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Diese Episode erschien am 24.02.2024 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Pflegekammer NRW fordert eine einheitliche Berufsbezeichnung für internationale Pflegefachpersonen im Anerkennungsverfahren.
  • Ein Leiharbeit-Experte kritisiert die Bundesrats-Entschließung und plädiert für Dialog statt Deckelung.
  • News zu Pflegekammer Baden-Württemberg, DPR, ICN-Motto und Freistellung von Kammermitgliedern in NRW.

In Folge 68 des PflegeUpdates geht es um zwei größere Themen und einige Kurznachrichten: Wie internationale Pflegefachpersonen während ihres Anerkennungsverfahrens benannt werden sollten, ein ausführlicher Hörer:innen-Kommentar zur Leiharbeit – und Neues zu Pflegekammern und zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen. Hier bekommst du alles kompakt zum Nachlesen.

Pflegekammer NRW: Einheitliche Berufsbezeichnung für internationale Pflegefachpersonen

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat ein Positionspapier zur Benennung von Pflegefachpersonen veröffentlicht, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und sich in Deutschland im Anerkennungsverfahren befinden. Der Kern: Wie diese Kolleg:innen genannt werden – gerade auf dem Namensschild – ist eine Frage der Wertschätzung. Bislang reicht das Spektrum der verwendeten Bezeichnungen von „Pflegehelfer:in" über „Praktikant:in" bis „Hilfskraft" oder schlicht „Hilfe". Das sorgt für Unsicherheit darüber, welche Aufgaben und welche Verantwortung diese Personen eigentlich übernehmen dürfen.

Dabei bringen viele der Betroffenen bereits umfangreiche Berufserfahrung mit, und in zahlreichen Herkunftsländern ist die Pflegeausbildung weitgehend akademisiert – die Kolleg:innen wurden also auf Hochschulniveau qualifiziert. Konkret schlägt die Kammer einheitliche Bezeichnungen wie „Pflegefachperson in Anerkennung" beziehungsweise „im Anerkennungsverfahren" vor. Zusätzlich sollen ein klares Aufgabenprofil sowie Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsverträge in englischer Sprache vorliegen, um sprachliche Hürden abzubauen.

Die Kammer ordnet das Thema in einen größeren Zusammenhang ein: Ohne die Zuwanderung von Pflegefachpersonen und ihre gelingende Integration drohe der Pflegenotstand zum Kollaps der Versorgung zu führen. Eine respektvolle, diversitätsfreundliche Arbeitsumgebung – in der Rassismus keinen Platz hat – sei deshalb auch ein Mittel, um diese Kolleg:innen langfristig zu halten. Die Einzelheiten kannst du im Positionspapier der Pflegekammer NRW nachlesen. Ein Hinweis zur Einordnung: Seit dem 1. Januar 2024 übernimmt die Kammer in NRW die Fachsprachprüfung selbst – nach eigenem Anspruch, um die Verfahren aus der Fachlichkeit heraus durchzuführen.

Hörer:innen-Kommentar: Was an der Bundesrats-Entschließung zur Leiharbeit fehlt

Erstmals gab es im PflegeUpdate einen Audiokommentar aus der Community. Den Anfang machte Matthias Menne, gelernter Altenpfleger mit Pflegewissenschafts-Studium an der Universität Witten/Herdecke und nach eigenen Angaben rund 17 Jahren Erfahrung in der Zeitarbeit. Er bezog sich auf die Bundesratsentschließung zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege, die in der vorangegangenen Folge Thema war.

Aus seiner Sicht trifft die Entschließung das Problem nur teilweise. Positiv bewertete er den Vorschlag, für die Verleiherlaubnis besondere Qualitätskriterien im sensiblen Pflegebereich einzuführen – bislang würden Unternehmen verschiedener Branchen bei der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung über die Bundesagentur für Arbeit weitgehend gleich behandelt. Kritisch sah er dagegen Vorgaben wie eine Deckelung der Zahl von Leiharbeitnehmer:innen pro Einrichtung, eine Preisdeckelung oder eine gesetzlich verordnete Gleichstellung von Leih- und Stammpersonal. Solche Eingriffe gehörten seiner Meinung nach nicht in die Gesetzgebung; der Markt reguliere vieles davon bereits selbst.

