- Am UKGM streiken Beschäftigte für einen Entlastungstarifvertrag – über Ostern hinaus.
- Der Bundesrat fordert eine Vergütung für Pflegestudierende und die Refinanzierung der Praxisanleitung.
- Der Berliner Koalitionsvertrag von CDU und SPD bleibt bei Pflegethemen vage.
In dieser Folge dreht sich vieles ums Geld – und um Berlin. Wir blicken auf den Streik am Universitätsklinikum Gießen-Marburg, auf die geplante Vergütung im Pflegestudium und auf den Entwurf des Berliner Koalitionsvertrags. Dazu kommen am Ende kurze Meldungen zur abgeschwächten Pflegereform, zu sinkenden Ausbildungszahlen und zur Pflegekammer in Baden-Württemberg. Alle zeitbezogenen Angaben beziehen sich auf den Stand Anfang April 2023.
Streik am Universitätsklinikum Gießen-Marburg für einen Entlastungstarifvertrag
Um zu verstehen, worum es am Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) geht, lohnt ein kurzer Rückblick. Schon 2021 hatten Beschäftigte der Charité und der Vivantes-Kliniken in Berlin einen Tarifvertrag Entlastung erkämpft. Dessen Kern: verbindliche Mindestbesetzungen für die Stationen – und falls diese nicht eingehalten werden, ein Ausgleich für die betroffenen Kolleg:innen, etwa in Form von freien Tagen. Ziel ist es, die Versorgungsqualität und die Sicherheit der Patient:innen zu sichern. 2022 folgten die sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen mit einem 77-tägigen Streik einem ähnlichen Muster.
Am UKGM in Hessen wiederholt sich dieses Muster nun: Nachdem an der Frankfurter Uniklinik nach langem Tarifkonflikt eine Einigung erzielt worden war, forderte die Gewerkschaft ver.di auch für Gießen-Marburg einen Entlastungstarifvertrag. Verhandlungen scheiterten, ein 100-Tage-Ultimatum verstrich – sein letzter Tag war der 24. März 2023. Seit dem 27. März, sechs Uhr morgens, befinden sich die Beschäftigten im Streik. Details dazu hat ver.di in einer Pressemitteilung zum Streikbeginn zusammengefasst.
Eine Verhandlungsrunde am 4. April brachte zum Zeitpunkt der Folge noch keinen Durchbruch. Das UKGM gab sich Medienberichten zufolge zuversichtlich, dass ein Abschluss bald gelingen könne, und bat die Beschäftigten, den Streik über die Ostertage auszusetzen. Die Gewerkschaft hielt dagegen, die Situation sei durch Arbeitgeber und Politik vermeidbar gewesen und jederzeit beendbar, sobald die Forderungen nach guter Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit erfüllt würden. Der Streik sollte damit auch über Ostern andauern. Wie viele Beschäftigte sich beteiligten, ordnet ein Bericht zum Tarifkonflikt am UKGM ein.
Das UKGM war damals nicht der einzige Schauplatz. Parallel legten Tarifkonflikte im öffentlichen Dienst nicht nur Bahn und Flughäfen lahm, sondern auch das Tagesgeschäft in Kliniken – etwa Anfang März in Berlin, wo ver.di unter anderem an Vivantes und der Charité zum Warnstreik aufrief und 500 Euro mehr für alle sowie zehn Prozent Lohnerhöhung forderte. Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund rief an kommunalen Kliniken mehrerer Bundesländer zur Arbeitsniederlegung auf und verlangte 2,5 Prozent mehr Gehalt plus Inflationsausgleich. Für Pflegefachpersonen sind solche Auseinandersetzungen mehr als ein Gehaltsthema – sie verhandeln zunehmend über verbindliche Personalbesetzung und damit über die Bedingungen, unter denen sichere Versorgung überhaupt möglich ist.
Bundesrat fordert eine Vergütung für Pflegestudierende
Mit der Pflegeberufereform von 2020 wurde neben der generalistischen Ausbildung auch das primärqualifizierende Pflegestudium gesetzlich verankert. Schnell kritisierten Pflegeverbände jedoch dessen Finanzierung als unattraktiv – und genau hier gab es zum Zeitpunkt der Folge Bewegung.
Das Problem: Pflegestudierende in primärqualifizierenden Studiengängen erhielten für ihre praktische Arbeit keine Vergütung – obwohl sie rund 2.300 Stunden in der Versorgung ableisten müssen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung wurde den Einrichtungen nicht refinanziert. Die gesetzlichen Krankenkassen sahen sich dafür nicht zuständig, die Bundesländer ebenfalls nicht. Im Vergleich zur berufsfachschulischen Ausbildung, die vergütet wird, schmälert das die Attraktivität des Studiums erheblich – obwohl rechnerisch genug Studienplätze existieren, deren Auslastung teils unter 50 Prozent lag.
Der Berliner Senat brachte deshalb am 14. März 2023 eine Bundesratsinitiative auf den Weg, die die zuständige Senatorin Ulrike Gote (Bündnis 90/Die Grünen) vorlegte. Ihre Argumentation hat sie auch im Bundesrat vorgetragen – nachzuhören in der Mediathek des Bundesrates. Der Antrag ging am 16. März in den Bundesrat ein und wurde am 31. März mit deutlicher Mehrheit der Länder unverändert beschlossen. Darin bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Vergütung der Pflegestudierenden vorzulegen und dabei auch die Refinanzierung der Praxisanleitung zu regeln. Den genauen Wortlaut findest du in der Entschließung des Bundesrates.
