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Diese Episode erschien am 11.03.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Die DKG fordert ein weitgehendes Leiharbeitsverbot – Verbände sehen die Ursachen bei den Arbeitsbedingungen.
  • Der PUEG-Referentenentwurf hebt vor allem Beiträge und Leistungen an, ohne das System grundlegend zu reformieren.
  • Kurzmeldungen: neue Expertenstandards, neuer Sachverständigenrat und ein Auftakt der Pflegekammer NRW mit dem Land.

In Folge 43 des PflegeUpdates geht es um zwei große Dauerbrenner der Pflegepolitik und einige kurze Meldungen zum Schluss. Wir blicken auf die wieder aufgeflammte Debatte um die Leiharbeit, auf den Referentenentwurf zur Finanzierung der Pflegeversicherung und fassen am Ende kompakt zusammen, was in den Wochen rund um den Stand vom 11. März 2023 sonst noch wichtig war.

DKG fordert weitgehendes Verbot der Leiharbeit in der Pflege

Die Diskussion um Leiharbeit – fachlich genauer: Arbeitnehmerüberlassung – in der Pflege reißt seit Jahren nicht ab. Mal kommen Forderungen nach einem Verbot aus der Politik, mal heizen Berichte in Medien und sozialen Netzwerken die Stimmung an. Den jüngsten Anstoß lieferte zum Zeitpunkt der Folge ein Papier der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die ein generelles Verbot von Leiharbeit sowohl in der Pflege als auch im ärztlichen Dienst verlangte.

Die DKG stützte ihre Forderung auf eine eigene Umfrage vom November des Vorjahres, an der sich 319 Krankenhäuser beteiligten. Allen voran beklagten die Kliniken die hohen Kosten der Leiharbeit, ohne diese allerdings konkret zu beziffern. Hinzu kämen aus ihrer Sicht Qualitätsverluste in der Versorgung und eine Unzuverlässigkeit der vermittelnden Agenturen. Bemerkenswert ist der innere Widerspruch: Gleichzeitig räumten die Häuser ein, dass sich ohne die Kolleg:innen aus der Leiharbeit Personaluntergrenzen kaum einhalten und die Versorgung allenfalls unter größten Anstrengungen aufrechterhalten lassen.

Entsprechend abgeschwächt war die Rückfallposition: Sollte ein generelles Verbot politisch nicht umsetzbar sein, sollten zumindest die Mehrkosten durch die Kostenträger erstattet werden. Interessant ist außerdem, dass die DKG die Überlassung zwischen Einrichtungen – also etwa zwischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken sowie innerhalb einer Trägerschaft – weiterhin erlauben wollte. Ein vollständiges Verbot war also gar nicht das Ziel.

Aus den Berufsverbänden, Gewerkschaften und Pflegekammern kamen deutliche Gegenpositionen. Dr. Markus Mai, Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, verwies darauf, dass die Einrichtungen selbst Verantwortung übernehmen müssten: Wer keine Leiharbeit wolle, müsse vor allem die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessern, statt auf die Politik zu warten. Der Deutsche Pflegerat hatte bereits 2022 betont, dass Leiharbeitnehmer:innen nicht das Problem seien, sondern Folge unzureichender Arbeitsbedingungen und teils fehlender Führungskompetenz – sie nutzten schlicht die Chance auf bessere Bedingungen und Vergütung. Die dazugehörige Stellungnahme des Deutschen Pflegerats fordert eine am Pflegebedarf ausgerichtete Personalausstattung und einen bedarfsgerechten Qualifikationsmix als Voraussetzung dafür, dass Leiharbeit nicht mehr regelhaft nötig ist.

Auch die Gewerkschaften meldeten sich: Der Bochumer Bund gab zu bedenken, dass Pflegefachpersonen bei einem Verbot nicht automatisch in ihre alten Einrichtungen zurückkehren – eine Begrenzung könnte die Zahl verfügbarer Fachpersonen also sogar weiter sinken lassen. Verdi wiederum bewertete den Einsatz von Leiharbeit als belastend für die Versorgung und die Teamarbeit. Für dich als Pflegefachperson ist die Einordnung wichtig: Mediale Zuspitzungen, die einen drohenden „Pflegekollaps" allein der Leiharbeit zuschreiben, greifen zu kurz. Leiharbeit ist eher Symptom als Ursache der strukturellen Probleme.

