- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bringen bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Pflegesituation.
- Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und ein Bezug zur Pflege.
- Barrierefrei, barrierearm und behindertengerecht meinen ganz Unterschiedliches.
- Auch eine vollstationäre Einrichtung kann zum echten Zuhause werden.
- Wer früh über einen Umzug nachdenkt, gewöhnt sich leichter ein.
Die meisten Menschen haben einen ganz klaren Wunsch: so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Doch was passiert, wenn die Badewanne plötzlich zur unüberwindbaren Hürde wird, wenn Türschwellen den Rollator ausbremsen oder die Treppe am Hauseingang den Weg nach draußen versperrt? Genau hier setzt die letzte Folge des Podcast-Specials „Wir erklären Pflege" an, das die Pflegeexpert:innen der AOK NordWest gemeinsam mit der Übergabe produziert haben. Pflegeberaterin Doreen Stadi schildert im Gespräch mit Christian Köbke, wie das Zuhause auch mit Pflegebedarf lebbar bleibt – und wann eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu einem neuen Zuhause werden kann.
Mehr als vier Wände: Was das Wohnumfeld eigentlich ist
Bevor es um Umbauten geht, lohnt der Begriff selbst eine Einordnung. Das Wohnumfeld ist – ganz umgangssprachlich – das Zuhause. Das kann die eigene Wohnung der pflegebedürftigen Person sein, aber auch die Wohnung einer anderen Person, in der sie überwiegend lebt. Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt: Wo hält sich jemand am meisten auf, und ist das Ganze auf Dauer ausgerichtet? Wer für zwei Wochen zur Tochter zieht, verlagert damit noch nicht seinen Lebensmittelpunkt – das wäre also kein Wohnumfeld im rechtlichen Sinn.
Warum das so wichtig ist? Weil das Zuhause eben das Zuhause ist. Es gibt nicht nur den verständlichen Wunsch, dort wohnen zu bleiben, auch wenn es einem gesundheitlich schlechter geht – es gibt auch ein Recht darauf. Über diesem Thema schwebt der Grundsatz „ambulant vor stationär": Zuerst wird geprüft, ob sich die häusliche Situation an veränderte Bedürfnisse anpassen lässt, bevor ein Umzug in eine Einrichtung überhaupt zur Debatte steht. Und genau darum geht es bei einer Wohnraumanpassung: Wer früher gern gebadet hat, aber die Beine nicht mehr gut anheben kann, muss nicht ausziehen, nur weil die Badewanne zum Hindernis geworden ist. Stattdessen wird umgebaut – und plötzlich klappt das selbstständige Leben wieder.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: ein sperriges Wort mit großer Wirkung
Hinter dem etwas behäbigen Begriff „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" steckt eine konkrete Unterstützungsleistung der Pflegekasse. Zerlegt man das Wortungetüm, wird es greifbar: Das Wohnumfeld ist das Zuhause, „verbessernd" meint, dass eine Einschränkung ausgeglichen wird – und „Maßnahme" ist der eigentlich knifflige Teil. Denn eine Maßnahme ist nicht ein einzelner Umbau, sondern die Summe all dessen, was zum jeweiligen Gesundheitszustand passt und benötigt wird.
Ein Beispiel: Jemand braucht nach einer Verletzung dauerhaft einen Rollator oder Rollstuhl. Beim Blick auf die Wohnung zeigt sich, dass Türschwellen, Treppenstufen am Hauseingang und eine Badewanne im Weg sind. Diese drei Punkte zusammen ergeben eine Maßnahme – und für diese gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Kostet der Umbau weniger, werden entsprechend nur die tatsächlichen Kosten übernommen.
Wichtig zu wissen: Die 4.000 Euro sind nicht zwingend einmalig. Der Betrag bezieht sich auf den Gesundheitszustand. Wer beim ersten Umbau nur 2.000 Euro verbraucht, hat noch Spielraum. Und verschlechtert sich die Pflegesituation deutlich – etwa vom Rollator zum dauerhaften Rollstuhl –, entsteht ein erneuter Anspruch auf bis zu 4.000 Euro.
