- Deutscher Pflegerat und CAU Kiel stellen mit BAPID ein durchlässiges Pflegebildungsmodell vor.
- Der Bundesrat fordert Änderungen am GVSG, etwa zu Gesundheitskiosken und Mitberatung der Pflege.
- Verdi und Unikliniken in Baden-Württemberg einigen sich auf einen neuen Tarifvertrag.
Auf Max mussten wir aus Krankheitsgründen in dieser Folge leider verzichten!
Viel Spaß mit der Folge! :)
Die nächste Folge des PflegeUpdate gibt es am 07. September 2024 nach der parlamentarischen Sommerpause - vielleicht dann auch mit dem Pflegekompetenzgesetz?!
Vor der Sommerpause fällt diese Folge etwas kürzer aus: Der mit Spannung erwartete Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz war zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht da und wurde erst für den Herbst 2024 erwartet. Dafür gibt es ein neues Bildungsmodell für die Pflege, gesundheitspolitische Bewegung im Bundesrat, einen Abschied beim Berufsverband und einen Tarifabschluss an Universitätskliniken.
BAPID: ein durchlässiges Bildungsmodell für die Pflegeberufe
Im Mittelpunkt der Folge steht ein Projekt der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat entstanden ist. Ziel ist ein kohärentes Gesamtbild der Bildungslandschaft in den Pflegeberufen, das bestehende und künftige Anforderungen zusammenführt. Den Anstoß gaben bereits im Oktober 2022 der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS), die über den Deutschen Pflegerat ein entsprechendes Projekt beantragten. Zur Zeit der Folge lag eine Vorveröffentlichung vor; die vollständige Studie war für September 2024 angekündigt.
Das Modell trägt den Namen BAPID – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland. Es ruht auf drei Domänen, die wie Säulen nebeneinanderstehen: die allgemeine Bildung bis zum Schulabschluss, die allgemeine Pflegebildung (also die Berufsqualifikation) und die spezielle Pflegebildung (Fort- und Weiterbildung). Diese Bereiche sind insgesamt in sechs Stufen gegliedert und greifen in jeder Bildungsbiografie ineinander. Entscheidend ist die Durchlässigkeit: vom Einstieg ohne Schulabschluss über mehrere Stufen bis zur Promotion soll ein zusammenhängender Weg möglich sein.
Für die Domäne Pflegebildung definiert das Konzept sechs Typen beruflich Pflegender. Typ 1 umfasst Personen ohne Pflegeausbildung, Typ 2 die Pflegefachassistenz, die definiert an Pflegeprozessen mitwirkt. Typ 3 ist der Pflegefachberuf, der komplexe Pflegeprozesse gestaltet, Typ 4 der Bachelor in der Pflege für hochkomplexe Prozesse. Typ 5 und 6 schließlich – Master und Promotion – leiten Pflegeprozesse auf wissenschaftlicher Basis und tragen die fachliche Letztverantwortung. Jedem Typ sind klare Zuständigkeiten zugeordnet. Damit will das Modell dem Prinzip „alle machen alles" entgegenwirken und gleichzeitig Karrierewege sichtbar machen, was die Attraktivität der Pflegeberufe stärken soll.
Für die Umsetzung fordert das Konzept mehrere gesetzliche Anpassungen: Die Pflegehilfsausbildung soll zum erweiterten ersten Schulabschluss führen, alle Pflegenden sollen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen besuchen, und spezielle Weiterbildungen sollen bundesweit in numerischen Niveaustufen vergleichbar werden. An Universitätskliniken sollen zudem Pflegende mit Master und abgeschlossener Promotion als fachliche Leitungen in Versorgung, Lehre und Forschung vorgesehen werden. Für dich als Pflegefachperson ist das relevant, weil hier erstmals ein durchgängiges Stufenmodell skizziert wird, das Qualifikationen, Verantwortung und Vergütungslogik miteinander verknüpfen will. Wer sich vorab mit den Studienwegen in der Pflege beschäftigen möchte, findet im Forum eine Übersicht zu Studiengängen in der Pflege.