Besonders widersprüchlich fand er zwei Punkte: Zum einen könne ein träger- und einrichtungsübergreifendes „Tauschen" von Mitarbeitenden zu einer Umgehung bestehender Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung führen. Zum anderen sollten Zeitarbeitsfirmen zwar verpflichtet werden, sich an Aus- und Fortbildungskosten zu beteiligen – dürften aber selbst kaum entsprechende Bildungsmaßnahmen umsetzen. Im Zuge der Personalbemessung (PeBeM) wolle sein Unternehmen Mitarbeitende von einem Qualifikationsniveau zum nächsten weiterqualifizieren, scheitere aber daran, dass es als Zeitarbeitsfirma firmiert.

Sein Fazit war zweigeteilt: Zeitarbeitsfirmen müssten sich bei Preisen, Lohnstrukturen und vor allem bei der Pflegekompetenz selbstkritisch hinterfragen. Gleichzeitig hätten sie Kompetenzen in Recruiting, Digitalisierung und der Steuerung flexibler Personalpools aufgebaut, die Einrichtungen künftig brauchen – etwa beim Aufbau eigener Springer- und Pool-Konzepte. Statt eines pauschalen „Fingerzeigs" Richtung Leiharbeit wünschte er sich einen offenen Dialog zwischen Trägern und Personaldienstleistern. Mit Blick auf die aktuelle Lage beschrieb er, dass sich der Markt seit etwa einem Jahr verändere: Leiharbeit werde wieder stärker als Ausfallmanagement genutzt, die Preise sänken. Kritisch sei jedoch die kurzfristige, diskontinuierliche Einsatzplanung – etwa Anfragen für den Nachtdienst am späten Nachmittag –, die die Versorgungsqualität belaste und nach besseren, kontinuierlicheren Konzepten verlange.

Kurznachrichten

Pflegekammer Baden-Württemberg: Frist im Widerspruchsverfahren abgelaufen

Am 23. Februar 2024 endete die Frist im Verfahren zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg. Von den rund 117.000 Pflegefachpersonen mussten sich mehr als 60 Prozent für eine Kammer aussprechen. Die Landesregierung um Gesundheitsminister Manne Lucha hatte dafür ein Widerspruchsverfahren festgelegt – gezählt wird also nur, wer ausdrücklich Einwand erhebt. Diese Konstruktion stieß sowohl bei Befürworter:innen als auch bei Gegner:innen auf Unverständnis.

Kritik gab es zudem am Registrierungsprozess: Dieser lag größtenteils in der Verantwortung der Arbeitgebenden, was teils zu fehlerhaften und unvollständigen Datenübermittlungen führte. In der Folge konnte der Errichtungsausschuss nicht alle Pflegefachpersonen anschreiben. Das Ergebnis sollte zum Zeitpunkt der Folge Ende März persönlich von Gesundheitsminister Lucha verkündet werden.

Deutscher Pflegerat: Pflegekammern als „Schlüsselelement"

Die Entwicklungen in Baden-Württemberg nahm der Deutsche Pflegerat zum Anlass für eine Stellungnahme zu Pflegekammern in Deutschland. Aus Sicht von DPR-Präsidentin Christine Vogler sind Pflegekammern ein zentraler Baustein, damit die Profession Pflege als gleichberechtigter Partner an Entscheidungsprozessen teilnehmen kann. Der Rat sieht Politik, Kostenträger, Krankenkassen, Gewerkschaften, Verbände und Arbeitgeber gemeinsam in der Pflicht, sich für die Errichtung von Pflegekammern in allen Bundesländern einzusetzen. Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Pflegerats findest du in den Shownotes.

ICN: Motto zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen 2024

Das International Council of Nurses (ICN) hat das Motto für den Internationalen Tag der Pflegefachpersonen bekannt gegeben: „Our Nurses, Our Future: The Economic Power of Care". ICN-Präsidentin Pamela Cipriano machte deutlich, dass Finanzkrisen häufig zu Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen führen – meist zulasten der Pflege. Dieser Ansatz übersehe den erheblichen, oft unterschätzten wirtschaftlichen Wert der Pflege für das Gesundheitswesen und die Gesellschaft. Zum Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai kündigte der ICN einen Sonderbericht zum wirtschaftlichen Einfluss der Pflege an.

NRW: Freistellung für Mitglieder der Pflegekammer beschlossen

Anfang Februar 2024 stimmte der nordrhein-westfälische Landtag fraktionsübergreifend einer Änderung des Heilberufegesetzes zu. Mit einem neuen Paragrafen zur „Freistellung für die Mitglieder der Pflegekammer" wurde geregelt, dass gewählte Mitglieder der Organe und Ausschüsse der Kammer für die Ausübung ihres Mandats von der Arbeit freizustellen sind – soweit dringende betriebliche oder dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Der Anspruch ist auf acht Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Die Regelung soll nach fünf Jahren evaluiert werden.

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Quellen