- Lauterbach gibt der PPR 2.0 als Übergangsinstrument grünes Licht – Details bleiben offen.
- Eckpunkte zur abteilungsspezifischen Umsetzung der PPR 2.0 sind vor der Sommerpause angekündigt.
- Das Programm „360 Grad Qualifikationsmix" zeigt: Akademisch Pflegende lassen sich wirksam einbinden.
In dieser kompakten Folge stehen zwei Themen im Mittelpunkt: ein lange erwartetes Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Personalbemessung im Krankenhaus und ein Modellprogramm, das zeigt, wie akademisch Pflegende sinnvoll in die Versorgung eingebunden werden können. Beides ist für dich relevant, wenn es um die Frage geht, wie viele Pflegefachpersonen mit welcher Qualifikation künftig am Bett arbeiten.
Lauterbach gibt der PPR 2.0 grünes Licht
Nach dem Regierungswechsel und monatelangen Spekulationen kam zum Zeitpunkt der Folge Bewegung in das Thema PPR 2.0 – eine aktualisierte Form der Pflegepersonalregelung, die viele aus früheren Krankenhauszeiten kennen und die in manchen Häusern bis heute zur Kalkulation der Personalkosten genutzt wird. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel vorgenommen, die PPR 2.0 kurzfristig als Übergangsinstrument zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus einzuführen. Danach blieb es zunächst lange still im Ministerium.
Der Entwurf der PPR 2.0 ist ein Gemeinschaftsprojekt von ver.di, dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Krankenhausgesellschaft und wurde bereits Anfang 2020 vorgelegt. Die Krankenkassen lehnten ihn damals vehement ab, und auch Karl Lauterbach zeigte sich zunächst skeptisch – vor allem mit Blick auf den finanziellen Hebel: Bildet das Instrument den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch ab, statt ihn wie bisher über die vergleichsweise pauschalen Pflegepersonaluntergrenzen zu bestimmen, entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Pflegefachpersonen, der mehrere Milliarden Euro kosten dürfte.
Wie genau das Instrument funktioniert, lässt sich gut nachvollziehen: Patient:innen werden täglich in vier Stufen der allgemeinen Pflege (A1 bis A4) und vier Stufen der speziellen Pflege (S1 bis S4) eingestuft. Zu den A-Leistungen zählen etwa Unterstützung bei Körperpflege, Mobilisation, Ernährung oder Ausscheidung, zu den S-Leistungen verstärkte Vitalzeichenkontrolle, Infusionstherapie oder spezielle Wundbehandlung. Hinzu kommen ein täglicher Grundwert pro Patient:in – im Normalfall 33 Minuten, bei Isolation deutlich mehr – sowie ein einheitlicher Fallwert, der Aufwände rund um Aufnahme und Entlassung berücksichtigt. Aus den so ermittelten Minutenwerten für die Tagschicht von 6 bis 22 Uhr lässt sich der rechnerische Stellenbedarf ableiten. Wer die genaue Einstufungslogik nachlesen möchte, findet sie im Handout zur Einstufung nach der PPR 2.0.
Am Rande der Gesundheitsministerkonferenz gab Lauterbach der Einführung schließlich grünes Licht, das BMG bestätigte dies am selben Tag. Offen blieb zum Zeitpunkt der Folge allerdings, wie und wann die PPR 2.0 konkret kommt; das Ministerium kündigte an, noch vor der Sommerpause Eckpunkte zur abteilungsspezifischen Umsetzung vorzulegen. DPR-Präsidentin Christine Vogler begrüßte den Schritt, forderte aber eine schrittweise Einführung – zunächst in den Kalkulationskrankenhäusern, dann bundesweit. Sie wies zugleich darauf hin, dass es neben der Erwachsenen-Version auch eine Kinder-PPR 2.0 sowie ein eigenes Instrument für die Intensivpflege gibt, da die PPR 2.0 zunächst nur für Normalstationen der Peripherie gilt. Für noch nicht erfasste Bereiche schlug sie vor, die Untergrenzen vorerst beizubehalten, um die „roten Linien" zum Schutz des Personals nicht zu unterschreiten. Mehr Hintergründe liefert der Bericht, dass das Warten auf die PPR 2.0 ein Ende hat.