Drei Grundsätze, an denen sich alles entscheidet
Ob ein Umbau bezuschusst wird, richtet sich nach drei Grundsätzen. Der erste: Pflege überhaupt erst ermöglichen. Wer nach einem Schlaganfall im Rollstuhl nach Hause möchte, aber an den Treppenstufen am Eingang scheitert, kommt ohne eine Rampe gar nicht erst in die eigene Wohnung. Der zweite Grundsatz ist die Selbstständigkeit – ein Dauerthema in der Pflege. Eine ebenerdige Dusche kann dafür sorgen, dass jemand sich wieder allein waschen und auf einen Duschstuhl setzen kann, statt auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Der dritte Grundsatz ist die Pflegeerleichterung und richtet sich an die Pflegepersonen – ob ambulanter Pflegedienst oder Angehörige. Lässt sich ein Rollstuhl einfach in eine ebenerdige Dusche fahren, erleichtert das die Arbeit enorm.
„Dann verändern wir das, bauen eine Dusche ein, und dann kommt die Person wieder zurecht und kann selbstständig zu Hause leben – also einfach ein Zuhause leben können mit veränderten Bedürfnissen." — Doreen Stadi
Dabei gilt immer: praktisch denken. Der Umbau muss die Pflege beeinflussen, und gleiche Dinge werden nur einmal umgebaut. Wer zwei Badezimmer hat, bekommt nicht beide bezuschusst, sondern eines. Und Dinge ohne direkten Pflegebezug – etwa undichte Fenster, die ohnehin erneuert werden müssten – fallen nicht darunter, auch wenn jemand bettlägerig wird.
Vom Treppenlift bis zur Mini-Rampe: Was konkret möglich ist
Die Klassiker sind Treppenstufen. Über zwei Etagen kann ein Treppenlift den Geschosswechsel ermöglichen, am Hauseingang hilft eine Rampe oder ein Handlauf – Letzterer ist gleichzeitig ein Beitrag zur Sturzprophylaxe, ebenfalls ein zentrales Thema der Pflege. Sehr häufig geht es um die Badewanne oder die Dusche mit hohem Einstieg, die durch eine bodengleiche Variante ersetzt wird. Türschwellen lassen sich entfernen oder mit kleinen Rampen überbrücken, damit der Rollator auch innen genutzt werden kann. Und wenn es gar nicht anders geht, kann sogar ein Umzug mit Transportunternehmen über diese Leistung finanziert werden.
Barrierefrei, barrierearm, behindertengerecht – wo liegt der Unterschied?
Diese drei Begriffe werden gern durcheinandergeworfen, meinen aber Unterschiedliches. „Behindertengerecht" hat keine klare Definition und ist eher ein Marketingbegriff. „Barrierefrei" dagegen ist in Deutschland über eine Norm exakt festgelegt: Sie schreibt etwa vor, wie breit eine Tür sein muss, welchen Abstand eine bodengleiche Dusche zum nächsten Sanitärobjekt braucht und welche Mindestgröße ein Badezimmer haben muss. Ein Bad mit nur fünf Quadratmetern erfüllt diese Vorgaben in der Regel nicht.
Das meiste, was in der Praxis umgesetzt wird, ist deshalb „barrierearm" – alles dazwischen. Eine ebenerdige Dusche ist barrierearm, aber nicht automatisch barrierefrei, etwa wenn noch eine kleine Kante bleibt oder die Toilette zu dicht steht. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse bezuschusst beides. Niemand muss eine komplett barrierefreie Lösung erzwingen – gerade in Altbauwohnungen lässt das Rohrleitungssystem oft keine völlig bodengleiche Dusche zu. Bleibt ein Rand von anderthalb Zentimetern statt 30 oder 40 Zentimeter Einstieg, ist das trotzdem eine enorme Verbesserung.
Der Weg zum Zuschuss: Wer hilft, wer entscheidet
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Je nach Bundesland gibt es Wohnberatungen, die ins Haus kommen, dazu Sanitätshäuser oder die Pflegeberatung. Sie schauen sich die konkreten Einschränkungen an, überlegen, welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll ist, und haben oft gute Ideen zur Umsetzung. Anschließend wird ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Kasse kann – muss aber nicht – den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachperson mit einer Begutachtung beauftragen. Häufig genügt der Blick auf ein bereits beschriebenes Gutachten oder ein Telefonat. Dann hat die Pflegekasse fünf Wochen Zeit für die Entscheidung, die in der Regel per Post kommt.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und dass die Maßnahme die Pflege positiv beeinflusst. Wer den Umbau durchführt, darf frei gewählt werden: Sanitätshäuser für Haltegriffe, Handwerksbetriebe für die Dusche, Transportunternehmen für den Umzug. Auch Angehörige oder Freund:innen dürfen anpacken – dann werden allerdings nur die Materialkosten übernommen.
