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Diese Episode erschien am 15.07.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Mecklenburg-Vorpommern streicht die 50-Prozent-Fachkraftquote und löst Kritik der Pflegeverbände aus.
  • Die Gesundheitsministerkonferenz fordert attraktivere Berufsbilder und einfachere Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
  • Der Think Tank IPAG schlägt mit CareShare 13 ein komplett neu strukturiertes Gesundheitssystem vor.

In der letzten Folge vor der Sommerpause blicken wir auf die Personalbemessung in der Langzeitpflege, auf die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz und auf einen weitreichenden Reformvorschlag eines Think Tanks. Dazu kommen mehrere Kurzmeldungen. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Mitte Juli 2023.

Mecklenburg-Vorpommern streicht die Fachkraftquote in der Langzeitpflege

Mitte Juni 2023 hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz verabschiedet, das den Personalbedarf in Langzeitpflegeeinrichtungen neu regelt. Dabei wurde die bislang gültige Fachkraftquote von 50 Prozent ersatzlos gestrichen. Statt eines festen Anteils soll sich der Personaleinsatz künftig am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner:innen orientieren.

Aus Sicht des Sozialministeriums liegt darin ein Vorteil: Pflegefachpersonen könnten so auf einer bundeseinheitlichen, wissenschaftlich begründeten Grundlage stärker entsprechend ihrer Fachlichkeit eingesetzt werden. Die Personalbemessung orientiere sich am Pflegebedarf, der mit steigender Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das bedeutet konkret: Bei niedrigen Pflegegraden kann der Anteil an Hilfskräften höher liegen.

Deutliche Kritik kam unter anderem vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), hier vertreten durch Anja Katharina Peters aus dem Vorstand des DBfK Nordost. Der Tenor: Das Signal gehe in die falsche Richtung. Weil Menschen heute später und mit mehreren Erkrankungen sowie hochkomplexem Pflegebedarf ins Heim kämen, brauche es eher mehr als weniger qualifizierte Pflegefachpersonen. Eine Versorgung, die ganz überwiegend von Hilfs- und angelernten Kräften getragen werde, sei riskant, überfordere die Kolleg:innen und treibe sie aus dem Beruf. Die Kritik an der Abschaffung der Fachkraftquote macht zugleich deutlich, dass körperbezogene Pflegehandlungen aus fachlicher Sicht eben nicht beliebig delegierbar sind.

Vom Rothgang-Gutachten zur bundeseinheitlichen Personalobergrenze

Um die Diskussion einzuordnen, lohnt ein Rückblick. Die Langzeitpflege wartet seit Jahren auf ein geeignetes Instrument zur Personalbemessung. 2017 legte das Zweite Pflegestärkungsgesetz den Grundstein für einen neuen Anlauf. Den Auftrag erhielt das SOCIUM-Forschungsinstitut der Universität Bremen unter Leitung des Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang. Der Abschlussbericht (PeBeM) aus dem August 2020 ermittelte einen rund 36 Prozent höheren Personalbedarf in den stationären Einrichtungen – und vor allem einen veränderten Personalmix.

Im Durchschnitt empfahl das Gutachten rund 38 Prozent Pflegefachpersonen, 32 Prozent Pflegehilfskräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung und etwa 30 Prozent Assistenzpersonal. Der reine Mehrbedarf an Pflegefachpersonen wurde mit lediglich 3,5 Prozent beziffert, weil Fachpersonen wegen der starren Quote häufig Aufgaben übernähmen, für die sie überqualifiziert seien. Insgesamt rechneten die Wissenschaftler:innen mit rund 115.000 zusätzlichen Stellen über alle drei Berufsgruppen hinweg.

