- Ein Eckpunktepapier sieht die Einführung der PPR 2.0 in drei Stufen vor.
- Verbände reagieren gemischt – besonders auf die Tarifvertrags-Ausnahme und den fehlenden Qualifikationsmix.
- Bayern fordert im Bundesrat ein Förderprogramm für klimafreundlichere Krankenhäuser.
In dieser Folge des PflegeUpdate vom Juli 2022 geht es um zwei Themen, die unterschiedlicher kaum sein könnten und doch beide direkt in den Krankenhausalltag hineinwirken: ein neues Eckpunktepapier zur Einführung der PPR 2.0 und einen Vorstoß aus Bayern, den Klimaschutz im Gesundheitswesen voranzubringen. Wir ordnen für dich ein, was zum damaligen Zeitpunkt geplant war.
Drei Stufen für die PPR 2.0: So sollte die Personalbemessung eingeführt werden
Was sich schon in der vorherigen Folge angedeutet hatte, lag der Redaktion zum Zeitpunkt der Aufnahme als Dokument vor: ein Eckpunktepapier zur Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte es der Ampelkoalition zukommen lassen. Darin wird beschrieben, wie eine Personalbemessung auf Grundlage der PPR 2.0 konkret umgesetzt werden soll – und zwar in drei aufeinander folgenden Stufen.
Den Auftakt sollte ab dem 1. Januar 2023 eine Erprobungsphase bilden. In diesem Pilotverfahren würde anhand ausgewählter, repräsentativ bestimmter Krankenhäuser getestet, ob das Instrument – inklusive der Kinder-PPR 2.0 – in der Praxis funktioniert. Einige Häuser sollten verpflichtend teilnehmen, weitere konnten sich freiwillig beteiligen. Pro Haus war eine Erprobung von mindestens drei Monaten vorgesehen.
Ab dem 1. Januar 2024 sollte dann die Einführungsphase starten, in der die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 verpflichtend angewendet würden. Hier kommt eine wichtige Ausnahme ins Spiel: Krankenhäuser mit einem Tarifvertrag zur Entlastung des Pflegepersonals – wie er etwa in Mainz oder Berlin verhandelt wurde und um den auch in Nordrhein-Westfalen gestreikt wurde – sollten die PPR 2.0 nicht zwingend anwenden müssen. Die Annahme dahinter: Solche tariflichen Entlastungsregelungen führen in der Regel zu besseren Verhältniszahlen zwischen Pflegefachpersonen und Patient:innen.
Den Abschluss sollte ab dem 1. Januar 2025 die Konvergenzphase bilden. In der Einführungsphase würde je Haus die Differenz zwischen Soll- und Ist-Besetzung erhoben. Diese Daten sollten anschließend bundesweit zusammengeführt und zu einem einheitlichen Umsetzungsgrad verarbeitet werden. Über die schrittweise Anhebung dieses Umsetzungsgrades wollte man Anreize setzen, damit die Kliniken tatsächlich Personal aufbauen. Bei Unterschreitung der individuell festgelegten Vorgaben waren keine sofortigen harten Strafen vorgesehen, sondern zunächst ein Maßnahmenkatalog – greift dieser nicht, sollten Sanktionen folgen.
Gemischte Reaktionen: Was Verbände am Eckpunktepapier loben und kritisieren
Da das Dokument an verschiedene Stellen durchgesickert war, gab es bereits offizielle Stellungnahmen. Die Gewerkschaft ver.di bewertete das Papier ausdrücklich positiv und sprach von einem Erfolg, dass die PPR 2.0 nach Jahren endlich auf den Weg gebracht werde. ver.di hatte maßgeblich an der Entwicklung mitgewirkt und sah die eigenen Anliegen weitgehend berücksichtigt. Das Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler verband damit die Erwartung, dass eine konsequente Umsetzung sowohl die Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege als auch die Versorgung verbessern werde. Die Einschätzung der Gewerkschaft kannst du in der Pressemitteilung von ver.di nachlesen.
Deutlich kritischer fiel die Reaktion des AOK-Bundesverbands aus. Zwar wurde begrüßt, dass das Thema angegangen wird, doch die Vorrang-Regelung für tarifvertragliche Entlastungsvereinbarungen sah man skeptisch: Es bestehe die Gefahr, dass hauseigene Instrumente unter den Vorgaben der PPR 2.0 liegen könnten – also schlechter für das Personal ausfielen. Außerdem wurde bemängelt, dass der im Koalitionsvertrag angekündigte Qualifikationsmix in dem Papier nicht auftaucht. Eine Übersicht der unterschiedlichen Einschätzungen findest du in der Zusammenstellung der Reaktionen auf Lauterbachs Drei-Stufen-Plan.