Bundesrat verlangt Nachbesserungen am GVSG
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) der Bundesregierung beraten und Änderungswünsche formuliert. Die Länderkammer sprach sich unter anderem dafür aus, dass die Pflege über die Bundespflegekammer ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss erhält und damit verbindlich einzubeziehen wäre.
Außerdem regte der Bundesrat an, Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren wieder in das Gesetz aufzunehmen – beide waren zuvor aus dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums gestrichen worden. Aus Sicht des DBfK, dessen Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper sich dazu äußerte, ist die Rückkehr dieser neuen Versorgungsformen zu begrüßen, weil gute Gesundheitsversorgung multiprofessionell aufgestellt sein müsse und die Gesundheitsberufe sie gemeinsam konzipieren sollten. Für die Pflege geht es dabei um mehr Mitsprache in zentralen Versorgungsstrukturen – auch wenn zum Zeitpunkt der Folge offen war, ob sich diese Wünsche im weiteren Verfahren durchsetzen würden.
DBfK verabschiedet Christel Bienstein nach zwölf Jahren
Anfang Juli 2024 hat der DBfK seine Präsidentin Prof. Dr. Christel Bienstein nach zwölf Jahren verabschiedet. Zu einem Fachsymposium unter dem Titel „Professionelle Pflegepraxis braucht Weiterentwicklung" kamen zahlreiche Weggefährt:innen nach Berlin. Der frühere Bundesgeschäftsführer Franz Wagner würdigte Bienstein als prägende Persönlichkeit, die stets die Wirkung pflegerischen Handelns für Patient:innen in den Mittelpunkt gestellt habe.
Bienstein selbst blickte auf zentrale Entwicklungen ihrer Amtszeit zurück: die Einführung der generalistischen Ausbildung, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, den langsam voranschreitenden Ausbau der Akademisierung sowie die im Koalitionsvertrag verankerten Forderungen der Profession. Ihr Fazit lautete sinngemäß, dass vieles erreicht, manches Wichtige aber noch nicht abgeschlossen sei – und dass die beharrliche Arbeit gegenüber Politik und Ministerien sich gelohnt habe. Der Wechsel an der Verbandsspitze markiert eine Zäsur für eine der sichtbarsten Stimmen der Pflege in Deutschland.
Tarifeinigung an den Unikliniken in Baden-Württemberg
Nach schwierigen Verhandlungen und drei Warnstreiks haben sich die Gewerkschaft Verdi und die Arbeitgeberseite der Universitätskliniken in Baden-Württemberg auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Rund 30.000 Beschäftigte können mit spürbaren Gehaltssteigerungen rechnen – vorbehaltlich der Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder.
Vorgesehen waren in zwei Stufen mindestens acht Prozent mehr Geld sowie eine Inflationsausgleichsprämie von 1.050 Euro. Ab Oktober 2024 sollte die Vergütung um 4,3 Prozent steigen, mindestens jedoch um 160 Euro, ab Oktober 2025 um weitere 3,7 Prozent. Auch Auszubildende sollten stufenweise mehr Geld und eine Inflationsausgleichszahlung erhalten – zunächst 100 Euro mehr ab August 2025, ab April 2026 weitere 75 Euro.
Besonders für die Pflege interessant ist ein neuer Belastungsausgleich: Bis zu einer automatisierten Umsetzung sollte es laut Verdi pauschal einen Entlastungsbetrag geben, der wahlweise in freie Tage umgewandelt werden kann – im Äquivalent von fünf Tagen pro Jahr. Zusätzlich war für alle Beschäftigten eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Wahloption zwischen mehr Geld und zusätzlichen freien Tagen geplant: ab fünf Jahren ein freier Tag, maximal vier Tage jährlich, wahlweise auszahlbar, als Freizeit nutzbar oder auf einem Langzeitkonto ansparbar. Der Abschluss zeigt, dass Entlastung neben der reinen Vergütung zunehmend zum festen Bestandteil von Tarifverhandlungen wird.
