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Diese Episode erschien am 03.06.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Verbände kritisieren, dass die Krankenhausreform die geplante pflegerische Leitung beschneidet.
  • Eine KAP-Studie zeigt: Pflegende wollen mehr Gehalt, sichere Dienstpläne und bessere Besetzung.
  • Kurznews zu PUEG, Beschwerdestelle Niedersachsen, RLP-Umfrage und sinkenden Azubizahlen in NRW.

In Folge 50 des PflegeUpdates standen zwei große Themen im Mittelpunkt: die geplante Krankenhausstrukturreform und eine Arbeitsplatzstudie der Konzertierten Aktion Pflege, die in der öffentlichen Debatte weitgehend unterging. Dazu kamen mehrere Kurznachrichten. Da die Folge vom 3. Juni 2023 stammt, geben alle Angaben zu Gesetzentwürfen, Zeitplänen und Zahlen den damaligen Stand wieder.

Verbände kritisieren die geplante Rolle der Pflege in der Krankenhausreform

Die Krankenhausreform war zum Zeitpunkt der Folge das beherrschende Thema im Gesundheitswesen und prägte maßgeblich die Amtszeit des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Den Ausgangspunkt bildeten die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Auf deren Grundlage legte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Krankenhausstrukturreform vor – und änderte dabei nach Einschätzung der Pflegeverbände einige der ursprünglich vielversprechenden Vorschläge ab.

Im Zentrum der Kritik des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) standen die geplanten Level-1i-Krankenhäuser. Die Regierungskommission hatte für diese sektorenübergreifenden Einrichtungen eine pflegerische Leitungsfunktion empfohlen, etwa durch Advanced Practice Nurses. Aus Sicht des Verbandes wäre das ein wichtiger Schlüssel für eine bessere Versorgung von zunehmend chronisch kranken und alten Menschen gewesen, weil sich so Sektoren- und Professionsgrenzen überwinden ließen. Im Eckpunktepapier werde die pflegerische Leitung dagegen auf eine reine Geschäftsverwaltung reduziert, statt sie fachlich auszugestalten – nach Lesart des DBfK ein verschwendetes Potenzial und ein Rückschritt für die Profession.

Ein zweiter Kritikpunkt betraf die grundsätzliche Bewertung pflegerischer Arbeit. In den Eckpunkten werde die Qualität pflegerischer Versorgung nicht einmal erwähnt; Pflege erscheine – wie schon im System der Fallpauschalen – allein als Kostenfaktor, während Medizin als Leistung gelte. Damit würden, so der Verband, überkommene Machtstrukturen zementiert, anstatt die Reform am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patient:innen auszurichten.

Zur inhaltlichen Stoßrichtung: Die Reform sollte das System entbürokratisieren, die Versorgungsqualität verbessern und durch eine Entökonomisierung den Druck der Fallpauschalen verringern. Geplant waren sogenannte Vorhaltepauschalen, mit denen rund ein Drittel der Kosten – vor allem für Personal und Technik – unabhängig von der Fallzahl gedeckt werden sollte; die übrigen zwei Drittel sollten weiter über Fallpauschalen erwirtschaftet werden. Hinzu kam eine Einteilung der Krankenhäuser in Level mit einheitlichen Mindeststandards bei Personal, Räumen und Ausstattung.

Am 1. Juni 2023 stellte Lauterbach gemeinsam mit den Länderministern Karl-Josef Laumann und Manfred Lucha sowie der Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer die Ergebnisse einer erneuten Beratung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor; ein Interview Lauterbachs zur Krankenhausreform gibt den damaligen Stand wieder. Die Grundstruktur galt als gesetzt, ein weiteres Treffen war für den 29. Juni angekündigt, ein finaler Referentenentwurf über die Sommerpause. Lauterbachs Ziel war ein Inkrafttreten im Januar 2024. Ob es danach noch zu Anpassungen zugunsten der pflegerischen Leitungsrolle kommen würde, war zum Zeitpunkt der Folge offen.

KAP-Studie: Pflegende wünschen sich mehr Gehalt, sichere Dienstpläne und bessere Besetzung

Die zweite Hauptmeldung widmete sich einer Arbeitsplatzstudie aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Die KAP wurde 2018 von der damaligen Großen Koalition als langfristiger Prozess zur Verbesserung der Pflege ins Leben gerufen – mit Zielen wie höheren Ausbildungszahlen, einer bundeseinheitlichen Personalbemessung, besserer Vergütung und besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Auch unter der Ampelkoalition lief die Arbeit weiter; Hintergründe zur Konzertierten Aktion Pflege stellt das Ministerium bereit. Am 12. Mai 2023, dem Tag der beruflich Pflegenden, wurden die Ergebnisse veröffentlicht.