Auch der GKV-Spitzenverband hielt die PPR 2.0 grundsätzlich nicht für das geeignete Instrument und betonte die Bedeutung eines Qualifikationsmixes, der auch akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen einbezieht. Die gesetzlichen Krankenkassen favorisierten stattdessen ein System, das auf digital erfassten Diagnosen und den daraus abgeleiteten Pflegemaßnahmen aufbaut – ein entsprechendes Entwicklungskonzept lag dem Bundesgesundheitsministerium nach Angaben des Verbands bereits seit einem halben Jahr vor. Mehr dazu steht im Statement des GKV-Spitzenverbands.
Aus der pflegepolitischen Ecke meldeten sich ebenfalls prominente Stimmen. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, kritisierte, dass die Personaluntergrenzen im Papier gar nicht erwähnt werden, und forderte, dass der Deutsche Pflegerat in alle weiteren Umsetzungsschritte eingebunden wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wiederum verlangte, mit der flächendeckenden Einführung der Pflegepersonalbemessung die als kleinteilig empfundenen Pflegepersonaluntergrenzen auszusetzen – eine Doppeldokumentation dort fortzuführen, wo nachweislich genug Pflegefachpersonen vorhanden seien, sei aus ihrer Sicht nicht sinnvoll.
Bayern fordert im Bundesrat ein Förderprogramm für klimafreundliche Krankenhäuser
Das zweite Thema rückt einen Aspekt in den Fokus, der im Gesundheitswesen lange wenig Beachtung fand: den Klimaschutz. Krankenhäuser verbrauchen rund um die Uhr Energie – für Strom, Wärme, Kälte und Druckluft. Entsprechend hoch ist ihr CO₂-Ausstoß, der nach den im Bundesrat genannten Zahlen etwa zweieinhalb Mal so hoch liegt wie bei einem vergleichbaren modernen Bürogebäude.
Anlass für die Meldung war ein Vorstoß des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek. Er machte im Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Energiekosten in den Kliniken angesichts steigender Preise und der Inflation stark zunehmen – ein Problem, das gleichzeitig das Klima belastet und die Krankenhäuser finanziell unter Druck setzt. Holetschek forderte deshalb ein Förderprogramm von jährlich 500 Millionen Euro über drei Jahre und plädierte dafür, dass der Bundesrat den Bund zur Umsetzung auffordert. Allein in den bayerischen Kliniken bezifferte er das Einsparpotenzial auf rund eine Million Tonnen CO₂. Seine Argumentation lief darauf hinaus, dass Energieeffizienz zugleich Kosteneffizienz bedeute. Die vollständige Rede ist in der Aufzeichnung aus dem Bundesrat zu sehen.
Zum Zeitpunkt der Folge war noch offen, wie es mit der Initiative weitergeht. Festhalten lässt sich aber: Der Klimaschutz wird damit erstmals ausdrücklich auch als Thema des Gesundheitsbereichs benannt. Dass der unmittelbare Auslöser eher die steigenden Energiekosten waren, ändert nichts daran, dass Pflegefachpersonen die Folgen der Klimakrise im beruflichen Alltag zunehmend spüren werden – von Hitzewellen bis zu veränderten Versorgungsbedarfen.
Zum Weiterhören
- PU030 – Grünes Licht für die PPR 2.0 / Qualifikationsmix mit akademisch Pflegenden
- ÜG056 – Personalbemessung und Patient-to-Nurse Ratio (Prof. Dr. Michael Simon)
- ÜG075 – Klima, Pflege und Gesundheit (Jessica Esser & David Vogel)
Quellen
- ver.di begrüßt Eckpunkte zur Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben (verdi.de)
- Reaktion auf Lauterbachs 3-Stufen-Plan zur PPR 2.0 (bibliomed-pflege.de)
- DKG zu den Eckpunkten zur Einführung der PPR 2.0 (dkgev.de)
- Statement des GKV-Spitzenverbands (gkv-spitzenverband.de)
- Eckpunkte: 3-Stufen-Modell für PPR 2.0 (bda.de)
- Pressemitteilung - Holetschek stellt Klimainitiative vor (bayern.de)
- Rede im Bundesrat Klaus Holetschek (youtube.com)
