf Wochen Streik
Elf Wochen Streik an den sechs Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen sind zu Ende gegangen – mit einem Ergebnis, das die Beschäftigten als Erfolg werten. Nach mehr als 25 Verhandlungstagen einigten sich ver.di und die Arbeitgeberseite auf Eckpunkte für den lange geforderten Tarifvertrag Entlastung. Die ver.di-Tarifkommission stimmte der Einigung am 19. Juli 2022 mit großer Mehrheit zu. Der Vertrag sollte zum damaligen Stand 2023 in Kraft treten und zunächst eine Laufzeit von fünf Jahren haben.
Wichtig zur Einordnung: In diesem Tarifvertrag geht es ausdrücklich nicht in erster Linie um mehr Geld, sondern um die Arbeitsbelastung – ein Missverständnis, das offenbar auch in der Öffentlichkeit verbreitet war. Kernstück sind festgelegte Personalvorgaben. Laut dem zwischen den Parteien vereinbarten Eckpunktepapier wird für weite Teile der Pflege – einschließlich psychiatrischer Stationen und Notaufnahme – ein schichtgenaues Verhältnis von Beschäftigten zu Patient:innen festgelegt, orientiert an einem international anerkannten Schlüssel und individuell nach Bereichen abgestuft.
Belastungspunkte und Freizeitausgleich
Wird die festgelegte Quote in einer Schicht unterschritten, sammeln die Betroffenen Belastungspunkte. Das gilt auch für andere Belastungssituationen, etwa nach tätlichen Angriffen durch Patient:innen. Für je sieben gesammelte Punkte gibt es einen freien Tag als Ausgleich. Die Obergrenze steigt schrittweise: im ersten Jahr maximal elf Tage, im zweiten 14 und im dritten 18 Tage pro Person. Den Kliniken bleibt rund anderthalb Jahre Zeit, die nötigen Strukturen zur Dokumentation und Erfassung aufzubauen.
Auch Auszubildende in der Pflege profitieren: Vereinbart wurden Mindeststandards für die Praxisanleitung, eine feste Zahl an Lehrkräften sowie freie Tage für Selbstlernzeiten. Werden diese unterschritten, erhalten auch sie einen Belastungsausgleich. Erstmals einbezogen sind zudem patientennahe Berufsgruppen über die Pflege hinaus – etwa Mitarbeitende in der Radiologie, in Betriebskitas oder Therapeut:innen.
Was nicht durchgesetzt werden konnte
Ein zentraler Knackpunkt blieb die Entlastung der übrigen Klinikbereiche. Für Ambulanzen, Technik- und Servicebereiche gelang keine schichtgenaue Belastungserfassung. Als Kompromiss wurde hier ein Stellenaufbau von 30 Vollzeitstellen pro Standort vereinbart; solange dieser nicht erfolgt ist, gibt es pauschale freie Tage. Wie wirksam das ausfällt, hängt stark vom einzelnen Standort ab: Während die 30 Stellen mancherorts eine spürbare Verbesserung bedeuten, decken sie an großen Standorten mit vielen betroffenen Beschäftigten nur einen Teil des Bedarfs.
Zur Begleitung der Umsetzung wird je Standort eine paritätisch besetzte Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gebildet. Sie soll den Einführungsprozess steuern und Ansprechpartnerin sein, wenn in der Praxis Klärungsbedarf entsteht. Für Beschäftigte heißt das: Mit dem Abschluss ist die Arbeit nicht beendet – die konkrete Anwendung der tariflichen Regelungen muss in den kommenden Jahren begleitet werden.
Zusätzlich wurde festgehalten, dass der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) für die Uniklinika weiter gilt; künftige Veränderungen dort werden also automatisch übernommen. Formal sollte das Ergebnis am 5. August 2022 in einer Urabstimmung der Beschäftigten bestätigt werden – nach dem Votum der Tarifkommission galt die Annahme als sehr wahrscheinlich.
