- Das Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachpersonen mehr eigenverantwortliche Aufgaben übertragen.
- Eine Advanced Practice Nurse als neues Berufsbild rückt näher.
- Das Digital-Gesetz will Versorgungsprozesse durchgängig digitalisieren.
- Die Pflege fehlt bislang in der Gematik – das soll sich ändern.
- Eine Pflegekammer stärkt Selbstbewusstsein und Organisationskraft der Profession.
In dieser neuen Folge sprechen wir mit Gabriele Hönes. Sie ist im Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg und berichtet von den Eckpunkten des neuen Pflegekompetenzgesetzes. Sie zeigt an diesem Beispiel, welche Chancen in der weiteren Professionalisierung der Pflege liegen und welche Rolle die Pflegekammer dabei spielt. Darüber hinaus gibt sie Einblicke in das Digital-Gesetz und zeigt, welche Auswirkungen das auf die Versorgung in den verschiedenen Settings zukünftig haben wird.
Im Süden der Republik geht es zurzeit hoch her: In Baden-Württemberg läuft die Gründung einer Landespflegekammer auf Hochtouren. Doch wer denkt, das große Thema der Pflege erschöpfe sich in Quoren und Registrierungszahlen, der irrt. Hinter der Kammerdebatte steht eine viel größere Bewegung – eine, die das Berufsbild Pflege in den nächsten Jahren grundlegend umkrempeln könnte. Wir haben mit Gabriele Hönes gesprochen, Pflegewissenschaftlerin, langjährige Pflegefachperson und Mitglied im Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg. Sie erklärt, warum gleich zwei neue Gesetze für viel Bewegung sorgen – und warum sich Pflegende endlich trauen sollten, breitbeiniger aufzutreten.
Ein Meilenstein mit Ausrufezeichen
Im Mittelpunkt steht das Pflegekompetenzgesetz. Zum Zeitpunkt der Aufnahme Anfang 2024 lag dazu zunächst ein vorläufiges Eckpunktepapier vor – und solche Papiere muss man immer mit Vorsicht genießen, weil sich bis zum fertigen Gesetz noch vieles ändern kann. Trotzdem klingen die geplanten Inhalte nach einem echten Wendepunkt. Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Eckpunkte kurz vor Weihnachten 2023 im Schulterschluss mit dem Deutschen Pflegerat vorgestellt und damit, wie Hönes es beschreibt, den Pflegenden ein kleines Geschenk unter den Baum gelegt.
Der Kern: Pflegefachpersonen sollen – je nach Qualifikation – in der direkten Versorgung deutlich mehr Kompetenzen bekommen. Ein konkretes Beispiel ist die häusliche Krankenpflege. Bislang beurteilt etwa eine Wundexpertin vor Ort die Wunde, meldet ihre Einschätzung an die Ärztin, die dann eine Verordnung ausstellt – obwohl die ärztliche Beurteilung oft nur auf Fotos und Wundbeschreibungen beruht. Künftig sollen Pflegefachpersonen solche Leistungen perspektivisch selbst verordnen können. Auch bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sollen Pflegefachkräfte stärker einbezogen werden – nicht zuletzt, um die langen Wartezeiten in der stationären Langzeitpflege abzubauen.
„Wir haben so viele Tätigkeiten in der Pflege selbst, die wir mit hoher Qualität erbringen wollen und können. Die pflegerischen Tätigkeiten sind ja nicht schlechter als Blutabnehmen." — Gabriele Hönes
Besonders bemerkenswert ist die geplante Schaffung eines neuen Berufsbildes: die Advanced Practice Nurse. Was in anderen Ländern längst Alltag ist – die eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde, samt Verordnung bestimmter Hilfsmittel und Arzneimittel – soll auch in Deutschland möglich werden. Dazu kommt eine Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens im Krankenhaus inklusive eines geregelten Qualifikationsmix. Und ein Satz aus dem Papier liegt Hönes besonders am Herzen: Pflege brauche eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen. Für die Kammer-Vertreterin ist das ein klares Bekenntnis zur Berufsautonomie.
Warum ausgerechnet jetzt?
Spannend ist die Frage, warum sich erst jetzt etwas bewegt. Konzepte zur Neuverteilung pflegerischer Aufgaben liegen teils seit über zehn Jahren auf dem Tisch – etwa vom Deutschen Pflegerat oder von Berufsverbänden. Hönes' Erklärung ist nüchtern und realistisch zugleich: Erst der wachsende Druck durch demografische Entwicklung und Fachkräftemangel – sowohl bei Pflegefachpersonen als auch bei Ärzt:innen – zwinge alle Beteiligten zum Umdenken. Der Gedanke der Substitution ärztlicher Leistungen sei keine Bedrohung, sondern eine kluge Verteilung von Aufgaben.