Darauf folgten mehrere Umsetzungsschritte: Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG, in Kraft seit Januar 2021) sollten 20.000 neue Hilfskraftstellen finanziert werden. Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) definierte erstmals in Paragraf 113c SGB XI bundeseinheitliche Personalobergrenzen nach Pflegegraden und drei Qualifikationsniveaus und sollte ab Juli 2023 rund 25.000 weitere Stellen schaffen. Der dritte Schritt – eine Evaluationsstudie des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des Personalbemessungsinstruments in Modellprojekten – war zum Zeitpunkt der Folge noch nicht abgeschlossen; erste Ergebnisse wurden für 2025 erwartet.

Für die Praxis ist entscheidend: Erstmals gibt es bundesweit eine Personalobergrenze – anders als im Krankenhaus, wo Mindestvorgaben gelten. Die Bundesländer müssen diese Vorgaben nun umsetzen, was bislang über Landesrahmenverträge geregelt war. Offen blieb damals, ob daraus eine einheitliche Linie entsteht oder weiterhin ein Flickenteppich unterschiedlicher Landesregelungen – wie man es etwa von den vielen verschiedenen Pflegeassistenzausbildungen kennt.

Gesundheitsministerkonferenz: Beschlüsse zur Attraktivität des Pflegeberufs

Am 5. und 6. Juli 2023 kam die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder zusammen. Für die Pflege ging es vor allem darum, den Beruf attraktiver zu machen. So sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine langjährige Berufstätigkeit ermöglichen, und es soll wirksame Anreize für Aus- und Wiedereinsteiger:innen geben.

Ein Schwerpunkt lag auf der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen: Sie soll rechtlich vereinfacht und durch einheitliche Standards bei den vorzulegenden Unterlagen erleichtert werden. Zugleich fordert die GMK den Bund auf, im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz moderne und attraktive Berufsbilder zu fördern – gegebenenfalls mit erweiterten Kompetenzen, wie sie etwa beim Community Health Nursing diskutiert werden. Auch Dokumentationspflichten und die Pflegepersonaluntergrenzen sollen überprüft werden, um einen bedarfsgerechten Skillmix zu ermöglichen. Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind im Detail nachzulesen.

Eckpunkte zur Krankenhausreform

Am 10. Juli 2023 einigten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Länder auf Eckpunkte zur Krankenhausreform – 14 von 16 Ländern stimmten zu, Schleswig-Holstein enthielt sich, Bayern stimmte dagegen. Geplant war, das Vergütungssystem der Fallpauschalen zu verändern: Kliniken sollen sogenannte Vorhaltebudgets erhalten, also Mittel für das Bereithalten von Personal, Technik und Leistungsangeboten.

Dazu sollten Leistungsgruppen genauer definiert und mit einheitlichen Qualitätsvorgaben versehen werden, die Bund und Länder erst noch gemeinsam erarbeiten mussten. Bis dahin war vorgesehen, die Vorhalteanteile auf 60 Prozent der DRG-Vergütung festzulegen. Eine Bund-Länder-Gruppe sollte über den Sommer einen Gesetzentwurf erarbeiten; das Inkrafttreten war für Anfang 2024 geplant, mit schrittweiser Umsetzung. Eine Einordnung lieferte damals auch die Berichterstattung zur Krankenhausreform.

CareShare 13: Ein Think Tank entwirft ein neues Gesundheitssystem

CareShare 13 ist ein Vorschlag des Instituts für Pflege, Altern und Gesundheit (IPAG), eines eingetragenen Vereins, der sich selbst als Think Tank für eine menschenzentrierte und hochwertige Versorgung versteht. Der Name spielt darauf an, dass es in Deutschland bislang kein dreizehntes Sozialgesetzbuch gibt – diese Lücke will das Konzept füllen. Auf 53 Seiten Positionspapier wird CareShare 13 als Architektur für ein zeitgemäßes Gesundheitssystem beschrieben.