PUEG: Referentenentwurf hebt Beiträge und Leistungen an

Die zweite große Meldung betrifft die Finanzierung der Pflegeversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch XI. Seit Längerem kämpft die Pflegeversicherung mit Finanzierungsproblemen – unter anderem, weil mit dem 2017 eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die Zahl der Leistungsempfänger:innen stark gestiegen ist, während die Kosten allgemein zunehmen. Abhilfe sollte zum Zeitpunkt der Folge das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) schaffen, das in den Medien oft als „Pflegereform" bezeichnet wird.

Tatsächlich verbarg sich hinter dem Namen zunächst vor allem eine Beitragsanhebung. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – also alle, die mehr als 520 Euro verdienen – sollte der Beitragssatz zum Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte steigen, was der Pflegekasse rund 6,6 Milliarden Euro zusätzlich einbringen sollte. Geplant war außerdem, dass die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung – ohne erneute Zustimmung des Bundesrates – die Beitragshöhe anpassen kann, um flexibler auf Liquiditätsengpässe zu reagieren. Aus den Mehreinnahmen sollten Leistungen wie das Pflegegeld und ambulante Sachleistungen im Folgejahr um fünf Prozent steigen, mit weiteren geplanten Überprüfungen in den Jahren 2025 und 2028. Details finden sich im damaligen Referentenentwurf zum PUEG.

Für die professionell Pflegenden in der ambulanten und stationären Langzeitpflege war ein konkreter Hebel das Förderprogramm zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, das von der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll weitergeführt und bis mindestens 2030 verlängert werden sollte. Über das Programm – jährlich rund 100 Millionen Euro – können sich etwa stationäre Einrichtungen mit Coachings beraten lassen, um attraktivere Arbeitgeber zu werden. Zusätzlich sollte die Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen beschleunigt werden. Eine kompakte Übersicht zum PUEG ordnete die Eckpunkte ein.

Neu war die Staffelung der Beiträge nach Kinderzahl: Kinderlose Personen sollten 4,0 Prozent zahlen, Personen mit einem Kind 3,4 Prozent. Ab dem zweiten Kind sollte der Satz je Kind um 0,15 Prozentpunkte sinken, maximal um 0,6 Prozentpunkte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber verpflichtet, die Kinderzahl in die Beitragsbemessung einzubeziehen – die Begründung: Erst die Geburt von Kindern ermöglicht das umlagefinanzierte System.

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats blieb das Gesetz hinter einer echten Reform zurück. Präsidentin Christine Vogler warf dem Gesundheitsministerium eine fehlende Vision vor: Der Entwurf sichere vor allem kurzfristig die Liquidität, berücksichtige aber die steigenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen nicht ausreichend – mit dem Risiko, dass mehr Menschen in die Sozialhilfe rutschen. Kritisch sah sie zudem, dass das reine Beitragssystem unangetastet bleibt und keine Steuerfinanzierung vorgesehen ist, was angesichts des demografischen Wandels problematisch ist. Insgesamt also: Der Begriff „Pflegereform" passt für diese Vorlage nur bedingt.

Kurz gemeldet: Expertenstandards, Sachverständigenrat und Pflegekammer NRW

Zum Internationalen Frauentag erinnerte Bernadette Klapper, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), daran, dass Pflegepolitik immer auch feministische Bedeutung hat. Wer die Weiterentwicklung pflegerischer Rollen und die Pflegestudiengänge nicht fördere, verhindere aktiv weibliche Bildungs- und Karrierewege – und gefährde damit zusätzlich die Versorgung der Patient:innen.

Beim Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) tat sich gleich doppelt etwas: Der Expertenstandard zur Mundgesundheit in der Pflege wurde endgültig veröffentlicht. Der Expertenstandard zur Hautintegrität war verabschiedet und sollte zunächst modellhaft implementiert, dann erneut evaluiert und anschließend veröffentlicht werden. Eine Einordnung der pflegefachlichen Neuerungen bot die damalige Berichterstattung zum gesundheitspolitischen Geschehen.

Ende Februar konstituierte sich zudem der neue Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege. Vom Gesundheitsministerium einberufen, soll das Gremium Gutachten erstellen – das erste zum Thema Fachkräfte im Gesundheitswesen. Vorsitzender ist Professor Michael Hallek von der Uniklinik Köln, stellvertretend wirken die Pflegewissenschaftlerin Professorin Melanie Messer aus Trier und der Gesundheitsökonom Professor Jonas Schreyögg aus Hamburg mit. Dass die Pflegewissenschaft hier prominent vertreten ist, ist ein wichtiges Signal.

Schließlich setzte sich die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen erstmals mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zusammen. Themen waren unter anderem die Situation in den Kinderkliniken und die Frage, welche Aufgaben das Land schrittweise an die Kammer überträgt – ein Prozess, der noch viel Spielraum für Veränderungen lässt.

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Quellen