- Der Bundesrat fordert in einer Entschließung Maßnahmen gegen Leiharbeit in der Pflege.
- Bayern will die VdPB mit Pflichtregister und ohne Beirat kammerähnlicher machen.
- Kurznachrichten zu Krankenhausreform, Belastung junger Pflegender und neuem DGF-Ethikkodex.
In dieser Folge dreht sich vieles um zwei politische Baustellen, die Pflegefachpersonen direkt betreffen: ein erneuter Anlauf gegen die Leiharbeit – diesmal über den Bundesrat – und eine geplante Reform der Pflegevertretung in Bayern. Dazu kommen am Ende drei Kurznachrichten. Wichtig vorab: Vieles befand sich zum Zeitpunkt der Folge (Februar 2024) erst am Anfang des jeweiligen Verfahrens.
Bundesrat fordert Maßnahmen gegen Leiharbeit in der Pflege
Das Thema Leiharbeit begleitet das PflegeUpdate seit Jahren – und es gibt erneut etwas Neues. Bereits im Mai 2023 hatte der damalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates zur Lage in der Pflege und zum Anstieg der Leiharbeit angestoßen. Der Antrag wanderte zunächst in den federführenden Gesundheitsausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und den Wirtschaftsausschuss. Nachdem im Januar 2024 die Empfehlungen vorlagen, wurde die Entschließung zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege in der Bundesratssitzung am 2. Februar 2024 angenommen.
Zur Einordnung: Eine Entschließung des Bundesrates dient dazu, die Position der Länder zu einem Thema zu formulieren und Forderungen oder Empfehlungen an die Bundesregierung zu richten. Bindend ist sie nicht – sie muss aber beraten werden. Dass aus einer Länderinitiative tatsächlich Bewegung entstehen kann, hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz gezeigt. Ob die jetzigen Forderungen umgesetzt werden, war zum Folgenzeitpunkt völlig offen.
Inhaltlich erkennt der Bundesrat an, dass Leiharbeit unter bestimmten Bedingungen die Versorgung sichern kann, sieht im wachsenden Einsatz aber Risiken für die Pflegequalität. Der zentrale Hebel sei eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Festangestellten – etwa über bessere Bezahlung, verlässliche und flexible Dienstpläne, eine bessere Personalbemessung, eine Ausbildungsoffensive sowie den Aufbau von Springerpools. Konkret fordert die Entschließung unter anderem: Regelungen zur Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften, eine Prüfung einschränkender Regelungen wie einer Deckelung, die Berücksichtigung der Pflegesituation bei Verleiherlaubnissen, ein mögliches Förderprogramm für Springerpools und eine Prüfung, ob Leiharbeitsfirmen an der Finanzierung der Pflegeausbildung beteiligt werden können – woran sie bislang nicht beteiligt sind. Begleitende Wortmeldungen kamen aus Rheinland-Pfalz (Staatsminister Clemens Hoch, SPD) und Berlin (Senatorin Dr. Ina Czyborra, SPD), die beide auf Qualitätsrisiken und die besondere Lage in Ballungsräumen hinwiesen.
Was bedeutet das für die Praxis? Vieles davon ist nicht neu, und ob eine Begrenzung von Leiharbeit in der Versorgungsrealität ankommt, ist fraglich. Würde man Gehälter in der Leiharbeit deckeln, ist keineswegs sicher, dass diese Pflegefachpersonen wieder in feste Anstellung zurückkehren – ein Teil könnte sich ganz aus der patientennahen Versorgung verabschieden. Sinnvoll erscheinen dagegen Ansätze wie Förderprogramme für Springerpools. Die Grundbotschaft bleibt: Leiharbeit ist eher Symptom als Ursache. Verantwortung liegt vor allem bei Trägern und Kliniken, die Arbeitsbedingungen im Stationsalltag spürbar zu verbessern – nicht nur über Regulierung von außen.
Bayern will die VdPB reformieren – Schritt Richtung Pflegekammer?
Im Koalitionsvertrag der bayerischen Regierung aus CSU und Freien Wählern fand sich die Ankündigung, die Unabhängigkeit der Vertretung des Pflegeberufsstands weiter zu stärken. Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach stieß diesen Prozess nun an: Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) soll reformiert und – so die Formulierung der Ministerin – „anschlussfähig" an die Pflegekammern gemacht werden, ohne selbst eine Kammer zu sein. Bereits im Dezember 2023 hatte das Ministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, zu dem Verbände Stellung nehmen konnten. Im Januar 2024 folgte die erste Lesung im Landtag, anschließend befasste sich der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention damit.
Hintergrund: Die VdPB steht seit ihrer Gründung 2017 in der Kritik, eine „Pflegekammer light" zu sein – vor allem wegen der freiwilligen Mitgliedschaft und der finanziellen Abhängigkeit vom Freistaat, der die Vereinigung über Steuermittel finanziert. In ihrer Rede im Landtag nannte Ministerin Gerlach die ernüchternde Bilanz: Von rund 150.000 potenziellen Mitgliedern hätten sich bislang nur etwa 3.500 angeschlossen – nicht einmal drei Prozent. Aussagekräftige Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Berufsgruppe lässt das kaum zu.