Damit das in der Praxis funktioniert, braucht es allerdings neue Vergütungssystematiken. In der Langzeitpflege wird bislang zwischen Pflegehelfer:in und Pflegefachperson unterschieden – alles dazwischen, etwa eine Hochschulqualifikation, taucht weder in der Vergütung noch in der Refinanzierung auf. Eine Pflegefachperson mit Bachelor- oder Masterabschluss am Bett kann also gar nicht entsprechend bezahlt werden, weil die Kassen das nicht anerkennen. Hönes plädiert deshalb für eine kompetenzorientierte Pflege, in der jede:r genau das tut, wofür sie oder er ausgebildet ist – ganz ohne Wertung. Das mit dem angekündigten Neustart für die Pflege verbundene Pflegestudiumsstärkungsgesetz, das primärqualifizierende Studiengänge inzwischen vergütet, ist ein erster Schritt – doch es nützt wenig, wenn diese Absolvent:innen anschließend in alte Systeme gepresst werden.
Krise als Bewährungsprobe – und als Chance
Bleibt die kritische Frage: Wird die junge, gerade erst erstarkende Profession nicht überfordert, wenn man ihr ausgerechnet inmitten der größten Versorgungskrise mehr Verantwortung überträgt? Besteht nicht die Gefahr, dass am Ende heißt: „Ihr kriegt es nicht geregelt"? Hönes nimmt die Sorge ernst – und kontert dennoch selbstbewusst. Die Pflege habe gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, dass sie Krise kann. Wer jeden Morgen eine Station am Laufen halte, obwohl sich Kolleg:innen krankgemeldet haben, oder Touren in der ambulanten Pflege zum x-ten Mal umplane, sei krisenerprobt wie kaum eine andere Berufsgruppe.
„Es ist genug vom Kuchen da für alle. Wir müssen ihn nur sehr klug verteilen." — Gabriele Hönes
Für sie liegt der größte Hebel ohnehin im Umbau des Systems: weg vom Denken in stationären Settings, hin zu mehr ambulanter Versorgung, Prävention und edukativer Verantwortung – Stichworte wie Gesundheitskioske oder Community Health Nursing fallen hier. Stationäre Versorgung bleibt unverzichtbar, sie ist aber das personalintensivste Setting. Wer also den Fachkräftemangel ernst nimmt, muss neue Wege gehen – und genau dafür biete das Pflegekompetenzgesetz die Grundlage.
Digitalisierung: Schluss mit dem Fax-Karussell
Das zweite große Thema ist das Digital-Gesetz (DigiG), das im Dezember 2023 verabschiedet wurde. Es verfolgt das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich konsequent auf die Menschen auszurichten – mit mehr Patientensouveränität, besserer Versorgungsqualität und mehr Effizienz. Im zugehörigen Strategiepapier ist sogar von Begeisterung die Rede.
Wie dringend nötig das ist, zeigt ein Beispiel aus der ambulanten Pflege: Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege wandert heute oft per Fax, Post und Kurier zwischen Pflegedienst, Hausarztpraxis, Patient:in und Krankenkasse hin und her – mit Unterschriften von Hand, Stempeln und engen Fristen, deren Versäumnis die Refinanzierung gefährden kann. Allein die Digitalisierung dieses einen Prozesses wäre eine enorme Erleichterung. Wichtig sei dabei, betont Hönes, nicht einfach schlechte analoge Abläufe eins zu eins zu digitalisieren – sonst bleibe der Mist erhalten, nur eben digital.
Ein Stolperstein ist die Telematikinfrastruktur, deren Anbindung für ambulante Dienste um ein Jahr verschoben wurde. Viele Einrichtungen hatten bereits Hardware und Heilberufsausweise angeschafft – Technik, die bis zum neuen Starttermin teils schon wieder veraltet ist. Solche ständigen Fristverschiebungen, warnt Hönes, verprellen genau jene, die sich engagiert auf den Weg gemacht haben. Mindestens ebenso wichtig ist ihr der Teilhabeaspekt: Menschen, die nicht digital aufgewachsen sind – ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen – dürfen nicht abgehängt werden. Dafür braucht es Übergangslösungen, Unterstützung und vor allem eine Refinanzierung dieser Begleitung.
Die ambulante Pflege als heimliche Vorreiterin
Ein verbreitetes Vorurteil räumt Hönes nebenbei aus: Wenn jemand Digitalisierung kann, dann ist es die ambulante Pflege. Mobile Datenerfassung, digitale und teils papierlose Dokumentation sind dort längst Standard – an manchen Stellen ist die ambulante Pflege weiter als manche Uniklinik. Auch in der Langzeitpflege gibt es spannende Innovationen: von intelligenten Lichtprogrammen und Sturzprävention über Exoskelette bis zu augmented-reality-basierten Anwendungen, bei denen Pflegende Maßnahmen direkt über eine Datenbrille dokumentieren können.