Die Studie ging unter anderem den Fragen nach, wie ein zukunftsfähiger Pflegearbeitsplatz aussehen müsste, um beruflich Pflegende zu gewinnen, zu stärken und zu entlasten, welche Wünsche und Anforderungen sie an ihren Arbeitsplatz haben und wo sie die zentralen Handlungsbedarfe sehen. Ermittelt wurden dabei auch Gründe für einen Berufsausstieg oder eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Mehrere Punkte stachen heraus. An erster Stelle stand die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – gewünscht wurden nicht nur verlässliche, sondern auch flexiblere Dienstpläne. Zweitens forderten die Befragten eine deutlich bessere Bezahlung; im Durchschnitt nannten sie knapp 40 Prozent mehr Gehalt. Weitere zentrale Anliegen waren eine am Pflegebedarf ausgerichtete Personalausstattung samt mehr Hilfspersonal zur Entlastung von pflegefremden Tätigkeiten, partizipative Führungsmodelle statt starrer Hierarchien sowie eine Stärkung der Profession – nicht nur über das Studium, sondern auch über Weiterbildung für erfahrene Pflegefachpersonen und neue Rollen mit echter Handlungsautonomie. Auch der digitale Arbeitsplatz, etwa die digitale Pflegekurve, und gezielte Maßnahmen für Berufseinstieg und Berufsverbleib wurden hervorgehoben.

Auf drei Schlagworte zusammengefasst lässt sich das Ergebnis so beschreiben: mehr Gehalt, sichere Dienstplanung und bessere Besetzung. Wenn du tiefer einsteigen möchtest, lohnt der Blick in die Veröffentlichung zum Tag der Pflegenden, die zur Kurz- und Langfassung führt.

Kurznachrichten aus Politik, Ländern und Statistik

PUEG nimmt weitere parlamentarische Hürde

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26. Mai 2023 im Bundestag angenommen und ging anschließend an den Bundesrat. Zuvor hatte es Kritik aus der Opposition und von Verbänden gegeben. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, machte deutlich, dass die im Gesetz vorgesehene Entlastung weder bei pflegenden Angehörigen noch in der professionellen Pflege wirklich ankomme. Sie verwies darauf, dass die seit 2017 erwartete Erhöhung zu spät komme und etwa im höchsten Pflegegrad rechnerisch nur rund 40 Euro mehr im Monat bedeute – angesichts der nötigen Versorgung und Materialien aus ihrer Sicht deutlich zu wenig. Grundsätzlich vermisste sie den Mut zu großen Schritten wie einem stärker steuerfinanzierten System, mehr Public Health und einer breiteren Verteilung von Handlungskompetenzen in die Gesundheitsfachberufe. Details zum Verfahren bietet die Übersicht zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, ihre Einschätzung stammt aus einem Interview im heute journal.

Niedersachsen richtet Beschwerdestelle Pflege ein

Das Land Niedersachsen hat eine Beschwerdestelle Pflege eingerichtet, die sich sowohl an Angehörige als auch an Pflegefachpersonen richtet. Eingehende Anliegen sollen systematisch ausgewertet und bearbeitet werden. Bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang: Die gesetzliche Grundlage entstand im Dezember 2021, nur einen Monat nach der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen. Vieles spricht dafür, dass die Stelle – ähnlich wie die Ethikkommission – ursprünglich bei der Kammer angesiedelt werden sollte. Hintergründe liefert ein Beitrag über die Beschwerdestelle Pflege in Niedersachsen.

Rheinland-Pfalz: eine Vision der Pflege für 2040

Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden veröffentlichte die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz die Ergebnisse einer Online-Umfrage und formte daraus eine Vision der Pflege im Jahr 2040. Genannt wurden unter anderem eine Vier-Tage-Woche, eine bessere Vergütung, altersgerechte Strukturen, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie ein am Pflegebedarf ausgerichteter Personalschlüssel. Die Vizepräsidentin der Kammer appellierte an die Politik, jetzt auf die Bedürfnisse der Berufsgruppe einzugehen, um möglichst viele Pflegefachpersonen im Beruf zu halten – andernfalls drohe eine dauerhafte Gefährdung der pflegerischen Versorgung, die am Ende alle betreffe.

NRW: weniger neue Ausbildungsverträge

In Nordrhein-Westfalen begannen 2022 rund neun Prozent weniger Menschen eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden 14.298 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, gegenüber 15.700 im Jahr 2021. Ende 2022 befanden sich insgesamt 39.201 Personen in dieser Ausbildung – rund drei Viertel von ihnen waren weiblich, ein Viertel männlich.

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Quellen