Mietwohnung: Stolperstein oder unverhoffte Chance?
Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung der Vermietung. Betrifft der Umbau Gemeinschaftsflächen wie den Hauseingang, kann sogar die Zustimmung der örtlichen Feuerwehr und der Eigentümergemeinschaft nötig werden. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass ein Umbau abgelehnt wird – ein echtes Problem, wenn dann doch ein Umzug ansteht.
„Ganz oft ist das auch eine riesengroße Chance, wenn ich Mieter oder Mieterin bin. Weil die Vermietung dann sagt: Wenn Sie irgendwann ausziehen, ist die barrierefreie Dusche immer noch da." — Doreen Stadi
In der Praxis werden den Mieter:innen meist keine Steine in den Weg gelegt. Im Gegenteil: Manche Vermietungen geben sogar einen eigenen Zuschuss obendrauf, weil sie nach einem Auszug von der barrierefreien Ausstattung profitieren. Mitunter schreiben sie allerdings bestimmte Handwerksbetriebe vor. Der klare Rat lautet deshalb: nachfragen lohnt sich.
Wenn das Zuhause nicht mehr reicht: die vollstationäre Pflegeeinrichtung
Manchmal lässt sich die Pflege zu Hause trotz aller Anpassungen nicht mehr sicherstellen. Dann rückt die vollstationäre Pflegeeinrichtung in den Blick – ein Begriff, der dem etwas unglücklichen Wort „Pflegeheim" vorzuziehen ist. Gemeint ist ein Haus mit vielen, meist Einzelzimmern, in dem Menschen rund um die Uhr Unterstützung in allen Lebensbereichen bekommen: regelmäßige Mahlzeiten, ausreichend Trinken, Hilfe bei der Körperpflege und Beschäftigungsangebote. Die Einrichtung wird damit zum neuen Zuhause.
Oft entsteht hier eine Spannung: Angehörige stoßen an ihre Grenzen, während die pflegebedürftige Person partout nicht „ins Heim" möchte. Ein Patentrezept gibt es nicht. Hilfreich ist es, eine Pflegeberatung einzubeziehen und zu prüfen, ob im ambulanten Bereich noch mehr Entlastung möglich ist – Stichwort Verhinderungspflege und weitere Entlastungsangebote. Vor allem aber braucht es viele Gespräche über die Bedürfnisse aller Beteiligten.
Den passenden Platz finden – und einrichten
Einen Pflegeplatz zu finden, ist nicht leicht. In der Regel heißt es: Einrichtungen abtelefonieren, mit Wartelisten rechnen und vieles selbst organisieren. Beim Schritt aus dem Krankenhaus kann der soziale Dienst unterstützen – oft zunächst über die Kurzzeitpflege, die später in die vollstationäre Pflege übergeht. Orientierung bei der Qualität bietet der Pflegenavigator der AOK NordWest mit Bewertungen einzelner Einrichtungen. Ein praktischer Tipp: Wer die Person oft besuchen möchte, sollte eine Einrichtung in der Nähe wählen, um nicht selbst in eine neue Überlastungssituation zu geraten.
Ausgestattet sind die Zimmer in der Regel mit Pflegebett, Kleiderschrank und Nachtschrank. Alles Weitere bringt jede Person selbst mit – das, was den Raum zum Zuhause macht: der gemütliche Sessel, der Fernseher, die Lieblingskommode voller Erinnerungen. Sinnvoll ist auch ein Stuhl für Gäste, damit Pflegefachpersonen für einen netten Plausch oder Angehörige für einen Kaffee Platz nehmen können. Besuche sind grundsätzlich jederzeit möglich – je nach Haus galten allerdings noch unterschiedliche Corona-Regelungen. Der Rat: einfach mit dem Haus absprechen, etwa zu Essenszeiten oder Besuchsende.
