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Diese Episode erschien am 10.07.2021 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Zeitarbeit beruht auf einer Dreiecksbeziehung und ist streng durchs Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reguliert.
  • Rund 2 Prozent aller Pflegefachpersonen arbeiteten Ende 2019 in der Zeitarbeit.
  • Die meisten wechseln aus Unzufriedenheit mit der Festanstellung, nicht aus Eigennutz.
  • Statt Verbot fordert der Gast klare Qualitätsregeln, Einarbeitungspflichten und Lohnobergrenzen.
  • Zeitarbeit ist ein Flexibilisierungsinstrument – kein Werkzeug zur Qualitätssteigerung.

Kaum ein Thema sorgt in der Pflege so zuverlässig für hochgezogene Augenbrauen wie die Zeitarbeit. Die einen sehen darin eine Rettungsleine in Zeiten des Personalmangels, die anderen einen Brandbeschleuniger für ein ohnehin schon brennendes System. Zu Gast im Übergabe-Podcast war diesmal jemand, der beide Welten kennt: Matthias Menne, gelernter Altenpfleger, studierter Pflegewissenschaftler und heute Geschäftsführer eines auf Pflege spezialisierten Zeitarbeitsunternehmens in Nordrhein-Westfalen mit rund 600 Beschäftigten. Das Gespräch war streckenweise streitlustig – und genau deshalb so erhellend.

Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing – was denn nun?

Bevor es ans Eingemachte geht, lohnt ein Blick auf die Begriffe. Im Volksmund kursieren Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing oder Personaldienstleistung munter durcheinander. Juristisch korrekt handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, denn gehandelt wird nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der entscheidende Unterschied zur klassischen Festanstellung ist die sogenannte Dreiecksbeziehung: Arbeitgeber ist nicht die Einrichtung, in der tatsächlich gearbeitet wird, sondern die Zeitarbeitsfirma. Sie schließt einen Arbeitsvertrag – im besten Fall tarifgebunden – und überlässt die Fachkraft dann an den Einsatzort, wo diese am Bett steht.

Dieses Konstrukt ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit geprüft – anfangs jährlich, später in größeren Abständen. Geprüft wird, ob Mitarbeitende pünktlich entlohnt werden, ob Überstundenkonten korrekt geführt, das Arbeitszeitgesetz eingehalten und Urlaubsansprüche richtig gesetzt werden. Man könnte sagen: Was für Pflegeheime die Heimaufsicht ist, ist für die Zeitarbeit diese Kontrollinstanz.

Warum Menschen ihre Festanstellung aufgeben

Spannend wird es bei der Frage, warum sich Pflegefachpersonen überhaupt für die Zeitarbeit entscheiden. Menne nennt mehrere Gründe: mehr Mitsprache beim Dienstplan, deutlich weniger Überstunden, die Freiheit, nicht dauerhaft an einen Arbeitsplatz gebunden zu sein, eine flexiblere Urlaubsplanung – und nicht zuletzt eine bessere Bezahlung samt Zusatzleistungen. Gerade für junge Berufseinsteiger:innen kann das Durchwandern verschiedener Einsatzorte auch zur Orientierung beitragen.

Doch der eigentliche Kern liegt tiefer. Die wenigsten gehen in die Zeitarbeit, um sich einen Vorteil zu verschaffen – sie gehen, weil sie in der Festanstellung im Gesamtpaket unzufrieden sind. Genau hier setzte Menne einen Gedanken, der das ganze Gespräch durchzog.

„Wir reden darüber, dass Menschen ihre Festanstellung aufgeben, um in der Zeitarbeit zu arbeiten – in einer Branche, in der wir keine Arbeitslosigkeit, sondern einen Mitarbeitermangel haben. Diese Frage sollte aggressiv machen." — Matthias Menne

Mit anderen Worten: Nicht über die Zeitarbeit müsse man diskutieren, sondern über das System, das so viele Pflegende in die Flucht treibt. Laut den von Menne genannten Zahlen der Statistik zu Zeitarbeitnehmenden in der Pflege arbeiteten Ende 2019 etwa zwei Prozent aller Pflegefachpersonen in der Zeitarbeit – ein vergleichsweise kleiner Anteil, über den oft ein viel größeres Tier gemacht wird, als es eigentlich ist.

