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Diese Episode erschien am 18.06.2022 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Die HQGplus-Studie zeigt: Die Pflege-Akademisierung bleibt weit hinter den Empfehlungen zurück.
  • Auf Intensivstationen fehlen rund 23.000 Vollzeitstellen, um die Untergrenzen einzuhalten.
  • Das Gericht in Bonn erlaubt Verdi, den Streik am Uniklinikum fortzusetzen.

Drei Themen, die unterschiedlicher kaum sein könnten und doch alle das gleiche Grundproblem berühren: zu wenig Personal und zu wenig Perspektiven. Es geht um den Stand der Pflege-Akademisierung, um die Personallücke auf Intensivstationen und um ein Gerichtsurteil zum Pflegestreik aus Bonn. Die hier genannten Zahlen und Verfahren geben den Stand von Mitte 2022 wieder.

HQGplus-Studie: Pflege-Akademisierung bleibt weit hinter den Empfehlungen zurück

Die Forderung ist vielen geläufig: 10 bis 20 Prozent eines jeden Ausbildungsjahrgangs in den Gesundheitsberufen sollten akademisch qualifiziert sein, damit das Gesundheitswesen angemessen auf seine Bedarfe reagieren kann. Diese Empfehlung sprach der Wissenschaftsrat bereits im Jahr 2012 aus. Schon damals war sie weit von der Realität entfernt – und die Frage war, ob sich rund zehn Jahre später etwas getan hat.

Genau das hat die HQGplus-Studie untersucht, die „Studie zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem". Sie ist ein Update der Empfehlungen von 2012 und wurde im Mai 2020 gestartet. Qualitativ und quantitativ wurden Daten zu den Qualifizierungswegen für die Hebammen-, Pflege- und Therapieberufe gesammelt und ausgewertet. Im Fokus standen dabei ausdrücklich die patientennahen Studiengänge – also jene, die darauf abzielen, dass die Absolvent:innen anschließend direkt am Menschen arbeiten.

Ein Lichtblick: Das Angebot an Bachelor-Studiengängen mit patientennahem Qualifikationsziel und auch die Zahl der Studierenden haben sich weiterentwickelt. Beim Master sieht es dagegen mau aus – 2019 gab es deutschlandweit nur rund 20 entsprechende Masterstudiengänge. Noch deutlicher werden die Zahlen bei der Akademisierungsquote: Bezogen auf alle Studienformate waren 2019 nur 3,2 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs in der Pflege akademisiert. In den Hebammenwissenschaften lag der Wert mit 53,2 Prozent ungleich höher, was allerdings mit der inzwischen vorgeschriebenen akademischen Ausbildung zusammenhängt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung kommt für die primärqualifizierenden Pflegestudiengänge – bei denen die Berufszulassung direkt mit dem Studium erworben wird – sogar nur auf eine Quote von 0,82 Prozent für 2020.

Interessant ist auch, was nach dem Studium passiert. Von den Bachelor-Absolvent:innen der Jahrgänge 2017 bis 2019 nahmen die meisten direkt eine Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung auf, rund ein Viertel entschied sich für ein weiteres Studium. Das oft gehörte Vorurteil, akademisch Pflegende wollten nur „weg vom Bett", greift damit zu kurz. Die Studie zeigt vielmehr: Spezifische Rollen und Aufgabenfelder für Bachelorabsolvent:innen sind kaum entwickelt, nur wenige Einrichtungen bieten überhaupt passende Stellenprofile an. Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein sieht hier die Politik in der Pflicht – solange Studiengänge nicht ausreichend finanziert und Praxiseinsätze nicht vergütet würden, bleibe Deutschland in dieser Hinsicht ein Entwicklungsland. Gleichzeitig brauche es Anreize für Arbeitgebende, entsprechende Stellenprofile und Vergütungsstrukturen zu schaffen.

Intensivpflege: 23.000 Vollzeitstellen fehlen für die Mindestbesetzung

Das zweite Thema untermauert mit Zahlen, was viele Pflegefachpersonen auf Intensivstationen seit Jahren erleben: Kolleg:innen fallen aus, sind krank oder kündigen – oft, weil sie kaum Perspektiven für sich und ihre Karriere sehen. Wo es geht, werden Betten gesperrt und Stationen zusammengelegt. Diese Bettensperrungen erfolgen meist, weil sonst die Pflegepersonaluntergrenzen im Intensivbereich nicht eingehalten werden können. Die liegen derzeit bei zwei Patient:innen pro Pflegefachperson im Tagdienst und drei im Nachtdienst.