Der Gesetzentwurf sah zum Folgenzeitpunkt vier wesentliche Änderungen vor: Erstens eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Berufsregister, in dem sich alle in Bayern tätigen Pflegefachpersonen registrieren müssen – ausdrücklich getrennt von der weiterhin freiwilligen Mitgliedschaft. Erfasst werden sollen unter anderem Fort- und Weiterbildungen, Tätigkeit, Versorgungsbereich und Berufsbezeichnung, um eine bessere Datengrundlage zu Anzahl, Altersstruktur und Qualifikationsniveau zu schaffen. Zweitens die Abschaffung des Beirats, in dem bislang auch Arbeitgeberinteressen einflossen – ein Punkt, der dem Gedanken der Eigenständigkeit widerspreche. Drittens ein gesetzlicher Auftrag, eine einheitliche Berufs- und Weiterbildungsordnung zu entwickeln. Und viertens eine Kommission zur Begleitung des Reformprozesses, getragen unter anderem vom Bayerischen Landespflegerat und der Landesdekanekonferenz Pflegewissenschaft.
Politisch wirkt das wie eine Vorbereitung auf eine Kammer, ohne sich an diesem heißen Eisen die Finger zu verbrennen – die Ministerin verwies selbst auf die Erfahrungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Aus der Opposition kam Kritik: Die SPD-Fraktion stellte unter anderem die Frage, ob die VdPB ihre neuen Aufgaben mit der vorgesehenen Finanzierung erfüllen könne und wie die Anschlussfähigkeit an eine mögliche Bundespflegekammer gelingen solle. Die Grünen monierten Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie und forderten gleich eine echte Pflegekammer. Der Bayerische Landespflegerat begrüßte den Reformanstoß, hielt aber fest, dass das stückweise Hinzufügen kammerähnlicher Elemente – etwa einer Pflichtregistrierung – wenig an der fehlenden Anschlussfähigkeit ändere; nötig sei eine echte, im Heilberufe-Kammergesetz verortete Selbstverwaltung. Auch der DBfK Südost sieht in der Registrierungspflicht allein keine echte berufsständische Vertretung und hält eine perspektivisch verpflichtende Mitgliedschaft sowie eine unabhängige Finanzierung für erforderlich. Das Verfahren stand erst am Anfang – die Entwicklung bleibt zu beobachten.
Kurznachrichten: Krankenhausreform, junge Pflegende und neuer Ethikkodex
Deutscher Pflegerat: Versorgungsqualität braucht Personal
In der Bundespressekonferenz Ende Januar 2024 ging es um die Krankenhausreform unter dem Stichwort Versorgungsqualität. Der Deutsche Pflegerat betonte, dass gute Versorgung nur mit ausreichend qualifiziertem Personal gelingt, und verwies auf einen prognostizierten Bedarf von rund 350.000 zusätzlichen Pflegefachpersonen in den kommenden zehn Jahren. Die PPR 2.0 gilt als erster Schritt, doch eine echte Reform müsse alle Versorgungsbereiche umfassen – nicht nur die Krankenhäuser –, weil Veränderungen in einem Sektor stets Auswirkungen auf die anderen haben.
Studie: Junge Pflegende denken über Berufsausstieg nach
Eine Pflegestudie in Zusammenarbeit mit dem Institut für betriebliche Gesundheitsberatung zeigt, dass vor allem jüngere Pflegefachpersonen unter hohen Anforderungen, Zeitmangel und psychischer Belastung leiden. Viele – besonders unter den unter 29-Jährigen – denken über einen Berufsausstieg nach. Als Hebel nennt die Studie bessere Bezahlung, faire Arbeitszeiten, mehr Wertschätzung und Personal sowie gute Führung. Die Befragung wurde im Juli 2023 durchgeführt und mit Daten aus 2022 verglichen.
DGF veröffentlicht überarbeiteten Ethikkodex
Die Arbeitsgemeinschaft Ethik der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste hat ihren Ethikkodex für die Fachkrankenpflege und Funktionsdienste überarbeitet. Der erstmals 1995 erstellte und 2013 aktualisierte Kodex berücksichtigt nun erstmals auch Fachpflegepersonen außerhalb der Intensivpflege und orientiert sich am ICN-Ethikkodex von 2021. Angesichts wachsender Komplexität sei neben fachlicher auch ethische Kompetenz entscheidend – der Kodex soll Pflegefachpersonen in unterschiedlichen Situationen Orientierung geben.
Zum Weiterhören
- ÜG076 – Zeitarbeit in der Pflege (Matthias Menne)
- PU043 – Leiharbeit in der Pflege / Neues von der Pflegereform
- ÜG129 – Kammergründung in Baden-Württemberg (Anne-Katrin Gerhardts)
Quellen
- Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege (bundestag.de)
- Reform der VdPB (Gesetzesvorlagen) (bayern.landtag.de)
- Rede der Ministerin Gerlach (VIDEO) (bayern.landtag.de)
- Stellungnahme des BLPR (bayrischer-landespflegerat.de)
- Stellungnahme des DBfK Südost (dbfk.de)
- Statement des DPR zu Krankenhausreform (deutscher-pflegerat.de)
- Pflegestudie 2.0 (barmer.de)
- DGF Ethikkodex (dgf-online.de)