Wichtig zur Einordnung: Eine solche Entschließung ist keine Gesetzesinitiative, sondern hat empfehlenden Charakter – eine Verpflichtung für die Bundesregierung entsteht daraus nicht. Eine Vergütung war zwar bereits im Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung vorgesehen, ein Gesetzentwurf lag aber noch nicht vor. Der zum Hintergrund passende Bezugspunkt ist die vom Wissenschaftsrat genannte Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent – ein Ziel, von dem Deutschland damals weit entfernt war. Nach Redaktionsschluss der Folge veröffentlichten das Bundesgesundheits- und das Bundesfamilienministerium einen Referentenentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, der eine angemessene Vergütung während des Studiums vorsah; den späteren Kabinettsbeschluss zur Ausbildungsvergütung ordnen wir hier nur als Ausblick ein.
Berliner Koalitionsvertrag: Was CDU und SPD für die Pflege planen
Nach den Neuwahlen im Februar 2023 zeichnete sich in Berlin eine Regierung aus CDU und SPD ab, die die rot-grün-rote Koalition ablösen sollte. Zum Zeitpunkt der Folge lag der Entwurf des Koalitionsvertrags vor. Da die Legislaturperiode regulär nur bis 2026 lief, waren die Erwartungen an große pflegepolitische Weichenstellungen von vornherein gedämpft. Den vollständigen Text kannst du im Koalitionsvertrag von CDU und SPD nachlesen.
Beim Dauerthema Pflegekammer blieb der Entwurf vage: Die Koalition sprach sich für eine „starke institutionelle Interessenvertretung" der Pflegeberufe aus und kündigte zunächst eine Befragung der Pflegenden an, auf deren Grundlage über eine Kammer entschieden werden solle. Ein klares Bekenntnis sieht anders aus – das Thema wurde damit erneut vertagt. Zur Vergütung im Pflegestudium versprach das Land, sich weiter auf Bundesebene starkzumachen und eine Vergütung zügig in Landesrecht umzusetzen. Auch zu Entlastungstarifverträgen bekannten sich die künftigen Partner: Sie hielten Entlastung des Personals für essenziell und appellierten an die Tarifparteien, entsprechende Instrumente auszuhandeln. Pikant dabei: Berlin ist als Träger von Charité und Vivantes selbst Arbeitgeber – die Bedingungen liegen also zu einem guten Teil in der eigenen Hand.
Gegen den Personalmangel setzte die Koalition auf mehr Ausbildungs- und Studienplätze, mehr Lehrkräfte sowie zusätzliche Plätze für Pflege- und Medizinpädagogik. Geplant waren außerdem die Weiterentwicklung von Studiengängen wie einem Master Pflegewissenschaft an der Charité und in der Hebammenwissenschaft. Für die ambulante Pflege fanden sich konkrete Alltagshilfen – etwa stadtweit gültige Parkvignetten für Pflegedienste und die Prüfung, ob diese Sonderspuren nutzen dürfen. Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse setzte die Koalition auf Beschleunigung und ein Konzept zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.
Für die Langzeit- und ambulante Versorgung waren eine Bestandsaufnahme, der Ausbau pflegeunterstützender Wohnformen sowie Anschubfinanzierungen für Kurzzeitpflege und Pflege-WGs vorgesehen. Geprüft werden sollte zudem, ob die in Berlin eineinhalbjährige Pflegefachassistenz-Ausbildung noch zeitgemäß ist. Begleitforschung zur neuen Pflegeausbildung blieb angekündigt – mit Blick auf die für 2025 anstehende Evaluation, bei der über die Zahl der Ausbildungsabschlüsse entschieden wird. Schließlich plante die Koalition eine Bundesratsinitiative zur Regulierung der Leiharbeit in der Pflege. Auffällig blieb jedoch, dass viele Formulierungen im Konjunktiv blieben und etwa das Konzept Community Health Nursing gar nicht vorkam.
Kurz gemeldet: Pflegereform, Ausbildungszahlen und Kammer in Baden-Württemberg
Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurde am 5. April 2023 im Bundeskabinett beschlossen – allerdings in abgeschwächter Form. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen wurde offenbar auf Druck der FDP auf fünf Prozent reduziert, während die geplanten Beitragssatzanhebungen unverändert blieben.
Das Statistische Bundesamt meldete nach vorläufigen Zahlen einen Rückgang der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege um rund sieben Prozent. Demnach begannen rund 52.000 Menschen eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann – etwa 4.000 weniger als 2021.
In Baden-Württemberg gab es Fortschritte auf dem Weg zur Pflegekammer: Das Landeskabinett billigte einen Gesetzentwurf und übergab ihn dem Landesparlament. Gesundheitsminister Manne Lucha sah darin eine Aufwertung des Pflegeberufs; bei planmäßigem Verlauf der Beratungen sollten die Aufbauarbeiten im Sommer 2023 beginnen. Mehr Hintergrund liefert das zuständige Sozialministerium Baden-Württemberg.
Zum Weiterhören
- PU046 – Pflegestudiumstärkungsgesetz / Update: TV-E am UKGM
- ÜG085 – Der Tarifvertrag der Charité (Carla Eysel & Dana Lützkendorf)
- ÜG129 – Kammergründung in Baden-Württemberg (Anne-Katrin Gerhardts)
Quellen
- Verdi-Pressemitteilung Streik UKGM (verdi.de)
- Artikel TV-E (km-a.de)
- Übergabe Folge 85: T-VE Charite (uebergabe.de)
- Übergabe Folge 94: TV-E UK NRW (uebergabe.de)
- Entschluss des Bundesrates zur Vergütung Pflegestudierender (dip.bundestag.de)
- Kabinettsbeschluss Vergütung Pflegestudierender (bmg.de)
- Rede Ulrike Gote im Bundesrat (bundesrat.de)
- Koalitionsvertrag Berlin (spd.berlin)
- Pflegekammer BaWü (Sozialministerium BaWü)