Das Problem liegt woanders: Viele dieser Lösungen bleiben Projekte und schaffen es nicht in die Regelversorgung, weil die Kostenträger zögern. Genau hier sieht Hönes Handlungsbedarf – was sich in Projekten als wirksam und evidenzbasiert erweist, müsse anschließend auch dauerhaft finanziert werden. Sonst, so ihr nüchternes Fazit, brauche man die Projekte gar nicht erst zu starten.
Die größte Berufsgruppe fehlt am Tisch
Besonders deutlich wird die strukturelle Schieflage bei der Gematik – jener Gesellschaft, die seit 2004 die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte verantwortet. An ihr beteiligt sind unter anderem das Bundesgesundheitsministerium, Bundesärztekammer, Apothekerverband, Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband. Wer hier aufmerksam zuhört, merkt schnell, was fehlt: die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – die Pflege. Genau die Profession also, die digitale Anwendungen täglich nutzen soll, sitzt nicht mit am Tisch.
Hönes ist überzeugt: Spätestens mit dem Pflegekompetenzgesetz muss sich das ändern. Es wäre, sagt sie, das Dümmste, die Expertise der Pflege ungenutzt zu lassen. Allerdings macht sie sich keine Illusionen: Bei der Gematik gehe es um viel Geld und viel Macht – und beides werde ungern geteilt. Hier werde die Pflege noch hart streiten müssen. Genau deshalb sei es so wichtig, mit einer Stimme zu sprechen.
Warum es eine Bundespflegekammer braucht
Womit wir wieder bei der Kammer wären. Wenn das Gesetz von einer zentralen berufsständischen Vertretung der Pflege auf Bundesebene spricht, sieht Hönes darin einen klaren Wink in Richtung Bundespflegekammer. Sind erst einmal mehrere Landespflegekammern etabliert, kann eine bundesweite Vertretung institutionalisiert werden – und dann spricht sie für alle Pflegenden, unabhängig davon, ob das einzelne Bundesland selbst schon eine Kammer hat. Ihr Argument für die bundesweite Klammer: Es kann nicht sein, dass eine Pflegekraft in Bayern etwas anderes lernt als eine in Baden-Württemberg. Einheitliche Aus- und Weiterbildungsordnungen, abgestimmte Standards – hier liegt der eigentliche Mehrwert.
Spannend ist auch die Frage der Assistenzberufe. Ein Bundesgutachten hat ergeben, dass auch in der Pflegeassistenz Heilkunde erbracht wird – der Bund darf diese Ausbildung also bundesweit regeln, inklusive Refinanzierung und einheitlicher Zugangsvoraussetzungen. Alleingänge einzelner Länder, etwa der Einstieg in die Pflegeausbildung ganz ohne Vorqualifikation, gehörten dann der Vergangenheit an. Ob die Kammern künftig auch die Assistenzberufe vertreten sollten, lässt Hönes bewusst offen – wünschenswert wäre es, im Moment aber eine Überforderung.
Selbstbewusstsein statt Selbstaufgabe
Am Ende dreht sich vieles um eine Haltungsfrage. Hönes wünscht sich mehr Selbstbewusstsein in der Pflege – die Bereitschaft zu sagen: Das sind unsere Aufgaben, und wir fordern sie ein. Sie verweist auf Hebammen, die durch ihren hohen Organisationsgrad über Jahrzehnte die Hoheit über Geburten verteidigt haben, oder auf kleine, aber schlagkräftige Gewerkschaften, die ganze Branchen bewegen können. Die Pflege dagegen leide an einem Organisationsdefizit: Zu wenige engagieren sich freiwillig in Berufsverbänden. Genau daraus begründet sich für Hönes die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer – nur so lasse sich für alle Pflegenden sprechen.
„Es kann nicht schlechter werden. Wir müssen uns organisieren, sonst sind wir wirklich verloren in der Pflege." — Gabriele Hönes
Auch wenn die Kammer nicht für jede:n das perfekte Instrument sein mag – ein gemeinsamer Startpunkt, an dem Pflegende ihre Themen bündeln und mit einer Stimme nach außen treten, ist überfällig. Solange es keine bessere Alternative gibt, lohnt es sich, der vorhandenen Idee eine Chance zu geben. Denn aus gar keiner Idee wächst bekanntlich nichts. Pflegekompetenzgesetz, Digital-Gesetz und Kammer sind drei Hebel, die ineinandergreifen. Sie zu nutzen, liegt nun an der Profession selbst.
Zum Weiterhören
- ÜG129 – Kammergründung in Baden-Württemberg (Anne-Katrin Gerhardts)
- ÜG012 – Advanced Nursing Practice (ANP): Die Zukunft der Pflege in Deutschland
- ÜG096 – Digitalisierung in der Pflege (Stephanie Raudies & Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler)