Bemerkenswert ist, wie schnell die Arbeitgeberseite das Ergebnis als Standortvorteil deutet: Der Verhandlungsführer der NRW-Uniklinika sprach davon, die Häuser würden zu Vorreitern bei den Arbeitsbedingungen. Aus Sicht der Streikenden hinterlässt das einen zwiespältigen Eindruck – schließlich war der Verhandlungsverlauf von harten Auseinandersetzungen geprägt, in einem Fall sogar von dem Versuch, mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik vorzugehen. Die Erwartung der Beschäftigten lautet daher, dass sich diese betont positive Haltung auch in den späteren Nachverhandlungen wiederfinden möge. Details zum Ablauf und zur Bewertung finden sich in der Pressedokumentation des Bündnisses Notruf NRW.
Für Pflegefachpersonen über NRW hinaus ist das Ergebnis relevant, weil es zeigt, dass sich verbindliche Entlastungsregelungen durchsetzen lassen – und weil an weiteren Universitätskliniken, etwa in Frankfurt und Dresden, bereits ähnliche Tarifverträge gefordert wurden. Ebenso wichtig ist die Erfahrung vieler Beschäftigter, durch eigenes Engagement und Organisation tatsächlich etwas bewegen zu können.
Pflegekammer in Berlin: CDU kündigt Gesetzentwurf an
Das zweite Thema führt nach Berlin: Dort arbeitete die CDU zum Zeitpunkt der Folge an einem Gesetzentwurf für eine Pflegekammer, der im August 2022 veröffentlicht werden sollte. Erste Inhalte waren bereits durchgesickert. Ein Schwerpunkt soll demnach auf der Weiterentwicklung der Pflegeausbildung liegen. Offen war außerdem die klassische Grundsatzfrage jeder Kammergründung – ob nur examinierte Pflegefachpersonen oder auch einjährig ausgebildete Pflegehelfer:innen Mitglieder werden sollen.
Neu ist die Debatte nicht: Bereits 2015 hatte sich die CDU in Berlin für eine Pflegekammer starkgemacht; eine kleinere Befragung unter rund 1.200 Pflegefachpersonen ergab damals eine knappe Mehrheit dafür. Ein Gesetzentwurf müsste nun begründen, warum bestehende Organisationen und Verbände nicht ausreichen und es eine eigene Kammer braucht; anschließend wäre über ein Kammergesetz abzustimmen. Hintergründe zur Ankündigung liefert die Meldung, dass die CDU einen Gesetzentwurf für eine Pflegekammer in Berlin vorlegen will.
Wie die Chancen stehen, war damals offen. SPD und Linke hatten sich eher zurückhaltend bis ablehnend positioniert. Aus den Reihen der Grünen wurde gegenüber Medien ein Dialogprozess zum Thema in Aussicht gestellt – grundsätzlich befürworten die Grünen eine Professionalisierung der Pflege und stehen auf Bundesebene einer Kammer offen gegenüber. Für Pflegefachpersonen in Berlin lohnt es sich daher, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten: Ob aus dem angekündigten Entwurf eine tatsächliche Kammergründung wird, war zum Zeitpunkt der Folge noch nicht absehbar.
Zum Weiterhören
- ÜG094 – Pflege streikt! (Paula Klaan)
- PU026 – Krankenhausreform / Streik an den Uniklinika / Studie „Ich pflege wieder, wenn…"
- PU039 – Versorgungsengpässe in der Pädiatrie / Auslaufen der Impfpflicht / Pflegekammer Berlin
Quellen
- Pressemitteilung Notruf NRW (notruf-entlastungnrw.de)
- Eckpunktepapier für Tarifvertrag Entlastung vereinbart (bibliomed-pflege.de)
- CDU will Gesetzentwurf für Pflegekammer Berlin vorlegen (bibliomed-pflege.de)
- Gesundheitsverbände fordern Aufhebung der Teilimpfpflicht (rnd.de)