Wichtig für die Einordnung: Die PPR 2.0 ist als Übergangsinstrument gedacht. Parallel stand zum Zeitpunkt der Folge die Ausschreibung für ein wissenschaftlich valides Bemessungsinstrument aus, das ursprünglich 2025 starten sollte. Das zugehörige Konsenspapier lag bereits beim Ministerium – wer den Auftrag dafür erhält, war damals noch offen.
Modellprogramm zeigt, wie der Qualifikationsmix mit akademisch Pflegenden funktioniert
Die zweite Meldung knüpft direkt an ein Thema der vorherigen Folge an: Die HQGplus-Studie zur akademischen Pflegeausbildung in Deutschland hatte kritisiert, dass es zu wenige berufliche Perspektiven für akademisch Pflegende im klinischen Setting und besonders in der direkten Versorgung von Patient:innen gibt. Genau hier setzt das nun veröffentlichte Förderprogramm „360 Grad Qualifikationsmix in der Pflege" an, gefördert von der Robert Bosch Stiftung und durchgeführt vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP).
Ziel war es, gangbare Wege für einen Qualifikationsmix in Deutschland zu beschreiben, der akademisch Pflegende systematisch einbindet und so zur Professionalisierung des Berufs beiträgt. Von 2019 bis Anfang 2022 entwickelten und erprobten sieben Projekteinrichtungen an acht Standorten neue Konzepte der erweiterten pflegerischen Versorgungspraxis. Beteiligt waren rund 50 Versorgungseinheiten in unterschiedlichen Settings – darunter ein Universitätsklinikum, eine psychiatrische Einrichtung, zwei Pflegeheime und ein ambulanter Pflegedienst.
Das Fazit fällt positiv aus: Eine erweiterte pflegerische Versorgungspraxis mit Qualifikationsmix ist demnach machbar und effektiv – vorausgesetzt, sie wird nachhaltig implementiert. Dann zeigen sich laut den Autor:innen um Frank Weidner positive Wirkungen für Patient:innen und Pflegebedürftige ebenso wie für das Pflegeteam und die Organisation. Konkret übernehmen akademisch Pflegende in den Projekten vor allem die Etablierung einer evidenzbasierten, also wissenschaftlich fundierten Versorgung, planen und steuern komplexe Pflegeprozesse, beraten Patient:innen, Angehörige und Kolleg:innen und setzen Forschungs- und Entwicklungsprojekte um.
Dabei unterscheiden sich die Rollen nach Qualifikationsniveau: Bachelor-Absolvent:innen waren eher als Pflegefachleitung im Einsatz und sorgten auf Stationen oder in Wohnbereichen für Qualifikationsverbesserungen und Innovation in der Praxis. Master-Absolvent:innen arbeiteten als Pflegeexpert:innen in einem speziellen Bereich, betreuten besonders komplexe Versorgungssituationen einer bestimmten Patientengruppe und trieben die Praxisentwicklung voran. Damit der Qualifikationsmix flächendeckend gelingt, hält das DIP nach eigenen Berechnungen mindestens 150.000 studierte Pflegende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für nötig. Die vollständigen Ergebnisse des Abschlussberichts kannst du nachlesen, eine Einordnung bietet zudem der Beitrag dazu, dass der Qualifikationsmix den Unterschied macht.
Zum Weiterhören
- PU031 – Eckpunktepapier zur PPR 2.0 / Klimabewusstsein im Gesundheitswesen
- ÜG135 – Die PPR 2.0 ist ein Prozess (Arne Evers)
- ÜG080 – Verbleib von akademisiert Pflegenden (Prof.in Dr.in Änne-Dörte Latteck, Christian Grebe & Rüdiger Hoßfeld)
Quellen
- PPR 2.0 kommt (kma.de)
- PPR 2.0 das Instrument (dkgev.de)
- Robert Bosch Stiftung - 360Grad Qualifikationsmix (bosch-stiftung.de)
- Springer Pflege (springerpflege.de)