Wenn die Qualifikation auf der Strecke bleibt

Ein häufiges Gegenargument: In kurzen Einsätzen lässt sich das eigene Qualifikationsniveau gar nicht voll ausspielen. Wer nur wenige Wochen auf einer Intensivstation ist, kennt weder die Wege im Haus noch alle Abläufe und kann bestimmte Aufgaben schlicht nicht übernehmen. Co-Host Eva brachte diese Sorge aus Sicht der Festangestellten auf den Punkt – und Menne widersprach gar nicht grundsätzlich. Im Gegenteil: Für ihn ist es ein klares No-Go, wenn jemand in die Zeitarbeit wechselt, um Verantwortung loszuwerden.

Sitzt eine Fachkraft bei ihm am Tisch und erklärt, sie wolle künftig nichts mehr mit Pflegeplanung oder der strukturierten Informationssammlung zu tun haben, argumentiert er dagegen. Sein Standpunkt: Sein Qualifikationsniveau über Bord zu werfen, ist nicht Sinn und Zweck der Zeitarbeit. Wie ernst er das meint, zeigte er an der Geschichte einer Mitarbeiterin, die massiv unter dem Verantwortungsdruck litt. Statt sie nur kurzfristig zu entlasten, führte das Unternehmen sie über rund anderthalb Jahre behutsam zurück – zeitweise als Pflegehilfskraft, begleitet von Beratung, später wieder in voller Fachverantwortung.

„Es ist eine Arbeitgeberverantwortung, solche Probleme bei den eigenen Mitarbeitenden zu erkennen und im Sinne der Personalentwicklung damit umzugehen." — Matthias Menne

Flexibilität ist nicht gleich Wunschdienstplan

Ein weiteres hartnäckiges Bild: Zeitarbeitende suchten sich ihre Dienste einfach selbst aus und ließen die Stammbelegschaft mit den ungeliebten Schichten zurück. Auch hier wird Menne deutlich. Wer als frisch examinierte Fachkraft keine Feiertage, keine Wochenenden und keine Nachtdienste machen wolle, sei schlicht im falschen Beruf. Flexibilität bedeute eben nicht, dass sich jemand den Dienstplan selbst schreibt.

Was Zeitarbeit aus seiner Sicht wirklich besser könne, sei das Eingehen auf Lebenssituationen. Sein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter, die nur Frühdienste und jedes zweite Wochenende arbeiten konnte, wurde von einer Einrichtung als Bewerberin abgelehnt – und dann über sein Unternehmen genau dort über Monate eingesetzt. Dass eine Einrichtung dieselbe Person fest nicht einstellt, aber über die Zeitarbeit gerne nimmt, sagt viel über die strukturellen Probleme aus. Auch die gewerkschaftliche Perspektive auf Leiharbeit verweist auf solche Spannungen zwischen Stamm- und Leihbelegschaft.

Kritisch wird Menne dort, wo manche Anbieter mit fragwürdigen Versprechen werben – etwa mitten in der Pandemie damit, dass man nicht auf einer Covid-Station arbeiten müsse, ohne dass medizinische Gründe vorlägen. Das löse, sagt er, auch bei ihm als Pflegefachmann Widerstand aus: Eine Pandemie gehöre nun einmal zum Job.

Warum Einrichtungen überhaupt zur Zeitarbeit greifen

Zeitarbeit ist für Einrichtungen grundsätzlich teurer als eine Festanstellung – allerdings, so Menne, nicht in dem Maße, wie oft angenommen. Denn die Einrichtung bezahlt ausschließlich produktive Stunden: keine Urlaubs- und Krankheitsstunden, keine Lohnnebenkosten, kein Onboarding, kein Recruiting, keine Lohnabrechnung, keine Verwaltung. Meldet sich eine Person morgens krank, hat das Unternehmen die Ausfallstunden auf der Payroll – die Einrichtung null Euro auf der Rechnung.

Dazu kommt der strategische Aspekt: Einrichtungen halten sich mit einem gewissen Anteil flexibel, um auf schwankende Belegung reagieren zu können. Und nicht zuletzt gibt es Häuser, die schlicht schlecht geführt sind, kaum Personal finden und erst recht keines halten – sie sind oft die Dauerkund:innen der Zeitarbeit. Dass die Mitarbeitenden dann häufig ohne Einarbeitung dastehen, hält Menne weder für die Schuld der Zeitarbeit noch der Person selbst. Sein Unternehmen vereinbart vertraglich kostenlose Einarbeitungstage – nur löst die Einrichtung diese Zusagen oft nicht ein und drückt der neuen Kraft stattdessen einen Laufzettel in die Hand.