Zum Weiterhören
- ÜG189 – BAPID - die neue Bildungsarchitektur für die Pflege (Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen Hoops)
- ÜG186 – „Kann der auch waschen?" – Was Pflege-Akademisierung wirklich bedeutet
- ÜG119 – Bildung und Forschung in der Pflege (Dr. Lena Dorin, Malte Falkenstern, Prof. Dr. Karin Reiber, Prof. Dr. Bernd Reuschenbach)
BAPID - Bildungsarchitektur der Pflegeberufe in Deutschland
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat kürzlich eine Vorveröffentlichung zu einem neuen Bildungskonzept in der Pflege vorgestellt.
Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel entwickelt und soll ein Gesamtbild der Bildungslandschaft in den Pflegeberufen schaffen, das sowohl bestehende als auch zukünftige Anforderungen berücksichtigt.
Das BAPID-Bildungskonzept
Das neue Konzept, genannt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland), basiert auf drei zentralen Punkten:
- Allgemeine Bildung: Betrifft die schulische Bildung bis zum Schulabschluss.
- Allgemeine Pflegebildung: Bezieht sich auf die beruflichen Qualifikationen.
- Spezielle Pflegebildung: Umfasst Fort- und Weiterbildungen.
Diese drei Säulen sind in sechs Stufen unterteilt und bilden die Grundlage für die Bildungsentwicklung in den Pflegeberufen. Das System ist durchlässig und ermöglicht einen Bildungsweg von „ohne Schulabschluss“ bis zur Promotion.
Sechs Typen der Pflegebildung
Das Konzept definiert sechs grundlegende Pflegetypen:
- Typ I: Personen ohne Pflegeausbildung.
- Typ II: Pflegefachassistenz, die an Pflegeprozessen mitwirkt.
- Typ III: Pflegefachberuf, der komplexe Pflegeprozesse gestaltet.
- Typ IV: Bachelor Pflege, der hochkomplexe Pflegeprozesse gestaltet.
- Typ V und VI: Pflegende mit Masterabschluss bzw. Promotion, die Pflegeprozesse auf wissenschaftlicher Basis leiten und die fachliche Letztverantwortung tragen.
Jeder Typ hat klare Zuständigkeiten. Dies soll die Karriereverläufe und Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege sichtbar machen und die Attraktivität des Pflegeberufs stärken.
Notwendige gesetzliche Anpassungen
Für die Umsetzung des Modells werden mehrere gesetzliche Anpassungen gefordert:
- Anerkennung der Ausbildung: Pflegehilfeausbildung sollte zur Anerkennung des erweiterten ersten Schulabschlusses führen.
- Fort- und Weiterbildungen: Alle Pflegenden sollen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen besuchen müssen.
- Anerkennung von Weiterbildungen: Spezielle Weiterbildungen sollen bundesweit in numerischen Niveaustufen unterschieden werden.
- Gesetzliche Vorgaben für Universitätskliniken: Pflegende auf Masterniveau mit Promotion sollen als fachliche Leitungen in der Gesundheitsversorgung, Lehre und Forschung vorgesehen werden.
Die vollständige Veröffentlichung der Studie ist für September dieses Jahres geplant.
Kurznachrichten
GVSG im Bundesrat: Der Bundesrat hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beraten und Änderungswünsche formuliert. Die Pflege soll durch die Bundespflegekammer im G-BA mit einem Antrags- und Mitberatungsrecht verbindlich berücksichtigt werden. Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren sollen wieder in das Gesetz aufgenommen werden.
Abschied von Christel Bienstein: Nach 12 Jahren als Präsidentin wurde Prof. Dr. Christel Bienstein vom DBfK verabschiedet. Ihre Verdienste um die Pflegeberufe wurden in einem Fachsymposium gewürdigt.
Tarifvertrag für Unikliniken: Nach schwierigen Verhandlungen und Warnstreiks haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Vertreter der Unikliniken in Baden-Württemberg auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Beschäftigte können mit deutlichen Gehaltssteigerungen und einem neuen Belastungsausgleich rechnen.