Das IPAG benennt vier Hauptprobleme: erstens eine starke Ärzt:innenzentrierung, die interprofessionelle Zusammenarbeit erschwere, weil andere Gesundheitsberufe im System kaum abgebildet seien. Zweitens fehlende regionale Governance-Strukturen, die Versorgungsbedarfe sozialraumbezogen planen und sicherstellen könnten. Drittens die Pflegeversicherung (SGB XI), die nach Auffassung der Autor:innen eine Deprofessionalisierung der Pflege auslöse, sie unterfinanziere und pflegende Angehörige – meist Frauen – systematisch in Überforderung treibe. Viertens die Dualität aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die eine solidarische Finanzierung verhindere.

Als Konsequenz schlägt das IPAG vor, ein neues Sozialgesetzbuch XIII zu schaffen, das die berufliche Pflege umfasst, die bisherige Pflegeversicherung im SGB XI abzuschaffen und das SGB V zu entkernen. Konkret stehen drei Bausteine im Raum: regionale CareShare-Verbünde als Steuerungsebene der Versorgung, die Arbeit in medizinisch-pflegerischen Tandems ohne ärztlichen Vorbehalt für pflegerische Tätigkeiten sowie eine solidarisch und gemeinwohlorientiert ausgerichtete Mischfinanzierung aus Beiträgen, Steuermitteln und Selbstbeteiligungsmodellen.

Beteiligt sind bekannte Stimmen aus dem pflegerischen Feld, darunter Martina Hasseler, Sabine Brase und Annemarie Fajardo sowie weitere Personen aus Wissenschaft, Praxis und Management. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um den Entwurf eines Think Tanks – politische Bestrebungen in diese Richtung lagen zum Zeitpunkt der Folge nicht vor.

Kurznachrichten

Neues Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtlinie beschlossen, nach der ab Juni 2024 eingeschätzt werden soll, ob Patient:innen innerhalb von 24 Stunden ambulant im Krankenhaus oder in einer KV-Notdienstpraxis versorgt oder stationär aufgenommen werden müssen. Ist keine Versorgung innerhalb von 24 Stunden nötig, sollen Betroffene per Code einen Termin in einer Vertragspraxis erhalten. Die vom G-BA verabschiedete Richtlinie zur Ersteinschätzung stieß auf geteiltes Echo: Während Vertreter:innen der Krankenhausärzt:innen die Sorge äußerten, Notaufnahmen würden zu einer Terminservicestelle für Termine, die es nicht gebe, sah der G-BA-Vorsitzende darin eine praktische Übergangslösung bis zu den Strukturveränderungen der Krankenhausreform.

ICN-Kongress in Montreal: Vom 1. bis 5. Juli 2023 tagte der International Council of Nurses (ICN) in Kanada. Thema war der weltweite Mangel an Pflegefachpersonen – Schätzungen zufolge fehlen bis zu sechs Millionen. Gewarnt wurde davor, freie Stellen mit schlechter qualifiziertem Assistenzpersonal aufzufüllen – ein Trend, der auch in Deutschland sichtbar ist. WHO und ICN kündigten für 2025 einen zweiten Bericht zur Lage der Pflegefachpersonen an.

Habilitation von Peter Nydahl: Der Pflegewissenschaftler aus Schleswig-Holstein, seit Jahren im intensivpflegerischen Bereich aktiv, hat seine Habilitation erlangt. Inhaltlich beschäftigte er sich mit der Frührehabilitation auf der Intensivstation und kündigte an, sich weiter für die Professionalisierung der Pflege einzusetzen.

Haushaltsentwurf 2024: Der damalige Finanzminister legte den Haushaltsentwurf vor, in dem alle Ressorts wegen der Schuldenbremse sparen sollten. Pflegekassen und Gewerkschaften kritisierten insbesondere den geplanten Wegfall des Bundeszuschusses für die Pflegeversicherung in Höhe von rund einer Milliarde Euro – der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete die Pläne als dumm und zynisch gegenüber Pflegebedürftigen wie Pflegefachpersonen.

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Quellen