Equal Pay, 18 Monate und drei Monate Pause

Damit nicht der Eindruck entsteht, hier ließe sich ungebremst Geld verdienen, lohnt ein Blick auf die Regeln. Nach neun Monaten im selben Einsatz greift Equal Pay: Das Unternehmen muss prüfen, ob die Person in der Einrichtung mehr verdienen würde, und gegebenenfalls ausgleichen. Nach maximal 18 Monaten Überlassungsdauer ist Schluss – es sei denn, die Einrichtung übernimmt fest. Will weder Mitarbeiter:in noch Einrichtung das, endet der Einsatz, und nach drei Monaten Pause beginnt das Spiel von vorn. Menne räumte offen ein, dass manche Kund:innen lieber den Einsatz abbrechen und eine neue Person anfordern, als beim Equal-Pay-Vergleich die Karten offenzulegen.

Das geplante Verbot in Berlin

Ein zentraler Aufhänger der Episode war die damalige Debatte um ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege. Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci hatte sich – mit Verweis auf steigende Kosten und Qualitätsbedenken – dafür ausgesprochen. Über eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Berlin sowie eine geplante Lohnbegrenzung für Pflege-Leiharbeitende wurde damals breit diskutiert; der genaue Wortlaut findet sich im Antrag des Landes Berlin.

Menne hält ein pauschales Verbot für den falschen Weg – schon weil die verfassungsmäßig garantierte freie Berufswahl im Weg stehe. Vor allem aber widerspricht er der Vorstellung, Zeitarbeit sei selbst das Symptom einer kranken Pflege.

„Wir müssen in einem flexiblen System – und das Gesundheitswesen ist ein flexibles System – auch flexible Arbeitsmodelle haben. Zeitarbeit kann ein solches Modell sein, wenn sie vernünftig, fachlich und vor allem reguliert umgesetzt wird." — Matthias Menne

Symptom sei nicht die Zeitarbeit an sich, sondern die Zahl der Menschen, die freiwillig aus den Einrichtungen flüchten. Die Diskussion über ein Verbot findet Menne dennoch wertvoll – weil sie zwingt, Probleme auf allen Seiten der Dreiecksbeziehung offen auf den Tisch zu legen.

Regulieren statt verbieten

Statt eines Verbots fordert Menne klare Spielregeln: eine Qualitätsregelung, nach der Zeitarbeitsfirmen bis in die oberste Führungsebene Pflegeexpertise nachweisen müssen – so wie in einem ambulanten Pflegedienst auch kein Bankkaufmann den Dienstplan schreibt. Dazu verpflichtende, nachweisbare Einarbeitungskonzepte für beide Seiten, Preis- und Lohnobergrenzen gegen das Auseinanderdriften der Verdienste sowie eine eigene tarifliche Regulierung für den Pflegebereich – weg von der Gleichbehandlung mit Lager- und Industriearbeit.

Besonders kritisch sieht er den wachsenden Wildwuchs an eigenen Flexi-Pools und Servicegesellschaften großer Trägerschaften. Dort werde mit denselben Versprechen geworben wie in der Zeitarbeit – nur völlig ohne gesetzliche Regulierung. Kleine Träger mit zwei Häusern könnten sich solche Pools ohnehin nicht leisten, was die Ungleichheit eher vergrößere. Sein Credo: Krankenhäuser sollen Krankenpflege machen, Altenheime Altenpflege – und spezialisierte Anbieter flexible Personallösungen, streng reguliert.

Klar ist für Menne aber auch: Zeitarbeit ist kein Instrument, um die Qualität der Pflege in Deutschland nach vorn zu bringen. Sie sei ein quantitatives Werkzeug zum Nachjustieren – nicht mehr und nicht weniger. Seine Prognose fällt nüchtern aus: Ohne Eingreifen drehe sich die aktuell ungesunde Spirale aus immer höheren Löhnen, Willkommensprämien und Dienstwagen weiter nach oben. Sein Wunsch dagegen ist Demut auf allen Seiten – und ein gut reguliertes Flexibilisierungsinstrument, das dem System nützt, statt es zu beschädigen.

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