Keine Endstation: warum ein früher Umzug Sinn ergeben kann
Ein „Probewohnen" lässt sich über Kurzzeit- und Verhinderungspflege ausprobieren – meist zwei bis vier, in vielen Einrichtungen bis zu acht Wochen. Wer bereits eingezogen ist und sich nicht wohlfühlt, sollte zuerst das Gespräch mit der Einrichtung suchen: Ist die Raumtemperatur zu hoch, wird zu früh geweckt, passt der Wohnbereich nicht? Vieles lässt sich anpassen, ein Wechsel des Wohnbereichs bringt manchmal neue Bezugspersonen. Im Zweifel kann der Pflegevertrag gekündigt und ein neuer Platz gesucht werden. Und ganz wichtig: Eine Einrichtung ist keine unumkehrbare Endstation – verändert sich die Lebenssituation der Angehörigen, ist auch ein Rückzug in die häusliche Pflege möglich.
„Wenn sie warten, bis nichts mehr geht, ist es viel schwerer, sich in dieser neuen Umgebung einzugewöhnen. Deshalb kann man sich durchaus schon ein bisschen früher damit beschäftigen." — Doreen Stadi
Ein Einzug muss nichts Negatives sein. Wer zu Hause zunehmend allein ist, weil Nachbarschaft und Freundeskreis wegfallen, findet in einer Einrichtung wieder Gesellschaft. Hinzu kommt die Rundumversorgung: Tag und Nacht ist Unterstützung erreichbar. Das beruhigt nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern entlastet auch Angehörige enorm – sie sind nicht mehr die einzige Rettung im Notfall. Dieses Gefühl von Sicherheit gibt oft neue Kraft, die dann wieder in die Beziehung fließen kann.
Die wichtigste Botschaft: Du hast das Recht, deine Situation zu verbessern – damit der Wunsch, zu Hause zu leben, in Erfüllung gehen kann. Und falls das eines Tages nicht mehr reicht, kann auch eine vollstationäre Einrichtung zu einem echten Zuhause werden. Mehr Informationen und Beratungsangebote findest du auf der Themenseite Pflege der AOK NordWest.
Zum Weiterhören
- ÜG111 – #04 Heim oder daheim – Pflegeorte im Mittelpunkt der Diskussion
- ÜG110 – #03 „Ich kann heute nicht" – alles rund um Verhinderungspflege
- ÜG101 – Selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim
Weiterführende Links & Shownotes
Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten möglichst lange in ihrem Zuhause wohnen bleiben, auch wenn der Alltag immer schwerer wird und Stolperfallen zunehmend gefährlicher werden. „Pflegeheim als Endstation“ – diese Sorge haben viele, so unsere Pflegeberaterin Doreen Stadie in der fünften Folge des Podcast. Im Gespräch mit dem ÜBERGABE-Team erklärt sie anhand vieler, konkreter Beispiele, wie man diesem Angstgefühl zuvorkommen kann.
In dieser Episode gibt es praktische Ratschläge und unzählige Möglichkeiten, wie man mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 € auch als Sofortmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit sorgen kann. Zum Beispiel, wenn schmale Türen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne plötzlich zu Barrieren werden und so entweder bei der Pflege behindern oder für den Pflegebedürftigen zu Gefahrenquellen werden.
Mehr als nur ein körperliches Bedürfnis ist „alleine duschen“, was so selbstverständlich klingt, ist gleichzeitig Symbol für selbstbestimmtes Leben. Das kann schon im Badezimmer der Mietwohnung beginnen, das nicht optimal auf eine Pflegesituation ausgerichtet ist und so einen größeren Umbau notwendig macht. Das gilt aber auch für die eigenen vier Wände in einer Pflegeeinrichtung. Egal, wo das Umfeld sich befindet, oft helfen schon kleine Änderungen, um das Leben und die Pflege zu erleichtern.
In der vorerst letzten Folge des Podcast wollen wir gemeinsam nochmals optimistisch das Thema Pflegeleistungen betrachten. Auch wenn eine Pflegesituation gesundheitlich ausweglos erscheint – die gute Nachricht ist immer, Wohnraum lässt sich einfach und praktisch verbessern und sorgt so für mehr Lebensqualität – für den Pflegebedürftigen direkt aber auch auf der Seite der Pflegenden. Denn: Pflege geht uns alle an, wir lassen dich #nichtallein.