Dass der Betrieb dauerhaft an der Mindestbesetzung läuft, belegt nun eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung unter Leitung des Gesundheitsökonomen Michael Simon. Er hat die 2020 belegten Intensivbetten – im Schnitt etwa 21.000 von rund 28.000 möglichen – mit den besetzten Stellen für Intensivfachpersonal verglichen. Das Ergebnis: Um die rund 21.000 belegten Betten nach den Untergrenzen zu betreuen, bräuchte es etwa 51.000 Vollzeitstellen. Tatsächlich vorhanden sind aber nur rund 28.000. Es klafft also eine Lücke von etwa 23.000 Vollzeitstellen – fast doppelt so viele, wie derzeit zur Verfügung stehen. Die Untersuchung von Michael Simon rechnet das im Detail vor.

Anders gewendet: Mit dem aktuellen Personalstand dürften nach den Untergrenzen eigentlich nur rund 11.700 der 28.000 Intensivbetten genutzt werden – also müssten etwa 60 Prozent der Betten gesperrt sein. Da das offensichtlich nicht der Fall ist, lässt sich schließen, dass viele Stationen unterhalb der Untergrenze arbeiten. Und das ist nur die Mindestbesetzung: Wollte man den fachlichen Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) folgen, bräuchte es sogar rund 78.000 Vollzeitkräfte.

Bemerkenswert ist die Schlussfolgerung der Untersuchung: Zwar hat Deutschland im internationalen Vergleich relativ viele Intensivbetten pro Einwohner:in. Michael Simon spricht sich aber gegen eine Reduktion der Kapazitäten aus. Da die Stationen offensichtlich ausgelastet und vielfach überlastet seien, sei von einem entsprechenden Versorgungsbedarf in der Bevölkerung auszugehen. Für Pflegefachpersonen heißt das vor allem: Die Zahlen geben dem Alltagsgefühl recht – und zeigen, dass dem Personalmangel mit kreativen Wegen begegnet werden muss, statt ihn weiter auszusitzen.

Streik-Update: Gericht in Bonn erlaubt Fortsetzung des Pflegestreiks

Beim Tarifstreit an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken hat sich etwas getan. Wer die Übergabe-Folge 94 oder die PflegeUpdate-Folgen 26 und 28 gehört hat, kennt den Hintergrund. Zum Zeitpunkt dieser Folge wurde bereits seit sieben Wochen gestreikt – und das Universitätsklinikum Bonn versuchte, die Streikmaßnahmen per einstweiliger Verfügung zu unterbinden.

Das Klinikum argumentierte, der Arbeitskampf verstoße gegen die Friedenspflicht und sei wegen der fehlenden „Erstreikbarkeit" der Forderungen rechtswidrig. Außerdem brachte es ein in der Streikdebatte immer wiederkehrendes Argument vor: Der weitere Streik sei aus medizinischer Sicht im Interesse der Patient:innen nicht hinnehmbar. Das Gericht folgte dieser Sicht nicht und entschied, dass Verdi die Streikmaßnahmen weiterführen darf. Begründung: Die Tarifforderungen seien nicht bereits im geltenden Tarifvertrag enthalten, ein Verstoß gegen die Friedenspflicht liege daher nicht vor. Zudem gebe es Notdienstvereinbarungen, die von den Tarifparteien eingehalten würden. Die Einzelheiten der Entscheidung sind in der Meldung zur gescheiterten einstweiligen Verfügung nachzulesen.

Damit war die Sache aber noch nicht zwingend beendet: Das Universitätsklinikum prüfte zum damaligen Zeitpunkt, ob es Berufung einlegt. Verdi kritisierte das Vorgehen scharf – aus Sicht der Gewerkschaft umging das Klinikum die konstruktiven Verhandlungsgespräche und zog stattdessen vor Gericht. Für viele streikende Pflegefachpersonen war das Urteil ein wichtiges Signal, dass ihr Arbeitskampf rechtlich auf festem Boden steht.

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Quellen